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Bounty

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  1. Sie sind es aber seit Einführung des NWR und mit der Änderung des WaffG von 2020, wenn sie nicht angemeldet wurden. Und Illegal war es schon immer (ok ggf. erst ab 1974 oder etwas spääter) aus Wechselsystemen und frei erwerbbaren Waffenteilen vollständige weitere Waffen zusammen zu bauen. Nein, denn wir haben die Fokussierung auf wesentliche Waffenteile bereits seit Jahren, wie @JFry schon schrieb kommen die Österreicher aus einer anderen Definition "wesentlicher" und "unwesentlicher" Waffenteile. Darüber hinaus ist die pauschale Zuerkennung von 2 zusätzlichen wesentlichen Bestandteilen pro Waffe als Verwaltungsvereinfachung begründet worden. Weitere wesentliche Bestandteile sind gem. Wortlaut des AUT Waffengesetz durchaus möglich, sind aber zu begründen, z.B. durch Mitgliedschaft in einem schiessportlichen Verein. Der Rest ist dein " ja aber mit illegalen Waffenteilen"-Geschwurbel... Hier: Ohne Kenntnis zu haben was das BMI unter Modularer Waffe versteht stellst Du fest AK nein, AR ja. Und spekuliert dann wild drauf los, dass es sich gezielt gegen das AR richtet. Um auf dein Niveau runter zu gehen, bedeutet dass also wenn sich die bisherigen AR Besitzer jetzt alle AKs kaufen ist das BMI total happy, weniger Modualare Waffen, mehr innere Sicherheit (durch AKs statt ARs)). Ganz schön Aluhut von dir... Und nochmal, beim AR ist der Lauf im Gehäuse genau so fest verbaut wie bei der AK. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Waffen ist das ein- bzw. zweiteilige Gehäuse. Wer besitzt mehr schussfähige Waffen, der Besitzer einer AK oder der Besitzer einer AR mit WS? Aber ja, in deiner Welt besitzen die AR Besitzer ja izusätzliche llegale lower receiver... Das ist nicht wilder als Dein AK nix Modular Geblubber. Aber ok, der Vergleich, der dich zum Nachdenken anregen sollte, hat dich geistig offensichtlich völlig überfordert und dann scheiterst du natürlich auch daran den Bezug herzustellen... Es wäre mir peinlich in einem öffentlichen Forum ständig Waffenrechtsverschärfungen das Wort zu reden, gerne dann mit wirren Lösungsansätze aller Grossraumtresor mit Einzelentriegelung für jede Waffe mit Direktschaltung zur Behörde garniert. Und mit sachlicher Widerlegung kannst Du halt auch nicht um. Aber mir ist klar das du diich nicht dafür schämst...
  2. Ja, nur halt komplett Illegal, damals und erst recht heute. Du kannst noch sehr dampfplaudern, aber durch Wechselsysteme erhöht sich der Anzahl der Waffen im Volk nun mal nicht. Und das Argument, daß jemand wesentliche Waffenteile Illegal besitzt als zentrale Begründung für eine Kontingentierung der llegalen Wechselsysteme heran zu ziehen, ist halt der übliche wirre Kram, den du von Dir gibst...
  3. Ach und das macht das AR15 zur modularen Waffe? Das zweiteilige Waffengehäuse? Really? Und auf Grund des fehlenden zweiten Griffstücks eines AR15 erhöht sich dann die Zahl der Waffen im Volk um 0, so what... Und deshalb liebt das BMI die AK und will mehr von denen, anstelle des AR!? Deiner wirren Verschwörungstheorie folgend wird dann aber nicht nur das AR15 wegen seiner "Modularität" verboten, sondern so ziemlich alle Selbstladepistolen Da kann der Normalschütze mit dinem angemeldeten und genehmigten Wechselsystems nämlich auch wesentliche Waffenteile einfach "swappen" Aber man merkt, Du hast halt keine Ahnung, sonst wüsstest Du dass das BMI unter Modularen Waffen eben nicht die seit imho über 50 Jahren gewollte Erleichterung für Erwerb und Besitz von WS meint, sondern was ganz anderes. Tipp: NWR und Spoiler Blaser R93 und Sauer 404. So, was willst Du uns als nächstes erklären, dass das AR15 waffenrechtlich eigentlich eine "Wildererwaffe" ist, weil über das normale Mass eines HK SL7 hinaus schnell in kompakte Teile zerlegbar?
