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Bounty

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  1. Phantasie ist sowas wie Visionen? Helmut Schmidt... Leider nein, paranoid ist die Vorstellung es hätte für einen an Recht und Gesetz gebunden Amtmann eine Relevanz wie viele Autoreifen jemand besitzt für die Prüfung der Rechtsvorschriften vor der Entscheidung ob dessen Auto zugelassen werden darf. Oder ob der Amtmann während dieser Prüfung irgendwelche Gefühle hat... Dass der Gesetzgeber Wechselsysteme kontingentieren oder an ein Bedürfnis binden kann, sollte klar sein. Der Gesetzgeber kann vieles. Spannend wird dort die Begründung... Und da kommt dann wieder Dein wildes Geschwurbel von "eine Waffe hat überraschenderweise mehr als ein Waffenteil" und "es kann ja nicht sein dass sich "Waffen" vermehren wenn ich nicht mehr diese sondern möglichst viele Einzelteile zähle"...
  2. Blacky, geh bitte gemeinsam mit Deinem Amtmann zum Psychiater! Das ist ja paranoid... Du erklärst uns hier gerade, dass die Behörde dann (auf Grundlage welcher Rechtsnorm eigentlich?) die Zulassung weiterer KFZ verweigern könnte oder Zulassungen widerrufen könnte, weil Du unangenehm viele Reifen besitzt, die Unbehagen erzeugen... Und nein, bei den nicht geisteskranken Behördenmitarbeitern fällt nur der Gesetzgeber negativ auf, wegen zusätzlichem Verwaltungsaufwand ohne nachvollziehbare Begründung und vermutlich ohne personelle Aufstockung der Behörde...
  3. Weil der Sportschütze immer noch ganz genau so viele vollständige Schusswaffen und WS wie vorher hat und der Behördenmitarbeiter öffentlich dokumentiert, dass die Verfünffachung der Gefahr für die innere Sicherheit nur in seinem kranken Kopf stattgefunden hat bzw. er den administrativen Wechsel von NWR I auf II intellektuell nicht verarbeiten kann?! Ja klar, und dieses krankhafte aber komplett realitätsferne Unbehagen nimmt das BMI als Begründung für die Gesetzesänderung... Und Du läufst schon vorher aufs Amt um im vorauseilenden Gehorsam die Anzahl Deiner Waffenteile zu reduzieren.. "Bücken, Immer tief bücken..."
  4. Womit der Gesetzgeber dann seine Intention "so wenig Waffenteile wie möglich" realisiert und sich dann wundert warum mehr vollständige Waffe zu genehmigen sind. Wenn ich nämlich den Nachweis erbringe, dass ich weitere Wechselsysteme benötige um weitere Disziplinen schiessen zu können, erfülle ich auch die Voraussetzung zum Erwerb weitere vollständiger Waffen. Wir tauschen also eine Erleichterung beim Erwerb ohne Einfluss auf die innere Sicherheit gegen insgesamt mehr Waffen im Volk... Ja nee, alles hat immer mit allem zu tun und muss man gesamtheitlich, gesamtstaatlich oder (hier beliebiges Bullshit Bingo Wort einfügen) betrachten. Und Deine argumtativen Rollen rückwärts werden immer wirrer, Erst geht es um das Horten von Waffenteilen, wobei noch immer niemand verstanden hat, welches WS aus 5 NWR relevanten Waffenteilen bestehen soll, welche Selbstladeflinte heuer aus nur einem NWR relevanten Waffenteil besteht und warum das Zählen von Waffenteilen im NWR überhaupt Einfluss auf das Bedürfnis zum Erwerb vollständiger Waffen oder Wechselsystee haben soll.. Dann ging es Dir um die Kontingentierung der Anzahl der WS und jetzt redest Du einer disziplingebundenen Bedürfnisprüfung für WS das Wort. Ich verstehe ja, dass Du durch das laute Ausbreiten Deiner Gedanken Diarrhö hier dem Gesetzgeber und Behörden Handlungsbedarfe aufzeigen willst, für Probleme, die es im DEU Waffengesetz garnicht oder nicht mehr gibt und Du dann enttäuscht bist, dass andere nicht genau so die Hosen voll haben wie Du...
  5. Ja klar. Man übernimmt die österreichische Regelung natürlich 1:1. Also pro Waffe auf WBK max. ein WS, dass aber aus nicht mehr als zwei wesentlichen Waffenteilen bestehen darf, obwohl die Ösis ja grundsätzlich anders zählen... Dann übernehmen wir natürlich auch den leichten Erwerb zur Selbstverteidigung noch automatisch mit... Nee, kann ich nicht. Weil es hier nicht um eine Begrenzung der Anzahl WS sondern um die Bedürfnisprüfung für WS geht...
