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Bounty

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  1. Stimmt, ein schmieriger französischer Heuschreckenkapitalist mit unbekannten Finanziers im Hintergrund, für den die Firma HK nur ein weiteres Spekulationsobjekt ist und der, wenn der Preis stimmt, die Firma für 30 Silberlinge auch an russische Oligarchen oder den chinesischen Staat verticken würde, ist soviel besser und beruhigender...
  2. Es gibt an der OSH keine Feldwebel als Ausbilder. Oh ja, bei manchem hätte ich eher Formulierungen ala "den hat nicht die OPZ sondern der Feind geschickt" wählen wollen, aber mein alkoholkranker Chef wollte das wir freundlich sind...
  3. Na, die werden es wissen... Die kämpfen ja ganz vorn und deshalb sind die Rüsselbagger ja noch da, wenn die ganzen Unterstützer schon weg sind. Wie würde man es in einer OSH-Beurteilung formulieren "mit seinem Fachwissen treibt er die Vergleichsgruppe vor sich her..."
  4. Oh oh, das gäbe böse Mecker an der OSH, nen Verband bei 70% Kampfkraft als zerschlagen zu bezeichnen...
  5. Bounty

    Büchse für IPSC?

    Wie für IPSC üblich, spielt die konkrete Waffe ein viel kleinere Rolle am Ergebnis als in allen anderen Spielarten des Sportschiessens. Von daher funktioniert ein Brot- und Butter AR15, DI, 16" bis 20", nicht zu schwer, hier eher als in den statischen Disziplinen. Der Rest ist Training, viel (Trocken-)Training und viel Munition...
  6. Längst geregelt. Es wird ja inzwischen jeder bei Einstellung durch das BAMAD sicherheitsüberprüft. Die selbe Angst vor Extremisten... Und der selbe mäßige Erfolg bzw. Aufwand-Nutzen beim Finden der hinter jedem Busch lauernden Staatsfeinde. Aber da inzwischen ja selbst Oberstleutnante die vor Aufstellung des KSK in der selben Kaserne dienten und die Bw vor über 20 Jahren verlassen haben als gefährliche Elitekämpfer des KSK dargestellt werden sollte noch die Millionen ehem. Soldaten "nachgeprüft" werden, dauert ein wenig, aber mit genug zusätzlichem Geld und Personal bestimmt machbar. Und die RAGs des VdRBw fallen unter die selben Auflagen wie die übrigen Sportschützenvereine, also zukünftig kein Schiessen ohne halbjährlich zu erneuernden negativen Bescheid vom Verfassungsschutz und beim geringsten Verdacht fehlender Regierungstreue, eh Verfassungstreue, Waffen weg und keine Teilnahme am Schiessen mehr...
  7. Äpfel mit Birnen! Die Verfahren zur Ausstellung waffenrechtlicher Bescheinigungen sind, anders als die Regeln zur Mitgliedschaft (Erwerb/Verlust Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten etc.), üblicherweise genau nicht in der Vereinssatzung geregelt. Wenn es nicht der Verband (bzw. z.B. der BdMP als eigentlicher Verein) in entsprechenden Richtlinien regelt, kann natürlich in manchem Verein der selbstgerechte Vorstand durchaus zu der Erkenntnis kommen das er "nach Gutsherrnart" die einzige Instanz sei, die festlegt wer welche Waffe haben darf. Wo kämen wir auch hin, wenn der Verein nicht mehr zu verantworten hätte als das, was das Waffengesetz regelt (Bescheinigung der Mitgliedschaft, der geeigneten Anlage, des regelmäßigen Trainings). Ja solche Verein gibt es... Da sind wir uns doch einig. Der Vermieter hat überhaupt keine Handhabe während der Dauer der Mietnutzung, welche Mitglieder des eingemieteten Vereins während dessen Nutzung das Mietobjekt betreten. Es sei denn, der Mietvertrag hat eine entsprechende Regelung, was unwahrscheinlich ist. Damit wären wir beim bereits hier diskutierten Fall einer Wohnung, wo der Vermieter dem Mieter vorschreibt, welche Personen die Erlaubnis haben oder nicht haben, bei gelegentlichen Besuchen die Wohnung zu betreten. Und natürlich will der Schütze nicht beim Ex-Verein mitschießen, er will aber auch nicht vom Ex-Verein mit Verboten belegt werden, ohne das der sich etwas zu schulden hat kommen lassen. Das Problem ist ja eher, wie schon von anderen beschrieben, dass ein Vorstand, der so dermaßen nach Gutsherrnart regiert, vermutlich gar nicht ohne