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Rohrzange

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  1. Ah okay, das habe ich nicht gesehen. Dann erübrigt sich seine Threadfrage ja ohnehin.
  2. Für den Kurs damals mit allem ca. 1900 €. Bin davon ausgegangen, dass das heute wegen der Inflation etwas mehr ist. Aber im Grunde sind das eh nur grobe Richtwerte, letzten Endes muss er schauen, was das für ihn vor Ort kostet. Lieber etwas höher schätzen, als darunter.
  3. Wo lag ich weit daneben? EDIT: Okay, die eigentliche Prüfung ist natürlich günstiger. Ich dachte jetzt mit Lehrgang. Den Lehrgang muss man aber zumindest einmal gemacht haben, insofern wird man um diese Kosten nicht herum kommen.
  4. Ah ja, jetzt verstehe ich was du meinst. Du meinst das hier: Ja, da hast du natürlich recht. Das wäre dann eine Ausnahme.
  5. Ich versuche mal eine ernsthafte Antwort: Ich hätte keine Schreckschuss Pistole genommen, sondern einen Schreckschuss Revolver. Grund, wie bei echten Waffen auch, knallt der Revolver zuverlässiger. Bei der Pistole kannst du Ladehemmung haben. Wichtig ist, dass das PTB Zeichen im Kreis drauf ist. Wem eine möglichst langfristige Funktionsfähigkeit einer Schreckschusswaffe wichtig ist, der schaut besser nach alten gebrauchten Schreckschusswaffe mit PTB Zeichen im Kreis. Grund: bei manchen alten sind manche wichtigen Teile aus einem besseren Metall oder das Material an manchen Stellen dicker.
  6. Für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist ein Bedürfnis erforderlich, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__8.html Wenn man als Bedürfnis den Grund am Schießsport teilnehmen zu können hat, dann tritt man in einen Schießsportverein ein, nimmt regelmäßig am Schießtraining teil und achtet darauf, wenn Angebote zur Sachkundeprüfung bekannt gemacht werden. Dort melden man sich dann an. Die Sachkunde für die Schießstandsaufsicht sollte man gleich mitmachen. In der Regel wird die im Paket gleich mit angeboten. Kostenpunkt nur für den Sachkundelehrgang + Prüfung ca. 160 € aufwärts. Der Mitgliedsbeitrag für den Schießsportverein und die laufenden Kosten sind da nicht dabei. Wenn man als Bedürfnis den Grund Jäger zu werden hat, dann entweder über eine Jagdschule oder über die örtliche Jägervereinigung. Kostenpunkt ersteres ca. 5000 € aufwärts. Kostenpunkt letzteres ca. 2500 € aufwärts. Nach der Sachkunde muss dann ein Jagdschein gelöst werden, der regelmäßig extra Geld kostet. Bei allen anderen Bedürfnisgründen keine Ahnung.
  7. Rohrzange

