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PetMan

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  1. Hier hat noch keiner diesen weg beschritten, jedenfalls habe ich noch von keinem gelesen. Aber es würde Sinn machen das ein Voreintrag gemacht wird. weil man ja ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe vorlegen muss, zb Unterhebelrepetierer in 357 Magnum.
  2. PetMan

    Erstantrag WBK

    Mich erstaunt des öfteren auch WAS da so alles "geholfen " wird. Wir hatten im Verein einen neuen, der beim Schützenverband Saar einen Antrag für eine halbautomatische Büchse in 22 lfB gestellt. Der auch noch schön vom Sportwart abgezeichnet wurde. Dummerweise hat der Verband dafür gar keine Disziplin........................................oder es werden auf Bedürfnis SpoPi beim DSB kk Pistolen geholt die unter 100mm Lauflänge haben........Man kann da also auch " den falschen Fragen " im Verein.......................unterm Strich ist man aber immer selbst für seine Anträge und den richtigen Erwerb verantwortlich............
  3. PetMan

    Erstantrag WBK

    Hallo und herzlich Willkommen hier. Art und Kaliber reichen aus . Ausser du hast die Waffe schon " gekauft", sprich die lagert beim Händler bis du die WBK hast. Die meisten wissen aber noch gar nicht welche zb 9mm Pistole sie sich holen. Und selbst wenn, vielleicht kommt einem was anderes in den sinn an 9mm.......Daher nur Art und kaliber angeben. Im Verein keiner der dir beim Ausfüllen helfen kann? Ich mache das immer mit " meinen " neuen zusammen.
  4. Stimmt! Und jetzt stell dir mal vor du verlierst bei einem guten Peltor mit 32 DB SNR Wert sagen wir mal 5 DB.Dann hast du noch 27 DB die gedämmt werden. Jetzt hol dir einen mit 25 DB und lass den auch 5 DB verlieren............Egal wie, der Unterschied wird in etwa gleich bleiben. Und , wieder nur meine , wenn auch jahrelange Erfahrung, mit Gelpolstern kann man da den Verlust minimieren.
  5. Meiner bescheidenen Erfshrung nach sollte man Abstand vom Kauf nehmen wenn die Info SNR Wert nirgends genannt wird. Ist der niedrig ist das in MEINEN Augen Körperverletzung. NIedrig ist FÜR MICH alles unter 30. Beim Flintenschiessen outdoor gehen aber auch die schmaleren, zb Sordin. Da würde ich aber noch STöpsel drunter setzen. Indoor NIEMALS unter 30 DB
  6. wenn ich schon verlinkt werde melde ich mich auch. ich hab meine von da. Und hab keinerlei Grund zur Klage und die halten schon 4 Jahre. Mittlerweile auf dem 2. Peltor montiert. Einige Kollegen im Verein haben die auch geholt und sind zufrieden damit . https://www.loescher.com/-483/GEL-2--Softgel-Ohrpolster-fuer-LOESCHER-Headset-der-schwarz.html
  7. Waffennummern werde total überbewertet. Habe eine 2006 erworbene waffe mit der Nummer " ohne " in meiner WBK. Im März diesen jahres wurde mir auch ein 9mm WS für meine 1911er "ohne " Nummer eingetragen . Scheint alles noch immer möglich zu sein.
  8. Interessen verschieben sich halt mal im laufe der Zeit. Und das Gesetz verlangt " Wettkämpfe "! Nicht Wettkämpfe in dem Verband der das Bedürfnis bestätigt hat. Ein Verband soll ja nur die Wettkämpfe bestätigen die bei IHM mit der Waffe geschossen wurden. Da bauen sich wieder SB ihre eigenen "Gesetze " bzw legen das wieder aus wie sie wollen. Kotzt mich nur noch an............ich hab dieses jahr 15 Wettkämpfe geschossen, von RK bis zur LM. Dabei alle meine Überkontingentwaffen eingesetzt, eine Walther PP in 7,65 nur einmal weil es keine weiteren Bewerbe gab wo ich die hätte schiessen können. Wer da welche Waffe bewilligt hat sollte scheissegal sein, sie werden benutzt. Bin echt froh das meine Behörde bisher da recht entspannt mit umgeht. Die haben gar keine Zeit für so einen quatsch.........
  9. das wird erst dann massiv zunehemen wenn ein Totalverbot im Raum steht.............analog der vielen Bootsunfälle...................
  10. Ich hab 2006 einen S&W Revolver von einem pensionierten Polizisten gekauft. In seiner WBK stand bei einer Walther PPK als " überlassen an " "Verloren " mit Datum um Jahre zuvor. Bei dem einen schlägt es ein, bei dem anderen nicht. War schon immer so und wird auch immer so bleiben
  11. wow, zynisch , ausfallend und überheblich sind Attribute die mir normal nicht zugeschrieben werden, aber ok. Zumal du gar nicht der Adressat meiner Aussage warst. Aber ok, ich muss hier ja nix schreiben. Bin dann hier raus.
  12. das hab ich nicht vergessen, sondern setze das wissen was auf gelb geht vorraus und wollte die Unterschiede im Erwerb herausheben.......aber ja, war dann wohl ein fehler................................
  13. PetMan

