Zum Inhalt springen

Nightwish

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    28
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

1.001 Profilaufrufe

Leistungen von Nightwish

Mitglied +25

Mitglied +25 (2/12)

4

Reputation in der Community

  1. " Dabei wurde ein anderer 47-jähriger Anwohner, der sich ebenfalls auf seinem Balkon befand, durch Teile eines abprallenden Geschoßes am Rücken verletzt "
  2. Sorry, wenn die Fragestellung unangemessen war: Mich interessiert eher die rechtliche Schiene: "Wäre es von Nothilfe gedeckt" - schließlich stand er nicht nur auf dem Dach und hat geschrieen, sondern auch da Richtung Haus geschossen und einen (laut Pressekonferenz zum Abschlussbericht) 47-jährigen verletzt ("Während dieses Gesprächs gab David S. zwei Schüsse in dessen Richtung ab. Dabei wurde ein anderer 47-jähriger Anwohner, der sich ebenfalls auf seinem Balkon befand, durch Teile eines abprallenden Geschoßes am Rücken verletzt"). Aber ich sehe ein, dass das eher was für ein Jura-Forum wäre, ist ja auch nur eine - zum Glück - fiktive Fragestellung. Kann hier gerne geschlossen werden.
  3. Nachdem nun der Abschlussbericht des Amokläufers von München vorliegt, kam mir wieder eine Frage in den Sinn: Was wäre wenn! Ihr kennt sicher alle das Video des Anwohners, der von seinem Balkon zum Attentäter herunterschreit. Stellt Euch vor, ihr seid Sportschütze oder Jäger, habt einen Waffenschrank mit einer Büchse daheim und würdet von diesem Gespräch mitbekommen. Ihr habt auch im Radio gehört, dass es einen Amokläufer gibt und bereits zahlreiche Tote. Würdet ihr die Büchse aus dem Tresor holen und versuchen, den Attentäter mit einem gezielten Schuss von weiteren Taten zu stoppen? Ich selber wohl eher nicht, aus Angst vor Konsequenzen. Würde mich wohl eher so schnell wie möglich vom Balkon entfernen. Mich würde aber interessieren, wie ihr das seht!
  4. Ich schmolle nicht; ich finde es nur nicht besonders höflich und hilfreich, einen Thread mit aussagelosen Antworten aufzublähen. Damit darfst auch Du Dich gerne angesprochen fühlen. Immerhin hat Alzi sich im Nachhinein bemüßigt, seine Beiträge noch zu editieren und wenigstens ansatzweise gehaltvoll zu gestalten. Dafür vielen Dank @alzi.
  5. Im Zweifel urteilen über die Zuverlässigkeit irgendwelche Sachbearbeiter, die keine Sachkundeprüfung haben, und manchmal auch nicht unbedingt gesunden Menschenverstand. Ich finde es daher legitim, über diese Frage nachzudenken. @Hilli vielen Dank! Endlich eine vernünftige Antwort
  6. Ich bedanke mich bei Dir für Deine hilfreichen Beiträge. Dank hilfsbereiter Nutzer wie Dir ist das Forum wirklich privilegiert. Vielen Dank dafür!
  7. Anstatt Dich hier so dämlich aufzuführen, könntest Du uns auch mit Deiner Weisheit erleuchten, und uns erklären, ob der Transport Deiner Ansicht nach von A nach B vom Bedürfnis nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG umfasst ist. Aus dem Gesetz geht das nämlich nicht hervor, selbst wenn man es so hervorgehoben liest wie Du.
  8. ...bis auf die Frage nach den Umwegen. Denn A - B - (mehrere Tage Pause) - Schießstätte ist ja theoretisch ein Umweg. Daher die Frage.
  9. Hi, ja, in beiden Gebäuden Tresore mit WK 0. Es sind jeweils Wohnungen in bewohnten Gebäuden.
  10. Bei der Sachkundeprüfung hatten wir sowas gelernt wie "nur auf dem direkten Weg transportieren, keine Umwege". A -> B -> Schiessstätte ist zumindest nicht der direkte Weg. Daher die Frage. Wie wurde das Euch denn beigebracht?
  11. Hallo, ist der Transport von Hauptwohnsitz A zu Nebenwohnsitz B erlaubt, wenn man vorhat, in den Tagen nach dem Transport eine Schiessstätte in der Nähe von B zu besuchen? Ist der Rücktransport von B zu A wieder erlaubt? Auf diese Weise könnte man ja dauernd die Waffe zwischen A und B transportieren?
  12. Mh, wieso? In der WaffVwV steht sonst überhaupt nichts zum Munitionserwerb. Dementsprechend dürfte es dann ja gar keinen Ermessensspielraum geben, ob die Erlaubnis zu bewilligen ist oder nicht?
  13. "Alter", wenn ich Dich fragen würde, hätte ich Dir eine private Nachricht geschrieben.
  14. Hi, das wird ja wohl keine Ermessensentscheidung sein, ob man das eingetragen bekommt oder nicht. Wie kann es da zu verschiedenen Ansichten anderer Behörden kommen? Mit welchem Argument wird sowas verwehrt? 10.10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sagt hierzu: 10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck ..., im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann. Die Beschränkung soll also den Ausnahmefall darstellen. Und eine Verwendung von 9mm bei einer 45er kann ja kaum unzweifelhaft ausgeschlossen werden, sind ja beides zugelassene Disziplinen.
  15. Hallo, angenommen ich habe eine KW im Kaliber 45 und möchte hierfür ein Wechselsystem 9mm eintragen lassen. Habe ich damit auch automatisch die Munitionserwerbserlaubnis für 9mm, bzw habe ich einen Anspruch, diese eingetragen zu bekommen? Im Verein hat jemand behauptet, dass das eben nicht der Fall sei und man die 9mm dann maximal zum sofortigen Verbrauch vor Ort erwerben kann ... Kann ich mir nicht so recht vorstellen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.