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Bounty

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  1. Siehst Du, das ist der Unterschied zwischen uns. Bei Dir ist halt alles Meinung... Wie viele Gefechtssituationen hast Du erlebt? Und es reicht, wenn die allerwenigsten es doch müssen, um gute Ausbildung und die richtige Bewaffnung für alle zu rechtfertigen... Du hast in Deiner Pseudoargumentation die 320 als Beweis hergekommen, warum alle SF technisch nicht sicher sind. Das ist das Selbe wie das G35 als Präzisionsreferenz heranzuziehen. War für Dich vielleicht zu schwer, den Kontext herzustellen... Jetzt mal Butter bei die Fische! Konkrete Unfälle wo die Technik der Glock zur ungewollten Schussabgabe geführt hat, ohne dass der Schütze den Abzug betätigt hat. Denn das ist das Problem bei der 320! Ah, jetzt wird es spannend... Was hat das mit dem Thema zu tun? Wer stellt das in Frage? Deshalb erklärst Du ein SA System mit explizit geringem Abzugsgewicht zum"Non plus ultra" in einer Dienstwaffe, ah ja... Nein, sehen Behörden weltweit deutlich anders, aber was wissen die schon, nix im Vergleich zu Deiner Meinung... Du entspannt Deine Glock vor jedem Holstetn? Wahnsinn... Du kennst mich gut, na dann... Welches unsichere Verhalten? Bitte nicht so tolle Argumente wie "man muss sie entspannen vor dem zerlegen, weil Werder vorher aber zu blöd zum entladen war erschiesst er sich jetzt". Ja, die Glock mag nicht jeden, die böse Glock, sie zwingt Dir iIhren Willen auf... Nee, haben meine Vorgesetzten mir verboten, ich habe bei Waffen einfach zuviel Ahnung. Deshalb trage ich im Dienst immer ein grosses Schild bei mir "Bitte nicht auf mich schießen, nur auf die bewaffneten Soldaten..." Komisch, den Innentäter beim TD am OP North hat man mit einer P8 fuseliert. Ok, genau dem P8 Schützen ist das jetzt nicht entsprechend häufig passiert. Aber ja, Du hast Meinung... Deine Meinung! Die sonderbare Art wie Du um Deinen Beruf und das tolle tägliche herumtragen herumredest und gleichzeitig wie ein Blinder von der Farbe über die Vorteile des SA/ DA Meinung ablässt, lässt nichts gutes befürchten. Jetzt mal Butter bei die Fisch, welchen Beruf hast Du und warum trägst Du da ne Waffe täglich? Geldkurier bei der Wach- und Schliess mit Arminius Revolver? Ich bin übrigens seit 30 Jahren Soldat, war "Außendienstmitarbeiter' in Afghanistan, bin Schiesslehrer Handwaffen und habe ein wenig an den Schiessvorschriften der Bundeswehr mitgeschrieben. Jetzt kommst Du...
  2. Wird Dir bei der Bw auf Grund der fehlenden Erfassung der täglichen Schussbelastung und teilweise nicht systematischen Herausgabe aus der Waffenkammer niemand sagen können. Bei unseren 25+ Jahre alten Schätzchen wird es sicher einzelne geben, die erst vierstellig sind. Meine P8 hat auf dem vierwöchigen "Umschulungslehrgang" für Schiesslehrer locker 3500 Schuss bekommen, wir waren da aber eher sachlich methodisch unterwegs... Tja, "it's not the age, it's the mileage..."
  3. Ich komme mit dem System auch blendend zurecht, bin aber bei 200% Stress (ohne Überlebendkampf) trotz aller Routine und Erfahrung durchaus auch mal in Erwartung des DA vom SA überrascht. Ja, auch erfahrene Schützen kann man an den Punkt bringen. Das kriege ich bei meinen Auszubilldenden auch hin, auch mit weniger Stress. Ist natürlich nicht der Fall beim entspannten Sportschützen-Schiessen oder ZDv 3/12 "alles total sicher". Passieren Unfälle? Nö, aber das liegt an Coopers 3. Regel...
