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Wenn er z.B. ne JP5 oder ne andere Performance Waffe will, nützt der Rat wenig. Überlassen und die Glock 17 nur noch mit 10 Schuss-Magazinen betreiben (dürfte bei allen Disziplinen ausser IPSC sportlich keinen Nachteil erzeugen). Oder eben über BKA anmelden, bei jeder (Neu-)Prüfung kostet das den Gegenwert von 2 bis 3 Magazinen. Hilft jetzt nicht, aber hätte er seinerzeit 2020 auch die anderen Glockmagazine angezeigt, könnte er, so die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden, jetzt echten Altbesitz haben. Interessanterweise ist das Gesetz in dem Kontext ja so formuliert, dass beim nicht wirksam werden des Verbotes nicht der Zeitpunkt der "Statusänderung" durch Erwerb der Langwaffe eine Rolle spielt, sondern ob der Besitz vor 02.09.2020 angezeigt wurde.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Deine Jakobinische Rechthaberei um jeden Preis in allen Ehren aber ich behaupte nix anderes. Wenn ich über Verband A (z.B. den BdMP) nicht abgrenzen kann kann ich dort auch kein Bedürfnis aufrecht erhalten (oder ein weiteres begründen), wenn ich mehrere Waffen nutze, die ich in einem anderen Verband erwerben konnte, weil ich dort abgrenzen konnte, jetzt aber die Waffen ausschließlich im Verband A im Wettkampf (und Training) einsetze. Richtig bleibt, dass Verband A dir ggf. Wettkämpfe bescheinigen kann (wobei es ihm egal sein kann , woher das Bedürfnis für die eingesetzten Waffen kommt). Verband A ist auch nicht verpflichtet, sofort dem Amt zu melden, dass der Schütze Waffen haben könnte, die er so über die Sportordnung des Verbandes A allein nicht haben dürfte und das Amt da doch bitte im Sinne der inneren Sicherheit gleich mal nachschauen sollte... Du zitierst brav richtig das WaffG, wobei ich gerne die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu §14 noch ergänze. Dort wird noch deutlicher herausgestellt, dass im Zweifel eben so wenig wie möglich Grundsatz ist. Und ja ich weiss, Verwaltungsvorschrift... Lol, das gute alte BdMP-Bashing mal wieder, wenn ASE die Argumente ausgehen. Was hat Dir der BdMP eigentlich getan, dass Du ihn so kompromisslos hasst. Wollte er Dir die Grosswildjagd in Afrika nicht bezahlen und mit Verbandswaffen unterstützen? Warst oder wolltest Du da mal Präsident werden? Schon komisch, Du fängst an auf den "verstockten" BdMP zu prügeln und wunderst Dich wenn es Kontra gibt. Dann beleidigte Leberwurst spielen. Arm... -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Ach komm, Du wieder mit Korinthen, frischen Korinthen. Natürlich kann der bescheinigende Verband grundsätzlich nur seine Wettkampfteilnahmen bescheinigen, unabhängig wo erworben wurde. Aber @Zerberus will ja über den Sondereinzelfall diskutieren, dass die Waffen über einen anderen Verband erworben wurden und jetzt mehrere Waffen vorhanden sind, die im BdMP nicht über mehrere Disziplinen abgegrenzt werden können (Oder man ohne Seriennummer nicht erkennen kann, welche wo eingesetzt wurde?) Entweder dann Nachweis über den ursprünglich beim Erwerb verantwortlichen Verband oder eben, mit neuer Nutzung (die hoffentlich von der Abgrenzung funktioniert) beim neuen Verband. Beim nächsten Mal schreib ich aber extra für Dich ne wissenschaftliche Hausarbeit mit Abgrenzung Erwerb- und Besitz-Bedürfnis unterschieden nach allen in DEU anerkannten Verbänden, Sonderfälle bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden und der konkteten Auslegung und Umsetzung durch alle Vereins- und Landesverbandsvorsitzenden in Abgrenzung zur Sichtweise @ASE. Musst Du dann aber wie für ein Gutachten für bezahlen, wird nicht billig... Ich als selbsternannter Gottkaiser finde die transparente, klare Regelung des BdMP ja auch blöd, weil man da nicht wie im DSB nach Gutsherrenart und nach Nasenfaktor über den bittstellenden Untertanen, äh Mitglied, herrschen kann und auch einfach ohne Begründung ablehnen kann. War aber klar, dass Du den DSB toll findest, hat man als Anwalt (oder wenn man einer seien möchte) ja auch viel mehr Spass. Ansonsten: "Barretta und Glock schiesst bei uns doch keiner..." "Ist das überhaupt eine Olympische Disziplin???" oder wie bei den DSB-Hessen "wer noch woanders Mitglied sein will, wird hier exkommuniziert..." -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Deshalb: Erst mit dem(/n) Landesverband(/-verbänden) und dann mit dem Amt sachlich reden. Das WaffG kann nicht alle Sonderfälle mit einem Paragraphen abdecken. Ich würde aber auch glatt behaupten, den BMI Schreiberlingen ist die Vorstellung jemand könnte ja in mehreren Verbänden gleichzeitig oder zusätzlich Jäger sein geistig fern. Oder das eine Waffe so verändert wird, dass sie eine andere Disziplin schiessen kann/muss. -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Ja. Aber bei § 14 (5) 1 ist die Reihenfolge des Erwerbs halt wichtig. Mit der Glock 17 für DP1 als erste Waffe decke ich gefühlt 66% der Kw Sportordnung ab, Optical Sight und Disziplinen wie SM und SpoPi (in den anderen Kaliberklassen) mal aussen vor. Alles was danach kommt, kannst Du dann nur in den verbleibenden 33% begründen. Wenn das bei Deiner Wunschwaffe, ebenfalls in 9mm, überhaupt geht... -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Das kann aber eigentlich nur die Ausnahme in Einzelfällen sein, z.B. bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden. Wenn ich im BdMP zwei Waffen für die selbe Disziplin habe, dann nur über WaffG § 14 (5) 2. Das isr dann die Reserve-Waffe bei Ausfall. Ansonsten kann ich natürlich mit dem im Besitz befindlichen .45er und der 9mm z.B. PP1 schiessen und nicht über § 14 (5) 1 beide Waffen begründen. In nem anderen Verband ist das grundsätzlich genau so, ggf. schließt dort aber die Sportordnung die Waffen gegeneinander von jeweils einer Disziplin aus. Entscheidet bleibt für welche Disziplin jeweils beantragt wurde und nicht ob damit in einem anderen Verband mitgeschossen wird und dort weniger Waffen erforderlich wären. Blöd wird es halt, wenn beim ursprünglichen Verband bei ÜK keine Wettkämpfe mehr geschossen werden oder man aus dem Verband sogar ausgetreten ist. Man könnte aber in meinem Beispiel im BdMP immer noch z.B. über SP2 abgrenzen. Dann sollte man die sicherheitshalber aber ab und zu aucz als WK schiessen. Mit sachlichen Gesprächen kann man einen solchen Wechsel der "Nutzung" allen Beteiligten (Verband und Amt) sauber begründen. -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Die zelebrieren aber, wie seinerzeit mit den 12/18 pro Waffe pro Jahr. Weil eben nur die Voraussetzungen für den Besitz unterhalb ÜK geregelt wurde seit WaffG 2020. Und weil sie dann die Grundkontingentwaffen ebenfalls mitzählen, damit mit allen Waffen Wettkämpfe geschossen werden müssen... -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
