Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.462
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. Beim jagdkurs eine Kollegen aus dem verein wurde behauptet, ab 2015 wären Schalldämpfer für Jäger kein Problem mehr....................Woher die immer ihr Wissen haben wollen erschliesst sich mir nicht. Auf Nachfrage belegen konnte der Ausbilder das jedenfalls nicht. Aber er hätte von jemand der es Wissen muss gehört das es so ist. Auf solchen Lehrgängen wird leider viel Mist erzählt.............. LG Peter
  2. PetMan

    Tabelle

    Bei unseren GK Rundenkämpfen steigen immer die beiden besten einer Klasse auf und die beiden schlechtesten ab. Die Punkte sind da nicht von Bedeutung, jedenfalls hat sich mir noch keine erschlossen. Würden alle ab mit einer Ringzahl "von....... bis........" in einer Klasse Schiessen wäre es u.U. in manchen Klassen recht eng bzw einsam..........................
  3. Kein Problem, es muss nur mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen worden sein. KK ist also kein Hinterungsgrund um als erste Waffe eine GK zu holen LG Peter
  4. Darauf brauch man nicht extra ein zu gehen, das ist wie Sachschäden. Ist man Haftpflichtig und handelt ohne Vorsatz oder grob Fahrlässig wird reguliert. Wobei die Definition von grob Fahrlässig sehr umfangreich ist und immer vom Einzelfall abhängt. Die Höhe des Schadens spielt nur eine untergeordnete Rolle, die Haftungsfrage ist immer das Problem......................Und die klärt im Zweifelsfall immer das Gericht.
  5. Ich hab einen Möbeltresor in dem ich meine Munition lagere. Den zeige ich bei einer Kontrolle auch vor. Da der Herr Kontrolleur ohne entsprechendes Stück Papier meine Kiste, Kasten und Koffer die ansonsten in meiner Wohnung stehen sich maximal von aussen anschauen darf verstehe ich die ganze Problematik hier nicht. Wenn EIN Behältnis da ist das den Regeln entspricht ist gut. Und bevor jemand "Jehova" schreit, meine Munition ist alle in dafür zugelassenen Behältern gelagert.
  6. ICH rate meinen Kunden immer erst MICH anzurufen. Anrufe bei Hotlines werde protokolliert bzw aufgezeichnet. Was da gesagt wurde ist erst mal gesagt. Und der berühmte Satz ( grad wenns um Schäden durch Kinder geht ) : "und ich habe doch soooo aufgepasst " hat schon so manche Regulierung verhindert
  7. Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn man selber Haftpflichtig wird ( generelle Ausschlüsse mal aus vor ). Sie befriedigt also berechtigte Ansprüche und wehrt auch unberechtigte ab. Das nennt man dann passiven Rechtsschutz. Man wird also vor Gericht vertreten wenn die Ansprüche , aus Sicht des Versicherers , unberechtigt sind. Bei einem Haftpflichtschaden gleich auch zum Anwalt zu rennen wird sicher lustig, weil der Rechtsschutzversicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Deckung geht.....weil passiver RS bei der AH. Wenn das ganze Prozedere dann nicht nach den eigenen Wünschen oder Ansichten vonstatten geht , dann kann man zum Rechtsanwalt. Aber auch da sollte man erst eine Deckungszusage einholen. In vielen Fällen geht es nach einem Haftpflichtschaden reibungslos vonstatten. Wer aber mal einen Einblick in die Betrugsquote grade bei der Haftpflicht bekommt wundert sich nicht das die Versicherer Prüfen. Man geht bei ca 30 bis 40 % der Schäden davon aus , das sie nicht so wie geschildert abgelaufen sind................In Deutschland gibt es aber sowas wie eine " Vollkaskomentalität"....alles was kaputt geht soll irgendein Versicherer bezahlen...................................
  8. Interessanter Denkansatz.................................................
  9. Die Hausratversicherung will ich sehen die die Zuganlage bezahlt hat. Die Zahlt nur Schäden am eigenen Inventar und auch nur im Rahmen der versicherten Gefahren. Und da gehört kaputtschiessen mit 100% Sicherheit nicht dazu....................Heute hat mir am Reitstall eine Mutter erzählt, wenn ihre Tochter vom eigenen Pferd fällt und sich verletzt zahlt das die eigene Haftpflichtversicherung...........genau so was....meine Kunden würden mich mit recht erschlagen wenn ich ihnen so einen Scheiss erzählen würde
  10. Braucht jemand ein Skalpell ? Damit kann man besser Haare spalten...............so langsam wirds auch hier in dem Faden wieder komisch...aber das andere komisch...............
  11. Da steht nix in dem Artikel das er Sprengstoff hatte. Da steht 20 Kg " Grundsubstanzen " zur Sprengstoffherstellung. Ich denke wer , wie ich, einen Garten und einige Stücke mit Obstbäumen hat kommt da ebenfalls locker hin. Also nicht zu sehr auf dem "Sprengstoff " herumreiten solange nirgends steht das er fertigen zu Hause hatte..................... Und bei nahezu allen solchen " Kollegen " die ein Arsenal schwarz angesammelt haben ist nie was damit passiert......................die haben das halt gerne und wollen die Hürde der Sammler WBK nicht nehmen. Und der Gedanke, mich in allen Fällen, was auch passiert hier in Deutschland, noch wehren zu können ist mir irgendwie Sympathisch................................... Und für die PC noch : Das war ein böser mann, der muss mindestens 15 Jahre in Kerkerhaft weil er was illegales gemacht hat.............................
  12. PetMan