  4. Die Glock beweist das Gegebteil. Wo ist der Abzug z.B. einer SIG P226 weniger aufwändig? 1. Feldjäger. 2. Deshalb.fordert man dann den ausbildungsmässig aufwendigeren Abzug mit dem gerade in einer Stresssituation durch wenig geübte Soldateb dann diese "über sich und ihre Fähigkeiten hinaus wachsen". Ja klar... Wow, und das G36 ist ein (das Beispiel) warum alle 5,56mm Sturmgewehre unpräzise sind? Again: Glock beweist das Gegenteil... Genau, im Zweifelsfall soll eine Waffe lieber nicht schießen, insbesondere bei einer no second chance Selbstverteidigungswaffe wie einer Pistole.Schiesssicherheit rules... Deshalb soll, gerade der aus Deiner Sicht selten. trainierte Soldat in einer solchen Situation eine Waffe haben, bei der der Abzug mal schwer- mal leichtgängig ist, abhängig was man vorher mit der Waffe getan hat. Wo er mitten im Gefecht einen Entspannhebel nutzen soll. Während er völlig stressfrei um sein Leben kämpft. Funktioniert nicht, aber am Schreibtisch kann man sich das schönreden. Die es bei SA/DA ja nicht gegeben hat. Nie. Gerade beim Reinigen ist es ja so enorm wichtig, die ungewollte Schussabgabe durch SA/DA zu verhindern. Hat z.B bei der P8 der Bundeswehr, die zusätzlich auch noch einen stressresistenten Ein/Aus Schalter hat auch immer funktioniert. Über die ganzen Vorfälle, wo Deine SA,/DA gespannt geholstert wurde oder der Schütze in der Stresssituation DA erwartet aber SA bekommen hat reden wir natürlich nicht... Wir können uns sicher sein, in der Masse Deiner Vorfälle hätte der Schütze das mit SA/DA auch oder anders auch hin bekommen. Das Problem ist nämlich fast ausnahmslos die Abwesenheit von Coopers 1. - 3. Regel und nicht die Konstruktion des Abzugs. Besser: Weil sie es vorgaukeln. Aber für sinngemäß "nicht kämpfen können um nicht kämpfen zu müssen" oder "im Zweifelsfall sschiesst die Waffe eher nicht" oder "wir bauen lieber ne komplexe Waffe als den Schützen auszubilden" natürlich schlüssig... Die technisch am wenigstens aufwendige Konstruktion die sich seit der P210 weltweit überall durchsetzt, bei dienstlichen Pistolen. Waskommt als nächstes? Der bewährte Kniegelenk-Verschluss? Wow? Carrying im Alltag vs. taktisches Pistolenschiessen. Stimmt, beim umhertragen lernt man den Unterschied zwischen SF und SA/DA am besten. Ich empfehle ja einsatzorientierte Schiessausbildung, aber egal...
  5. Ad 1: Klar, um dann ohne zu zielen mit ultrastabilem Anschlag nennen halben Meter überm Kopf, Hollywood -typisch, den gesamten Zug auszuradieren, 30 Schuss, 30 Treffer. Deine Sichtweise auf taktischen Feuerkampf ist realitätsfremd. Ad 2 : Und Deine Lösung ist dann das M82 als Standardsturmgewehr für alle?! Oder besser gleich die Lahti 20mm? Nochmal, auch die 7,62mmx51 hat echte Probleme mit Deiner afghanischen Lehmwand (insbesondere wenn man keine überhastet zusammengebastelte in Hammelburg als Referenz betrachtet). Und es ist abwegig für ein Standardsturmgewehr Fähigkeiten zu fordern, die alle denkbaren oder herbei geredeten Szenarien 100% abdecken wollen soll,. Es ist absolut nicht die Aufgabe des Sturmgewehres oeckungsbrechend Feind hinter Deckung zu bekämpfen. Dafur gibt es genug andere Werkzeuge in der Infanteriebewaffnung. Du argumentierst ja genau so wirr wie ex-GI Kujat (als HK Aufsichtsrat) in seinem Brief an den GI "die Truppe will 7,62mm, kaufen Sie HK417 als Standardsturmgewehr!'...