  4. Gähn! Wer kennt sie nicht, die bei deutschen Sportschützen so beliebten AR15 mit werkzeugloser Laufwechselfunktionalität... Und die nicht vom Para 6. AWaffV erfassten AR15 in z.B. 6,5 Grendel oder mit Lauflänge unter 16", die man über Modularität endlich in den Griff kriegen muss... Oder die durch den Para 6. AWaffV gut im Griff befindlichen AK47-Klone in .223 Rem und 16" Lauflänge. Und ja, eine AK47 ist nicht modular, die wird aus einem Stahlblock heraus gefeilt, ist quasi aus einem einzigen Teil... Und solche AK finden in deiner kleinen Welt nicht statt: https://www.pewpewtactical.com/best-ak-47-upgrades/
  5. Gähn! An der Fragestellung des BMI kann man ja nicht mal böse Absicht, z.B. in Richtung einer Obergrenze WS erkennen. Da könnten die Befragten ja sogar das Gegenteil vorschlagen. Z.B. Kalibergrössere WS.
  6. Imho machen die aus Prinzip Zugangssprengung, um für die eingeladenen Jounalismus-Aktivisten schönere Bilder und mehr Hollywood zu generieren, kurz bevor Du in Unterhose und mit Schuhbeutel auf dem Kopf nach Karlsruhe geflogen wirst...
  7. Oha, eindeutig Islamophobie und rechter Populismus. Wenn Du LWB bist den Hund jetzt besser zu Freunden geben und den Bademantel im Schlafzimmer nebens Bett griffbereit legen...
  8. Nö, selbst den Funktionären kriegen sie doch die WBK nicht entzogen, wenn der klagt. Der unauffällige oder heimliche Freund dieser fliegt komplett unter dem Radar, wenn er weder strafrechtlich noch beim Verfassungsschutz bekannt ist. Und für genau den halten Teile der Politik den LWB. Dafür betonen die aber auffällig häufig dass die "größte' von Rechts ausgeht...
  9. Das sehen (und sahen 2019) Teile der Politik anders. Die haben offensichtlich vor dem einen (unauffälligen) Mitglied einer "räächtz" Gruppierung, der waffenrechtlich zuverlässig ist und deshalb die Kp-Waffenkammer seiner Gruppe zu Hause hat inzwischen genau so viel oder mehr Angst als vor dem Amoklaufenden, verwirrten Einzeltäter mit Legalwaffe...
  10. Schön, das Du alles wiederholst, was ich bereits geschrieben hatte...
  11. Naja, für die Jägerschaft, die in den sozialen Netzwerken gerne Fotos von ihren schallgedämpften Selbstladebüchsen mit Eotech in extra hohen Unity Montagen, drapiert mit tarnfarbenen Platecarrier und Gefechtshelm mit montierter Nachtsichtbrille, posten wäre das in der Tat ein Drama geworden. HK SLB 2000 und Browning BAR mit 2 Schuss Magazin sind halt unsexy und nicht tacticool.... Andere Teile der Jägerschaft, die Vollernter und ähnliches modernes Teufelszeug eh kategorisch ablehnen, denen wäre es vermutlich egal oder willkommen gewesen.
  12. Nein, dass hast Du falsch in Erinnerung. Die Entscheidung BVerwG war, daß Jäger keine Waffen erwerben dürfen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als Patronnen aufnehmen können. Es ging nicht um Erwerb und Besitz (Umgang) von Magazinen sondern um die Waffen. https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/delmenhorst/Selbstladeflinten.pdf Damit wären die Jäger erstmalig in eine Situation geraten, in der sie Langwaffen die durch Sportschützen "problemlos" erwerbbar wären, nicht hätten erwerben dürfen.