  6. Ich glaube Blacky irritiert sich selbst, beim Überlassen von 3 Überkontingentwaffen reduziert sich die Anzahl der wesentlichen Waffenteile die in den Stammdaten NWR erfasst sind um 9 bis 15 (je nachdem ob er von Kurzwaffen mit üblicherweise 3 wesentlichen Teilen spricht oder halbautomatischen Langwaffen mit üblicherweise 4 bis 5). Wie man beim Erwerb eines Kurzwaffenwechselsystems auf 5 zusätzliche Teile kommt, ist mir völlig schleierhaft, vermutlich zählt er die Erlaubnis-ID und Personen-ID auch noch mit. Oder er zählt beim Überlassen wirklich nur die Waffen-ID, beim Erwerben dann aber die Anzahl der Teile-IDs (Wobei mir kein KW-WS bekannt ist, dass aus mehr als 2 wesentlichen Waffenteilen mit eigener Teile ID besteht). In jedem Fall wirres herbeiargumentieren, dass der Gesetzgeber bestimmt bald die WS irgendwie reglementieren will, nicht weil immer mehr WS verkauft werden, sondern weil die aus so vielen Teilen bestehen...
  7. Ach so, Einzelmeinung eines irritierten/überfordert kleinen Amtmannes. Wir lernen: Statt eine Waffe oder ein Wechselsystem über eine einzelne Serienummer in einem Register und auf der WBK zu erfassen, erfasst die Exekutive möglichst viele Bauteile im NWR und erweitert die Liste um weitere Bauteile (Gehäuse, Verschlussträger), und Schuld ist der Waffenbesitzer der seinen Hort so vergrößert hat ohne in den letzten 20 Jahren ein einziges Waffenteil gekauft zu haben... Und Blacky kackt sich vor Angst in die Hose... Ändern wir dann auch WaffG Para. 14 (5) auf "mehr als 15 halbautomatische Langwaffenteile"? Da bekommt man dann 3 AR15 oder 3 M1A und noch 3 Waffenteile extra...
  8. Ähem, suchst Du Probleme in Deiner persönlichen Echokammer? Ein AR15 Wechselsystem besteht seit 2020 im NWR aus 4 Teilen mit eigener ID. Eine gesamte Waffe aus 5. In die WBK wird ein WS dennoch mit nur einer Zeile/Eintrag abgebildet. Daraus das Problem zu konstruieren, Ämtern könnte seit 2020 die gegenüber der Anzal erworbener WS in der WBK exponentiell zunehmende Anzahl an Einzelteilen im NWR als Anlass nehmen, WS zu kontingentieren oder je einen Bedürfnisnachweis scheint mir mehr als fragwürdig. Dein verlinktes Urteil stellt überhaupt nicht auf WS ab sondern explizit auf vor 2020 frei erwerbbare Gehäuseteile (aber Lower, somit kein wesentliches Teil eines WS), die dem Antragsteller 2020 nicht in seine WBK eingetragen wurden.
  9. Beste Sportschützenbeispiele. Den Sammler in S-H kenne ich übrigens persönlich. Nein, der hat nicht auf WBK grün oder gelb seine Sammlung angelegt...
  10. Wenn Du mit jüngere Jahrgänge jemanden meinst, der 1993 seine Waffensachkunde gemacht hat, ja dann gehöre ich dazu. Und ja, damals wurde viel "getrieben" und das muss ich mir nicht mal vorstellen, ich war nämlich dabei... Dann werde doch bitte konkret. Wieviele Waffen gesamt, wieviele davon auf WBK gelb, wieviele auf WBK grün. Wie gesagt zweistellig auf grün war früher machbar und auf gelb noch viel mehr...