    Waffenverkauf

    Und soll er dann dem Sachbearbeiter wirklich erzählen, dass sein waffenberechtigter Schwiegervater schon so alt ist, dass er den Verkauf einer Waffe nicht mehr selbständig durchführen kann? Wenn es schlecht läuft dann versendet der Sachbearbeiter nach dieser Erkenntnis und Vermutung über eine fehlende körperliche Eignung ein Schreiben mit der Aufforderung die Waffen abzugeben oder einem anderen berechtigten Dritten innerhalb einer Frist zu überlassen, dann hätte er nicht einmal ausreichend Zeit, die Waffen auf eGUN zu verkaufen. Siehe dazu auch: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html Kanufahrn, du kannst deinen Schwiegervater beim Waffenverkauf lediglich nur unterstützend Hilfe leisten, z.B. wie man den Computer bedient oder auf eGUN einen Account erstellt, aber bei allem was mit dem Umgang mit Waffen zu tun hat muss er als Waffenberechtigter immer die alleinige Gewalt über die Waffe ausüben und nicht du, sofern du keine Waffensachkunde, Eignungsnachweis usw. hast, wovon ich aufgrund deines Eingangkommentar ausgehe. Am sinnvollsten wäre es meiner Meinung nach im Schützenverein nachzufragen, ob man dort die Waffe möchte. Manchmal sind die Läufe der dortigen Waffen so ausgeleiert, dass neue gebrauchte Waffen eine gute Ergänzung sind, bzw. die alten kaputten dann verschrottet werden können. Mit Geld würde ich aber nicht rechnen, es kann sein, dass man die Waffe nur geschenkt annehmen möchte. Das liegt einfach daran, weil der Markt für alte Gebrauchtwaffen aufgrund der Gesetzeslage kaputt ist. Die meisten kriegen für eine alte gewöhnliche Waffe nichts mehr bzw. finden keine Abnehmer. Dann bleibt als Lösung nur übrig, die Waffe einem Berechtigten (z.B. andere Sportschützen, der Schützenverein selber, ein Waffenhändler) abzugeben oder die Waffe zur Vernichtung der Waffenbehörde zu übergeben oder später, als Erbe die Waffe zu übernehmen. Bei alten Waffen, für die sich keiner interessiert, kann es zudem Monate dauern auf eGun einen Käufer zu finden. Beim Erben kann nur der Erbe die Waffen erben, wer der Erbe der Waffen ist, sollte also vor dem Tod klar per Testament oder vergleichbarem dokumentiert sein. Ein Erbe kann nämlich nicht irgendeinem anderen nicht Waffenberechtigten die Waffen im Sinne des Erben überlassen, denn gemäß WaffG ist nur der Erbe erbberechtigt und für den gibt es eine Ausnahme, wenn er selbst nicht waffenberechtigt ist. Außerdem muss die 4 Wochenfrist eingehalten werden. Wenn man die Waffen als Erbe übernimmt, dann braucht man in der Regel einen neuen Waffenschrank, denn ein alter A oder B Waffenschrank genügt nicht, die Altbestandsregelung gilt beim Erben auch nicht. Dann benötigen die Waffen ein Blockiersystem, die etwa 200 bis 300 € pro Waffe kosten, wenn der Erbe nicht waffenberechtigt ist. Aus diesen beiden Gründen lohnt sich ein Erben der Waffen daher meist nicht, sofern es nicht gerade eine wertvolle oder moderne Waffe ist. Siehe dazu WaffG § 20. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html Grundsätzlich kann es nicht schaden, sich das ganze Waffengesetz einmal vollständig durchzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
  8. Rohrzange

    Blei im Blut

    Was ist mit dem Bleiabrieb von KK Munition am Lauf? Selbst wenn das Blei sich lediglich verformt, so müsste doch zumindest eventuell vorhandenes Bleioxid zu einem Abrieb führen.
  9. Rohrzange