@whaco bringt es auf den Punkt Im Wettkampf oder Training jedes Mal die Seriennummer abgleichen ist völlig irrer Mehraufwand. Dann dürfen die Schützen noch ne halbe Stunde früher anreisen. Und der Blockwart, eh Schiessleiter kontrolliert auf der Bahn nochmal, nicht das heimlich die Waffe getauscht wurde... Und wofür? Welchen Sicherheitsgewinn hat die Bundesrepublik, wenn der Schütze, der normalerweise eh nur eine Waffe pro Disziplin hat, sich nicht nur die geschossene Disziplin (oder den Trainigstag Kw/Kw) eintragen lässt, sondern brav die Funktioner sicherstellen, mit welcher Waffe er was schiessen darf, sofern er mehrere zugelassene Waffen für Disziplin X hat. Warum ist dafür nicht der Schütze eigenverantwortlich, wie für 2/6 beim Erwerb, Anzeige Erwerb/Verleih etc. etc. Damit wird ja unterschwellig unterstellt, der Schütze würde manipulieren. Sprich, als x-te ÜK-Waffe jetzt die Glock17 erworben und er schiesst nur noch die (oder die Vereinswaffen), um seine anderen Schönheiten im neuwertigen Zustand belassen zu können. Und selbst dann, solange der Schütze zuverlässig ist/bleibt, regelmäßig seinem Sport nachgeht und für ÜK-Waffen halbwegs pro Waffe nen überregionalen Wettkampf pro Jahr schiesst, who cares.. Aber halt typisch Deutscher Bürokratie-Wahnsinn und "wir müssen alles kontrollieren Wahnsinn". -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Es geht aber nicht um die Listen anderer Verbände, sondern um die genormte Liste des BdMP, die in allen LVs, vom Kopf mal ab, identisch aufgebaut ist. Und da kannst Du, da Du alle erlaubnispflichtigen Waffen eintragen musst, auch Waffen anderer Verbände eintragen. Ob Du mehrere Waffen (über andere Verbände) hast, die in die selbe BdMP-Disziplin passen, ist dabei egal, die sind ja über einen anderen Verband begründet. Wird halt schwierig noch ne weitere Waffe für die selbe Disziplin zu bekommen. Aber bitte sehr: https://www.bdmp-lv-nsb.de/H31K0/downloads/01_Anträge_WRB/BDMP-WRB-Beiblatt_200831.pdf -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Das selbe wie alle anderen Mitglieder des BdMP auch. Schiessbuch vorlegen und zum Antrag an den Verband als Anlage die genormten Liste der vorhandenen Waffen einschließlich Angabe für welche Disziplin bei welchem Verband diese erworben wurden. Gute Empfehlung, gerade der Umgang mit Deinen Konplexen. Ich hatte bereits Schusswaffen bevor ich in den BdMP eingetreten bin. Ich habe Überkontingentwaffen über BdMP und über andere Verbände erworben. Alles geht und ist nicht komplex. Die Zauberworte heißen "sich an die (beim BdMP verschriftlichen) Spielregeln halten" und "rechtzeitige Absprache mit den Verantwortlichen beim Landesverband". Total easy... Die Ordnung verweist auf das zwingend vorgeschriebene BdMP-Schiessbuch. Rest siehe @whaco -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Wofür? Der Nachweis der eingesetzten Waffe erfolgt beim BdMP über das Schiessbuch. Die Zuordnung der vorhandenen Waffen zu Disziplinen erfolgt beim Bedürfnisantrag über die Anlage. Warum noch eine Datenbank (im Internet!) mit möglichst vielen pers. Daten, neben Deinem Namen und Adresse am besten nir Liste aller Waffen und Deinen Arbeitszeiten, wann Du nicht zu Hause bist... -
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Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Du hast keine Ahnung von Bedürfnisbescheinigungen beim BdMP?! Was soll da zugeordnet werden für Überkontingentwaffen? Wofür? -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
Bounty antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Wie soll das gehen und was soll da nicht "zuordbar" sein?! Du hast zwei Einträge im pers. Schiessbuch oder der Vereinskladde. Beide an selben Tag (Datum). Wer natürlich nur einen Eintrag hat, z.B. Nur Datum und Schiesstand, aber weder trainierte Disziplin(en) noch eingesetzte Waffe(n) hat in der Tat einen völlig sinnlosen Eintrag. Das ist aber ausschließlich die Blödheit des Schützen. -