Gerichtsurteil zulässt das ein Exmitglied oder der Mietverein seine Rechte einfordert und gewährt bekommt, sondern dann andere fadenscheinige Gründe findet, dem eingemieteten Verein in seiner Gesamtheit los zu werden bzw. das Mietverhältnis aufzulösen. Deshalb mein Hinweis auf das Gericht. Das Anrufen der Hauptversammlung oder Schiedsgerichtes ist in den meisten Satzungen für den Ausschluss als Revisionsgremium vorgesehen, damit ein Schütze, unterhalb der ebene Verwaltungsgericht, die Möglichkeit hat eine Entscheidung des Vorstandes auf Ausschluss anzugehen. Das Paradox ist ja, dass der Schütze satzungsgemäß kündigt/austritt und dann mit einer Auflage belegt wird, die sich sicher nicht so in der Vereinssatzung als "Standard" findet. Der Austritt erfolgt eigentlich "im gegenseitigen Einvernehmen" und kann somit nicht mit Auflagen versehen werden. Der Schütze verliert durch Austritt nur seine Rechte und Pflichten als Mitglied gem. Satzung. Der Schütze wird dann aber "im Nachtreten" wie ein Ausgeschlossener oder eben eine persona non grata behandelt. Nochmal, es gibt mehrere Möglichkeiten, der Schütze klagt gegen ein Hausverbot, daß ihm von einer juristischen Person auferlegt wird, die zum Zeitpunkt des Betretens des "Hauses" gar nicht das Hausrecht hat. Der Ex-Verein kann ja ohnehin das Hausverbot nur durch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch durchsetzen, die durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eh kassiert wird, weil während der Dauer der Vermietung das Hausrecht gar nicht beim vermietenden Verein liegt. Der neue Verein kann grundsätzlich während der Dauer seiner Nutzung das Hausverbot aufheben (genau so wie er unabhängig vom Vermieter eins aussprechen dürfte, während der Vermietung), da er ja dann das Hausrecht besitzt. Sofern nicht im Mietvertrag explizit geregelt, wird der vermietende Verein dagegen nichts tun können, er könnte, wie oben schon beschrieben, den Schützen wegen Hausfriedensbruch anzeigen, imho ohne Aussicht auf Erfolg. Kündigt der vermietende Verein den Vertrag, müsste dies üblicherweise begründet werden, dagegen könnte dann der eingemietete Verein klagen. Es bleibt aber eben die Frage ob man sich als eingemieterer Verein eine solche juristischen Schlacht wirklich liefern will...
  8. Aus meiner Sicht ist bei einem "normalen", satzungskonformen Abwanderns des Mitgliedes (das ja aus allen möglichen Gründen erfolgen kann) aus diesem Verein schon sonderbar, daß man ihn mit dem Bannstrahl belegt, daß er weder als Gastschütze noch als Mitglied eines Gastvereines (wo er vermutlich deutlich mehr für die Nutzung der Anlage zahlt als als Mitglied des Eigentümervereins) für Jahre seinen Fuß auf das Gelände des Vereins setzen darf. Es gibt hier ja nur zwei Austrittsmöglichkeiten, erstens der Schütze hat satzungskonform seinen Austritt erklärt (gekündigt) oder er ist ausgeschlossen worden (dafür gibt es in jeder Satzung klare Vorgaben wie das zu erfolgen hat). Für den Ausschluss müssen üblicherweise schwerwiegende Gründe vorliegen, z.B. Verstoß gegen satzungsgemäße Pflichten, sonstiges vereinsschädigendes Verhalten oder nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge. Dann entscheidet üblicherweise der Vorstand und die Hauptversammlung (oder ein Schiedsstelle) ist das Revisionsgremium, je nach Satzung. Sollte @Oldmiller´s Darstellung die ganze Wahrheit darstellen, und der Schütze hat einfach gekündigt, ist es mehr als kurios, dieses Vorgehen des Vorstandes. Sollte der Schütze aber nicht ausgetreten sein, sondern tatsächlich ausgeschlossen worden sein, liegt die Sache deutlich anders. Schon mal jemand darüber nachgedacht, daß der betroffene Schütze und sein Exverein das unter sich ausmachen sollten, gerne, wenn nicht über die Hauptversammlung (oder die Schiedsstelle), auch vor Gericht, anstatt seinen neuen Verein, der bei seinem Exverein eingemietet ist, vor die Bärenhöhle zu schubsen. Nicht der neue Verein des Schützen muss sich das Zutrittsrecht "erstreiten" sondern der betroffene selbst.
