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Bounty

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  1. Ich hab Deine Aussage mal korrigiert. Und genau so erklären Sie daß auch dem Verfassungsschutz, wobei der Ihnen ja eh weisungsgebunden unterstellt ist... Weder Politik noch Ministerialbürokratie haben ein Interesse am Zusammenbruch der Gesellschaftsordnung oder des momentanen politischen Systems. Zumindestens nicht solange sie üppige Diäten, Dienstbezüge und Ruhegehalt beziehen können, dafür geht es ihnen in diesem System einfach zu gut...
  2. Das ist aus Sicht der Ministerialbürokratie und Politik nicht egal. Weil die immer von Weltuntergangs- und Bürgerkriegsszenarien ausgehen. Mit 20 Waffen kannst Du aus deren Sicht 19 an deine einschlägig vorbestraften Nazi/Reichsbürger/Querdenker/Impfgegner-Freunde (oder wovor auch immer Politiker und politische Beamte wirklich Angst haben) ausgeben, die anders vermeintlich nicht an Schusswaffen gelangen würden.
  3. Die Möglichkeit hat aber, im Gegensatz zu den Jägern, der Gesetzgeber bereits 2020 geschlossen. Als Sportschütze kommt man ohne Nachweis der konkreten Verwendung und regelmäßigen Ausübung nicht mehr weit und es gibt auch nichts zu erwerben.
  4. Dummerweise zählt in unserer faktenfreien, emotionalen Politik aber weder der Durchschnitt noch ein realistischer Maßstab. Es reichen ein paar "Einzelgänger", um das Klischee der ganzen Gruppe zu definieren. Wir erinnern uns, ein sammelwütiger "Jäger" mit irgendwas um die 700 Lw, zack, gelbe WBK für zehntausende Sportschützen gedeckelt...
  5. Das übergießen der Waffe (über die Seite) macht das ganze eher theoretisch. Kurzes, vollständiges Eintauchen aller Waffen oder besser Beregnung in der üblichen Trageweise (vermutlich Mündung nach unten) wäre realistischer. Die Temperatur ist hier ja nur in kleineres Problem, es ist das Wasser das überall rein geht. Im jedem Fall hätten wir es aber mit einem doofen Operator zu tun, der seine Waffe ignoriert, nachdem sie patschnass geworden ist.
  6. Genau, und wenn Du mit deinem feuchten Atem zuviel Richtung Gewehr atmest, ist das irgendwann ein kompletter Eisklumpen! Wieviel Wasser willst Du denn durch Nitrocellulose produzieren? In Hollywood brennen die damit Wunden aus, aber das man damit Wasser produzieren kann (genug für ein warmes Süppchen?), Sachen gibts...
  7. Weil es grundsätzlich kein schlechtes Gewehr ist. Und beim Einsatz in extremen Bedingungen die richtige Handhabung (und Vorbereitung) wichtiger sind als die technischen Details der Waffe... Und so schlecht scheint es dann, auch im Vergleich zu anderen Konstruktionen selbst bei "Arctic Warfare" nicht zu sein. Wir erinnern uns: -Die Amis führen das AR auch bei Ihren Truppen in Alaska. -In der kanadischen Armee ist ein Colt Canada DI AR die Standardbewaffnung. Auch die haben ganz viel kaltes Wetter. -Bei den norwegisches SF fällt das frühe HK416 wegen Problemen durch, stattdessen beschaft man DI AR (die kanadischen). Auch in Norwegen ist viel kaltes Wetter, insbesondere jenseits des Polarkreises. -Das Königreich Dänemark führt ebenfalls das Diemaco als Standardbewaffnung und ersetzt gerade seine HK417 DMR (Wie jetzt? Skandal!) durch ein DI AR10. Schon komisch, von den 7 Staaten mit Territorium nördlich des Polarkreises haben 4 ein AR mit DI-System. Von den übrigen 3 verwendeten zwei eine AK-Konstruktion, wobei Finnland ja gerade auch Richtung AR-Design "überläuft". Schweden sucht wohl ebenfalls was neues als Ersatz für die FN FAC aka AK5.