Du hörst Dich jetzt schon ein wenig wie ein krakelender 5-jähriger im Supermarkt an, dem Mutti keine Süßigkeiten kauft. Liest Du nur Deine eigenen Beiträge? Das SL8 hatte seine eigenen speziellen Magazine. Die vom G36 passten nicht in den Magazinschacht/Gehäuse. Und man konnte mit Ihm den Sport ausüben, aber halt mit max. 10 Schuss im Magazin. Aber ja, HK hätte es es als G36 look-alike mit 30er Stangenmagazin (oder besser glleich mit Beta-C) anbieten sollen, damit es in allen Bundesländern verboten worden wäre... Und nein, weil einer eine "tolle Disziplin" neu entwickelt hätte, hätten der Gesetzgeber vor 2003 nicht den Anscheinswaffenparagraph gestrichen. Und die Streichung 2003 kam auch nicht, weil @Friedrich Gepperth in dem Jahr IPSC SAO nach internationalem Reglement erfunden hatte... Ja, möglichst viele Disziplinen. Am besten für jeden Schützen eine eigene. Damit jeder mal Deutscher Meister werden kann. Die faulen Schweine von den Verbänden sollen gefälligst den ganzen Tag neuen Disziplinen entwickeln, damit Du möglichst viele verschiedene Knarren beschaffen kannst mit möglichst großen Magazinen... Dann braucht man die Idioten vom Verband natürlich auch, damit die für Dich in möglichst viele Disziplinen Meisterschaften und Wettkämpfe organisieren. Mit ein bis zwei Teilnehmern pro Disziplin. Und das alles nur um zu verhindern, damit der Gesetzgeber in ferner Zukunft nicht irgendeine Waffe oder Waffenteil verbietet, welchrs in der 157. Disziplin total toll ist. Ich gehe dann noch einen Schritt weiter "Hätten die Idioten von den Verbänden in den 90ern ne Disziplin exklusiv für Vorderschaftrepetierflinten ausschließlich mit Pistolengriff gehabt, dürften wir die heue noch besitzen". Äpfel mit Birnen! Wir haben tolle Disziplinen. Und ausserhalb von IPSC Rifle sind die mit kleinen Magazinen sogar genau so toll wie mit großen. Man kann halt nicht wie blöde "mexikanisch Abmunitionieren", was ja scheinbar für Dich Voraussetzung einer tollen Disziplin ist. Aber in Wahrheit ist es ja so: Die Verbände haben das seit 53 Jahren vorbereitet und mit Absicht gemacht, damit insbesondere Du keine grossen Magazine bekommst. Ohne Dich näher zu kennen kann ich auf Grund Deiner Beiträge hier die Verbände sehr gut verstehen...
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Wie ich schon schrieb, bei den Langwaffen war es aufgrund des seeligen Para. 37 bis 2003 defacto nicht möglich. Ansonsten muss man verstehen, wie Sportordnungen geschrieben werden (wurden). Um bei Kurzwaffendisziplinen keinen Vorteil für HiCap-Waffen zu generieren und auch Schützen mit älteren Pistolen mit einreihigen Magazinen oder Revolvern eine Teilnahme ohne hoffnungslosen Nachteil zu ermöglichen schreibt man die Disziplin entsprechend und macht sich nicht Gedanken, ob einem das Jahrzehnte später auf die Füße fallen könnte, weil umtriebige Anscheinspolitiker etwas bisher "geduldetes" verbieten wollen...
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Der Legende nach haben die Mitarbeiter des WaffR-Referates dem Minister neben den Werbeanzeigen des proaktiven Händlers ne MP5 mit langem Stangenmagazin aus Polizeibestand auf den Tisch gelegt, mit den Worten "das kann dann jeder kaufen". Ansonsten wie @Fyodor schrieb, man wollte bestimmte Dinge einfach nicht im BMI und diversen Landesinnenministerien. "Der Bürger (aka Souverän) als Feindbild gegen den man Waffen braucht um die Rechtsordnung durchzusetzen". Ich nenne in dem Zusammenhang nur den Namen Jürgen E. Brennecke.