  11. Ja, und den Rest zur WBK grün und wie man vor 2003 auf gelb und grün horten konnte oder eben nicht. Da du natürlich nur selektiv zitierst, kann man nur folgern, Du hast meinen Beitrag entweder nur halb gelesen oder nicht verstanden. Bei Dir scheint es eher ein grundsätzliches Denk-Problem zu sein, mit dem Denken scheinst Du es nicht so zu haben. Oder Du bist einfach ein Aufschneider und Stammtisch-Held ohne Fachkenntnis aber mit übergroßem Ego... Du hast von Sportschützen mit dreistelligen Zahlen an Waffen "gesamt" geredet, ich hab Dir erklärt, warum das auf WBK gelb möglich war, aber ausschließlich auf WBK grün (und mit Mehrladelangwaffen und Selbstladern dort) selbst in einer extremen Konstellation von Mitgliedschaften und sehr aktiver Wettkampfteilnahmen oder nur bei fehlerhafte Anwendung des damals gültigen Rechtes durch den SB kaum bis nicht möglich war. Seid dem leierst Du "wir reden hier aber von WBK grün und gelb". Scheint dich zu überfordern... Ach, habe ich? Wir zitieren Dich nochmal. vielleicht kapierst Du es im dritten oder vierten Lese- und Verstehversuch: So, so die haben also Anträge auf Voreintrag gestellt, ein- oder zweimal im Monat. Für die WBK gelb, wo man beim Verband keine Anträge benötigt und der SB keine Voreinträge einträgt?! Die einzige für Sportschützen relevante WBK bei der man beim Erwerb einen Antrag auf Voreintrag stellt ist die grüne, sie ist auch die einzige mit der man mehrschüssige Kurzwaffen, halbautomatischen Langwaffen und vor 2003 mehrladelangwaffen erwerben konnte. Das was du hier beschreibst ist 100% Erwerb auf WBK grün. Und dann haben die "so" (sic!) jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht. Ergebnis: Ich interpretiere überhaupt nichts hinein, es ist eindeutig in deinen eigenen Äußerungen, über welche WBK du sprichst. Und "so" haben die angeblich dreistellige Bestände erreicht. Inzwischen glaube ich eher, Du hast an Deinem KK-Vereins-Stammtisch gehört wie einer erzählt hat, daß er einen kennt, der einen Bekannten hat, der mal erzählt hat, daß er gehört hat von einem der einen kennt... Ach schau, eben haben die mit Voreinträgen sich noch in den dreistelligen Bereich gehortet. Deine Erzählung fängt an sich zu ändern, korrigierst Du sicherheitshalber schon nach unten "das hab ich nicht gesagt, dass interpretierst Du hinein"... Echt peinlich! Das "ausschließlich" bitte in einem meiner Beiträge belegen! Fängt hier einer an "hinein zu interpretieren"? Lob nehme ich immer gerne, leider warst aber ausschließlich du hier der Dampfplauderer, der nicht mal kapiert, dass man die vorhergehenden Beiträge noch sehen und zitieren kann... 1. Du hast meinen letzen Satz scheinbar nicht kapiert. Ok, wir wissen inzwischen, woran das bei dir liegt. 2. Du hast garnichts herausgearbeitet, sondern dich einfach nur blamiert mit deiner Ahnungslosigkeit und peinlichen Borniertheit... So, soll ich dich weiter mit deinen eigenen Zitaten an die Wand nageln oder gibst Du auf?
  12. Wie gut dass ich in meinen Beitrag auf beide WBKs eingegangen bin. Vielleicht solltest Du die Beiträge anderer vollständig lesen. Spannend, wie kam man ohne WBK gelb damals auf dreistellige Zahlen, wenn es selbst bei Grosskaliber-affinen Verbänden wie z.B. dem BdMP in Summe vielleicht 15 verschiedene Kw- und ähnlich viele Lw-Disziplinen hatte? Von der DSB Sportordnung (ohne Liste B) mal ganz ab. Ansonsten zitier ich Dich nochmal, da Du ja glaubst, Du hättest das nicht geschrieben: Also wie jetzt, Deine Kumpels haben ohne vom heutigen Para 14 Satz 5 Gebrauch zu machen damals im Monatstakt Voreinträge (also Erwerb auf WBK grün) für Selbstlader und (mehrschüssige) Kurzwaffen geholt und damit angehäuft, dreistellige oder hoch zweistellig? Obwohl schon vor 2003 das Amt prüfte, ob die vorhandenen Waffen ausreichten, Oder drehst Du Deine Aussage jetzt so, dass die über 80 Waffen auf WBK gelb hatten und unter 20 auf grün... Ich wiederhole: Auf WBK grün konnte man auch vor 2003 (trotz fehlen des heutigen "Grundkontingentes") nicht beliebig und in kurzer Zeit horten, insbesondere nicht (mehrschüssige) Kurzwaffen oder Selbstladelangwaffen, es sei denn horten ist bei Dir schon bei 10 oder 20 solcher Waffen auf WBK grün der Fall. Auch wenn man kreativ in der Anwendung der Sportordnung war. Sicher wird es Einzelfälle gegeben haben, die über Bescheinigungen mehrerer (vieler) Verbände und einen überforderten SB erfolgreich Bedarfe im mittlerenen zweistelligen Bereich begründet haben. Auch aus meiner Sicht mehr als eine Handvoll (5) , allerdings auch keine signifikante Anzahl, vmtl. niedrig dreistellig oder weniger...