    Blei im Blut

    Wenn die Polizei bleifreie Geschosse und bleifreie Zündhütchen verwendet, wie kommt dann bei denen Blei durch den Schießbetrieb in das Blut? Das müsste dann doch eine ganz andere Bleiquelle sein.
  10. Dazu müsste man erst einmal den Medienstaatsvertrag aufkündigen, damit der politisch agierende öffentliche Rundfunk seine Zuschauer und somit die Wähler nicht mehr durch eine falsche einseitige Berichterstattung gegen LWB und den legalen Waffenbesitz aufhetzen kann. Per Volksentscheid auf Landesebene wäre das machbar, hier gibt es auch eine Aktion dazu: https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html
  11. Beachte den Kontext der Diskussion, damit ist es eng umrissen, insofern solltest du auch zu Kompromissen bereit sein: https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/page/358/#comment-3695604 https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/page/359/#comment-3695895 https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/page/359/#comment-3695965
  12. Bevorzugst du also die folgende generelle Limitierung? Also lieber n+m Waffen gar nicht besitzen dürfen, als weitere Waffen nach n in weiteren Sicherheitsvorkehrungen festzuschließen?
  13. Aus Gründen der Gleichberechtigung. Wenn du einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe 1 auf n Waffen aus dem Grund limitierst, dass Diebe mehr Zeit aufwenden müssen, wie oben vorgeschlagen und du für n+m Waffen dann k weitere Waffenschränke brauchst, dann ist für Waffenräume aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes natürlich eine vergleichbare Lösung nötig. Eine verschließbare Waffenhalterung ist in dem Fall ein entgegenkommender Kompromiss, dadurch eignet sich der Raum immer noch als Showroom, wie ihn viele gerne haben wollen und Diebe müssen dann trotzdem x Waffenhalterungen knacken, ehe sie die Waffen mitnehmen können und das kostet sie Zeit, was ja das Ziel sein sollte. Ansonsten wäre es denjenigen gegenüber, die nur Schränke haben nicht gerecht und die Diebe müssten nur eine einzige Tresorraumtüre öffnen um dann Zugriff auf alle Waffen zu haben. Oder wäre es dir lieber, dass man in einen Waffenraum das gleiche Limit hätte, wie bei einem einzigen Waffenschrank und weitere Waffen dann extra Waffenschränke benötigen würden? Ich schätze mal das würde dir noch viel weniger gefallen. Und die Sicherheitsanforderung für Tresorräume noch weiter zu erhöhen, sobald da mehr Waffen gelagert werden, als in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe 1, würde dir sicher auch nicht gefallen.
  14. Eine Begrenzung der Anzahl der Waffen erhöht die Sicherheit nicht. Daher halte ich es für sinnvoller, wenn man die Anzahl per Gesetz explizit auf unbegrenzt erlaubt und das im Gesetz dann auch so formuliert wird. Echte Sicherheit kann man technisch durch eine Begrenzung der Stückzahl pro Sicherheitsbehältnis erreichen. In Waffenräumen könnte man das mit verschließbaren Waffenhalterungen erreichen. Sollten dann Diebe in ein Haus einbrechen, dann müssten sie erst einmal alle Sicherheitsbehältnisse knacken, wenn sie alle Waffen mitnehmen wollen und das kostet Zeit, so dass das kaum gemacht werden würde. Bezüglich dem Thema Schalldämpfer für Sportschützen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das eine gute Idee ist. Denn wenn Schalldämpfer für Sportschützen erlaubt werden, dann wird es zwangsläufig zu Forderungen durch Anwohner kommen, dass Sportschützen aus Lärmschutzgründen mit Schalldämpfern schießen müssen. Irgendwann wird man das dann gesetzlich verankern. Und dann verliert man die Hälfte der Waffen, weil sich viele alte Waffen nicht auf Schalldämpfer umrüsten lassen. Ein weiteres Problem ist, dass Schalldämpfer sehr heiß werden und man für viele Schussfolgen, wie sie im Schießsport vorkommen können, dann Schalldämpfer braucht, die das aushalten und die sind wiederum sehr teuer. Die Regelungen bezüglich dem Grundkontingent und Überkontingent gehören wieder abgeschafft. Auch die 12/18 Schießnachweisregel. Der Fall in Hamburg mit der Zeugen Jehovas Gemeinschaft hat gezeigt und bewiesen, dass diese Regelungen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn bringen und daher unnötig sind. Der Täter hat weder mehr Waffen über dem Grundkontingent hinaus benötigt um seine Tat zu vollziehen, noch hat ihn die 12/18 Regel davon abgehalten.
  15. Bezüglich der im Artikel geschilderten Wesensveränderung. Wurde eigentlich schon einmal untersucht, ob der Täter Cannabis konsumierte oder dies seine Wohnungsnachbarn taten und er dem Cannabisrauch oder Cannabisdampf somit ausgesetzt war?
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