  8. Naja, das ist eine sehr pers. Meinung und aus meiner Sicht zu pauschal. Wenn man auf der Suche nach einem Sportschützenverband ist, wird man imho anderswo vielleicht glücklicher, wobei in einigen Regionen der VdRBw einen priviligierten Zugang zu Bw-StOSchAnlg hat, was dort die einzige Möglichkeit ist, mal auf 300m schießen zu können (mit in der Regel einer Latte von Auflagen von vorgegebenen Kalibern bis hin zu "nur Fabrikmun"). Vor Ort gibt es wirklich dufte Kameraden, die die Sache sehr ernst nehmen, viel Zeit investieren und mit denen man durchaus viel Spaß haben kann. Komischerweise nimmt dann bei den Funktionären oberhalb der Ebene RAG-Vorsitzender der Anteil sonderbarer Typen drastisch zu. Wer irgendwie nach der Bw-Zeit nen Veteranenstammtisch sucht oder sich eben in Übung halten will, ohne eine Wehrübung bei der Truppe im Aktiven Zustand zu machen (mit dem ganzen Ringelpiez wie gesundheitliche Eignungsuntersuchung etc.), da hat der VdRBw halt weitestgehend ein Monopol. Wer mit dem Jubbelkaftan ("früher war mehr Lametta") auf der sicherheitspolitischen Veranstaltung oder am Buffet Schaulaufen will, auch da weitestgehendes Monopol.
  9. Leider ja, häufig ein Auffangbecken für "im Dienst" gescheiterte Existenzen und Leute die nie dazu gehört haben aber das selber ganz anders sehen. Leider bemisst die Bundeswehr diesem Verein eine zentrale Rolle bei der Betreuung der Bundeswehr-Reservisten zu. Mit imho 18 Millionen € jedes Jahr aus dem EP14.
  10. Naja, in @TriPlex Fall bin ich irritiert, das die Sachkundeausbildung im Rahmen der Jagdausbildung nicht berücksichtigt wurde. Was die Bundeswehr-Qualifikationen angeht, sehe ich es etwas anders. Die Ausbildung an der Waffe bzw. Befähigung zum Leiten von Schiessen mit HaWa kann man mit "zivilen" Sachkunde nicht gleich setzen, es fehlt der komplette Anteil Kenntnis Waffengesetz. Ebenso bei der Ausbildung von Funktionspersonal, denn hier scheinen ja neben der Organisation eines Schiessens und Schiesssicherheit auch Kenntnisse über Disziplinen ein relevanter Punkt zu sein. Beim VdRBw, wenn ich die Sportordnung lese, orientier sich vieles an "der Bundeswehr", gleichzeitig macht man aber den Spagat, wie ein völlig ziviler Schiesssportverband handeln zu wollen.
  11. Wenn keine der beiden sportlichen Kw für die Disziplin zugelassen ist, für die er jetzt eine weitere anstrebt, er regelmäßig trainiert hat und mit die vom Verband festgelegte Anzahl überregionaler Wettkämpfe geschossen hat, die ihn als Wettkampf-Schütze identifizieren, spricht wenig dagegen, ihm nach 14/5 ne dritte Sportwaffe zu genehmigen. Werden die Jagd-Kw mitbetrachtet, erzeugt das Amt selber das Paradox, das es, das Bedürfnis am Nutzer festmacht, nicht an der Waffe, und entgegen dem Waffengesetz vom Nutzer fordert, die bereits vorhandenen Waffen ausserhalb des vom Bedürfnis umfassten Zweck einzusetzen.
  12. Auch da arbeiten Menschen! Und es geht um Steuerrecht. In den Gesetzes- und Verordnungstexten steht vermutlich aber eben eher Firmenwagen bzw. betrieblich genutztes Fahrzeug.
