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PetMan

WO Silber
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  1. Dazu müsste er der alleinige Erbe der Waffe sein, was er nicht ist. Und wenn der 2. Erbe nicht mitspielt landen sie halt am ende im Konverter ( keine Waffe landet in dem vielbeschriebenen Hochofen )
  2. Laut deiner Argumentation wären bei einem Verbandswechsel alle Waffen " illegal", weil sie nicht mehr für die Disziplin benutzt werden für diese beantragt wurden.....................................wenn ich an eine 9mm die über DSB beantragt wurde ein Leuchtkorn dranbaue um sie beim BDS zu schiessen ist die damit nicht illegal. Und da die dann nicht mehr beim DSB geht beantragst du genau mit dem Argument NOCH eine 9mm beim DSB
  3. " Früher " durfte Aufsicht machen wer eine WBK hatte. Irgendwann kam dann der " Trend " auf, das man dafür einen besonderen Zettel bräuchte. Zu Erwerben über eine geringe Gebühr und ein paar Stunden "Schulung ". ICH konnte aber nirgends eine Gesetzesänderung finden, das sich da was geändert hätte. Also haben wir das entweder "früher " alle falsch gehändelt........oder den Verbänden fiel einfach eine neue Möglichkeit ein zu gängeln und Geld zu verdienen. So jedenfalls meine Meinung zu den ach so tollen Standaufsichtenlehrgängen ......................einfach wieder ein zettel mehr den man in der Tasche dabei haben muss
  4. Was sie jetzt bei Ralf kostet kann ich nicht schreiben, denke aber soviel wie überall im Saarland........nichts. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt wo ohne Beanstandungen eine Gebühr erhoben wurde. Aber wir werden es sicher hier lesen können.
  5. Kenne ich persönlich 2 Fälle. Einmal die Frau eines Polizisten, die angeblich mit der Dienstwaffe bedroht wurd. Die der Kollege in weiser vorraussicht aber immer in der Dienststelle belies. Da kamen aber " nur " ein paar uniformierte Kollegen vorbei. Anderer Fall wo ich recht günstig 2 langwaffen erwerben konnte, die der Mann schnell weg haben wollte. irgendwann späta ends einen Anruf bekommen, Polizeikossiar " irgendwas" seit ich die Waffen von Herrn XYZ in meinem besitz habe ? Da hatte die Ehefrau auch die Polizei angerufen und geschrien, der steht da mit dem Gewehr und will mich erschiessen. Da kamen auch " nur" ein paar Streifenwagen. Im Sarland gibt es imho nur ein SEK. Wenn die einen Hubschrauber brauchen muss der in der Pfalz ausgeliehen werden........................Gab hier aber glaube letztes oder vorletztes jahr eine Aktion, da haben sie einen ausserhalb seiner WOhnung aufgegriffen. Und ihn dann in Handschellen in sein Haus gebracht zur Durchsuchung. Und in seinem Haus bekam der dann eine versteckte Schusswaffe zu greifen und der Tanz ging weiter...................................manchmal fragt man sich echt was für leute da arbeiten................................................
  6. Mit Hermes in 3 Packeten nicht mal teuer . Aber wenn dir der Aufwand zu groß ist, vielleicht kommt es ja einer abholen...............ich hab mit hermes an Alfred mal 40 Kg Blei verschickt in 2 paketen........
  7. Wenn das kein Scherz ist melde ich mal Interesse an.
  8. Wir wissen ja nicht mal ob er den neu gekauft hat. Es war die Rede davon, das er den " geerbt " hätte.....aber von wem??????? Das habe ich auch schon vorgeschlagen , als Möglichkeit. Normalerweise folgen die SB dem was von dieser Beratungsstelle attestiert wird. Wenn auch mehr bei Waffenräumen, aber warum nicht auch bei einem Tresor.
  9. Wenn einer dann die Erben. 3 an der Zahl, wobei einer Federführend ist. Aber von da kam auch noch keine Erhellung. Auch keine Rechnung für eine der Waffen oder Munition oder die Tresore. Und es sind Waffen dabei die innerhalb der letzten 2 oder 3 Jahre neu gekauft wurden...............wobei man da über den eintragenden Waffenhändler in die WBK gehen kann. Der kollege hatte nicht viel geregelt, nur wer seine Waffen veräussern sollte, der wurde benannt.
  10. Jepp, kann bzw KÖNNTE sie. Bei uns im Verein hat sie gnädigerweise einen alten , tonnenschweren Banktresor als A Schrank anerkannt. Der hatte auch kein Label über die Schutzklasse. Aber, die in " Augenscheinnahme " ist auch möglich. Und wenn es geht wie eine Ente, quakt wie eine Ente und aussieht wie eine Ente sollte es eine sein. Und wenn der Schrank die genauen Abmaße und das gleiche Gewicht hat wie in der Beschreibung des Osnabrück-Melle dann sollte es einer sein. Sie könnte, wenn sie wollte......................................................................