  13. Die Bildqualität ist so lausig, ich sehe da kein HKey. Wäre ja skurril genug, das FN den HK only mit nix kompatibel Schrott anbieten (muss) weil dercakunde das so will...
  14. Phantasie ist sowas wie Visionen? Helmut Schmidt... Leider nein, paranoid ist die Vorstellung es hätte für einen an Recht und Gesetz gebunden Amtmann eine Relevanz wie viele Autoreifen jemand besitzt für die Prüfung der Rechtsvorschriften vor der Entscheidung ob dessen Auto zugelassen werden darf. Oder ob der Amtmann während dieser Prüfung irgendwelche Gefühle hat... Dass der Gesetzgeber Wechselsysteme kontingentieren oder an ein Bedürfnis binden kann, sollte klar sein. Der Gesetzgeber kann vieles. Spannend wird dort die Begründung... Und da kommt dann wieder Dein wildes Geschwurbel von "eine Waffe hat überraschenderweise mehr als ein Waffenteil" und "es kann ja nicht sein dass sich "Waffen" vermehren wenn ich nicht mehr diese sondern möglichst viele Einzelteile zähle"...
  15. Blacky, geh bitte gemeinsam mit Deinem Amtmann zum Psychiater! Das ist ja paranoid... Du erklärst uns hier gerade, dass die Behörde dann (auf Grundlage welcher Rechtsnorm eigentlich?) die Zulassung weiterer KFZ verweigern könnte oder Zulassungen widerrufen könnte, weil Du unangenehm viele Reifen besitzt, die Unbehagen erzeugen... Und nein, bei den nicht geisteskranken Behördenmitarbeitern fällt nur der Gesetzgeber negativ auf, wegen zusätzlichem Verwaltungsaufwand ohne nachvollziehbare Begründung und vermutlich ohne personelle Aufstockung der Behörde...
  16. Weil der Sportschütze immer noch ganz genau so viele vollständige Schusswaffen und WS wie vorher hat und der Behördenmitarbeiter öffentlich dokumentiert, dass die Verfünffachung der Gefahr für die innere Sicherheit nur in seinem kranken Kopf stattgefunden hat bzw. er den administrativen Wechsel von NWR I auf II intellektuell nicht verarbeiten kann?! Ja klar, und dieses krankhafte aber komplett realitätsferne Unbehagen nimmt das BMI als Begründung für die Gesetzesänderung... Und Du läufst schon vorher aufs Amt um im vorauseilenden Gehorsam die Anzahl Deiner Waffenteile zu reduzieren.. "Bücken, Immer tief bücken..."
  17. Womit der Gesetzgeber dann seine Intention "so wenig Waffenteile wie möglich" realisiert und sich dann wundert warum mehr vollständige Waffe zu genehmigen sind. Wenn ich nämlich den Nachweis erbringe, dass ich weitere Wechselsysteme benötige um weitere Disziplinen schiessen zu können, erfülle ich auch die Voraussetzung zum Erwerb weitere vollständiger Waffen. Wir tauschen also eine Erleichterung beim Erwerb ohne Einfluss auf die innere Sicherheit gegen insgesamt mehr Waffen im Volk... Ja nee, alles hat immer mit allem zu tun und muss man gesamtheitlich, gesamtstaatlich oder (hier beliebiges Bullshit Bingo Wort einfügen) betrachten. Und Deine argumtativen Rollen rückwärts werden immer wirrer, Erst geht es um das Horten von Waffenteilen, wobei noch immer niemand verstanden hat, welches WS aus 5 NWR relevanten Waffenteilen bestehen soll, welche Selbstladeflinte heuer aus nur einem NWR relevanten Waffenteil besteht und warum das Zählen von Waffenteilen im NWR überhaupt Einfluss auf das Bedürfnis zum Erwerb vollständiger Waffen oder Wechselsystee haben soll.. Dann ging es Dir um die Kontingentierung der Anzahl der WS und jetzt redest Du einer disziplingebundenen Bedürfnisprüfung für WS das Wort. Ich verstehe ja, dass Du durch das laute Ausbreiten Deiner Gedanken Diarrhö hier dem Gesetzgeber und Behörden Handlungsbedarfe aufzeigen willst, für Probleme, die es im DEU Waffengesetz garnicht oder nicht mehr gibt und Du dann enttäuscht bist, dass andere nicht genau so die Hosen voll haben wie Du...