  13. Hast Recht, die Mehrschüssigen Perkussionsvorderlader Kurzwaffen sind tatsächlich erst 2003 auf WBK gelb gekommen und die alten Einzellader waren/sind frei.
  14. Der berüchtigte Fall des Sportschützen mit 300 Waffen, der es 2019 in die Expertenanhörung des Innemausschuss Bundestag schafte und u.a. zur Begrenzung der WBK Gelb auf 10 Waffen führte ist ja genau so ein Altfall, vorallem Einzellader-KK-Gewehre. Nix GK-Mehrlader die man unter Beachtung der Erwerbstreckung innerhalb von 75 Jahren angehäuft hätte.
  15. Auf die alte gelbe WBK vor 2003? Nein, absolut nein. Die Leute haben sich damals selbst die Ordonnazgewehre auf Einzellader umbauen lassen, weil sie nicht auf WBK grün erwerben wollten oder konnten. Alles was Du hier beschreibst ist Erwerb auf WBK grün. Ja, auch bei Erwerb auf grün gab es damals keine Erwerbsstreckung 2 Waffen pro Halbjahr, aber in der Regel regulierte sich die Anzahl der überhaupt theoretisch erforderlichen Waffen durch die begrenzte Anzahl an Disziplinen der Sportordnung Deines Vereines bzw. Verbandes. Die konntest Du theoretisch innerhalb kürzester Zeit erwerben. Allerdings beim Erwerb von mehrschüssigen Kurzwaffen und Halbautomatischen Langwaffen galt bereits damals das was heute Para 14. (5) im WaffG ist, sprich Teilnahme an Wettkämpfen. 3-stellige Anzahl Waffen auf WBK grün über einen einzigen Verein/Verband begründet? Ohne Teilnahme an Wettkämpfen? Und jeweils mit der Begründung, die bereits vorhandenen Waffen sind für die beantragte Disziplin nicht zugelassen? Denn auch das war bei WBK grün damals für jede weitere Waffe erforderlich. Nein, definitiv nein, bei den Dir bekannten Sportschützen handelt es sich entweder um "Sammelnde" auf WBK gelb oder sehr aktive Sportschützen, die in mehreren (allen) Sportschützenverbänden) Mitglied waren und in einer so cleveren Reihenfolge erworben haben, dass die vorhandenen Waffen nicht beim Neuerwerb zum Showstopper wurden. War das der selbe Beamte, der 15 Jahre lang nicht gezuckt hat bei der verbeamteten Leherin, die sich 2004 krank gemeldet hat? Zusammenfassung: Vor 2003 konnte man nur auf WBK gelb im dreistelligen Bereich horten, da allerdings nur Einzellader Langwaffen und ein paar Exoten-Kurzwaffen. Auf WBK grün defacto unmöglich bzw. nur bei einem blinden, von Sachverstand freien SB.
  16. Damals konnte man aber auch nur ganz tolle Einzellader Langwaffen anhäufen, nicht mal Repetiergewehre mit funktionierendem Magazin.
  17. Hallo, Ich möchte mich von meiner Präzisionswaage/Trickler-Kombi trennen. Mein Wunschpreis wäre 525 €. https://www.reload-precision.eu/product/20033516/komplettes-set-tickler-v2-g-gjj100b-und-datenkabel Die Kombo wurde im Dezember 2025 neu erworben und hat bisher ziemlich genau 500 Schüttungen gemacht, allso quasi nix. Ideal wäre eine Abholung in Leipzig (ich könnte dann auch noch in die Bedienung einweisen, wenn gewünscht) oder eine Übergabe nach Absprache in Berlin. Postversand geht natürlich auch, da kommt dann aber ein relativ großes Paket, wodurch noch Versandkosten entstehen. Aus meiner Sicht ein Produkt mit hervorragendem Preis-/Leistungsverhältnis und Made in Germany einschl. pers. Betreuung durch den Entwickler. Systemen wie der RCBS ChargeMaster deutlich überlegen, da schneller und viel genauer. Bequeme Bedienung per App mit vielen Zusatzfunktionen wie Datenbank der eigenen Laborierungen, Etikettendruck für MunSchachteln etc... Wie gesagt ein Schnäppchen über 250 € günstiger als neu.
