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Wenn ich das verrate werden die anderen eifersüchtig und schießen schlecht!
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Widerstandsgrad 1 - die Allmacht aus dem WaffG
Bounty antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Dafür hat man eine ausreichend große Tür offen gelassen... Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Bounty antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Verstehe ich das richtig, dass Du überrascht bist, das Du nicht einfach alte gegen neue Waffe auf Deiner WBK tauschen kannst, direkt und ausschliesslich mit dem Amt und ohne Bedürfnisnachweis über JS oder Verbandsbescheinigung als Sportschütze? Oder verweigert Dir das Amt den Erwerb einer Waffe trotz vorliegen aller Voraussetzungen, weil Du vorher eine Waffe, die vormals für den selben Zweck begründet und erworben wurde, veräußert hast? -
Wenn Du ihm Deinen Blechschrank mitgibst brauchst Du nur jemand mit 100x70cm freier Grundfläche in einem Raum.
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So etwas wie Waffenersatz gibt es in WaffG nicht. Weder um auf Dinge wie vereinfachten Erwerb ohne die üblichen Bescheinigungen des Sportverbandes zu verzichten, noch um irgendwelche skurrilen Umwidmungen zwischen Grundkontingent und Überkontingentwaffen herbei zu argumentieren.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Bounty antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Forderungen für was? Das BMVg hat zur Zeit ganz andere Probleme als die Wehrertüchtigung der Zivilbevölkerung. Und die Zuständigkeit für Zivilverteidigung liegt beim BMI. Die sind "eigentlich" auch Sportministerium, wobei man da im Bezug aufs Waffenrecht ausser dem Olympiasponsoring des DSB nix von merkt... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Bounty antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wobei ja ganz viel von der "Wehrfähigkeit" in andere Ressorts, eben vorallem das BMI, fällt oder die da ein gehöriges Mitspracherecht haben. Da macht BMVg ganz wenig alleine, selbst wenn man wollte... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Bounty antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wo steht da was von "nur für Sportschützen" oder "gilt nur für von §6 AWaffV erfasste Waffen". Ergebnis/Siegerehrung, die HA-MP5 oder das 11" MR308 mit ganz viel HKey auf Jagdschein ist genau so weg, wie das AR15 des Sportschützen dass bisher durch keines der drei objektiven Merkmale nicht vom Sportlichen Schießen ausgeschlossen wurde und für das es entsprechend bisher auch keine Bewertung des Erscheinungsbildes gab. Spannend wird es bei den extra für §6 AWaffV angepassten AR15, also z.B. den beliebten 9mm PCC. Da hat das BKA ja den Anschein verneint. Sprich gerade diese "handlichen Maschinenpistolen" wären weiter legal. Ob das die Intention von Faesers willigen Referenten war? Oder Nancies Großinquisition legt andere Maßstäbe an oder annuliert alle bisherigen Einstufungen des BKA. Also AfD-Mitgliedschaft (!!! Nix Funktionär, Mitglied reicht) und schon sind die Waffen auf Jagdschein fort. Oder überlese ich hier "gilt nur für waffenrechtliche Erlaubnisse von Sportschützen"?! Mag für die Nachwuchsgewinnung der Jäger vielleicht nicht ganz so tödlich sein wie für die Sportschützen. Erinnert ansonsten eher an das "ich darf auch im Revier trainieren, brauche keine Schießstände"-der üblichen Verdächtigen... Ansonsten könnte man sich die diversen anderen Kröten anschauen, die im Referentenentwurf mitfliegen, z.B. Erhöhung der Wohlverhaltensfristen in § 5 WaffG um jeweils 5 Jahre. Also nach dem Schlüsseltreiben ein Gläschen zu viel, noch schnell den Mercedes G nach Haus gefahren, zack, anstatt für 10 dann 15 Jahre beim freundlichen Büxer einlagern, bis man wieder ne WBK bekommt. Oder um wieder den Bezug zur Mitgliedschaft in der AFD zu bilden. Wer seit März 2022 aus der AFD ausgetreten ist oder noch austritt hat frühestens in 15 Jahren seine Zuverlässigkeit (zurück). -
Und nochmal: Where are the news? In unserer WO-Blase hyperventilieren hier einige auf Grund 2 Jahre alter Aussagen eines Politikers...