    Kurz zum Erbrecht

    Aus meiner Sicht: Ein Erbe stellt einen Wert dar. Der Wert einer Waffe ist mit der Funktionsfähigkeit verknüpft. Die zu überprüfen geht nur auf einem zugelassenen Schießstand. Zu diesem Zweck darf ich auch eine Erbwaffe auf einen Schießstand verbringen/befördern. ICH sehe da KEINE Straftat . Zumal ich die gleiche Waffe ja auch an einen berechtigten verleihen dürfte, der sie zb Kaufen und erst Probeschiessen möchte.
  14. Nicht nur als BDS Mitglied muss man das, das muss jeder, egal welcher Verband. Wir müssen für JEDE Waffe die wir erwerben ein Bedürfnis nachweisen. Auf die gelbe WBK hat man das automatisch, wenn man die erst mal hat.Alles was in irgendeiner genehmigten Sportordnung nutzbar ist darf gekauft werden, maximal aber 10 Waffen auf die gelbe . Alles mit Voreintrag, also auf Grün, braucht erst ein Bedürfnis das der Verband bestätigen muss. Ohne Voreintrag gehen auf Grün nur zb Wechselsysteme für bereits eingetragene Waffen.
  15. Jepp, das hat ungefähr soviel Gesetzeskraft wie wenn ich im Verein nur Termine anerkenne die mit rosa Schuhen geschossen wurden........... Es gibt einfach keine gesetzliche Vorgabe dafür. Das ein Schiessbuch das alles einfacher macht steht ausser frage, ich führe seit Anfang an ein persönliches Schiessbuch und hab die auch noch alle. Denke 20 jahre kann ich damit belegen.
  16. Da es keine Norm für ein Schiessbuch gibt muss man ein stück weit den Schützen vertrauen. Das es wieder Ämter geben wird denen nichts was man ihnen vorlegt ausreicht wissen wir jetzt schon. Und ich sehe immer noch keinen Grund warum ich nicht mit eigenen Waffen schiesse sollte, dafür hab ich sie ja. Diese Forderung ist imho sowas von unnötig.......
  17. Nicht ich bezog mich auf jede Waffe, das war zu Beginn der Änderung das was die Politik wollte. Und selbst wenn du nur eine Waffe hast ist 4/6 weniger als 12/18 . Und ungleich leichter zu erfüllen . Von mir aus brauchte es das gar nicht, das ganze Bedürfnismodel nicht. Das aus Österreich würde mir ausreichen. Aber es ist nun mal grade hier in Deutschland so das wir Forderungen erfüllen müssen. Und da bin ich dankbar für jede Forderung die runtergeschraubt wurde.......gibts nur nicht viele von.....
  18. wow, das muss aber ein dicker Fliegenschiss sein. Es stand 12/18 für JEDE Waffe im Raum........Ich selber besitze 15 Waffen. 7 KW und 8 LW. Das wären dann bei 12/18 für jede Waffe zwischen 180 und 270 Terminen p.a. Dagegen finde ich , unabhängig davon wieviele Waffen man besitzt, einmal im Quartal je Waffengattung oder 6 mal je Waffengattung doch etwas einfacher zu erfüllen.................
  19. Es ging zunächst um 12/18 für JEDE Waffe. Da ist die 4/6 je Waffengattung doch wesentlich einfacher Dann ist es ja gut das man das nur max 2 mal bezahlen muss. Danach reicht die Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein. Und die meisten hier im WO werden eh schon länger als 10 jahre dabei sein. Wobei ich 40 Euro schon als sehr viel dafür empfinde.......das zahl ich beim BDS nicht mal für eine Bedürfnisbescheinigung...............
  20. wäre mir neu das bei einem erwerb auf gelb überprüft wird
  21. nein, ich habs jedenfalls verstanden. Die anderen lesen aber nicht wirklich richtig.
  22. Was " kaufen " alleine reicht nicht, jedenfalls nicht auf Gelb. Was beantragen trifft es eher. Aber mittlerweile bin ich schön im Überkontingent und es wird jedesmal teurer wenn ich was beantrage. Teurer jedenfalls als die ominösen 35 Euro alle 3 Jahre. Und irgendwann gehen einem auch die Begründungen aus, bei mir aber vorher schon das Geld andauernd was neues zu kaufen........................
  23. Hier im Saarland seit Jahren 35 Euro. Du bist im falschen Film. Deiner heißt " Aufbewahrungskontrolle " , unserer beschreibt die "Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit alle 3 jahre" .
  24. die ganzen "Schautafeln " und " Zettel " die irgendwo ausliegen sind halt leider vor Gericht nicht relevant. Da zählt nur was in den Gesetzen steht...........oder was sich Richter aus den Fingern ziehen wenn sie die "intention " des Gesetzgebers interpretieren. Wie in Köln das letzte Urteil zur Schlüsselaufbewahrung.........
  25. Dann lies dich mal schlau da steht nix mehr von 10 wenn angedübelt..... https://www.eisenbach-tresore.de/images/neues_waffengesetz_2017.pdf
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