  18. Nein, hier wird wild und in Unkenntnis des WaffG fabuliert. Es gibt keinen Grund am selben Tag mit der dritten Waffe zu trainieren, denn 14.3 wird beim Trainig mit der ersten Waffe erfüllt, 14.4 spätestens mit der zweiten , wenn so Schiessen mit Kw und Lw erfüllt wurden. 14.3 regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der nicht als "Überkontingent" betrachteten Waffen Der 14.4 regelt die Voraussetzungen für den Besitz der nicht dem "Überkontingent" zugeordneten Waffen. 14.5 regelt den Erwerb und Besitz der Überkontingentwaffen. Wie der Besitz der Überkontingentwaffen nachgewiesen wird, darüber schweigt das WaffG seit 2020 und die völlig veralterte Verwaltungsvorschrift von 2012, ausser das es eben für weitere Disziplinen und Wettkampfsport sein soll. Entsprechend kannst Du gemeinsam mit Verbänden, Ämter und Gerichten mutmaßen ob zum fortgesetzten Besitz der Überkontingentwaffen die selben Voraussetzungen wie beim Erwerb vorliegen müssen, also A) Teilnahme an Wettkämpfen mit den vorhandenen Waffen. Zu klären: Mit allen vorhandenen Waffen oder nur einem nicht definierten Anteil der Waffen oder nur den Überkontingentwaffen? B) wie in 14.3 gefordert regelmäßige Ausübung des Sportes also 12/18, egal mit welche(r/n) Waffen. C) die kreative Forderung mancher Behörden man müsse ab Überkontingent mit jeder einzelnen vorhandenen (Überkontingent-) Waffe 12/18. Somit die Anforderungen an Aufrechterhaltung Besitz höher als bei Erwerb. D) das "Vertrauen in Seehofer" , der 14.5 ist nur aus Versehen falsch verortet und gehört eigentlich vor den 14.4. Sprich in den ersten 10 Jahren nach Erwerb der Grundkontingentwaffen reicht 4/6 mit Unterscheidung Kw/Lw und für die Überkontingentwaffen Teilnahme an Wettkämpfen (mit welchen Waffen?) danach reicht Mitgliedschaft im Verein/Verband für Besitz aller Waffen, auch für Überkontingent.
  19. Ja nee klar, und dann? Wir haben hier doch schon hinlänglich festgestellt, dass das Rulebook sowohl die Beinlänge als auch die maximale Höhe des Laufes "über Grund" reglementiert. Dein Finne steckt da garnix...
  20. Die meisten Zweibeine, insbesondere ala Harris, bilden aber mit der Laufseelenachse kein Dreieck, da (deutlich) unter dem Lauf montiert. Dazu müsste man den gedachten theoretischen Schnittpunkt der Beine betrachten. Ich verstehe den Absicherungsgedanken sowohl Beinlänge aus auch "Höhe über Grund" zu betrachten, obwohl zweiteres ebenfalls alleine funktioniert hätte. Ich verstehe nur Deine Aufregung nicht, beides ist super einfach zu messen und eindeutig.
  21. Naja, manchmal auch einfach das Umrechnen von Metrisch in Zoll, inches, Yards whatever... Und fehlerfrei Sportordnung schreiben geht manchmal in die Hose. Wobei die ZB Regel klar verständlich ist, kann jeder zu Hause messen und gut iss...
  22. Du fragst nach besonderem Sinn in Sportordnungen? Damit züchtet man sich Magenbeschwerden...
  23. Die einfache Antwort: ja. Wobei Du bei einem Zweibein mit paralleler Anordnung der Beine die Beinlänge ja gleich der Bauhöhe wären. Und Du rechnest ja mit einem gleichschenkeligen Dreieck, die meisten ZB haben aber ja ne Mechanik, die Du in der Beinlänge vs. Bauhöhe Duskussion mit einberechnen musst.
  24. Wolfram, Die Sichtweise ist zu einfach, alles was sowieso vorhanden ist kostet dennoch immer Geld, bei zusätzlichen/mehr Nutzern mehr Geld. Gerade Personalkosten und Arbeitszeitregeln sind die größten Showstopper. Verschiedene Dienststellen werden verschiedene Motivation haben für oder gegen Eure Mitnutzung zu argumentieren. Dass die örtliche Kommandantur da wohlwollend ist, weil z.B. Vollauslastung und möglichst viele Nutzer sie bei der nächsten Struktur "sicher" machen kann, bzw. Eure Nutzung nicht aus deren Titel/Kasse erfolgt, könnte einiges erklären, ohne die Begründung beider Seiten warum/warum nicht ist das mit der Schikane vom SKA leicht gesagt, aber möglicherweise garnicht zutreffend.
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