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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Bounty antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Umbaubarkeit ist aber kein Kriterium für die Frage, ob eine weitere Waffe für eine weitere Disziplin erforderlich ist, weil keine der vorhandenen dafür geeignet/zulässig ist (vergleiche Betrachtung Wechselsystem). Und auch nicht wie schnell so ein Umbau möglich ist. Ändert nichts an der Tatsache, warum Du zwei Waffen erworben hast. Und das temporäre Ausstatten einer DG Waffe mit einem ZF (z.B. für Munitionstests) ist sicher anders zu betrachten als ein dauerhafter Umbau und dauerhaft andere Nutzung. Aber ja, ein übermotivierter Amtmann könnte genau so argumentieren. Auch in Verbindung mit Einträgen in Deinem Schiessbuch, wo Du die Waffe, welche Du für eine andere Disziplin erworben hast, in Disziplinen einsetzt, für die Du weitere Waffen besitzt. Unter anderem deshalb sollte man sich gut überlegen welche Disziplin als Begründung für welchen Waffenerwerb herangezogen wird. Und wie man den Einsatz in anderen Disziplinen durch Umbau oder ohne, so das Amt wirklich nachfassen sollte, erklärt. Nicht ÜK, das Problem hast Du grundsätzlich, auch im Grundkontingent oder bei den nicht auf Kontingent erfassten Waffen auf EBK grün. Gelb vmtl. weniger... Ja, ich bin mir sicher, dass diverse Ministerialbeamte das schon länger wollen. Und dumme Sportschützen, die fröhlich illustre Sammlungen an verschiedenen Waffen, z.B. ARs oder ähnliche "böse" Selbstladern oder Pistolen, auch über das Grundkontingent hinaus, gehortet haben, welche sich über Disziplinen aber garnicht abgrenzen lassen, werden dafür als Begründung herangezogen... -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Bounty antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Nein, das tue ich nicht. Denn darum geht es mir überhaupt nicht. Ich rede über Äpfel, Du kommst mit Birnen. Wie Du Deine Waffe einsetzt, ist Deine Sache und Dein Problem, der Verband bescheinigt sicher nicht, wofür Du sie einsetzen MUSST. Der Verband bescheinigt beim Erwerb (bzw. für Deinen Voreintrag), neben anderen Dingen, dass eine weitere Waffe für eine weitere Disziplin erforderlich ist, da keine der vorhanden in dieser Disziplin eingesetzt werden kann. Genau so steht es in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (jaja, die gilt ja "nur" für die Ämter, nicht für die Schützen, mimimi), dass es keine weiteren Waffen gibt, wenn diese nicht erforderlich sind. Welche realistischen Möglichkeiten hat der Verband dies zu tun: Der Antragsteller legt dem Verband eine Übersicht der vorhandenen Waffen vor (die Verwaltungsvorschrift spricht hier auch von Beleg durch einer Kopie der WBK). Die Beurteilung des Verbandes beruht darüber hinaus dann auf den ihm vorliegenden (bisherigen) Bedürfnisbescheinigungen. Das wären in der Tat die Disziplinen für welche die Waffe ursprünglich genehmigt wurde und damit entsteht genau dass von Dir beschriebene, aber eben durch den Waffenbesitzer verschuldete Dilemma, dass der Verband ein von Dir nachträglich vorgenommenen "Umbau" einer oder mehrerer Waffen gar nicht ohne weiteres erkennen kann. Wenn Du auf Deine DG3 Waffe mit Kimme und Korn zusätzlich ein ZF setzt, ist dies weder in der WBK noch in der Übersicht, für welche Disziplin die Waffe ursprünglich erworben wurde, erkennbar; deshalb verlangt der Verband vom Antragsteller im Rahmen seines Antrages die Erklärung, dass