  6. Und das wären welche? Und ganz wichtig, die Sicherung maximal unergonomisch gestalten. Oder gleich mehrere Sicherungen, die von mindestens 11 Fingern und 3 Händen gleichzeitig betätigt werden müssen bevor die Waffe schiessen kann. Ich ordne Dich eindeutig der zweiten Gruppe zu. Oder 3S-Reservist der immer noch nach ZDV 3/12 schiesst (schiessen muss)...
  7. Bald kostet die 3 Rubel, wenn man keine neuen Waffen kauft...
  8. Das sind aber nicht "die Aktionäre" sondern ganz spezielle. Wehrlosigkeitsprediger, kategorische Waffengegner und ähnliche Spinner. Kaufen sich Aktien von Rüstungsunternehmen um als Aktionär sich Zugang zu Firmeninterna einfordern zu können oder um auf der JHV medienwirksam agitieren zu können. Entsprechend zieht sich HK sicher nicht wegen denen aus Märkten zurück...
  9. Mit welchem Kaliber durchbohrt denn der Feind die Wand und will danach noch wirken und treffen jenseits der Wand? Und: Ist eine afghanische Lehmwand, insbesondere wenn sie nicht mal durchgetrocknet ist jetzt die vorrangige Bausubstanz in Osteuropa und Deutschland?
  10. Ach herrlich, die urbane Legende wieder. Wenn das erforderlich wäre, wäre das querschnittlich Standardgewehr das G82 oder die GraMaWa.
  11. Und hat welche Technologien und Detaillösungen, die nicht spätestens seit Ende der 70er Jahre auskonstruiert waren? Kunststoffgriffstück? Zweireihiges Magazin, SA/DA-Abzug, verlierbaren Verschlussfang?! Ein Kind der 80er mit der Technik der 70er... Wenn sie nicht mehr durch die TMP kommen, kannst Du sie so oft Du willst in die Hand nehmen. Sie sind dann hin. Man kann natürlich auch Dinge zu Tode insten... Etwa ein Drittel weniger als wir alle 5 Jahre für Feldblusen und Feldhosen ausgeben. Peanuts. Welche, wo es genau auf das Budget der neuen Pistole ankommt, damit die Baustelle nicht scheitert. Wir haben in der Bundeswehr ein Mentalitätsproblem, ein Personalmangel- und Nachwuchsproblem, ein Strukturproblem aber sicher mit der Erhöhung des EPl 14 auf 3,5% vom BSP kein Geldproblem mehr.
  12. Seit der Einführung nSAK vor mithin 15 Jahren einiges. Vorbei die Zeiten, wo man in der AGA 10 bis 15 Schuss "scharf" mit der Pistole abgab und danach 5 pro Jahr für IGF. Und dann beachten, die ganzen Knarren sind inzwischen 25+ Jahre alt...
  13. Sicherung und insbesondere Griffstückgröße.
  14. Weil die alten P8 langsam aber sicher alle runtergerockt sind und die P8 technologisch irgendwo Ende der 70er Jahre des letzten Jahrtausends stehen geblieben ist. Ergonomie, Adaptierbarkeit, Abzugssystem ist alles nicht mehr zeitgemäß, in Teilen sogar problematisch. Gibt es wichtigere Projekt? Ja, aber man kann das eine tun ohne das andere zu lassen. Durch den Verzicht einer neuen DP und Verwalten des Mangels mit der P8 beschleunigt sich kein anderes Projekt. Und die gesamte Beschaffungssumme für läppische 180.000 Pistolen entspricht vermutlich für die Rüster und Haushälter im BMVg einem "Rundungsfehler" bei einem anderen Projekt, mit anderen Worten peanuts oder Portokasse... Warum keine SFP9? Frag HK, ob die überhaupt an der Ausschreibung teilgenommen haben. Ich vermute: Zu teuer und erfüllt auch nur die Anforderungen. Spannend finde ich eher, warum es keine Walther geworden ist. Aber ok, wenn Preis das Auswahlkriterium ist...
  15. Interessant. Geänderte Rechtsauffassung. 2019 hat das BVA noch ganz anders argumentiert. Scheint jemand erfolgreich auf dem Beschwerde- bzw. Klageweg den Irrsinn überprüft zu haben...
