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Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Bounty antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Finde ich gut das du dich so selbstkritisch betrachtest. Dafür hätte es dein anschließendes pseudowissenschaftliches Gelaber mit Hypothesen und Falsifikationen aber nicht gebraucht. Man sieht auch so wessen Geistes Kind Du bist. Ich vermisse aber in Deiner hochwissenschaftlichen Argumentation noch Hinweise auf Bill Gates, den "great reset", die KP Chinas und ihre Biowaffenlabore, die Weisen von Zion etc.. Kannst Du da nicht auch noch ein paar Hypothesen, gestützt auf Verschwörungspornos die du im Internet konsumierst, ergänzen? -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Bounty antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Damit wir uns nicht missverstehen, geht es immer noch darum, daß Du irgendwie Zutritt erlangen willst, als Familienbetreuer oder Coach, oder rein, daß es beim Zutritt Deines Sohnes nachher nicht an der fehlenden Erklärung scheitert? -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Bounty antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Beachte die BdMP-Sportordnung, die sieht folgendes grundsätzlich vor: Der Verband hat auf A.2.2.18 b) abgestellt, nachvollziehbar. Bei einem 16jährigen(!) zu argumentieren, ein Betreuer (aus der Familie) müsse zwingend für "Ruhe und Sicherheit" vor Ort sorgen ist aus meiner Sicht nicht zielführend, wir reden hier nicht von unter 12jährigen mit Ausnahmegenehmigung beim Luftdruckwaffenschießen. Der Bub darf alleine Kraftrad fahren (mit Führerschein A1), Bier konsumieren, in einigen Bundesländer bei den Kommunalwahlen wählen oder nächstes Jahr bei der Bundeswehr seinen Dienst antreten und in zwei Jahren KK-Waffen selber besitzen (ganz ohne Papis Erlaubnis). Der kriegt den Wettkampf "unter Aufsicht" alleine hin. -
Dirty Harry kehrt zurück - Deutsche Polizei mit Revolvern!
Bounty antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Hört sich für mich aber arg nach Veteranenstammtisch an. Ein Schießen in der Bewegung, im Gehen, gab es für die P1 bzw. gem. ZDv 3/12 nicht. Die Verwendung der Pistole beim "Gefechtsschießen" war gem. ZDv 44/10 verboten. Ich habe jetzt gerade die alte ZDv 3/120 nicht zur Hand, ob es da eine Übung "Schießen in der Bewegung" gab, vermute aber stark, daß Du, auf Grund falscher Truppengattung und Verwendung überhaupt nicht in der erlauchten Gruppe warst, die nach dieser Vorschrift schießen durfte. Sprich Deine Übung mit deinem Hauptmann da, war entweder ein klarer Verstoß gegen Vorschriften und die Schießsicherheit oder lief etwas anders ab, als Du sie in Erinnerung hast. Den ganzen "coolen Scheiß", Schießen in der Bewegung, Waffenwechsel etc. gibt es für die "normale" (Kampf)truppe (einschl. Fallschirmjäger) für die Pistole erst seit Einführung nSAK 2010. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Bounty antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ähem, Sozialversicherungspflichtig heißt der Arbeitgeber zahlt für die "Angestellten" in Renten- und Krankenkasse ein. Jetzt denken wir mal nach und schon haben wir die Antwort... ...Nein, auch kein Schlupfloch um sich die Teilnahme an der Meisterschaft zu erschleichen! -
Wieso ersetzen durch flachen? Die Alpha Precision sind nichts anderes als lange Magazinböden (aber eben kein + Magazinböden, die die Kapazität des Magazinkörpers vergrößern), an einem 10er Körper. Wo steht das man sein 10er Magazin nicht in der Form verlängern kann oder darf?
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Geht es in Deinem Fall nicht eher um die Frage, ob es für Deine Waffe überhaupt Magazine mit Kapazität < 11 Schuss gibt? Deine Thompson wird doch beim AWaffV §6 überhaupt nicht vom Anschein erfasst (weil das Kriegswaffenvorbild fehlt), fällt aber unter den (1)3.. der in Verbindung mit Anlage 2. zum Waffengesetz (1.2.4.4 und 1.2.4.5).