  18. Ja klar. Man übernimmt die österreichische Regelung natürlich 1:1. Also pro Waffe auf WBK max. ein WS, dass aber aus nicht mehr als zwei wesentlichen Waffenteilen bestehen darf, obwohl die Ösis ja grundsätzlich anders zählen... Dann übernehmen wir natürlich auch den leichten Erwerb zur Selbstverteidigung noch automatisch mit... Nee, kann ich nicht. Weil es hier nicht um eine Begrenzung der Anzahl WS sondern um die Bedürfnisprüfung für WS geht...
  19. Ich glaube Blacky irritiert sich selbst, beim Überlassen von 3 Überkontingentwaffen reduziert sich die Anzahl der wesentlichen Waffenteile die in den Stammdaten NWR erfasst sind um 9 bis 15 (je nachdem ob er von Kurzwaffen mit üblicherweise 3 wesentlichen Teilen spricht oder halbautomatischen Langwaffen mit üblicherweise 4 bis 5). Wie man beim Erwerb eines Kurzwaffenwechselsystems auf 5 zusätzliche Teile kommt, ist mir völlig schleierhaft, vermutlich zählt er die Erlaubnis-ID und Personen-ID auch noch mit. Oder er zählt beim Überlassen wirklich nur die Waffen-ID, beim Erwerben dann aber die Anzahl der Teile-IDs (Wobei mir kein KW-WS bekannt ist, dass aus mehr als 2 wesentlichen Waffenteilen mit eigener Teile ID besteht). In jedem Fall wirres herbeiargumentieren, dass der Gesetzgeber bestimmt bald die WS irgendwie reglementieren will, nicht weil immer mehr WS verkauft werden, sondern weil die aus so vielen Teilen bestehen...
  20. Ach so, Einzelmeinung eines irritierten/überfordert kleinen Amtmannes. Wir lernen: Statt eine Waffe oder ein Wechselsystem über eine einzelne Serienummer in einem Register und auf der WBK zu erfassen, erfasst die Exekutive möglichst viele Bauteile im NWR und erweitert die Liste um weitere Bauteile (Gehäuse, Verschlussträger), und Schuld ist der Waffenbesitzer der seinen Hort so vergrößert hat ohne in den letzten 20 Jahren ein einziges Waffenteil gekauft zu haben... Und Blacky kackt sich vor Angst in die Hose... Ändern wir dann auch WaffG Para. 14 (5) auf "mehr als 15 halbautomatische Langwaffenteile"? Da bekommt man dann 3 AR15 oder 3 M1A und noch 3 Waffenteile extra...
  21. Ähem, suchst Du Probleme in Deiner persönlichen Echokammer? Ein AR15 Wechselsystem besteht seit 2020 im NWR aus 4 Teilen mit eigener ID. Eine gesamte Waffe aus 5. In die WBK wird ein WS dennoch mit nur einer Zeile/Eintrag abgebildet. Daraus das Problem zu konstruieren, Ämtern könnte seit 2020 die gegenüber der Anzal erworbener WS in der WBK exponentiell zunehmende Anzahl an Einzelteilen im NWR als Anlass nehmen, WS zu kontingentieren oder je einen Bedürfnisnachweis scheint mir mehr als fragwürdig. Dein verlinktes Urteil stellt überhaupt nicht auf WS ab sondern explizit auf vor 2020 frei erwerbbare Gehäuseteile (aber Lower, somit kein wesentliches Teil eines WS), die dem Antragsteller 2020 nicht in seine WBK eingetragen wurden.
  22. Beste Sportschützenbeispiele. Den Sammler in S-H kenne ich übrigens persönlich. Nein, der hat nicht auf WBK grün oder gelb seine Sammlung angelegt...