  16. Ach Toni, leider falsch und not the law. Im § 4 Absatz 2 steht "kann" und in der WaffVwV dann: Der Absatz 2 richtet sich eben genau nicht gegen deutsche Staatsbürger...
  17. Du solltest Dich mal dringend mit dem BVA in Verbindung setzen. Nur weil Du vor Deinem Wegzug in den Socialist State of California in Deutschland Waffen erwerben und besitzen durftest heißt das noch lange nicht, dass Du es aus Sicht des BVA zur Zeit oder automatisch bei Rückkehr darfst. Das Gespräch könnte schnell zu der Frage kommen "Waren Sie denn in der Zeit ohne DEU Wohnsitz regelmäßig 12/18 trainieren, Trommelwirbel, in DEUTSCHLAND!?". Und nein, IPSC nach int. Regelwerk in den USA rechnet nicht an. Ohne BVA übrigens keine Einfuhrgenehmigung... Und die Glock ist natürlich ich sicher, es sei denn Du hast sie seit über 10 Jahren (Grundkontingent) und bist weiterhin in einem deutschen Schützenverein/-Verband. Alternativ kannst Du natürlich die Gloc einem Berechtigten überlassen (aus Deiner WBK austragen), die Voraussetzungen für Erwerb schaffen und dann neu erwerben.
  18. Bullshit. Dein Aluhut ist verrutscht... Denn die Schlagzeile lautet ja tatsächlich "öffentlich zugängliches Gesetz gibt Anweisung um rechtmäßig zuviele Sportgeräte zu erhalten. Die Medien, die Deiner Bullshit Theorie nach anders berichten lügen halt einfach und werden auch so wahrgenommen. Bist Du der Deckname von Pistolen Toni? Der hatte ja auch so Phantasien, dass sich Waffenbesitzer, die sich wortgenau ans WaffG halten, Schuld sein, dass demnächst alles verboten würde...
  19. Über verschiedene Disziplinen abgrenzen. Bist Du noch im Grundkontingent. Sprich die vorhandene 9mm ist die einzige Kurzwaffe, Mehrlader auf WBK grün? Dein (Vereins-)Sportleiter oder der Landesreferent Kw sollten dabei beraten können.
  20. Schön konstruiert, aber wenn das Amt ihm eine Anzeigebestätigung für die Magazine ausgestellt hat lautet die Antwort eindeutig Ja! Ach nee, denn die Ämter sind ja blöd und der Schütze, allein vollverantwortlich, hätte erkennen müssen, dass ihm eine gesetzwidriger Bescheid ausgestellt wurde...
  21. Du bist Volljurist und/oder Richter? Weil nur weil Du etwas mit der Brechstange so sehen willst, der Richter es erst recht so sehen soll. Und klar, alle Richter wissen genau was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist. Dein Aluhut scheint verrutscht zu sein. Argumente die nicht im Gesetz stehen und einen ominösen Oberziel "Alle Waffen weg" dienen. Dummerweise wird der Richter von mir genau dafür bezahlt es so zu sehen wie ich es sehe und es im übrigen auch im Gesetz steht. Dazu sind ja Gerichte da, dass sie darüber richten was im Gesetz steht und nicht was @ToniPistole nicht mal im Gesetz belegen kann. Boah, wie armseelig. Mit anderen Worten, Du hast keine sachlichen Argumente, null Fundstellen im WaffG, sondern "ToniPistole hat immer Recht und das ist einfach so...". Bullshit und wieder Äpfel mit Birnen. Hast Du das "Magazin-Urteil" überhaupt gelesen oder verstanden? Ach nee, für sowas hast Du ja keine Zeit... Im von Dir zitierten Fall ist die Anzeige bereits nicht ordnungsgemäß erfolgt, da der Betroffene sich gegenüber dem Amt weigerte, die erforderlichen Angaben zur genauen Kapazität seiner über 90 Magazine zu machen. Eine Anzeigebestätigung durch das Amt ist nie erfolgt. Des weiteren hat er, ohne Nachfrage beim Amt, für sich die für ihn günstigste Auslegung der gesetzlichen Regelung zur Lagerung angenommen, die ihm bei der Nachschau des Amtes in seiner Zweitwohnung dann um die Ohren geflogen ist. Merkst schon den Unterschied zu einem Waffenbesitzer, der bei der Anzeige der Magazine alle vom Amt erforderlichen Angaben gemacht hat, der eine Anzeigebestätigung für seine Magazine erhalten hat, der vor Erwerb der Langwaffe dem Amt seine Absicht aufgezeigt hat und um eine Entscheidung zum weiteren Umgang/Besitz der Kw-Magazine beantragt hat und diese von dort bekommen hat? Aber Du hast ja keine Zeit was zu merken.