  11. wobei man noch dazuschreiben muss, das der Schrank sowohl in allen Abmessungen als auch im Gewicht mit der Beschreibung dieses " Osnabrück-Melle " Schrankes übereinstimmt......
  12. Können, aber nicht müssen...............Tschechien hat ca 11 Millionen Einwohner. Dort ist es möglich mit einem vergleichbaren Aufwand, nur schneller, wie bei uns eine WBK einen Waffenschein zu bekommen. Von den 11 Millionen haben rund 300.000 dieses recht für sich in Anspruch genommen. Wir haben nicht ganz 8 mal soviele einwohner. Das würden hochgerechnet dann über 2 Millionen Waffenscheine bedeuten, wenn man das bei uns dürfte wie bei denen. Ich denke es wären aber trotzdem viel weniger als diese 2 Millionen.....................
  13. Katja Triebel hat eine Untersuchung auf Facebook verlinkt, die ergab das 40 % aller Amoktaten innerhaln einer gewissen Zeit nach einer solchen geschehen. befeuert durch die mediale Berichterstattung. Und wegen PSyche oder Depressionen........dann wäre auch ein Burn out ein Grund die Waffen zu entziehen, der wird nämlich meistens als " depressive Phase " diagnostiziert.Burn out gibt es als " Diagnose " nämlich nicht. Würde man gleich noch ein Stück depressiver........................
  14. Es geht ja nicht um das Buch alleine. Hier muss man schon den Gesamtkontext im Auge haben. Er hatte eine Waffe, es gab einen , wenn auch anonymen, Hinweis auf seine Zuverlässigkeit. Dann noch seine Thesen in dem Buch, alles für sich nur Indizien. In der Gesamtschau hätte man aber zumindest eine über eine Aufbewahrungskontrolle hinausgehende Überprüfung starten können. Und die SB finden die Website, aber das Buch nicht ? Und wenn das alles ist was man als Chef von seinen SB erwartet dann sollen sie andere Sachen machen und sowas abgeben an Spezialisten. Ganz davon ab , das dieser Mensch sicherlich auch einen Psychater in einer Befragung hätte ausspielen können, wie zu vermuten ist. UNd was solche Gutachten Wert sind hat man aktuell bei dem Fall in Brokstedt gesehen. Der wurde Wochen vor der Tat " Begutachtet " und stellte angeblich " keine Gefahr für sich selbst oder andere dar ". und der war nicht so intelligent wie der Täter jetzt. Wie man es auch dreht und wendet, es wird immer ein Restrisiko bleiben.Und hätte man ihm die Waffe abgenommen, ein paar Mollis in den Raum der ZJ hätten sicher den gleichen Effekt erzielt. Wenn auch nicht so Medienwirksam. Oder wie in den 60ern beim 1. Schulamok in Deutschland ein " Flammenwerfer " aus einer Gartenspritze. Die Möglichkeiten der Tatmittel sind vielfältig, hier war es eben eine legal erworbene Schusswaffe. Aber hätte er eine Gartenspritze benutzt würde jetzt keiner auf den Millionen Hobbygärtnern in Deutschland rumhaken...................................
  15. Dort kann man Kommentieren. Ruhig immer nutzen, solche Gelegenheiten. Tue ich Regelmäßig, auch hier unter dem Artikel
  16. Das sagt normalerweise kein Verband. Keiner verlangt das man die Optiken rauf und runter baut. Ich schiesse anfang April LM BDS mit 3 Waffen. Wenn da eine mit Optik dabei wäre und eine Kalibergleiche ohne, wie soll ich das händeln wenn ich alle 3 Waffen am gleichen Tag direkt nacheinander schiesse ? Geht gar nicht.
  17. Nichts oder nicht viel werden einige Schützen so haben. Ich habe in 2020 lediglich eine VM ,in 2021 ein " Landespokalschiessen BDS ", aber in 2022 dann doch wieder 13 Wettkämpfe bis LM. Für eine Waffe über Grundkontingent die ich ende 2020 erworben habe werde ich aber dieses Jahr den ersten Wettkampf schiessen können. Eine Walther PP ist nicht oft einsetzbar und in 2021 und 2022 wurde das hier vom BDS nicht angeboten. Da gabs nur die " Landespokalschiessen" in den Vereinen und da zb bei uns nur Standartsachen. Erst jetzt in 2023 ist wieder alles " Normal " ...............