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Kann es sein dass hier ganz viele Halbwissende und Unwissende wie Blinde von der Farbe reden? Der §6 AWaffV hat nichts mit dem Magazin(körper)-Verbot im Rahmen der Novellierung des WaffG 2020 (basierend auf der EU-Richtlinie von 2017) zu tun. Er ist deutlich älter und stammt aus 2003. Durch die Novelierung des Waffengesetzes 2003 war der alte §37 von 1972 weggefallen, der den Besitz und jegliche andere Form von Umgang mit Schusswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen verbot, die ihrem äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorriefen, die unter KWKG fiel. Somit war es bereits vor dem 01.04.2003 schwierig möglich eine Selbstlade(lang)waffe mit langen oder großen Magazinen zu besitzen, da diese regelmäßig vom Bannstrahl des §37 erfasst wurden. Teilweise war das einsetzen der von der KWKG-Waffe stammenden Magazine technisch überhaupt nicht möglich. Z.B. hatte das SL8 im Gehäuse zwei Stege, die verhinderten, daß normale G36 Magazine eingesetzt werden konnten. Frühe AR15 hatten anstatt dem klassischen Magazinhalter eine Klappe unter dem Magazinschacht. Ein Einsetzen der M16/M4 Magazine scheiterte dort am fehlenden Magazinhalter. Der Erwerb und Besitz von großen Magazinen war völlig erlaubnisfrei möglich. Durch eine Einsetzen in die Langwaffe, so denn technisch überhaupt möglich, entstand das Anscheinsproblem mit den möglichen Konsequenzen für den Waffenbesitzer. Entsprechend waren die Sportordnungen mit Masse so gestaltet, das die Disziplinen mit Magazinen mit einer Kapazität von 10 Patronen oder weniger schießbar war, sonst hätte die Masse der Selbstladelangwaffen der damaligen Zeit gar nicht mitschießen dürfen. In diesem Zusammenhang ist auch der Verweis auf die internationale Sportordnung IPSC Rifle nicht hilfreich. IPSC stand damals noch unter massiver Beobachtung durch das BMI und BKA, ob es sich nicht doch um Kampfschießen handele. Entsprechend wäre die Idee gerade diese Art des Sportschießens als Begründung, warum man große Magazine zwingend benötige, heranzuziehen ein Wink mit dem Zaunpfahl für die IPSC-Gegner gewesen... Die vollständige Begründung des §6 AWaffV kann man hier nachlesen, auf Seite 43/44. Die Entstehung des §37 hat @Friedrich Gepperth hier mehrfach dargestellt, ich empfehle die Suchfunktion zu nutzen. Imho ging es im Kern um ein panisches BMI, das fürchtete das nun die große Gruppe der Sportschützen in großen Umfang "zivile" AK47 und MP5 legal erwerben könnten. Hintergrund unteranderem die äußert offensiv-aggressive Werbung eines Esslinger Waffenhändlers, der unmittelbar mit Gesetzesnovellierung in allen Waffenzeitschriften die baldige Verfügbarkeit seiner neuen Modelle bewarb. Im Kern die gleiche Argumentation wie uns Nancy "man will in unserem schönen Land keine Bürger, die etwas besitzen, was so ähnlich aussieht wie eine Kriegswaffe und man will auch nicht verstehen, warum das Sport wäre..."
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What? Für das beschichten eines zwar wesentlichen aber nicht hochbelasteten Waffenteiles?
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Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
Bounty antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Ich muss auch kurz nachdenken, ob die nach wie vor frei verkäuflich sind. Wie früher als Teil eines Deko-Teilesatzes oder einzeln. Das wäre aber eher eine Frage des KWKG, nicht an eine "Zuweisung" im Waffengesetz. Dort önnen Abzugsteile nicht wesentliches Waffenteil werden, gibt die Definition einfach nicht her. Wer sich an den "Glock-Switch" erinnert, erinnert sich aber auch daran, dass sowas einem dennoch ne Hausdurchsuchung einbringen konnte, da übermotivierte Staatsanwälte der Meinung waren wer sowas kaufe tue dies nur um es auch irgendwo einzubauen. Am Ende fehlt dem Bastler aber ja ohnehin das Gehäuseteil, wo er es einbauen kann, er hat keinen Upper mit Searcut und keinen Lower mit dritten Querbolzen (beim Beispiel AR15). Denn die sind inzwischen wesentliche Waffenteile... -
Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
Bounty antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Es wurde hier schon mehrfach auf die wesentlichen Teile und die Definition Bearbeitung im WaffG verwiesen. Der Abzug ist doch nicht das Wesentliche Teil, sondern das Griiffstück/Gehäuse, dass ihn aufnimmt. Sonst dürften die ganzen AR15 Treiber hier auch ihre Abzüge nur beim Büxenmacher austauschen. Kannst Du das abgenutzte Teil im Handel frei kaufen? Dann darfst Du es auch selbst bearbeiten. -
Oder er trägt ne SK1/VPAM3 UZWeste und nur die Hardballistik SK4 im Plattenträger.