keine der vorhandenen Waffen für die weitere Disziplin geeignet ist (also die Erklärung, die auch wesentlich in der Verbandsbescheinigung gegenüber dem Amt ist). Damit wird es in der Tat irrelevant, wofür die Waffen ursprünglich beantragt wurden, sondern der Ist-Zustand ist entscheidend. Der Verband bescheinigt ggf. zusätzlich in welchen Disziplinen die vorhandenen Waffen für Wettkämpfe eingesetzt wurden, oder eher, welche Wettkämpfe geschossen wurden (nach Prüfung Deines Schießbuches, in dem ggf. die verwendete Waffe mit angegeben wird, bitte jetzt nicht die Diskussion, daß der Verband dann auf jedem Wettkampf die Waffennummer mit abgleichen müsste). D.h. aber zunächst auch, dass Du keine zwei Waffen für die selbe Disziplin erwerben und damit letztendlich auch besitzen kannst. Es sei denn Du argumentierst über § 14 (5) 2, der sich aber eigentlich nur auf die Waffen für die es ein Grund- bzw. Überkontingent gibt, bezieht. Nun kannst Du einwerfen, dass es hier ja garnicht um Erwerben einer weiteren Waffe sondern aufrechterhalten des Bedürfnisses zum Besitz der vorhandenen geht. Ändert aber nichts an der grundsätzlichen Intention des Gesetzgeber "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" . Damit machst Du Dir ein Stück weit selber die Probleme, wenn Du durch "Umbau" plötzlich mehrere Waffen besitzt die nur in den exakt selben Disziplinen eingesetzt werden können und nicht mehr über verschiedene Disziplinen gegeneinander abgegrenzt werden können. Oder wenn Du durch "Umbau" bereits eine Waffe für die Disziplin hast, aber dies gegenüber dem Verband nicht im Rahmen Deines Antrages auf die Bescheinigung erklärst. Hätten Verband und Behörde unendlich viel Langeweile und Zeit könnten die sicherlich kritisch hinterfragen, warum Du eine Waffe in einer Disziplin (für die Du sie ursprünglich beantragt hast) scheinbar überhaupt nicht mehr einsetzt (in Wettkämpfen bzw. bei Disziplinangabe beim Trainingsnachweis im Schießbuch), aber jetzt diese in einer Disziplin einsetzt, für welche Du eine andere Waffe im Besitz hast, bzw. wo Du in der Vergangenheit, um die andere Waffe erwerben zu können, erklärt hast, dass Du keine geeignete Waffe besitzt. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Bounty antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Nein, mehrere geeignete Waffen für die selbe Disziplin zu haben sieht der Gesetzgeber nicht vor, siehe Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Ausnahme explizit über Para 14 (5) 2, die Ersatzwaffe für eine Disziplin für die bereits eine andere Waffe vorhanden ist. Aber ja, Funktionäre und Ämter vermengen im 14 (5) gerne die Überkontingentwaffen für weitere Disziplinen mit denen für Wettkampf (Ersatzwaffe). -
Und das ändert genau nichts an ihrer waffenrechtlichen Einstufung als halbautomatische Selbstlade(lang)waffe. Weil sie es kann ist sie trotzdem kein Repetierer. Und aus der wahnsinnigen Argumentation, dass es einzelne Selbstladelangwaffen gibt, die auch als Repetierer eingesetzt werden können im Umkehrschluss alle Repetierer waffenrechtlich wie Selbstlader zu behandeln wird auch nichts. Bei schwacher Munition oder abgedrehtem Gasblock ist auch ein AR15 oder AR10 (Liste nahezu beliebig mit SLB erweiterbar) technisch ein Repetiergewehr. Konsequenterweise müsste man dann alle Repetiergewehre (auf Grün oder Gelb) beim Errechnen "Überkontingentwaffen" berücksichtigen. Bzw. dürfte jegliche Repetierer nicht mehr auf WBK Gelb genehmigen.