  18. Nicht nur die.....................da es jetzt erst die ersten "Vorfälle " dieser Art gibt und da noch nichts nach neuer Gesetzgebung von höheren Gerichten entschieden ist wird dir das alle´s niemand verbindlich schreiben können. Und selbst wenn sich die Behörde X mit " 9mm " zufrieden gibt, will die andere vielleicht bei 2 Waffen die Seriennummern der jeweiligen Waffe haben . Ob das Amt die Disziplin hinterlegt hat für die eine Waffe beantragt wurde glaube ich kaum.
  19. Da müssten bei uns aber einige 2 bis 3 mal fahren bis sie alle Munition im verein hätten....................und soviel weniger Platz und weniger "Sicherheitsvorkejrungen " wären das auch nicht. Immer bedenken das es i.d.R. unbwohnte Gebäude sind und die Ausgabe das gleiche wäre wie bei den Waffen.Und das wäre das aus für Wiederlader.
  20. Und was eine MPU bringt oder verhindern kann, haben wir ja in Brokstedt grade live erleben können...................der stellte laut Psychologen Wochen vor der Tat ja auch " keine gefahr für sich selbsr oder andere " dar. Wieviele haben den schon nache einer solchen " Begutachtung" wieder scheisse gebaut? Das ist eine " Pseudowissenschafft" . Da liegt das Ergebnis immer im Auge des Betrachters/Gutachters. Die werden nicht ohne Grund NICHT für ihre Gutachten haftbar gemacht............................
  21. Eigentlich sollte es sogar egal sein ob ich für diese Munitionssorte ein Bedürfnis habe, solange ich überhaupt eins habe. Ich könnte mir dann auch Munition für eine Leihwaffe kaufen, was auch immer mal ein Problem darstellt. Komischerweise traut man dem Wiederlader da mehr über den Weg. Der kann und darf Laden was er will. Ok, natürlich nur wenn die Erlaubnisbehörde die Erlaubnis nicht auf " in der WBK eingetragene kaliber " beschränkt . Was ja auch immer mal gerne gemacht wird. Wie geschrieben, solange etwas auslegbar ist wird es ausgelegt. Mal so und mal so. Siehe auch Gerichte, die den gleichen Sachverhalt mal so und mal so auslegen.
  22. und das wird es auch weiterhin, weill es immer noch Leute gibt die das anders auslegen............
  23. Bei uns ist das auf dem Amt immer so eine Sache . Bei meinem Revolver wurde von sichaus 357/38 eingetragen, ein Wechselsystem habe ich ohne Mehrkosten auch kaliber 22 LfB eingetargen bekommen, einmal wollten sie 30 Euro dafür. Aktuell ein 9mm Wechselsystem eintragen lassen, da gabs den Munerwerb nicht eingetragen. Hätte ich den gewollt hätte es wieder 30 Euro gekostet. Hier wird ja überwiegend die Meinung vertreten, das mit dem Grundeintrag der 45er der Munitionserwerb für das 9mm WS includiert ist. Sehe ich auch so, aber unter der Prämisse hätte die Dame da den Stempel auch grad draufdrücken können................Aber 30 Euro würde ich dafür nicht zahlen, zumal ich auch eine 9mm Pistole mit Munerwerb habe. Zur Frage des TE im speziellen: Kommt auf den Munverkäufer an, hab schon erlebt das 38er für einen 357er nicht verkauft wurde. Der eingetragene Munitionserwerb ist die sicherste Variante.
  24. Wer solchen Ärger befürchtet solltze halt seinen SB nicht fragen und dafür mehr Geld in die Hand nehmen. Und früher waren die Begrenzungen oft nur ein Stift im "Magazinschacht " oder im Magazin selber. Mehrere kollegen von mir durften das nach Absprache mit unserer SBìne selber machen. Ich selber hab vor langem mal 40 Euro beim Büchsenmacher zahlen müssen, um aus einer in 4mmM20 konvertierten 9mm wieder eine 9mm zu machen. Wären heute schon mal nur wegen NRW 30 Euro mehr. Hier, und ich denke überall, muss der Büchser die Waffe die man dalässt im NRW auf sich schlüsseln. Dafür nehmen die 30 Euro.Umsonst ist nicht mal der Tod. Denn selbst der kostet....nämlich das Leben......................
  25. Oft hilft das reden mit dem SB. Muss zb nur ein anderes " Magazin " eingebaut werden kann man fragen ob man das selber machen darf. Ich hatte glaub 2011 so eine Waffe aus alter gelber WBK übernommen, die stand als Einzellader in der alten gelben WBK. Eingetragen wurde sie in meine neue gelbe WBK aber ohne diesen Zusatz. Jetzt laut NWR konnte ich sicher sehen, das sie beim umtragen auf Mehrlader mutierte. Beschwerd habe ich mich darüber nicht.................................
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