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Das sagt das aktuelle Sporthandbuch: Der Kommentar schweigt sich zu weiteren Details aus. Wir lernen: Ja, Trommelmagazine sind grundsätzlich raus. Die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen kann (nicht ist!) beschränkt werden, die hier diskutieren Magazine sind aber eben genau keine. Nun können wir diskutieren, ob der BDS eigentlich schreiben wollte: Wäre letzteres der Fall, müsste es auch eine Regelung zu Magazinschuhen (ala Magpul) und großen Magazinböden geben, es sei denn man sieht hier kein "deutlich größer". Defacto ist das OA Active MAG nichts anderes als ein 10er Magazin mit einem extrem großen Magazinboden. Nicht anders als ein Alphagrip an einem 10er PMAG M3. Wie bereits geschrieben, die aktuellen Ausschreibungen sprechen von "Besitzerlaubnis Altbestand belegen und nicht mehr als 10/20 laden bzw. auf 10 blockiert". Wie gesagt bei Magazinen, die mehr aufnehmen könnten...
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Na dann zeig uns doch diese Extraregeln! Ich glaube Du haust einiges durcheinander, und dann auch auf den BDS fixiert. Der BDS hatte vor Jahren die Regelung, daß 30er Magazine, auf 10 Schuss begrenzt, nicht verwendet werden durften. 20er gingen hingegen. Die Regelung, bei der es ob die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ging, wurde aber auch vor Jahren schon gestrichen. Im letzten Jahre gab es imho eine kontroverse Diskussion bezüglich der Ausschreibung eines IPSC-Kurzwaffenwettkampfes betreffend der Nutzung von Magazinen mit Magazinkörper größer 20 Patronen, die als Altbesitz genehmigt sind , um Ungleichbehandlung bzw. Vorteile von Altbesitzern auszuschließen. Imho ist auch diese Regel am Ende bei, "wer hat der hat" geendet, mit der Auflage diese nur bis zur gesetzlich erlaubten Grenze zu laden, selbst wenn Magazin und Besitzer mehr dürften. So übrigens auch in der aktuellen Ausschreibung zur DM IPSC Rifle. Das alles ist aber eine andere Diskussion als hier, denn hier geht es nicht um größere Magazine blockiert, sondern um reine 10er Magazine. Die sind rechtlich für jeden erwerbbar, es gibt keinen Vorteil für Altbesitzer. Der BdMP kennt die ganze Problematik nicht, solange die Waffe vom Gesetz nicht vom Sport ausgeschlossen ist.
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Nein! Zeig mir den Verband, der eine vom BKA abweichende Entscheidung trifft. Die Feststellung des Anscheins ist überhaupt nicht Aufgabe der Verbände, anstelle oder zusätzlich zum BKA. Aus gutem Grund schreiben die mir bekannten Verbände in Ihre Sportordnung sinngemäß nur "Waffe muss gesetzlich zugelassen sein". Es gibt weder BDS- oder BdMP-Feststellungsbescheide noch Listen "Waffe A in Verbindung mit Magazin B".
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Bleibt aber die Frage ob sich der Bundesreferent in dieser Frage soweit aus dem Fenster lehnen will, in einer Thematik, die eben hoch subjektiv ist...
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Eine Frage die abschließend nur das BKA beantworten kann. Schreib denen doch einfach mal ne freundliche Email. Mit Glück kriegst Du von denen, ohne die Bearbeitungsgebühr für nen neuen Bescheid, eine Aussage, daß diese Anbauteile grundsätzlich keinen Einfluß auf den optischen Anschein haben bzw. vom BKA nicht betrachtet werden, vergleichbar Optiken auf der Waffe.
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Naja, war ne Alu-Magnesium-Legierung, inho kein reines Magnesium. Und mit Beschichtung auf der Oberfläche. Warum BCM nach ein paar Jahren auf profanes Alu umgestellt hat, kann ich nicht sagen. Ob Problem beim Kunden, Schwierigkeiten in der Herstellung, zu geringe Gewinnspanne. Ich habe zwei dieser Schäfte, noch aus der Keymod-Ära, da roster nix, seit über 7 Jahren. Ok, ich schwimm auch nicht durch den Ozean oder mach komische "over the bitch, äh beach"-Schiessen im Gartenteich...
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BCM? https://bravocompanyusa.com/bcm-mcmr-m-lok-handguard/ Schlank, leicht, stabil. Schade das die Magnesium-Versionen nicht mehr produziert werden, die waren noch leichter... Ach, grad gesehen, ist ja auf Deiner Blacklist...