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Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
Bounty antwortete auf suerlänner's Thema in Waffenrecht
Die sind ja deutschlandweit für jeden Schützen leicht, innerhalb von max. 25 km zu erreichen. Und "pro Stunde" sind die auch super billig, denn schon vom Steuerrecht darf ein solcher Stand ja keinen Gewinn machen (wo ist der grün-Schalter?). Die Vorstellung, mit Abschaffung der Verbandspflicht wären die Vereine bis auf ein paar verschobene Type, die damit tatsächlich (Wettkampf)-Sport machen wollen, leer ist eine spannende Annahme. Eher wäre dies der Fall, wenn die reine Mitgliedschaft in einem Verein bereits zum Erwerb/Besitz berechtigen würde. Realistisch wechselt da Frau Faeser eher zur AFD als das Gesetz wird. Weil es in DEU eben kein "Grund"-Recht auf privaten Waffenbesitz gibt sondern der verboten ist, bis auf gesetzlich geregelte Ausnahmen mit entsprechenden Auflagen... -
Wo sind denn nun die News? Wir brühen doch jetzt nicht das Gewäsch von Politikern von 2022 auf?
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Bitte nicht noch mehr Aufspliiterung. Funktioniert schon in ZG1 mehr schlecht als recht. Am Ende wieder jede Menge Unterdisziplinen wo auf Ebene Landesmeisterschaft keine 15 - 20 Starter zusammenkommen... Aber Hauptsache jeder bekommt für seine Waffe, die er völlig an der Disziplin vorbei erworben hat nachträglich ne Unterdisziplin wo er auch mal unter die ersten 10 Teilnehmer kommen kann... Und ZG3 Taktik ist dann gefechtsmässiger Scheibenwechsel durch den Schützen selbst durch vorlaufen auf der Schiessbahn während die anderen weiterschiessen???
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Der sichere Umgang wird im WaffG relativ kurz abgehandelt. Auch darauf, dass zum legalen Waffenbesitz ein Lehrgang/Nachweis "sichere Handhabung" nachgewiesen werden muss, könnte man sich einlassen. Dort wäre ja auch dann richtig Zeit dafür, da man nicht die ganzen Paragraphen was/wann/wie erlaubt/verboten/genehmigungspflichtig ist lernen müsste. Aber die wesentlichen Probleme liegen nicht im Bedarf einer Neuregelung dort...
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Dafür müsste der VdB erstmal das Combat-Schiessen "reseten". Es bleibt aber bei der Gretchenfrage "warum braucht es überhaupt schriftlich festgeschriebene Disziplinen"? Warum braucht es "genehmigte/anerkannte" Verbände? Warum reicht regelmäßiges Üben mit der Schusswaffe nicht aus? Unser Waffengesetz braucht eigentlich nur ein paar Paragraphen, die regeln dass "böse" oder (geistes)kranke Menschen keinen Zugang zu Waffen bekommen. Wem das noch zu unsicher ist, kann über die Registrierung von besonders gefährlichen Schusswaffen philosophieren... Der Rest, vom Bedürfnis und dessen Nachweis durch Vereinszwang, Erfassen von Trainingsterminen, Kontingentobergrenzen, von der Strafmündigkeit oder Wahlalter losgelösten Mindestalter zur Teilnahme am Schiessen, Regelungen wieviele Schusswaffen in welchen Tresor dürfen usw. usw. kann ohne Auswirkungen auf die innere Sicherheit einfach wech...
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Wie soll das gehen? Die Bestätigung das jemand etwas angezeigt hat zu wiederrrufen geht nur bei einem Bürofehler, z.B. Verwechslung von Personen. Aber die Bestätigung zu widerrufen weil man nicht will das jemand von einem Verbot ausgenommen ist!
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Wieder jemand der glaubt das n steht für Nahbereich?