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Bounty

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  1. Beste Sportschützenbeispiele. Den Sammler in S-H kenne ich übrigens persönlich. Nein, der hat nicht auf WBK grün oder gelb seine Sammlung angelegt...
  2. Wenn Du mit jüngere Jahrgänge jemanden meinst, der 1993 seine Waffensachkunde gemacht hat, ja dann gehöre ich dazu. Und ja, damals wurde viel "getrieben" und das muss ich mir nicht mal vorstellen, ich war nämlich dabei... Dann werde doch bitte konkret. Wieviele Waffen gesamt, wieviele davon auf WBK gelb, wieviele auf WBK grün. Wie gesagt zweistellig auf grün war früher machbar und auf gelb noch viel mehr...
  3. Ja, und den Rest zur WBK grün und wie man vor 2003 auf gelb und grün horten konnte oder eben nicht. Da du natürlich nur selektiv zitierst, kann man nur folgern, Du hast meinen Beitrag entweder nur halb gelesen oder nicht verstanden. Bei Dir scheint es eher ein grundsätzliches Denk-Problem zu sein, mit dem Denken scheinst Du es nicht so zu haben. Oder Du bist einfach ein Aufschneider und Stammtisch-Held ohne Fachkenntnis aber mit übergroßem Ego... Du hast von Sportschützen mit dreistelligen Zahlen an Waffen "gesamt" geredet, ich hab Dir erklärt, warum das auf WBK gelb möglich war, aber ausschließlich auf WBK grün (und mit Mehrladelangwaffen und Selbstladern dort) selbst in einer extremen Konstellation von Mitgliedschaften und sehr aktiver Wettkampfteilnahmen oder nur bei fehlerhafte Anwendung des damals gültigen Rechtes durch den SB kaum bis nicht möglich war. Seid dem leierst Du "wir reden hier aber von WBK grün und gelb". Scheint dich zu überfordern... Ach, habe ich? Wir zitieren Dich nochmal. vielleicht kapierst Du es im dritten oder vierten Lese- und Verstehversuch: So, so die haben also Anträge auf Voreintrag gestellt, ein- oder zweimal im Monat. Für die WBK gelb, wo man beim Verband keine Anträge benötigt und der SB keine Voreinträge einträgt?! Die einzige für Sportschützen relevante WBK bei der man beim Erwerb einen Antrag auf Voreintrag stellt ist die grüne, sie ist auch die einzige mit der man mehrschüssige Kurzwaffen, halbautomatischen Langwaffen und vor 2003 mehrladelangwaffen erwerben konnte. Das was du hier beschreibst ist 100% Erwerb auf WBK grün. Und dann haben die "so" (sic!) jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht. Ergebnis: Ich interpretiere überhaupt nichts hinein, es ist eindeutig in deinen eigenen Äußerungen, über welche WBK du sprichst. Und "so" haben die angeblich dreistellige Bestände erreicht. Inzwischen glaube ich eher, Du hast an Deinem KK-Vereins-Stammtisch gehört wie einer erzählt hat, daß er einen kennt, der einen Bekannten hat, der mal erzählt hat, daß er gehört hat von einem der einen kennt... Ach schau, eben haben die mit Voreinträgen sich noch in den dreistelligen Bereich gehortet. Deine Erzählung fängt an sich zu ändern, korrigierst Du sicherheitshalber schon nach unten "das hab ich nicht gesagt, dass interpretierst Du hinein"... Echt peinlich! Das "ausschließlich" bitte in einem meiner Beiträge belegen! Fängt hier einer an "hinein zu interpretieren"? Lob nehme ich immer gerne, leider warst aber ausschließlich du hier der Dampfplauderer, der nicht mal kapiert, dass man die vorhergehenden Beiträge noch sehen und zitieren kann... 1. Du hast meinen letzen Satz scheinbar nicht kapiert. Ok, wir wissen inzwischen, woran das bei dir liegt. 2. Du hast garnichts herausgearbeitet, sondern dich einfach nur blamiert mit deiner Ahnungslosigkeit und peinlichen Borniertheit... So, soll ich dich weiter mit deinen eigenen Zitaten an die Wand nageln oder gibst Du auf?