  13. Cannon Balls, dann hättest Du andere Begriffe verwenden müssen. Du kannst auch nicht alles wild durcheinander mengen "ich meinte das etc" und dann sucht sich jeder raus, was sich dahinter verstecken könnte. Der Sicherheitsdienst oder auch der Waffenscheininhaber hat keine Dienstwaffe! Weil er keinen (Staats-)Dienst leistet und er nicht Angehöriger einer Behörde ist und ihm die Waffen auch nicht von einer Behörde zur Nutzung überlassen werden und genau deshalb fallen die auch alle nicht unter den §55. Und betreff Deinem, "hier schießt der RAG, hier schießt die Bundeswehr", natürlich kann man da nicht einfach rüber laufen. Das beginnt mit Versicherungsschutz/Absicherung. Wenn der HG von der RSU rüber kommt ist der bei Euch letztendlich Gastschütze, wie jeder Zivilist auch, daß heißt er braucht entsprechenden Versicherungsschutz. Denn bei Euch ist er nicht mehr dienstlich abgesichert. Von der Frage, warum der während der Dienstzeit nichts dienstliches macht, mal ab... Genau so andersherum, wenn der freundliche Leitende der Bundeswehr die RAG zu sich rüber winkt, mal ein bisschen auf Mannscheiben und mit Waffen die unters KwKG fallen schießen, weil RAG Schießsport des VdRBw hat ja irgendwie was mit Bundeswehr zu tun. Der verstößt dabei gegen ein Dutzend Vorschriften seines Dienstherrn...
  14. Ähem, da diese gar nicht durch das Waffengesetz geregelt werden (bzw. durch §55 eben raus sind) scheint mir die Sache dort anders gelagert zu sein. Auf den Dienstwaffenträger läßt sich kein Bedürfnis (§13 bis 20) anwenden, er kann somit nicht "ausschließlich zum vom Bedürfnis umfassten Zweck" die Waffe nutzen. Er besitzt/führt ggf. eine Waffe aus den Gründen, die sein Dienstherr festgelegt hat, aber die im Waffengesetz überhaupt nicht dargestellt werden. Wenn also die Bundeswehr, Polizei etc. ein besonderes "dienstliches" Interesse an der Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an einem Sportwettkampf sieht, den Mitarbeitern die Waffen dazu außerhalb des WaffG überlässt, entsteht hier aus meiner Sicht nicht das selbe Bedürfnis-Dilemma. Ich sage, es geht, mit der Dienstwaffe am Sportwettkampf teilzunehmen...
  15. Auch wenn es theoretisch vorstellbar ist, dass ein Sportschütze, der in allen großen Verbänden Mitglied ist (oder im Bezug auf WBK gelb sich auf deren Sportordnung beruft) ebenfalls viele Waffen für die Ausübung all der Disziplinen benötigt, so ist das Horten von großen Mengen Waffen doch ungemein schwieriger als beim Jäger, allein durch die Erwerbsstreckung 2/6. Das "Sammeln" von 100 Waffen dauert allein 25 Jahre! Interessanterweise sind ja die spektakulärsten Fälle von "Sammeln" von Sportschützen, auch der, der es in die Expertenanhörung im Bundestag 2019 geschafft hat, eher "langweilige" Fälle von WBK gelb (alt) Einzelladern und ähnlichem Gedöns, erworben vor 2003.. Ich vermute auch eher, das die größten Sammler unter den Sportschützen in der Vergangenheit eben nicht "eins für jede Disziplin" erworben haben, sondern eher auf WBK gelb "50x 98k" oder "Ich kaufe wild alles, ohne überhaupt über die Disziplin nachzudenken".
  16. Tut er. Sieht das aber als eine Entscheidung der örtlichen Behörde, die sich nicht zwingend aus dem Waffengesetz ergibt...
  17. Irrsinn und politische Karriere schließen sich nicht aus. Aus "guten" Gründen sieht der Gesetzgeber Prüfungen und Erlaubnisse als Voraussetzungen für alles mögliche vor, Autofahren, Flugzeug fliegen, Umgang mit Waffen oder Sprengstoff, als Arzt praktizieren etc. Für (Berufs-)Politiker gibt es keine Voraussetzungen (wenigstens ein Berufsabschluss oder abgeschlosses Studium) oder Prüfungen (MPU, Drogen etc.)...