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Tja, so ist das wenn man weder von Mündungsbremsen noch von dynamischen Disziplinen wirklich Ahnung hat und deshalb alles auf "wer ein echter Mann ist, besorgt es sich mit dem Rückstoß so wie bei der Domina" reduziert... Das Standardargument der ahnungslosen Sportler auf den hinteren Plätzen "ich treff zwar nix, aber bin ja ein harter Typ. Ich mach mir selber das Leben unnötig schwer und schieße deshalb nur Drecksergebnisse, um den Sieger-Pussies zu zeigen, daß ich zu mindestens moralisch ja eigentlich der Sieger bin". Könnten wir bei gescheiten Schießjacke, Schiessriemen, Waffen (oder Zweibeinen) die nicht tacticool aussehen. Holster, Magazinentaschen und Rigs die nicht auch den bei militärischen Spezialkräften zum Einsatz kommen und vielen anderen Bereichen der Ausrüstung eines Sportler genau so weiterführen...
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Hey, niemand mag Klugscheisser... Natürlich nennt die Polizei das nicht Sturmgewehr, auch wenn es eins ist. Ich wollte aber keinen Begriff verwenden, wo sich 70% der hier mitlesenden wieder nix oder was unzutreffendes drunter vorstellen. Wie ich schon zuvor schrieb, auf der einen Seite hat man Angst vor den bösen Terroristen mit vollautomatischen Langwaffen, die dem Streifenpolizisten mit seiner Pistole an Feuerkraft haushoch überlegen sind und ggf. noch zusätzlich eine Schutzweste tragen die von 9mm nicht zu penetrieren ist, auf der anderen Seite muss einem bewusst sein, daß, wenn ich normale Polizisten (nicht SEK) mit schutzwestenbrechenden, feuerstarken Langwaffen ausstatte, dies diverse Konsequenzen hat. Von der Frage der Umfeldgefährdung, über Wahl der Munition (die ganz erhebliche Auswirkungen auf Penetrationsfähigkeit und Stoppwirkung hat), bis Ausbildungsmehraufwand und in Übung halten "beherrschen" eines Sturmgewehrs bzw. Mitteldistanzwaffe. Dann hat man sonst ggf. eine Waffe, die viel im Streifenwagen spazieren gefahren wird, aber in der Hochstresssituation nicht beherrscht wird. Und nochmal zur Klarstellung, meine ursprüngliche Aussage, daß die MP7 einer MP5 als PDW in allen Belangen überlegen ist, bezog sich auf die militärische Nutzung (deshalb auch die Verwendung PDW). Nicht auf die Frage ob halb- oder vollautomatische Langwaffen mit "großen" Magazinen in den Händen der Polizei nix zu suchen haben, aber die MP5 dort problemlos ist...
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Die Auswahl hat doch der normale Streifenbeamte garnicht. Entweder hat der Dienstherr es vorgesehen oder nicht. Und ja das ist das Sturmgewehr in 5,56mmx45. Das ist aber wieder schwerer und unhandlich und eine echte Zweihandwaffe, zum immer am Mann tragen auch nicht die tollste Sache, aber im Kofferraum "haben ist besser..."