  9. Warum sollte ein Funktionär so argumentieren? Wäre ja die selbe verquere Logik, wie wenn das Amt einen Voreintrag auf grüne WBK für z.B. ne Repetierbüchse verweigert, mit dem Argument der Antragsteller solle stattdessen (erstmalig) ne gelbe WBK beantragen...
  10. Wo? In der Cause Colt S. hat der Verband nichts bescheinigt, was nicht der Wahrheit entsprach. Er hat aber, ebenso wie Colt selber, nicht den Nachweis erbringen können, welche der zahlreichen Waffen oder Wechselsyteme bei den dutzenden Wettkämpfen zum Einsatz kamen. Und genau darauf hatte sich das Amt eingeschossen und festgebissen u d das Gericht ist genau dem gefolgt. Da half dann auch das Gefälligkeitsschreiben des BdMP LV, das Colt zweifelsohne eine sehr engagierter und aktiver Wettkampfschütze (und Funktionär im Verband) sei. Dazu kommt, das imho alles um 2009 herum begann. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob die Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse (mit der zwingenden Vorgabe Schiessbuch und genaue Regelung zum Erhalt Bescheinigung für Überkontingentwaffen) zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon existiere. Die ist imho erst gegen Mitte des letzten Jahrzehnts entstanden.
  11. Schon komisch wie hier Legenden entstehehen. Nach allen was hier von Colt S. selber über sein "Fiasko " episch ausgerollt wurde, ist der BdMP und sein Verhalten überhaupt nicht das Problem gewesen. Eher Colts Pimmelfechten mit seinem Ordnungsamt. Und bei dem Urteil sehe ich auch eher das Problem auf der Seite Amt/Richter.
  12. Was ist ein KV? Kreisverwaltung? Also das Ordnungsamt/Waffenbehörde? Warum prüfen die den Anschein?
  13. @Mittelalter @Spanplatte Lesen hilft. Natürlich muss ich bei jedem neuen Antrag auf Erwerb 12/18 Trainings in den letzten 12 Monaten nachweisen. Aber nicht zwingend nochmal 12 Monate trainieren gehen. Der Rest ist Spekulation, in extremis ob der T-Starter vor Sommer 2020 18 mal trainiert hat, im Frühsommer 2021 sich seine Bescheinigung vom Verband geholt hat, sich im Spätsommer 2021 die WBK mit Voreintrag geholt hat, und dann 12 Monate gewartet hat, bis er die CZ erworben hat. Dann war er in extremis vor über 2 Jahren das letzte Mal auf einem Schiessstand... Gegen Eure Theorie spricht übrigens dieser andere Beitrag des T-Starters: Sein WBK-Antrag scheint vom 15 September oder in den Wochen davor zu stammen.
  14. Nochmal, der T-Starter hat bereits eine CZ erworben. Er will scheinbar kein WS sondern ne Glock 44 als weitere Waffe. Sein Problem, er denkt man muss nicht nur zum Zeitpunkt eines jeden Erwerbs 12/18 erfüllen, sondern das im Augenblick des Erwerbs der 12-Monatszeitraum "genullt" wird und man wieder von vorn anfangen muss. Dann wäre aber 2/6 im selben Absatz völlig sinnlos. Sowas lernt man in der Sachkunde und jeder Vereins-"Grande" mit Amt sollte das auch fehlerfrei erklären können...