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Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
Bounty antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Scheint eine sehr spezielle Umgebung zu sein. Wenn die Sportordnung nach Kalibern trennt (z.B. DSB oder BdMP Sportpistole) ist 2x 9mm nur die Verzweiflungswahl für den "ich komme nicht übers Grundkontingent"-Schützen oder den "ich will zwar kein KK, aber bei GK nur die billigste Munition"-Pfennig-Fuchser. Ansonsten ist ein .357 Mag Revolver wenn es um Preis/Leistung(umsetzbate Präzision, auch als Anfänger) geht imho den meisten 9mm Pistolen überlegen. Eine schöne 1911 in .45 ACP strahlt eine ähnliche Faszination aus wie eine 08 und braucht sich in der Eigenpräzision auch nicht hinter den modernen 9mm Pistolen verstecken, trotz ihres Alters... Am Ende isses mit den 9mm wie mit den AR15. Leute empfehlen was sie selber haben ohne sich über Stärken und Schwächen der eigenen Waffe bewusst zu sein (insbesondere wie die zum beabsichtigten Verwendungszweck/Disziplin passt) , Anfänger kaufen vorallem was viele andere Schützen haben, weil sie nicht zwischen den Schützen die Ahnung haben und den Schwätzern unterscheiden können...- 19 Antworten
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- bedürfnis
- kaliber 22
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Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
Bounty antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Scheinbar wird in Deinem Verein die Sachkunde-Bescheinigung aus Mitleid ausgegeben. Die haben alle keine Ahnung... Falsch. Richtig wäre innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe (das wäre auch Deine 9mm oder die (Vereinswaffe in?) in KK. Schon besser, aber wie oben schon geschrieben innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt. Selbst wenn es die 3. oder 10. Kurzwaffe wäre, ist überhaupt nicht entscheidend ob man mit dem Kaliber oder der Disziplin in der man in der Zukunft eine weitere Waffe erwerben will regelmäßig trainiert hat, sondern mit den bereits im Besitz befindlichen. Ab der 3. Kw (oder 4. Lw) kommen dann hat die Wettkampfteilnahmen noch dazu....- 19 Antworten
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- kaliber 22
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Anfänger die bereits den weiteren Besitz einer Überkontingent-Waffe über Wettkämpfe begründen sollen? Hier wird einiges vermischt um der eigenen Meinung dienlich zu sein. Niemand muss zur Meisterschaft für ne gelbe WBK oder eben die Grundkontingent-Waffen. Wer mehr will muss eben pro Jahr einen oder zwei Samstage opfern und mal zur (Bezirks-/Landes-)Meisterschaft fahren. Kann man blöd finden, will der Gesetzgeber aber so... Das erbärmliche Rumgehäule "ich will aber auf Sportschützen-WBK sammeln, das ich das nicht darf wegen der blöden Vereine ist ja Diktatur" zeugt halt von fehlendem Verständnis unseres Waffengesetzes und kommt subjektiv wahrgenommen immer von den Mitgliedern, die man am seltensten auf dem Stand trifft und die am Stammtisch gerne auch Formulierung wie "liegt nachts feuerbereit unterm Kopfkissen..." raushauen...
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Wer sich in den sozialen Medien fröhlich so wie Du äußert, ist davon nicht bedroht. Ok, die Zuverlässigkeit ist vermutlich aber auch bald weg...