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Die 4,6mm arbeitet über Geschwindigkeit (so wie auch die 5,6mmx45) aber physikalische Wunder kann sie auch nicht vollbringen. Das Geschoss wird vorallem durch die AP durchsclagskräftig, aber ja, die Flächenlast ist eine andere als 9mm bei ähnlicher Bewegungsenergie. Dafür taumelt sie eher als 9mm therminalballistisch, was die Durchschüsse einer Person reduziert. Ich wage zu behaupten, alle Deine Probleme bzgl. Einsatzumfeld hat die 9mm auch. Coopers 4. Regel hilft... Die Feuerrate einer MP5 ist nicht wirklich beruhigender. Ok, ein überforderten Polizist im Panikmodus braucht theoretisch keine 2,5sec sondern 3 Sec. zum leermachen des 40er Magazins im Dauerfeuer. Bei kleineren Magazinen wird der Unterschied noch marginaler. Ist das wieder die German Angst vor Dauerfeuer. Dann halt andere Abbzugsgruppe (wie bei der MP5). Garnichts, weil es am Ende einer einsatztaktischen Entscheidung bedarf, ob man immer ungewollte Penetration der AP (auch in Mix-Munitionierung) in Kauf nimmt um in der Situation mit dem AK47 schwingenden Terroristen in SK4 nicht erst das Magazin wechseln zu müssen oder dem mit der Situation überforderten Streifenpolizisten das Problem einer Wahl zwischen verschiedenen Magazinen abzunehmen. Die selbe Situation hätten wir übrigens auch bei Streifenpolizisten mit Sturmgewehr in 5,6mm. Böse aber passend formuliert "Einen Tod muss jeder sterben..."
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Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen der 4,6mm und der 9mm? Oder hast Du generell Angst vor Polizisten mit Langwaffen? Besser nur Trillerpfeife und Gunniknüppel? Du nusst den Streifejnhörnchen ja auch nicht AP only in die Magazine packen, wenn Dir das eine Kaliber mehr Angst als das andere macht.
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Ähem, im Hartpunkt heisst es nur, dass es sich um eine sog. "25-Millionen-Vorlage" handelt, nicht das der Preis (für 186.000 oder 62.000 Pistolen) 25 Millionen beträgt. Von daher ist die Spekulation über den Preis einer Waffe sinnlos.
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Wenn man nicht wie die Infanterie glaubte, man hätte da ein ultrakompaktes Sturmgewehr mit Wundermunition, ideal für den GrpFhr auf der Halbmeile, schon. Als PDW jeder 9mmx19 MP vorzuziehen, von der reinen Performance. Logistisch halt etwas schwieriger, weil eben seltenes Kaliber...
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Weil es nirgends überzeugt?! Kein Nutzer der MP7 hat das umgesetzt, imho außer ein paar Belgiern und der GIGN niemand bei der 5,7mmx28.Und das obwohl es da eine marktverfügbare Pistole gibt. Das Argument ist sicher nicht der Berg alter 9mmx19, den es, wenn überhaupt, nur bei den Militärkunden aber sicher nicht den Polizeikunden gibt.
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Das meine ich auch...
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Hat die SIG in der Schweiz denn überhaupt noch eine Handwaffen-Produktionsfähigkeit?
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Siehst Du, das ist der Unterschied zwischen uns. Bei Dir ist halt alles Meinung... Wie viele Gefechtssituationen hast Du erlebt? Und es reicht, wenn die allerwenigsten es doch müssen, um gute Ausbildung und die richtige Bewaffnung für alle zu rechtfertigen... Du hast in Deiner Pseudoargumentation die 320 als Beweis hergekommen, warum alle SF technisch nicht sicher sind. Das ist das Selbe wie das G35 als Präzisionsreferenz heranzuziehen. War für Dich vielleicht zu schwer, den Kontext herzustellen... Jetzt mal Butter bei die Fische! Konkrete Unfälle wo die