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Nightwish

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  1. " Dabei wurde ein anderer 47-jähriger Anwohner, der sich ebenfalls auf seinem Balkon befand, durch Teile eines abprallenden Geschoßes am Rücken verletzt "
  2. Sorry, wenn die Fragestellung unangemessen war: Mich interessiert eher die rechtliche Schiene: "Wäre es von Nothilfe gedeckt" - schließlich stand er nicht nur auf dem Dach und hat geschrieen, sondern auch da Richtung Haus geschossen und einen (laut Pressekonferenz zum Abschlussbericht) 47-jährigen verletzt ("Während dieses Gesprächs gab David S. zwei Schüsse in dessen Richtung ab. Dabei wurde ein anderer 47-jähriger Anwohner, der sich ebenfalls auf seinem Balkon befand, durch Teile eines abprallenden Geschoßes am Rücken verletzt"). Aber ich sehe ein, dass das eher was für ein Jura-Forum wäre, ist ja auch nur eine - zum Glück - fiktive Fragestellung. Kann hier gerne geschlossen werden.
  3. Nachdem nun der Abschlussbericht des Amokläufers von München vorliegt, kam mir wieder eine Frage in den Sinn: Was wäre wenn! Ihr kennt sicher alle das Video des Anwohners, der von seinem Balkon zum Attentäter herunterschreit. Stellt Euch vor, ihr seid Sportschütze oder Jäger, habt einen Waffenschrank mit einer Büchse daheim und würdet von diesem Gespräch mitbekommen. Ihr habt auch im Radio gehört, dass es einen Amokläufer gibt und bereits zahlreiche Tote. Würdet ihr die Büchse aus dem Tresor holen und versuchen, den Attentäter mit einem gezielten Schuss von weiteren Taten zu stoppen? Ich selber wohl eher nicht, aus Angst vor Konsequenzen. Würde mich wohl eher so schnell wie möglich vom Balkon entfernen. Mich würde aber interessieren, wie ihr das seht!
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