  18. Naja, von einem höheren Gericht wurde es nicht kassiert, sondern von Politikern in den Ministerien, die um Wählerstimmen fürchteten (oder von Ihren Amigos im Parlament und bei der Herrenjagd unter Druck gesetzt wurden). Diese Form der Unterstützung ist nicht in Stein gemeißelt. Ersetze Jagd/Jäger durch Sport/Sportschütze und Du hast die klassische aber erfolgloselose Argumentation der Sportverbände gegen normalgrosse, im Ausland legale Magazine als verbotene Waffen, Kurzwaffen unter 3" Lauflänge oder Decklung der WBK gelb (wenn Du willst auch die Verkettung des Bedürfnisses an eine Disziplin einer genehmigten DEUTSCHEN Sportordnung). Der Gesetzgeber interessiert sich nicht für solche Argumente, wenn seine Agenda eine Begrenzung der Anzahl der Waffen beim Pöbel vorsieht. Eine Lehrstunde ist dazu die Expertenanhörung 2019 im Bundestag. Out of nowhere, denn in den vorhergehenden Entwürfen war es nicht drin, tragen zwei Polizisten zu "Waffenlagern" vor. Fritze G. wirft noch ein, dass solche Anhäufungen mit der 2/6 Erwerbsstreckung gar nicht (mehr) möglich sind für Sportschützen. Das es sich beim "Paradebeispiel" mit imho über 700 Waffen um einen Jäger handelt, sollte aufhorchen lassen. Die Parteien machen es trotzdem zum Gesetz, interessanterweise Decklung WBK gelb, den Jäger im Visier, den Sportschützen erwischt. Der Berichterstatter der CDU schreibt später "die Abgeordneten hätten Angst bekommen, als sie von den hohen dreistelligen Zahlen hörten". Emotionen statt Fakten, so wird heute Politik gemacht (wer jetzt Parallelen zu kleinen Mädchen findet die medienwirksam "How dare you!" und "You have stolen my youth" in die Kamera brüllen, der darf die behalten). Wie gesagt, sobald der politische Welpenschutz für Jäger (weil vermeintliche Wählerstimmen oder Hobby der Parteigenossen und Parteien-Spender) wegbricht, gehen die Waffenbestände der Jäger den Weg allen irdischen, den Sportschützen folgend...
  19. Ah, ich sehe Du willst spielen! Tue ich das? Oder reden wir über das G28(Z)? Schon interessant! Meine Aussage war zwar eine andere, Stichwort MR308 hochgerechnet in Zg4mod unschlagbar, aber egal. Das die MR308 jetzt die bevorzugte Wettkampfwaffe ernsthafter Sportschützen ist scheint mir aber auch irgendwie eine gewagte These zu sein. Das sie in bestimmten Nischen funktioniert, insbesondere wo extrem schnelles und gleichzeitig präzises Schiessen nicht erforderlich ist und sie sich nicht mit Waffen in .223 messen muss, hab ich nie abgestritten. Ach so, nur deshalb hast Du die DM die letzten 10 Jahre nicht nach belieben dominiert. Gemein, von deinem Landesverband... Ich verrate Dir was, ich bin 3x Deutscher Meister in ZG4mod geworden und hab noch nie ne Landesmeisterschaft ZG4mod geschossen. Und jetzt besser btt...
  20. Scheinbar liest Du nicht nur quer sondern denkst auch quer (oh welch amüsantes Wortspiel). Meine Aussage und den Zusammenhang in dem sie gefallen ist hast Du scheinbar immer noch nicht verstanden. Aber das Gefühl Unrecht zu haben scheint Dich echt fertig zu machen. Wenn Du willst lasse ich mich auf Dein Niveau und deine Argumentationslogik ein. Dann wäre meine erste Frage wieso Du Dich hier zum Waffenrecht äußerst obwohl Du mit der MR308 noch nicht deutscher Meister BdMP ZG4mod geworden bist?!
  21. Und jedes Training im Ausland ist ein Wettkampf, insbesondere ein internationaler, der für 40 (4) besonders relevant ist?! Und die deutsche Behörde erkennt die Bescheinigung des ausländischen Vereins/Verbandes an, der selber nicht Mitglied des anerkannten DEU Verbandes ist? Ich stimme Dir ja zu, wenn die Bescheinigung an die Behörde von einem deutschen Verband kommt ist das ggf. alles einfacher, denn dann erkennt der deutsche Verband ja an, dass es sich um eine Veranstaltung im Sinne seiner Sportordnung handelt. Na, immer noch beleidigt, weil ich dir in der Diskussion zu einem völlig anderen Thema widersprochen habe? Was hat der erste Teil zu ungeimpften jetzt mit der Diskussion hier zu tun? Richtig, nichts! Und hau doch nicht schon wieder alles durcheinander. In der ursprünglichen Diskussion hier ging es um Training im Ausland. Du kommst jetzt mit "internationalen Wettkämpfen" und Fragen zum Waffentransport zur Grenze im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zwecks. Und Du vermeidest sorgfältig die von mir getroffene Unterscheidung ob dies im Zusammenhang mit einem deutschen Schützenverband oder ausschließlich eines ausländischen erfolgt. Ansonsten wiederhole ich mich aber gerne, es ist nicht entscheidend was ich oder du aus den Gesetzen raus lesen, sondern wie deine Behörde das sieht...