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Schön das zumindest einzelne LVs scheinbar "the rules of the game" schriftlich fixieren. Macht es transparent. Rein wegen der rechtlichen Implikationen vermute ich aber, das ein Handbuch eines LV nicht ausreichend ist. Gegenüber BVA tritt der Bundesverband BDS ja als Verantwortlicher und eben als anerkannter Verband auf. Entsprechend müsste eine "Weisung, Ordnung" o.ä. zunächst von dieser Ebene kommen, auf der basierend die LVs dies dann ebenengerecht mit den Vereinen bzw. BDS-Gruppen in eigene Regelungen umsetzen.
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Wäre es im Sinne einer transparenten Verbandsarbeit und auch auf Grund der Erwartung des Gesetzgebers nicht sinnvoller, wenn diese es eindeutig regeln würden und diese Regelung auch irgendwo einsehbar machen würden. Das Problem ist ja nicht was im Gesetz steht, sondern eben Dinge wie "wieviele überregionale Wettkämpfe muss ich schießen, um eine Bedürfnisbescheinigung für Waffen oberhalb des Grundkontingentes zu bekommen?". Auch im Dorfverein wo nach Nasenfaktor und Gutsherrn-Art Bedürfnisanträge der Mitglieder befürwortet oder einfach abgelehnt werden, werden die Mitglieder die alles bekommen haben was sie wollten sagen "Ne klare Regelung hab ich noch nie gebraucht".
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Ja, die Verbandsstruktur erleichtert in diesem Fall einiges. Interessanterweise finde ich aber bei vielen anderen Verbänden keine klaren Regelungen, weder beim Bundesverband, noch den Landesverbänden. Also unter welchen Bedingungen unter Nutzung welcher Nachweise kann ich welche Form von Bedürfnis bescheinigt bekommen... Und dann? Änderung der Verbandsstruktur zum zentralistischen Zentralverband? Oder "wir machen einfach weiter wie immer, jeder wie er lustig ist, ganz nach Gutsherrn-Art"? Oder "sorry, keine Bedürfnisse mehr..."?
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Und wo kann man das nachlesen? Oder muss man für solche Information um Audienz beim Vereinsfürsten oder Verbandsfunktionär bitten?
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Ah, Dir gefällt, das nichts geregelt ist und jeder macht was er will, bis es zum großen Knall kommt?
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Der BdMP hat sich genau so ein Verfahren geschaffen, mit der Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB). Register 5 (bdmp.de) Der Nachweis ist das Schießbuch des Schützen, dieses ist durch den SLG Leiter zu prüfen. Nachweise durch andere schießsportliche Vereinigungen werden anerkannt. Haben andere Verbände vergleichbare Ordnungen?
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Nochmal, der Druck wäre entstanden, wenn die 12/18 Regelung mit jeder Waffe zur allgemeinen Sichtweise der Ämter geworden wäre. Da war durch das Gerichtsurteil aus Hessen extrem Druck im Kessel. Die Verbände haben letztendlich eine Klarstellung im Gesetz 2019 forciert, um den Ämtern und Gerichten die Grundlage für Ihren Blödsinn zu entziehen. Hast Du vielleicht nicht mitbekommen. Ich bin mir sicher, daß die Diskussion "was ist Training?" im Sinn der regelmäßigen Ausübung des Schießsports uns (hier) in der Zukunft noch öfter beschäftigen wird. Weil es eben der letzte Bereich in der Thematik ist, wo es keine klare gesetzliche Definition gibt (nachdem jetzt "regelmäßig" gesetzlich definiert ist). Das wissen die Ämter und Ministerien, die den legalen Waffenbesitz durch immer komplexere Auflagen veröden wollen. Früher oder später schiebt man das in einen Entwurf für eine Neufassung Waffengesetz oder die zugehörigen VerwVerordnungen. Oder früher oder später haben wir einen Fall vor Gericht wo Waffenbesitzer und Amt sich streiten, ob "auf die Schießbahn fahren, 1 Schuss abfeuern, Bestätigung im Schießbuch abholen, wieder nach Hause fahren"regelmäßige Ausübung des Sports" ist. Vielleicht haben wir auch wieder so einen "Knieschuss", wo der Schütze vor Gericht den Verein dazu zwingen will, ihm die Ausübung zu bescheinigen, wo sich der Verein weigert, weil man der Meinung ist, das was der Schütze da 12/18 mal macht ist kein Training bzw. Ausüben Schießsport. Am Ende definiert dann ein Richt "aus Sicht des Gerichtes ist von der Ausübung Schießsport im Sinne §14 WaffG auszugehen, wenn der Schütze..." Aus meiner Sicht wird es schon seit Jahren diskutiert. Aber nein, ich will auch nicht das ein Training im Sinne §14 WaffG als "Schießen exakt der Disziplin gemäß Sportordnung" oder "mindestens 45min und mindestens 50 Schuss" definiert wird. Weil es an der Realität sportlichen Trainings einfach vorbei geht.