  4. Wie gut dass ich in meinen Beitrag auf beide WBKs eingegangen bin. Vielleicht solltest Du die Beiträge anderer vollständig lesen. Spannend, wie kam man ohne WBK gelb damals auf dreistellige Zahlen, wenn es selbst bei Grosskaliber-affinen Verbänden wie z.B. dem BdMP in Summe vielleicht 15 verschiedene Kw- und ähnlich viele Lw-Disziplinen hatte? Von der DSB Sportordnung (ohne Liste B) mal ganz ab. Ansonsten zitier ich Dich nochmal, da Du ja glaubst, Du hättest das nicht geschrieben: Also wie jetzt, Deine Kumpels haben ohne vom heutigen Para 14 Satz 5 Gebrauch zu machen damals im Monatstakt Voreinträge (also Erwerb auf WBK grün) für Selbstlader und (mehrschüssige) Kurzwaffen geholt und damit angehäuft, dreistellige oder hoch zweistellig? Obwohl schon vor 2003 das Amt prüfte, ob die vorhandenen Waffen ausreichten, Oder drehst Du Deine Aussage jetzt so, dass die über 80 Waffen auf WBK gelb hatten und unter 20 auf grün... Ich wiederhole: Auf WBK grün konnte man auch vor 2003 (trotz fehlen des heutigen "Grundkontingentes") nicht beliebig und in kurzer Zeit horten, insbesondere nicht (mehrschüssige) Kurzwaffen oder Selbstladelangwaffen, es sei denn horten ist bei Dir schon bei 10 oder 20 solcher Waffen auf WBK grün der Fall. Auch wenn man kreativ in der Anwendung der Sportordnung war. Sicher wird es Einzelfälle gegeben haben, die über Bescheinigungen mehrerer (vieler) Verbände und einen überforderten SB erfolgreich Bedarfe im mittlerenen zweistelligen Bereich begründet haben. Auch aus meiner Sicht mehr als eine Handvoll (5) , allerdings auch keine signifikante Anzahl, vmtl. niedrig dreistellig oder weniger...
  5. Hast Recht, die Mehrschüssigen Perkussionsvorderlader Kurzwaffen sind tatsächlich erst 2003 auf WBK gelb gekommen und die alten Einzellader waren/sind frei.
  6. Der berüchtigte Fall des Sportschützen mit 300 Waffen, der es 2019 in die Expertenanhörung des Innemausschuss Bundestag schafte und u.a. zur Begrenzung der WBK Gelb auf 10 Waffen führte ist ja genau so ein Altfall, vorallem Einzellader-KK-Gewehre. Nix GK-Mehrlader die man unter Beachtung der Erwerbstreckung innerhalb von 75 Jahren angehäuft hätte.
  7. Auf die alte gelbe WBK vor 2003? Nein, absolut nein. Die Leute haben sich damals selbst die Ordonnazgewehre auf Einzellader umbauen lassen, weil sie nicht auf WBK grün erwerben wollten oder konnten. Alles was Du hier beschreibst ist Erwerb auf WBK grün. Ja, auch bei Erwerb auf grün gab es damals keine Erwerbsstreckung 2 Waffen pro Halbjahr, aber in der Regel regulierte sich die Anzahl der überhaupt theoretisch erforderlichen Waffen durch die begrenzte Anzahl an Disziplinen der Sportordnung Deines Vereines bzw. Verbandes. Die konntest Du theoretisch innerhalb kürzester Zeit erwerben. Allerdings beim Erwerb von mehrschüssigen Kurzwaffen und Halbautomatischen Langwaffen galt bereits damals das was heute Para 14. (5) im WaffG ist, sprich Teilnahme an Wettkämpfen. 3-stellige Anzahl Waffen auf WBK grün über einen einzigen Verein/Verband begründet? Ohne Teilnahme an Wettkämpfen? Und jeweils mit der Begründung, die bereits vorhandenen Waffen sind für die beantragte Disziplin nicht zugelassen? Denn auch das war bei WBK grün damals für jede weitere Waffe erforderlich. Nein, definitiv nein, bei den Dir bekannten Sportschützen handelt es sich entweder um "Sammelnde" auf WBK gelb oder sehr aktive Sportschützen, die in mehreren (allen) Sportschützenverbänden) Mitglied waren und in einer so cleveren Reihenfolge erworben haben, dass die vorhandenen Waffen nicht beim Neuerwerb zum Showstopper wurden. War das der selbe Beamte, der 15 Jahre lang nicht gezuckt hat bei der verbeamteten Leherin, die sich 2004 krank gemeldet hat? Zusammenfassung: Vor 2003 konnte man nur auf WBK gelb im dreistelligen Bereich horten, da allerdings nur Einzellader Langwaffen und ein paar Exoten-Kurzwaffen. Auf WBK grün defacto unmöglich bzw. nur bei einem blinden, von Sachverstand freien SB.
  8. Damals konnte man aber auch nur ganz tolle Einzellader Langwaffen anhäufen, nicht mal Repetiergewehre mit funktionierendem Magazin.