  22. Hau doch nicht alles durcheinander. Als Training im Sinne 14 (3) oder (4) WaffG, wobei letzterer zum Zeitpunkt meiner Interaktion mit dem BVA noch nicht existierte, zählt aus Sicht des BVA die Teilnahme an Schiessen im Ausland nicht, da keine Veranstaltungen eines deutschen, anerkannten Verbandes oder einer seiner Unterorganisationen. Ob die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland für ein Bedürfnis nach 14 (5) anerkannt wird, war in meinem Fall nicht die Frage, da es nicht um den Erwerb neuer Waffen ging (sondern um die (Wieder-)Einfuhr von Waffen, die vor 2015 aus Deutschland ausgeführt wurden und deren Besitz zuvor auf Bedürfnisgrundlage Sportschütze erfolgte). Ähnlich wäre es wohl mit einem Antrag nach 40 (4), denn es aber ebenfalls 2019 noch nicht gab. Spannend dabei ist ja nicht nur die Feststellung ob Du Wettkämpfe schiesst sondern ob erstmal überhaupt die regelmäßige Teilnahme am Schiessen erfolgt ist, die Du zumindest bei Anträgen nach 14 (5) nach wie vor nachweisen musst. In allen Fällen wäre aber die Frage, welcher Verein/Verband was bescheinigt. Bescheinigt dein ausländischer Verein/Verband die Teilnahme am Training und Wettkampf gegenüber der Behörde (zusammen mit Deiner Argumentation "die schiessen hier das selbe") oder gegenüber deinem deutschen Verband, der dann gegenüber der Behörde bescheinigt. Die 1.000.000 Dollar Frage ist dann, wie ein deutscher Verband mit der Bescheinigung eines ausländischen Vereins/Verbandes umgeht. Und ob die Behörde sich da tiefer reingraben will...
  23. Nein Blacky, so einfach scheint das nicht zu sein. Aus eigener Erfahrung mit dem BVA als für Auslandsdeutsche zuständige Stelle (interessanterweise auch die zuständige Stelle für die Anerkennungen der Sportordnung DEU Verbände). Aus deren Sicht muss das Training durch/bei einem deutschen Verein/Verband erfolgen, zur Not in dem Du jedes Jahr 18 Tage nach Deutschland zum Schiessen kommst. Irre, sehen die aber so. Und Obacht, z.B. der DSSN (norwegischer IPSC-Verband) schiesst nach internationalem IPSC-Handbuch (ne extra norwegische Version gibt es garnicht) dieses ist nicht identisch mit der genehmigten DEU Sportordnung des BDS für IPSC und so sieht das scheinbar auch das BVA. Wie gesagt wenn Dein Amt Probleme sehen will, finden die welche, vielleicht sogar wenn Du "olympisch" schiesst. Wobei es hier eher genau nicht um olympisch geht, denn dafür gibt es u.a. genug Stände in DEU und es sind auch nicht die "besonders bösen" Waffen. Das Problem bei der Masse der BDS, BdMP- und z.B auch VdRBw-Disziplinen ist, das es nur sinngemäß vergleichbare Disziplinen im Ausland und den dortigen Verbände gibt, diese sich aber im Detail unterscheiden. Und wirkliche Weltmeisterschaften für z.B..die BDS Fertigkeit oder BdMP ZG4 gibt es auch nicht... Wenn Du Zeit und Lust hast jahrelang gegen die Behörde zu prozessieren, bist Du es "schriftlich" hast, das Du international schiesst aber eigentlich deutsch, nur zu...
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