    Pulverentsorgung

    Lol, dann viel Spaß beim trennen der Pulverreste, bei uns wird wild durcheinander geschossen. Wenn das so stimmt zeigt es einmal mehr wie Hirnlos deutsche Vorschriften sind...................................
  13. NRW hat das vor Jahren mal mit JEDER Waffe so gehandhabt. haben jede Klage dagegen verloren und machten doch weiter. Wo das heute stehen soll das das " seit neuestem " so gemacht werden muss würde mich mal interessieren. Wird immer schlimmer......denke das steht NIRGENDS so und einige Behörden stricken sich wieder ihr eigenes Gesetz
  14. Du weißt wer Ulrich ist bzw zu der Zeit der Antwort war ? Nämlich der Chefredakteur von Visier. Geh also davon aus das er weiß was er schreibt................ LG Peter
  15. Ja, Ulrich hats gemacht, bzw seine Leute. Wenn das nicht zu tauschen wäre hätte er es denke ich nicht geschrieben. Und wenn der Importeur sagt das geht nicht ist es ihm vielleicht ein zu kleines Geschäft nur einen Lauf zu ordern. LG Peter
  16. Ich auch.....und ich hab da auch schon einen im Kopf der die dann bauen könnte...........................gelle, Bruderherz ( falls er das mit liest )
  17. Hier noch ein Link zu dem Thema. Ich gehe davon aus das Frau Triebel nix dagegen hat. http://www.triebel.de/2011/Beduerfniskontrolle.pdf Da wird eigentlich ALLES geklärt. Mit einem Ausdruck der Abhandlung zum SB und dann muss er stärkere Geschütze auffahren als § 4 Abs. 4
  18. Dann würde ich nachfragen wer ihn dazu anhält.......Die Alllgemeine Waffengesetzverordnung jedenfalls nicht. Mit dem Text in der Hand würde ich bei dem SB aufschlagen und ihn fragen worauf sich sein begehren stützt. Für Waffen über dem Grundkontingent sind Wettkämpfe gefordert. Mit der Teilnahme an der DM BDS hast du diese Forderung erfüllt, und das noch dazu auf hohem Niveau . Auch hier ist nicht für jede Waffe die Teilnahme gefordert. In Anlehnung an das Urteil mit den über 100 Langwaffen auf Gelb stellt sich noch die Frage wieviele KW du auf Grün hast? Drängt sich dort der "Verdacht " des Sammelns auf??? Ist zwar auf Grün kaum möglich, aber wer weiß was der Sb da im Kopf hat. Ich selber kenne genug Schützen die 2 stellig KW haben, aber eben auch viele Wettkämpfe Schiessen. Bei denen wurde hier im Saarland in der Richtung noch nix unternommen. Daher auch noch die Frage wo du her bist. Mit seinem Berufen auf den §4 Absatz 4 liegt er mit seinen Forderungen jedenfalls nicht im Rahmen der Verordnung und dem SB sagen, bzw durch die Fachaufsichtsbehörde sagen lassen, was er darf musste ich auch schon. LG Peter Edith: Oder reich ihm wie von Nakota nochmals Angeführt ein Schiessbuch ein. Die Aufzählung in der Verordnung sagt ja auch nur " z.B " und " oder" . Aber auf jede Waffe bezogen ist überzogen..............
  19. Eiegntlich schon. Wenn der verband bewilligt hat der Sb einzutragen............................Ansonsten ficht er die Bewilligung des Verbandes an, und das sollten die sich nicht all zu oft gefallen lassen. Der Gesetzgeber hat das schließlich so gewollt..................... LG Peter
  20. Danke, so hatte ich das im Kopf. LG Peter
  21. Steht nicht irgendwo ( finde die Textstelle nicht.............. ) das bei der Überprüfung nach 3 Jahren und weiteren nicht die gleichen Maßstäbe anzulegen sind wie bei Erstausstellung einer WBK? Und Explizit NICHT für alle Waffen dieser Nachweiß zu erbringen ist? Und das eine Vereinsbescheinigung ausreichend ist, wo bescheinigt wird das der Schütze regelmäßig am Training und Wettkampf teilnimmt. Müsste in der Waffengesetzverordnung gestanden habe, finde es aber grad nicht
  22. Ich hatte während einer Reha 2012 meine Waffen für 6 Wochen in einem Verein vor ort eingelagert. Das war für die gar kein Problem. Also einfach fragen.............
  23. Bei der Menge die der da raushaut fällt es schwer an " Privat " zu glauben................................aber zumindest immo nichts EWB - Pflichtiges dabei
  24. Gibt ein Urteil gegen eine Oma, die die Sachen ihrer Enkel regelmäßig bei Ebay verkaufte wenn die Kids rausgewachsen waren. Das Geld bekamen die Enkel aufs Sparbuch. Ging um ca 100 Verkäufe jedes Jahr. Also in kurzer Zeit , wie lang die ist definiert jedes Gericht selbst, sollte man nicht zu viele Bewertungen bekommen..............Hatte schon Verkäufer bei Ebay die darum baten von einer Bewertung ab zu sehen................
  25. Ich hatte das per Fachaufsichtsbeschwerde klären lassen und das Innenministerium kam zu dem Schluss das es nicht anzufechten sei. ok, auch das hätte man per Gericht klären lassen können. Aber ich hatte in der Folge , nicht wegen, einen Herzinfarkt und hab das Thema dann auf sich beruhen lassen. Aber die nächste volle WBK wird kommen...........
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.