  22. Nein. Das hat wer entschieden, Dein Sachbearbeiter und Du? Das Gesetz ist eindeutig, wann das Verbot nicht wirksam wird. Spoiler: Nirgends ist der Zeitpunkt des Erwerbs der das Magazin aufnehmenden Waffe als Kriterium genannt. Das hat also nichts mit den Sachbearbeitern zu tun, sondern mit der Formulierung des Gesetzes. Wo hält man sich denn nicht an das Gesetz? Was ist mit den 33er Glockmagazinen, die sind nicht Dual-Use, sondern stumpf verboten sind, egal ob bei LW oder KW (es sei denn man hat sie vor 01.09.2021 angemeldet oder mit BKA-Ausnahmegenehmigung)? Und warum bin ich alleine in der Verantwortung, wenn ich das Amt vor Erwerb der Lw um eine Entscheidung bitte, ob die Magazine einem Berechtigten zu überlassen sind (oder zu vernichten sind), bevor ich die passende Lw erwerbe. Dann hätte mir das Amt ja in jedem Fall den Voreintrag verweigern müssen oder diesen mit der Auflage versehen müssen, daß keine Waffe erworben werden darf, die unveränderte Glockmagazine aufnehmen kann. Aber ja, der Waffenbesitzer kommt ins Gefängnis, weil das Amt eine Genehmigung erteilt hat, schon klar... Komm mal runter von Deinem Psychotrip. Hier hebelt niemand, sondern hier machen Leute genau das, was im Gesetz steht. Der Besitz wurde vor dem 01.09.2021 dem zuständigen Amt angezeigt. Der Rest ist die Endlosdiskussion ob es sich um eine ausnahmsweise Besitz oder eine Besitz- und Nutzungserlaubnis handelt. Darum geht es hier ab nicht oder nur am Rande. Und ja, der Gesetzgeber ist dumm. Kannst Du Regelmäßig in Karlsruhe bewundern. Kann das sein, daß Du das Waffengesetz nicht verstehst? Wer hat den eine verbotene Waffe nachgekauft? Wo in der Anlage 2 wird denn eine PCC oder ein AR15 als verbotene Waffe gelistet, weil der Erwerbende ein unter die Anlage 2 fallendes Magazin besitzt? Richtig, nirgendwo, denn Anlage 2, 1.2.4.4 stellt auf das Magazin ab und 1.2.6 auf die Lw, wenn das Magazin eingebaut ist, nicht wenn das Magazin eingebaut werden könnte. Du reimst Dir da Dein eigenes Waffengesetz zusammen... Steht wo? Im Waffengesetz? In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift? In der AWaffV? @CZM52 hat Dir schon den Wink mit dem Zaunpfahl gegeben, Deine Interpretation von nicht existierenden Gesetzen würde bedeuten, daß man die 2006 gemeinsam mit einem AR erworbenen jetzt zu großen Magazine weder im 2007, 2019 oder 2024 erworbenen AR verwenden darf, noch diese aus Deiner Sicht ja "verbotenen Waffen" jemals hätte erwerben dürfen, denn der Gesetzgeber hätte die jetzt verbotenen Magazine ja an die zum Zeitpunkt des Erwerbes der Magazine vorhanden(en) Waffe(en) gebunden. Wo im ganzen Verfahren wurden denn die Magazine nach dem 01.09.2021 einer bestimmten Waffe zugeordnet. In der Magazin-Anzeige beim Amt schon mal nicht. Hat das Amt im September 2021 meine zwischen 2004 und 2017 erworbenen 40 "großen" AR15 Magazine gleichmäßig auf meine vier zwischen 2004 und 2019 erworbenen AR15 verteilt? Woher wussten die wann welches Magazin erworben wurde? Nicht das die meine Magazin von 2017 der Waffe von 2004 zugeordnet haben oder umgekehrt. Irre Auslegung des Gesetzes... Die steht wo? In der Begründung zum Entwurf des BMI von 2019? In der Begründung innerhalb der Stellungnahme Innenausschuss BT von 2019? Äpfel mit Birnen? Das die Vorgaben zur Aufbewahrung verbotener Magazine nicht "nicht wirksam wird" war bzw. das man das auch anders aus dem Gesetz von 2019 herauslesen kann war nüchternen Lesern des WaffG seit 2019 klar. Nein. 1. Erwerben! Kaufen wird im Waffengesetz nicht geregelt. 