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PetMan

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  1. Der Grund lag eher in den LEP begründet. Die 4mm waren ja trotzdem in WBK`s eingetragen, die umgebauten LEP , wenn sie den dann wirklich richtig umgebaut wurden, verschwanden aus den Waffenbüchern der Händler und waren nicht mehr nach zu verfolgen.Grade die Schlitten von 1911ern waren da mehr als Halbherzig geändert worden, Schweißpunkte teils schon im Geschäft wieder entfernt.Da reichte ein neuer Lauf um sie wieder Schussfähig zu machen und die mussten zu der Zeit als Wechselläufe ja nicht eingetragen werden. Oder die LEP Läufe wurden auch nur eingeklebt, und nicht wie verlangt erst der Originallauf ausgebohrt . Da steckte viel kriminelle Energie drin.Auch viele 9mm Glocks gingen damals diesen weg, die wurden wohl nur auf dem Papier umgebaut . Damals war ja ein Herr B. aus dem L.....wald maßgeblich dran beteilgt hier im Saarland.Die umgebauten 4mm fielen der Regelung halt mit zum Opfer.
  2. Ich habe eine auf 4mmM20 umgebaute 9mm wieder rückbauen lassen. Normale Bescheinigung vom Verband und Antrag auf dem Amt. Der Büxer hatte den eingeklebten 4mm lauf in 15 Minuten draussen und hat mir eine Bescheinigung über den Rückbau ausgestellt. Damit die 9mm Waffe dann eintragen lassen. Bei dem Eintrag der 4mm Waffe steht als " Überlassen" an drin : Siehe lfd Nr5, das ist dann der Eintrag der Waffe als 9mm. Einfach Kaliber ändern und abstempeln ging wohl nicht............
  3. WOW, da ziehe ich den Hut Ob das zur Erlangung einer WBK dann ausreicht würde mich jetzt echt interessieren. Theretisch könnte da jemand bis 18 in der Jugend schiessen und dann eine WBK zb für eine KK Waffe beantragen. Und da wird nicht zwischen <= 7,5 Joule unterschieden, also wären da auch F Waffen erlaubt. Wenn der Verband mit den Trainingseinheiten das regelmässige Schiessen bescheinigt würde es tatsächlich ausreichen damit eine WBK zu beantragen. Weist du zufällig wie die DSU das Handhabt? Bei der Gesetzesänderung 2006 hätte uns das aber auch nichts gebracht. Denke die wenigsten die solche Waffen hatten waren jugendliche. Beim DSB habe ich nur die Zimmerstutzen im Kaliber 4mmRLang gefunden, die F Waffen sind da nicht aufgeführt. Hr. Kohlheim sagte mir damals auch das der DSB solche Disziplinen nicht hätte und auch nicht mit dem Gedanken spielt welche zu machen. GSD wurde für die damaligen umgebauten 4mm Waffen dann noch Bestandsschutz gewährt. Dankende Grüße ( für die Aufklärung ) Peter
  4. Ich hab die Sportordnung der DSU durchforstet. Den Luxus einer "Suche" bot mir das PDF auf der BVA Seite nicht . Ich fand nur die Zimmerstutzen und dort steht 4mm Randzünderpatronen. Wenn du die Disziplin weißt schreib sie...............suchen lasse ich meinen Hund.................
  5. Die Zimmerstutzen in 4mmRl gibt es schon ewig. Ob damit das Schiessen mit zb 4mmM20 Waffen nach einer Sportordnung möglich ist wage ich zu bezweifeln. Auch fallen alle KW da raus weil da mit Langwaffen geschossen wird. Wäre es so einfach hätten wir damals nicht so ein Problem gehabt unsere 4mm Waffen unter zu bringen. Gab zum Glück damals bestandsschutz. Wenn mir einer eine Disziplin nennt wo man 4mmM20 F Waffen schiessen darf , dann bin ich bei euch, der Verweis auf die 4mmRLang Disziplinen ohne F zieht imho nicht. Schon mal mit solchen 4mm KW-Waffen =< 7,5 Joule auf 25m Geschossen?
  6. Wenn du mit DSB die Zimmerstutzen meinst: haben die ein F im Fünfeck???? Zumindest die, die ich bei Egun auf die schnelle gefunden haben tragen alle keins. Und die sind alle im Kaliber 4mmRlang und haben bis zu 30 Joule. Die 4mm Waffen ohne F sind nicht Bedürfnisfrei und deshalb passen die nicht in diese Diskussion. Hier geht es um Bedürfnisfreie 4 und 6 mm Waffenmit =< 7,5 Joule. Hat der DSB dafür eine Disziplin? Als das Gesetzt bezgl der 4mm Waffen geändert wurde ( 2006 glaube ich )habe ich bis zu Herrn Kohlheim telefoniert und geschrieben, zu der zeit gab es jedenfalls keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung für die Bedürfnisfreien 4mm Waffen. Gerne lasse ich die mir aber von dir benennen.................." ignoriert man aber absichtlich " das Wort " Bedürfnisfrei " im Post von Prubi, dann hat der DSB eine Disziplin. Wenn er auch noch eine für die F Waffen hat ziehe ich vor deinem Wissen den Hut und entschuldige mich , ich bin ja nicht Lernresistent LG Peter Edit: Joule Angaben eingefügt
  7. Gibt es für die 4mm Waffen den mittlerweile eine genehmigte Sportordnung? DANN würde das reichen. Und ob zb Field Target mit nicht F Waffen ausreicht? Fragen über Fragen, dabei sollte es in fast jedem Verein möglich sein zumindest KK zu schiessen , womit diese Diskussion obsolet wird. Wenn einer im Verein mit 4mm Schiesst und der Verein damit die Trainingstermine bestätigt ist das glaube ich so ne Sache. Aber WO werden die den im Verein geschossen??? Wenn ich meine mal mitbringe und auf 25 m schiesse werde ich zunächst immer belächelt. Wenn ich die Scheiben holen gehen nicht mehr Damit das Schwarze der DSB Scheibe zu halten ist absolut möglich.