Technik der Glock zur ungewollten Schussabgabe geführt hat, ohne dass der Schütze den Abzug betätigt hat. Denn das ist das Problem bei der 320! Ah, jetzt wird es spannend... Was hat das mit dem Thema zu tun? Wer stellt das in Frage? Deshalb erklärst Du ein SA System mit explizit geringem Abzugsgewicht zum"Non plus ultra" in einer Dienstwaffe, ah ja... Nein, sehen Behörden weltweit deutlich anders, aber was wissen die schon, nix im Vergleich zu Deiner Meinung... Du entspannt Deine Glock vor jedem Holstetn? Wahnsinn... Du kennst mich gut, na dann... Welches unsichere Verhalten? Bitte nicht so tolle Argumente wie "man muss sie entspannen vor dem zerlegen, weil Werder vorher aber zu blöd zum entladen war erschiesst er sich jetzt". Ja, die Glock mag nicht jeden, die böse Glock, sie zwingt Dir iIhren Willen auf... Nee, haben meine Vorgesetzten mir verboten, ich habe bei Waffen einfach zuviel Ahnung. Deshalb trage ich im Dienst immer ein grosses Schild bei mir "Bitte nicht auf mich schießen, nur auf die bewaffneten Soldaten..." Komisch, den Innentäter beim TD am OP North hat man mit einer P8 fuseliert. Ok, genau dem P8 Schützen ist das jetzt nicht entsprechend häufig passiert. Aber ja, Du hast Meinung... Deine Meinung! Die sonderbare Art wie Du um Deinen Beruf und das tolle tägliche herumtragen herumredest und gleichzeitig wie ein Blinder von der Farbe über die Vorteile des SA/ DA Meinung ablässt, lässt nichts gutes befürchten. Jetzt mal Butter bei die Fisch, welchen Beruf hast Du und warum trägst Du da ne Waffe täglich? Geldkurier bei der Wach- und Schliess mit Arminius Revolver? Ich bin übrigens seit 30 Jahren Soldat, war "Außendienstmitarbeiter' in Afghanistan, bin Schiesslehrer Handwaffen und habe ein wenig an den Schiessvorschriften der Bundeswehr mitgeschrieben. Jetzt kommst Du...
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Wird Dir bei der Bw auf Grund der fehlenden Erfassung der täglichen Schussbelastung und teilweise nicht systematischen Herausgabe aus der Waffenkammer niemand sagen können. Bei unseren 25+ Jahre alten Schätzchen wird es sicher einzelne geben, die erst vierstellig sind. Meine P8 hat auf dem vierwöchigen "Umschulungslehrgang" für Schiesslehrer locker 3500 Schuss bekommen, wir waren da aber eher sachlich methodisch unterwegs... Tja, "it's not the age, it's the mileage..."
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Ich komme mit dem System auch blendend zurecht, bin aber bei 200% Stress (ohne Überlebendkampf) trotz aller Routine und Erfahrung durchaus auch mal in Erwartung des DA vom SA überrascht. Ja, auch erfahrene Schützen kann man an den Punkt bringen. Das kriege ich bei meinen Auszubilldenden auch hin, auch mit weniger Stress. Ist natürlich nicht der Fall beim entspannten Sportschützen-Schiessen oder ZDv 3/12 "alles total sicher". Passieren Unfälle? Nö, aber das liegt an Coopers 3. Regel...
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Die Glock beweist das Gegebteil. Wo ist der Abzug z.B. einer SIG P226 weniger aufwändig? 1. Feldjäger. 2. Deshalb.fordert man dann den ausbildungsmässig aufwendigeren Abzug mit dem gerade in einer Stresssituation durch wenig geübte Soldateb dann diese "über sich und ihre Fähigkeiten hinaus wachsen". Ja klar... Wow, und das G36 ist ein (das Beispiel) warum alle 5,56mm Sturmgewehre unpräzise sind? Again: Glock beweist das Gegenteil... Genau, im Zweifelsfall soll eine Waffe lieber nicht schießen, insbesondere bei einer no second chance Selbstverteidigungswaffe wie einer Pistole.Schiesssicherheit rules... Deshalb soll, gerade der aus Deiner Sicht selten. trainierte Soldat in einer solchen Situation eine