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PetMan

WO Silber
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  1. Bisher kam da nix hoch, das da noch mehr kosten anfallen. Was die Zukunft bringt wird man sehen müssen.Hier bei uns wird auch für unsere Überprüfung alle 3 Jahre bei scharfen Waffen keine Gebühr erhoben, in vielen anderen Ämtern ist das so. Pauschale Aussagen wird es vermutlich dann auch nicht für den KWS geben. Bei manchen Kreisen bekommt man Besuch von der Polizei nach Beantragung, in vielen anderen nicht. Kocht halt jeder sein eigenes Süppchen. Peter
  2. Meine mag die normalen CCI SV. Aber auch alles andere geht klaglos durch. Die Präzision der CCI ist aber ausreichend, da muss ich keine teure Munition kaufen.
  3. Ich hab 2 grüne und 2 gelbe WBK`s. Ich zeige dem Händler nur jeweils eine davon ( davon ab hat noch nie ein Händler eine andere WBK sehen wollen als die, auf die ich die Waffe gekauft habe ) und sagen wir mal er kontrolliert die auch. Was will die Behörde dem Vorwerfen ? Im Verein hatten wir den Fall das der Voreintrag 2 Monate abgelaufen war und der Händler die Waffe verkaufte und eintrug. DAS gab Ärger . Peter Das edit ist für rainers messerwelt, nicht für CZM52
  4. Dann bin ich froh das MEINE Behörde das anders sieht : einen oder mehrere Einträge ............... das kostet gleichviel . Steht auch imho so in der alten Kostenverordnung, an die man sich hier im Saarland noch hält. Ich habe für 4 Voreinträge soviel Bezahlt wie für 2 oder 1 Peter
  5. Dann dürftest du zb eine 1911 in 45 mit 9mm WS und 22er WS gar nicht " en block " erwerben???????????oder einen schönen Janz Revolver mit 3 Wechselläufen ??? Manche Behörden spinnen echt............. Peter
  6. Darf man also solche "Pakete " wie sie ab und an mit mehreren Wechselläufen angeboten werden nur kaufen, wenn kein zu kurzer Lauf dabei ist? Oder nur kaufen, besitzen, und rumoxidieren lassen ? Hab jemanden angerufen und ihn gefragt, bei seinem 22er Revolver mit Wechselläufen sind die Lauflängen in der WBK eingetragen, der kürzeste Lauf hat 3 Zoll. Bedürfnis kam vom DSB also Sportpistole/-revolver. Das Amt weiß also um den Lauf und seine Länge. Die Frage wäre jetzt aber, ist das so rechtens? Der Thread hier hat mich zb mehr verwirrt als er Klarheit schaffte.... Peter
  7. Da der Munitionserwerb , " Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition" , nach meiner Lesart für DIE Waffe bestimmt ist, die dann mal da drin steht , ist das ein sehr dünnes Eis auf das du dich begibst. Nicht jeder Händler wird dir darauf Munition verkaufen und bei einer Kontrolle solltest du gut Argumentieren können, warum du Munition hast für die du keine Waffe besitzt. Mit Leihschein für eine passende Waffe eher kein Problem, aber da bräuchtest du auch den Munerwerb nicht in der WBK. Peter
  8. Ich verstehe euch nicht, zumindest einige. Wenn ICH eine neue Waffe kaufen will dann ist mein bestreben die schnell zu bekommen.Meine letzte Pistole hatte ich schon gekauft bevor ich den Voreintrag hatte. Dann warte ich doch nicht " n paar Wochen oder gar wenige Monate " um den Voreintrag zu beantragen, um dann aber nach 4 Wochen hier zu meckern das die Behörde solange braucht........... Mir wurde schön öfter gesagt ich sei anders als andere, manchmal bin ich das aber auch gerne............. Peter
  9. Sorry, aber ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn ich ein Bedürfnis vom Verband bestätigt bekomme habe ich in 6 Monaten oder länger KEINE ZEIT das aufs Amt zu bringen oder mit der Post hin zu schicken??? Dann will/brauche ich keine Waffe. Wenn ein SB da das Bedürfnis anzweifelt kann ich das verstehen. Innert dieser zeit sollte JEDER die Möglichkeit haben zu beantragen, zumal das auch per Post geht. Peter
  10. Ich auch nicht, hab meine Tante Google gefragt, die hatte das als 3. Link in der Liste
  11. oder hier als PDF Download
  12. Unter "Anlaßgesetzgebung " verstehe ich eher EINEN Anlaß, wie zb Winnenden. Hier sind es TAUSENDE Anläße. Und ja, das erfordert Gesetzesänderungen. Auch im Bereich Selbstschutz, aber nicht nur da. Peter
  13. Nein, bei mir,LV 9 , reichte die vom DSB. Bzw die wollte gar keiner sehen da ich schon mehrere WBK habe und die dann wohl von einer Sachkunde ausgingen. LG Peter
  14. Jepp....nur war der hier eine halbe Stunde vor dir. Hier ist zwar kein Link drin aber den hättest du hier auch einfügen können. Aber wehe es wäre umgekehrt gewesen.........................
  15. Deko Munition in die USA verschicken klingt für mich wie Eulen nach Athen zu tragen. Was haben wir hier an Munitionsteilen, die es in den USA nicht gibt?
  16. Hat bei den 2 Fällen die ich aufzählte gefruchtet, kenne auch einen Fall da blieben die Waffen zu hause....................aber dann nicht mehr lange
  17. Ich habe vor Jahren von einem Kunden von mir 2 Waffen gekauft. " Die müssen hier weg, sonst gebe ich sie auf dem Amt ab " meinte er. Ich habe den Waffen für kleines Geld Asyl bewillgt. Monate später ein Anruf " Kommisar XYZ, wir haben Unterlagen gefunden anhand derer sie von Herrn XXXX Waffen gekauft haben. Stimmt das und seit wann haben sie diese Waffen im Besitz?" Nachdem ich fertig mit Lachen war verlangte ich seine Telefonnummer, verifizierte diese und rief zurück . Was war passiert? Dem seine Frau hat ihn angezeigt, er hätte sie mit einer Waffe bedroht! Als die Polizei dann bei ihm einrückte zückte er den Kaufvertrag und seine leere WBK die belegten, das er schon Monate vor der angeblichen Bedrohung seine Waffen veräussert hatte. Der Waffenbesitz wird also sehr oft benutzt dem anderen bei Scheidungen eins auszuwischen. Dem seine Frau hatte halt Pech und dann selber eine Anzeige am Arsch. Kollege von mir hat während der Scheidung seine Waffen ausgelagert. Der Verwandte der die dann zu hause hatte hat ihm die immer mit zum Schiessen mit gebracht und anschliessend wieder mit geholt. Auch da gabs angeblich ein "Bedrohungsszenario " das durch die Aussage dieses Verwandten ebenfalls widerlegt werden konnte. Kommt man in die Situation der Scheidung und sieht es nach Rosenkrieg aus sollte man darauf vorbereitet sein. Peter
  18. Danke für das lachen, you make my day
  19. Schildere dein Ansinnen deinem Sb und frag ihn was der davon hält. ICH würde denken das du ein Bedürfnis für Revover 357 hast und bei Beantragung eine Disziplin dafür angegeben hast. Die wirst du mit dem 9mm nicht mehr schiessen können. Du kaufst kein Wechselsystem Kalibergleich oder kleiner, du lässt eine andere Waffe herstellen. Mach dich mal schlau auf deinem Amt und berichte. Würde mich interessieren wie die das sehen. LG Peter
  20. Besoffene, unter Adrenalin und Drogen stehende schnäutzen sich erfahrungsgemäß nicht mal bei dem was der deutsche Bundesbürger als " Pfefferspray " mit sich führen darf. Da hilft nur die grobe Kelle.Mehrmals.....jedes zucken würde ich da noch als gegenwärtigen Angriff sehen und notgedrungen reagieren.
  21. Wenn ich dass richtig verfolgt habe bist du jetzt neu im BDS. Dort must du warten, richtig, aber "nur " 4 Monate. Dein bestreben gegen den aktuellen DSB Unterverband zu klagen dauert wie lange ?Denke du wirst nach 4 Monaten nicht mal Antwort von deren Anwalt erhalten. Warte die 4 Monate ab und gut ist. Schneller gehts nicht. Und für Selbstladeflinten im DSB braucht es nicht mal eine Sportordnung B, jedenfalls hier im Saarland nicht. Die geht auch auf Tontauben, dann aber auf 2 Schuss blockiert. Weil die sind nicht vom Tontaubenschiessen ausgeschlossen. So wurde mir jedenfalls hier berichtet. Einzig die Blockierung hat meinen Bruder von der Beantragung abgehalten, bekommen hätte er sie. Da wir aber beide auch im BDS sind war das dann kein Thema mehr. LG Peter
  22. PetMan