  15. Die hat der T-Starter doch schon erworben. Imho ne CZ. Aber ansonsten ja, wer solche Fragen stellt hat seine Sachkunde scheinbar mit mehr Glück als Verstand bestanden und beim Thema Erwerbsvoraussetzungen tief und fest geschlafen. Und eigentlich ist es doch so einfach, WaffG Para 14 (3). Wieso gibt es da einen letzten Satz, dass man nicht mehr als zwei Waffen pro Halbjahr erweben darf, wenn man ja scheinbar zwischen zwei Waffen wieder ein Jahr trainieren muss.
  16. Ich bin halt so anders als du. Du kennst dich offensichtlich im DEU Waffengesetz nicht aus, hast beim Sportschiessen scheinbar nur Ahnung von einem ganz kleinen Ausschnitt, vermutlich irgendwas im Bereich DSB 25m/100m statistisch Löcher stanzen, und hast scheinbar ebenso wenig Ahnung von grundlegenden Schiesstechniken, wie z.B. Schiessen in der Bewegung. Aber beleidigt, wenn es Kontra gibt... Btw: Das Ausland interessiert, weil die Aufnahmen der jungen Dame im Bericht IM AUSLAND gedreht wurden. Und weil Menschen wie Du scheinbar weder wissen was rechtlich geht in Deutschland noch im Ausland, geschweige denn dass Du es selber je getan hast, woll...
  17. Zumindestens einen. der im Gegensatz zu den "Experten" hier im In- und Ausland IPSC geschossen hat, incl. Lvl 3 Matches...
  18. Nein, Schießen und Treffen in der Bewegung ist möglich und reine Übungssache. Insbesondere wenn man nicht, DSB-Style, auf der Jagd nach der Innenzehn ist und geht anstatt läuft (oder rennt). Ein Abstoppen im Sinne von für einen kurzen Moment stehen (bleiben) findet dabei nicht statt. Teilnahme an einem IPSC-Wettkampf (Lvl3+), auch in DEU, als Beobachter sollte einem da die Augen öffnen. Alternativ Youtube-Videos schauen.
  19. Ach Junge......musst du denn wirklich bei jeder Gelegenheit zeigen dass du dich zu Dingen äußerst von denen die offensichtlich null Ahnung hast?
  20. Jeder blamiert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten! IPSC das unbekannte Wesen oder: Das setzt scheinbar hier nicht vorhandene Kenntnisse des deutschen Waffenrechts voraus. Dort heißt es: "Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, [...] bei denen das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,".
  21. Du beantwortet Dir Deine Frage permanent selbst, entweder eine Waffe die "geil" aussieht und mit der man sich selbst bewundert oder vermeintlich bewundert wird von den Schützenbrüdern, solange bis man damit schiessen muss und nix gebacken bekommt, oder ne Waffe die performt aber vermeintlich gewöhnlich ist und wo man sich den Respekt der anderen Schützen durch die Ergebnisse auf der Scheibe erwirbt. Posen oder performen, Du entscheidest. Der Vergleich zu Porsche und Ferrari hinkt natürlich komplett, die Beretta ist eher der Fiat Diesel den Du mit dem Skoda Sport vergleichst, mit dem Hinweis das Skodas so gewöhnlich sind. Komm wieder wenn Du Rat suchst zum Thema "Mit welcher Waffe kann ich ohne Schiessen mehr auf dicke Hose machen auf dem Schiessstand, Laugo Alien, Sig 210-5 oder Edelcustom 1911?"