  23. Wenn Du mit jüngere Jahrgänge jemanden meinst, der 1993 seine Waffensachkunde gemacht hat, ja dann gehöre ich dazu. Und ja, damals wurde viel "getrieben" und das muss ich mir nicht mal vorstellen, ich war nämlich dabei... Dann werde doch bitte konkret. Wieviele Waffen gesamt, wieviele davon auf WBK gelb, wieviele auf WBK grün. Wie gesagt zweistellig auf grün war früher machbar und auf gelb noch viel mehr...
  24. Ja, und den Rest zur WBK grün und wie man vor 2003 auf gelb und grün horten konnte oder eben nicht. Da du natürlich nur selektiv zitierst, kann man nur folgern, Du hast meinen Beitrag entweder nur halb gelesen oder nicht verstanden. Bei Dir scheint es eher ein grundsätzliches Denk-Problem zu sein, mit dem Denken scheinst Du es nicht so zu haben. Oder Du bist einfach ein Aufschneider und Stammtisch-Held ohne Fachkenntnis aber mit übergroßem Ego... Du hast von Sportschützen mit dreistelligen Zahlen an Waffen "gesamt" geredet, ich hab Dir erklärt, warum das auf WBK gelb möglich war, aber ausschließlich auf WBK grün (und mit Mehrladelangwaffen und Selbstladern dort) selbst in einer extremen Konstellation von Mitgliedschaften und sehr aktiver Wettkampfteilnahmen oder nur bei fehlerhafte Anwendung des damals gültigen Rechtes durch den SB kaum bis nicht möglich war. Seid dem leierst Du "wir reden hier aber von WBK grün und gelb". Scheint dich zu überfordern... Ach, habe ich? Wir zitieren Dich nochmal. vielleicht kapierst Du es im dritten oder vierten Lese- und Verstehversuch: So, so die haben also Anträge auf Voreintrag gestellt, ein- oder zweimal im Monat. Für die WBK gelb, wo man beim Verband keine Anträge benötigt und der SB keine Voreinträge einträgt?! Die einzige für Sportschützen relevante WBK bei der man beim Erwerb einen Antrag auf Voreintrag stellt ist die grüne, sie ist auch die einzige mit der man mehrschüssige Kurzwaffen, halbautomatischen Langwaffen und vor 2003 mehrladelangwaffen erwerben konnte. Das was du hier beschreibst ist 100% Erwerb auf WBK grün. Und dann haben die "so" (sic!) jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht. Ergebnis: Ich interpretiere überhaupt nichts hinein, es ist eindeutig in deinen eigenen Äußerungen, über welche WBK du sprichst. Und "so" haben die angeblich dreistellige Bestände erreicht. Inzwischen glaube ich eher, Du hast an Deinem KK-Vereins-Stammtisch gehört wie einer erzählt hat, daß er einen kennt, der einen Bekannten hat, der mal erzählt hat, daß er gehört hat von einem der einen kennt... Ach schau, eben haben die mit Voreinträgen sich noch in den dreistelligen Bereich gehortet. Deine Erzählung fängt an sich zu ändern, korrigierst Du sicherheitshalber schon nach unten "das hab ich nicht gesagt, dass interpretierst Du hinein"... Echt peinlich! Das "ausschließlich" bitte in einem meiner Beiträge belegen! Fängt hier einer an "hinein zu interpretieren"? Lob nehme ich immer gerne, leider warst aber ausschließlich du hier der Dampfplauderer, der nicht mal kapiert, dass man die vorhergehenden Beiträge noch sehen und zitieren kann... 1. Du hast meinen letzen Satz scheinbar nicht kapiert. Ok, wir wissen inzwischen, woran das bei dir liegt. 2. Du hast garnichts herausgearbeitet, sondern dich einfach nur blamiert mit deiner Ahnungslosigkeit und peinlichen Borniertheit... So, soll ich dich weiter mit deinen eigenen Zitaten an die Wand nageln oder gibst Du auf?
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