Waffe haben, bei der der Abzug mal schwer- mal leichtgängig ist, abhängig was man vorher mit der Waffe getan hat. Wo er mitten im Gefecht einen Entspannhebel nutzen soll. Während er völlig stressfrei um sein Leben kämpft. Funktioniert nicht, aber am Schreibtisch kann man sich das schönreden. Die es bei SA/DA ja nicht gegeben hat. Nie. Gerade beim Reinigen ist es ja so enorm wichtig, die ungewollte Schussabgabe durch SA/DA zu verhindern. Hat z.B bei der P8 der Bundeswehr, die zusätzlich auch noch einen stressresistenten Ein/Aus Schalter hat auch immer funktioniert. Über die ganzen Vorfälle, wo Deine SA,/DA gespannt geholstert wurde oder der Schütze in der Stresssituation DA erwartet aber SA bekommen hat reden wir natürlich nicht... Wir können uns sicher sein, in der Masse Deiner Vorfälle hätte der Schütze das mit SA/DA auch oder anders auch hin bekommen. Das Problem ist nämlich fast ausnahmslos die Abwesenheit von Coopers 1. - 3. Regel und nicht die Konstruktion des Abzugs. Besser: Weil sie es vorgaukeln. Aber für sinngemäß "nicht kämpfen können um nicht kämpfen zu müssen" oder "im Zweifelsfall sschiesst die Waffe eher nicht" oder "wir bauen lieber ne komplexe Waffe als den Schützen auszubilden" natürlich schlüssig... Die technisch am wenigstens aufwendige Konstruktion die sich seit der P210 weltweit überall durchsetzt, bei dienstlichen Pistolen. Waskommt als nächstes? Der bewährte Kniegelenk-Verschluss? Wow? Carrying im Alltag vs. taktisches Pistolenschiessen. Stimmt, beim umhertragen lernt man den Unterschied zwischen SF und SA/DA am besten. Ich empfehle ja einsatzorientierte Schiessausbildung, aber egal...
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Ad 1: Klar, um dann ohne zu zielen mit ultrastabilem Anschlag nennen halben Meter überm Kopf, Hollywood -typisch, den gesamten Zug auszuradieren, 30 Schuss, 30 Treffer. Deine Sichtweise auf taktischen Feuerkampf ist realitätsfremd. Ad 2 : Und Deine Lösung ist dann das M82 als Standardsturmgewehr für alle?! Oder besser gleich die Lahti 20mm? Nochmal, auch die 7,62mmx51 hat echte Probleme mit Deiner afghanischen Lehmwand (insbesondere wenn man keine überhastet zusammengebastelte in Hammelburg als Referenz betrachtet). Und es ist abwegig für ein Standardsturmgewehr Fähigkeiten zu fordern, die alle denkbaren oder herbei geredeten Szenarien 100% abdecken wollen soll,. Es ist absolut nicht die Aufgabe des Sturmgewehres oeckungsbrechend Feind hinter Deckung zu bekämpfen. Dafur gibt es genug andere Werkzeuge in der Infanteriebewaffnung. Du argumentierst ja genau so wirr wie ex-GI Kujat (als HK Aufsichtsrat) in seinem Brief an den GI "die Truppe will 7,62mm, kaufen Sie HK417 als Standardsturmgewehr!'...
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Und das wären welche? Und ganz wichtig, die Sicherung maximal unergonomisch gestalten. Oder gleich mehrere Sicherungen, die von mindestens 11 Fingern und 3 Händen gleichzeitig betätigt werden müssen bevor die Waffe schiessen kann. Ich ordne Dich eindeutig der zweiten Gruppe zu. Oder 3S-Reservist der immer noch nach ZDV 3/12 schiesst (schiessen muss)...
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Bald kostet die 3 Rubel, wenn man keine neuen Waffen kauft...
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Das sind aber nicht "die Aktionäre" sondern ganz spezielle. Wehrlosigkeitsprediger, kategorische Waffengegner und ähnliche Spinner. Kaufen sich Aktien von Rüstungsunternehmen um als Aktionär sich Zugang zu Firmeninterna einfordern zu können oder um auf der JHV medienwirksam agitieren zu können. Entsprechend zieht sich HK sicher nicht wegen denen aus Märkten zurück...