    Wartezeit WBK

    Du musst nicht zufällig nach SLS aufs Amt und die SBine heißt Frau M..... ?
  23. Sauertaler hatte recht, die Eintragung bzw Stempelung in den Feuerwaffenpass war kostenlos. Hab den Kollegen grade gefragt der heute morgen dahin war. Hätte nur ein paar Minuten gedauert. Auch das es die Anweisung schon lange gibt wurde da bestätigt. Nur soll wohl jetzt verstärkt auch darauf geschaut werden. Und warum ein Risiko eingehen wenns nix kostet. Und die Rundmail aus dem Ministerium war wohl die Reaktion auf eine solche Beschlagnahmung
  24. Frag bei Herrn Bouillon im Innenministerium nach. Wenn das im Saarland einer wissen muss dann der. H.Bouillon@innen.saarland.de Peter
  25. Dann wurde das bisher nicht so kommuniziert, der Kollege von mir schiesst seit Jahren in Luxemburg und wusste nichts davon . Und wenn die Eintragung und Stempelung kostenfrei gemacht wird, um so besser. Ich lasse mir morgen mal berichten. Und ohne Anlass wird sich das Innenministerium bei uns ja nicht veranlasst gesehen haben diese Rundmail zu verschicken. Da muss ja was vorgefallen sein......
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