  8. Mit Erlaubnispflichtig und KK meinte ich schon 22lfb. Weil es um Trainingstermine geht und Training meint hier das Schiessen einer sportlichen Disziplin.Jetzt kann wieder einer kommen und sagen, der BDS hat damals als es zu den Problemen mit dem "F " Waffen kam ja Disziplinen für diese Waffen gebracht. Aber ich denke das " F " wird die Anerkennung als erlaubnispflichtige Waffe verhindern. Darauf zielte der Gesetzgeber imho nicht ab. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Und ob ein Verband dir die Erstwaffe nach 18 Terminen mit "F" Waffen genehmigt wage ich auch zu bezweifeln.................. LG Peter
  9. Ein Juwelier wird in seinem Geschäft zwangsläufig auch Tresore haben, vielleicht lagert er seine Waffen da ja. Aber keine Sorge, irgendwer wird das noch herausfinden, vielleicht teilt man es uns ja mit...............Einziger belegbarer Fakt bisher ist : 2 haben ihn überfallen, einer konnte flüchten. Und die Waffe war eine legale.....mehr weiß man einfach noch nicht
  10. Was eine Metapher ist weißt du aber schon ? Und diesen Fall jetzt mit dem" Garagenschützen " in den USA zu vergleichen passt ja so gar nicht.........................
  11. Egal was dabei rauskommt: Lieber von 12 Geschworenen verurteilt als von 6 Sargträgern getragen..................... Gibt zwar bei uns keine Geschworenen aber vom Prinzip her passt es. Recht muss unrecht nicht weichen, irgendwann sollte sich das vor Gericht mal durchsetzen, sonst werden es die Menschen durchsetzen................und davor graut mir............
  12. " Juweliergeschäft" ???Werden da Juweliere verkauft??? " Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um", würde sagen Berufsrisiko. Dem Juwelier wünsche ich jedenfalls starke Nerven, und was viel wichtiger ist, einen guten Anwalt.........
  13. SLS hat vor 2011 auch ein Bedürfnis verlangt, erst seit ich mich wehrte nicht mehr. Die Anweisung dazu kam aus dem Innenministerium von der Fachaufsichtsbehörde und erging meines Wissens an ALLE Sb im Saarland, also auch MZG Und bei der SpoPi ist das was anderes, wir reden hier von gelben, nicht grünen...............
  14. Das Saarland arbeitet noch nach der alten Kostenverordnung, noch in DM. Da kommen so lustige Gebühren wie 12,78 Euro für einen Eintrag noch her. Diese Verordnung hat keinen Punkt " Folge WBK", sondern nur den Punkt : Ausstellung einer Sportschützen WBK....also gehen einige Ämter, meins in SLS zb ,hin und rufen den Preis für eine neue WBK auf , wenn die alte nur " voll " ist. Weil sie ja eine " Ausstellen ". Dies war ein Punkt meiner 2011 gestellten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Bezgl des geforderten Bedürnisses bekam ich von Herrn Bouillon recht, an den Gebühren dafür konnte er aber nichts machen, da dies laut der alten Verordnung so vorgesehen war. Er gab mir zwar dahingehend recht das dies für den Verwaltungsakt des einfachen ausfüllens einer neuen WBK zu viel ist und versprach dies per Erlass im Saarland zu ändern......das ist aber anscheinend nicht passiert. Da ich nicht lange nach der Entscheidung meiner Beschwerden einen Herzinfarkt hatte ( nein, nicht weil mich mein SB so aufregte) habe ich das aber nicht weiter verfolgt. Das mach ich dann wenn die nächste gelbe voll ist....................... Genau das war meine Argumentation, unterlegt mit einigen Entscheidungen in dieser Richtung. Wie sich Gebühren zusammensetzen sollen ( müssen?). Ich hätte dagegen klagen können, ja. Ausgang Ungewiss...........aber der Infarkt hat mich dann doch etwas kürzer treten lassen. Sollen sich andere auch mal wehren.....aber nein, die bringen heute noch Bedürnisnachweise zu ihren SB`s....ich dachte mein Vorgehen hätte sich im kleinen Saarland herumgesprochen, zumal es damals hier auch breitgetreten wurde.