  22. Was, Du trägst Deine Termine in ein nicht durch den Gesetzgeber vorgegebenes, im Waffengesetz nicht genau beschriebenes Formular ein? Total Untertan, Dein Verhalten... Oder um es mit den Worten eines Freiheitskämpfers hier im Forum zu sagen: Dein Verein/Verband hat offensichtlich fertig... Beim BdMP gibt es ein solches Formular übrigens nicht, wo man Termine aus einem anderen Formular übertragen muss, um Trainingstermine nachzuweisen und die Richtigkeit der Eintragungen anhand eines dritten Formulars überprüft werden (können). Ähem, wo kommen den die Daten für die Eintragungen in Deinem tollen Formular her? Du brauchst ne Liste (Deine pers. Terminaufzeichnungen), um ne andere Liste (das Formular bei Bedürfnisantrag) zu befüllen. Und die andere Liste soll dann Dein Verein/Verband mit einer dritten Liste (Standbuch) abgleichen, um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können. Das ist sehr offensichtlich dreifacher Aufwand!
  23. Also hast Du den doppelten bis dreifachen Aufwand. Du führst eine private Übersicht, ein selbst definiertes/gestaltetes Format/Formular (Excel-Tabelle, Kalenderblätter what ever...) aber bloß kein Schießbuch, weil "das dürfen Sie mir nicht befehlen", um dann bei der Antragsstellung eine weiteres umfangreiches Formular (Liste der Schießtermine) auszufüllen und Deinem Antrag als Anlage beizufügen, anstatt einfach das ursprüngliche Formular zu verwenden. Die Ehrenamtlichen in Deinem Verein bestrafst Du dann noch extra, denn die sollen Dein handgeklöppeltes Formular nochmal mit Ihren Aufzeichnungen der letzten Jahre abgleichen, anstatt das diese gleich bei jeder Trainingsteilnahme auf Deinem ursprünglichen Formular die Eintragung bestätigen (huch, dann wäre es ja ein Schießbuch wie beim BdMP). Mit anderen Worten: Die kategorischen Schießbuchverweigerer (Sorry @steven, aber in finde den Begriff schon treffend, auch wenn er in einen bösen gesamtgesellschaftlichen Kontext gerückt werden kann) opfern wertvolle Lebenszeit, um gegenüber dem Gesetzgeber ein Exempel zu statuieren, "Ihre Freiheit" zu verteidigen, wo es nix zu statuieren, verteidigen oder zu gewinnen gibt. Denn dem Amt geht das persönliche Pimmelfechten zwischen Schütze und Verein/Verband, daß letztere einem nix dürfen, was nicht im Gesetz steht, sonst wo vorbei. Dein persönlicher Kleinkrieg, das Verbände, die ein Schießbuch als pragmatische Lösung vorgeben, nix taugen, beeindruckt in der Ministerialbürokratie und auf dem Amt auch keine Sau, die gehen deshalb nicht einen Meter von ihren Forderungen gegenüber Verbänden und Schützen ab. Keine Verbandsbescheinigung, kein Bedürfnis(erhalt). Und ich orakle, daß die anderen Verbände früher oder später dem Beispiel des BdMP folgen (müssen), weil die Politik die Nachweis-Daumenschrauben anzieht und zu oft die Trainingsteilnahme in der Liste des Schützen nicht deckungsgleich mit den Eintragungen in der "Standliste" des Vereins sind. Aber da kannst Du ja dann Deinen Verein/Verband vor Gericht auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung verklagen, schließlich müssen die ja nachweisen, nicht Du... Ich lehne solche Verhalten kategorisch ab, neben dem extrem unkameradschaftlichem Verhalten gegenüber ehrenamtlichen Vorständen ist es einfach Zeitverschwendung. Ich investiere diese Zeit lieber in Training auf dem Schießstand, Munitionsherstellung oder Waffenpflege. Aber es scheint ja genug Leute zu geben, die nur deshalb in einem Verein Mitglied werden, damit sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit (Stammtisch, Jahreshauptversammlung etc.) Streit mit dem Vorstand anfangen können, quasi als Tenor im Gefangenenchor oder Führer der fünften Kolonne. Auch ein Hobby...
  24. Speedy, einige hier würden sich bestimmt freuen, wenn Du mal ein paar Worte zum Special Pie vs. CED7000 sagst, da Du ihn ja als genial bewertest.
  25. Naja, eher die Farbe für beissenden Zynismus. Das die Gerichte einem den Zahn schneller ziehen als man "leicht verständliches Waffengesetz" oder "ich habe eine Lücke gefunden" sagen kann, dürfte klar sein...
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