2. Und wieder Äpfel mit Birnen. Das Gesetz sagt klar, daß durch den Erwerb/Besitz der Lw das Glock-Magazine "im Augenblick" des Erwerbs der Waffe von einem vom Waffengesetz überhaupt nicht erfassten Kw-Magazing zu einem verbotenen Lw-Magazin wird. Du darfst aber keine verbotenen Magazine besitzen, es sei denn Du hast diese vor Sommer 2017 erworben und vor September 2021 den Besitz angezeigt. Nicht der Erwerb der Lw ist verboten, sondern der in diesem Augenblick bestehnde Besitz der Magazinen ohne Genehmigung (des Amtes oder des BKA). 3. Nicht "könntest". Sonst düftest Du ja auch keine Lw kaufen, die die 17er Glock-Magazine Deine Frau oder eines anderen Familienmitgliedes aufnehmen kann. Das Waffemgesetz greift erst dann, wenn Du als Besitzer der passenden Lw diese Magazine "erwirbst" bzw. in der Lw nutzt, nicht ob die bloße Möglichkeit besteht, das Du etwas tun könntest, was Dir eh durch das WaffG verboten ist. Nein und wie oben erklärt. Die Schmeisser mit Cuts sind rechtlich nix anderes wie ein PCC mit Colt-Magazinen. Und nochmal, da wird nichts ausgehebelt. Wie Du hier dokumentierst gehörst Du auch zur Gruppe "die meisten". Möglich, oder auch nicht. Ich suche immer noch verzweifelt Dein Aushebeln, die Bindung/Zuordnung der Altbestandmagazine zu einer bestimmten Waffe, das Erwerbsverbot von "verbotenen Waffen" die nicht verboten sind oder den Gesetzesverstoß, wenn man die Magazin vor Sommer 2017 erworben und den Besitz vor Sep. 2021 angezeigt hat und das Amt einem dies sogar schriftlich bestätigt hat. Mehr steht nämlich nicht im WaffG. Beachte dabei insbesonder WaffG § 58 (17)! Ja!
  23. Hat mein Sachbearbeiter auch versucht. Begründung: Man kann nicht den Besitz anzeigen von etwas, das nicht verboten ist. Meine Sichtweise war dass ich anzeigen kann was ich will, weil sich beim Wechsel von Erlaubt in Verboten sich weder der Zeitpunkt des Erwerbs noch der Zeitpunkt der Anzeige ändern. Ging dann so als Aktenvermerk in meine Akte. Und damit war dann beim Erweb der Lw 2024 genau der Fall eingetreten, dass das Verbot nicht wirksam wird, wenn der Besitz der Magazine vor Sep. 2020 angezeigt wurde und die Magazine vor Sommer 2017 erworben wurden. Mein Vorschlag zur Erhöhung der inneren Sicherheit meine 17 Schuss Magazine meiner Frau zu schenken/überlassen, die keine Waffen besitzt und damit diese Magazine völlig legal besitzen darf und in einem Schuhkarton neben meinem Waffenschrank lagern darf während ich weiter die genau so gefährlichen 33er Magazine im Euro I Schrank lagere hat den Sachgebietsleiter überzeugt, dass das Magazinverbot bei Dual Use-Magazine totaler Blödsinn ist.
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