  15. Aber vorher Fragen was die WBK dann jedesmal kostet, weil bei uns wird jede neue VOLL berechnet, also knapp 60 euro.................
  16. Jepp, genau so hab ich es gemacht. Und bekam eine WBK mit der Auflage, die laut §14 Abs4 geforderte Bedürfnisbescheinigung bis zum xx.xx.2011 zu erbringen. Dauerte Monate bis ich ich über die Instrumente Dienst - und Fachaufsichtsbehörde recht bekommen habe was das Bedürfnis angeht.Wie viel das im kleinen Saarland Wert ist zeigt Shootys Aussage, das es in seinem Kreis immer noch so gehandhabt wird, obwohl ich sicher weiß das es eine Anweisung an ALLE SB im Saarland gibt dies nicht zu tun. Sich zu wehren lohnt sich, mache ich schon mein ganzes Leben lang. Und habs seit der Zeit auf meinem Amt leichter................komischerweise. Aber etwas wo ich auf den Goodwill des SB angewiesen bin werde ich da nie mehr bekommen. Aber das was mir zusteht schon, dafür werde ich Sorge tragen !
  17. Zumindest im Saarland ein teurer Spaß, aber möglich. Eintrag in eine vorhandene gelbe: 12,78Euro, neue WBK, : knapp 60 Euro Aber machen würden sie es .....................
  18. Du kannst das schreiben bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wenn der SB nicht will dann will er nicht. Dann kann man 2 Dinge tun. 1.machen was er verlangt oder 2. dagegen vorgehen, dann aber offiziell . Also Klage oder Fachaufsichtsbeschwerde. Meiner hat selbst auf Anrufe der Fachaufsichtsbehörde nicht reagiert, erst nach Monaten auf das Ergebnis der Fachaufsichtsbeschwerde. Und berufen hat er sich immer auf " die laut "14 Abs.4 erforderliche Bedürnisbescheinigung des Verbandes"und " unterschiedliche Rechtsauffassungen des Ministeriums und ihm ". Hab ich alles schriftlich von ihm bekommen..............
  19. Man kann dem Sb sagen oder zeigen was man will, wenn er nicht will dann will er nicht- Meiner wollte erst nachdem er aus dem Innenministerium einen Brief bekam das er zu wollen hat.Als Überschrift in dem Brief Stand " Fachaufsichtsbeschwerde ". Alternative wäre ein Klage gewesen. So wars billiger. Das war 2011 glaube ich. Daher die Frage an dich, Shooty22: Du bist auch aus dem Saarland, wenn ich es richtig deute ist MZG für dich zuständig. Ruft mal bei Herrn Boullion im Innenministerium an und bittet darum dem SB den Sachverhalt nochmal nahe zu legen. Angeblich wurde in einer Besprechung unter den saarländischen SB`s die Anweisung erteilt einfach eine neue WBK auszustellen. Zur Not suche ich dir mein Exemplar der Fachaufsichtsbeschwerde raus und scanne und schicke es dir. Hilft aber nur im Saarland, in BW sollte es aber so auch möglich sein. Für uns hier kostet es dadurch die 10 Euro für unseren Verband weniger, gegen die volle Gebühr habe ich damals nämlich nichts machen können. Allerdings hatte Herr Boullion mir versprochen das ebenfalls zu ändern.......hat er wohl nicht gemacht...................... LG Peter
  20. Ohne jetzt einen rechtlichen Rat bezgl der " Weitergabe von Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schiesstand " geben zu können rate ich dir trotzdem was: Warte nicht auf Antworten hier aus dem Forum, da wird dir KEINER irgendwas abnehmen können. Folge deinem ersten Gedanken und suche einen Rechtsanwalt auf der sich mit Waffenrecht auskennt. Wenn die "Mühlen der Justiz " mal am laufen sind laufen sie. ok, es kann dir passieren das der zuständige Mann ob der Schilderung der Situation deines Kollegn sagt : " Egal, so schlimm ist das nicht und es ist ja nichts passiert....." Was er aber sonst noch denken könnte sollte dir bewusst sein. Und bevor erst mal alle Waffen weg sind und du sie dir zurück klagen musst ( falls dir das dann gelingt ) würde ICH im Vorfeld tätig werden und für mich zumindest die Rechtslage durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Der wird dir zumindest sagen was du der Behörde sagen sollst wenn sie an dich herantritt. So würde ICH das tun, egal was andere dir hier raten werden. Nur meine Meinung LG Peter
  21. Die zu DM Zeiten neu gekauft und weggelegt wäre ein gute Geldanlage gewesen.
  22. Wenn er es nur für sich brauch soll er sich selber eins machen. Wenn es jemand von ihm haben will wird der eins zur Verfügung stellen. Aber mit deinen dürftigen Informationen wird dir hier denke ich keiner helfen können
  23. oha...........zu Krank um zu wissen was er hat ............??? Was will er da eintragen wenn er nicht weiß was er hat???Irgendwie verstehe ich das Anliegen nicht..................
  24. Zu welchem Zweck? ER wird doch wissen was er hat??????
  25. Wer soll das haben? Die Behörden? Will das einer von dir ausgefüllt haben ?
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