  9. Hallo, Ich möchte mich von meiner Präzisionswaage/Trickler-Kombi trennen. Mein Wunschpreis wäre 525 €. https://www.reload-precision.eu/product/20033516/komplettes-set-tickler-v2-g-gjj100b-und-datenkabel Die Kombo wurde im Dezember 2025 neu erworben und hat bisher ziemlich genau 500 Schüttungen gemacht, allso quasi nix. Ideal wäre eine Abholung in Leipzig (ich könnte dann auch noch in die Bedienung einweisen, wenn gewünscht) oder eine Übergabe nach Absprache in Berlin. Postversand geht natürlich auch, da kommt dann aber ein relativ großes Paket, wodurch noch Versandkosten entstehen. Aus meiner Sicht ein Produkt mit hervorragendem Preis-/Leistungsverhältnis und Made in Germany einschl. pers. Betreuung durch den Entwickler. Systemen wie der RCBS ChargeMaster deutlich überlegen, da schneller und viel genauer. Bequeme Bedienung per App mit vielen Zusatzfunktionen wie Datenbank der eigenen Laborierungen, Etikettendruck für MunSchachteln etc... Wie gesagt ein Schnäppchen über 250 € günstiger als neu.
  10. Nein, hier wird wild und in Unkenntnis des WaffG fabuliert. Es gibt keinen Grund am selben Tag mit der dritten Waffe zu trainieren, denn 14.3 wird beim Trainig mit der ersten Waffe erfüllt, 14.4 spätestens mit der zweiten , wenn so Schiessen mit Kw und Lw erfüllt wurden. 14.3 regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der nicht als "Überkontingent" betrachteten Waffen Der 14.4 regelt die Voraussetzungen für den Besitz der nicht dem "Überkontingent" zugeordneten Waffen. 14.5 regelt den Erwerb und Besitz der Überkontingentwaffen. Wie der Besitz der Überkontingentwaffen nachgewiesen wird, darüber schweigt das WaffG seit 2020 und die völlig veralterte Verwaltungsvorschrift von 2012, ausser das es eben für weitere Disziplinen und Wettkampfsport sein soll. Entsprechend kannst Du gemeinsam mit Verbänden, Ämter und Gerichten mutmaßen ob zum fortgesetzten Besitz der Überkontingentwaffen die selben Voraussetzungen wie beim Erwerb vorliegen müssen, also A) Teilnahme an Wettkämpfen mit den vorhandenen Waffen. Zu klären: Mit allen vorhandenen Waffen oder nur einem nicht definierten Anteil der Waffen oder nur den Überkontingentwaffen? B) wie in 14.3 gefordert regelmäßige Ausübung des Sportes also 12/18, egal mit welche(r/n) Waffen. C) die kreative Forderung mancher Behörden man müsse ab Überkontingent mit jeder einzelnen vorhandenen (Überkontingent-) Waffe 12/18. Somit die Anforderungen an Aufrechterhaltung Besitz höher als bei Erwerb. D) das "Vertrauen in Seehofer" , der 14.5 ist nur aus Versehen falsch verortet und gehört eigentlich vor den 14.4. Sprich in den ersten 10 Jahren nach Erwerb der Grundkontingentwaffen reicht 4/6 mit Unterscheidung Kw/Lw und für die Überkontingentwaffen Teilnahme an Wettkämpfen (mit welchen Waffen?) danach reicht Mitgliedschaft im Verein/Verband für Besitz aller Waffen, auch für Überkontingent.
  11. Ja nee klar, und dann? Wir haben hier doch schon hinlänglich festgestellt, dass das Rulebook sowohl die Beinlänge als auch die maximale Höhe des Laufes "über Grund" reglementiert. Dein Finne steckt da garnix...
  12. Die meisten Zweibeine, insbesondere ala Harris, bilden aber mit der Laufseelenachse kein Dreieck, da (deutlich) unter dem Lauf montiert. Dazu müsste man den gedachten theoretischen Schnittpunkt der Beine betrachten. Ich verstehe den Absicherungsgedanken sowohl Beinlänge aus auch "Höhe über Grund" zu betrachten, obwohl zweiteres ebenfalls alleine funktioniert hätte. Ich verstehe nur Deine Aufregung nicht, beides ist super einfach zu messen und eindeutig.
  13. Naja, manchmal auch einfach das Umrechnen von Metrisch in Zoll, inches, Yards whatever... Und fehlerfrei Sportordnung schreiben geht manchmal in die Hose. Wobei die ZB Regel klar verständlich ist, kann jeder zu Hause messen und gut iss...
  14. Du fragst nach besonderem Sinn in Sportordnungen? Damit züchtet man sich Magenbeschwerden...
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