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Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Bounty antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Die Antwort ist bereits gegeben. Alle Schützen mit leistungsstarken Kompensatoren ins selbe Rennen stecken und auf Schießbahnen direkt nebeneinander schießen lassen. So toll Kompensatoren sind, so sehr wird der Betreiber eines solchen zum Überdenken seines Handelns aufgefordert, wenn er selbst von links und rechts permanent gesandstrahlt wird. Aber wie gesagt, dafür muss man als Verein eben erst einmal auf die (organisatorischen) Lücken im eigenen Wettkampf aufmerksam gemacht werden... -
Sehe ich aus guten Gründen anders. Der Druck kommt nicht von den Verbänden bzw. irgendwelchen selbstgefälligen Funktionären. Die könnten mit einer lockeren, auf gesundem Menschenverstand und sinngemäßer Anwendung der Gesetze beruhenden Umsetzung gut leben. Einzelne Fürsten mal außen vor. Die Waffenbehörden und Ministerien suchen seit Jahren "kreative" Möglichkeiten, die Anzahl der Waffenbesitzer möglichst zu reduzieren. Von da weht der Wind... Jahrelang gab es im WaffG keine genaue Definition was "regelmäßige" Betreiben des Schießsports ist. Sprich wie oft man trainieren muss. Entsprechend hätte man durchaus argumentieren können, wenn ein Verein nur alle sechs Monate ein Training anbietet und du aber jedesmal hingehst, du regelmäßig teilnimmst und nach 12 Monaten die waffenrechtlichen Voraussetzungen für ein Bedürfnis im Bezug auf "regelmäßig" erfüllst. Ich müsste jetzt selber überlegen, ab wann die sehr bestimmte Vorgabe 1x pro Monat oder 18x pro Jahr als Voraussetzung zum Erwerb einer Waffe es ins Gesetz bzw. die Verordnungen geschafft hat (ich tippe mal auf die 2003 Änderung, kann mich aber täuschen. Wie gesagt, da geht es nur um den Erwerb einer Waffe Danach dauert es nicht lange, da hat ein findiges Amt so argumentiert, daß, um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, sprich um die erworbenen Waffen weiterhin besitzen zu dürfen, der Schütze mit jeder Waffe 12/18 mal trainieren muss, denn das sei ja auch Voraussetzung für den Erwerb gewesen und wenn diese nicht mehr vorliegt muss die Waffe halt entzogen werden. Ein Gericht hat diese Sichtweise bestätigt. Wären andere Ämter diesem Präzedenzfall gefolgt, hätte mancher hier seinen Waffenbestand drastisch reduzieren müssen, weil er es einfach nicht geschafft hätte so oft auf den Stand zu gehen, um zu trainieren. Oder wir hätten uns im Anschluß mit genau der Diskussion beschäftigt was ein Training ist. Denn der ein oder andere Schütze hätte dann eben pro Trainingstermin 10 Waffen mitgenommen, mit jeder 1 Schuss gemacht , wäre nach 15 Minuten wieder heimgefahren und hätte so den Nachweis erbracht, daß er mit allen Waffen regelmäßig trainiert. Jetzt klarer?
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Es gibt im Waffenrecht keine Definition wie eine Trainingseinheit auszusehen hat, weder im Gesetz noch in der AWaffV noch WaffVwV, weder ob sie sich an der Anzahl der Schüsse orientiert oder an der Zeitdauer des Trainings, weder ob hier exakt die Disziplin geschossen werden muss (quasi Trainingswettkampf) oder ob eben jeglich Form des Schießtechniktrainings "im scharfen Schuss" betrachtet wird. Dein "mindestens 5 Schuss" ist daher eine genauso fragwürdige und unverbindliche Festlegung (vmtl. durch den örtlichen Funktionär Deines Sportvereins) wie andere, z.B. das ein Training mindestens 45min dauern muss. Vorläufig geklärt wird sowas erst wenn wieder ein neunmal kluger Sportschütze oder ein machtberauschtes Ordnungsamt vor Gericht mit der Brechstange was durchsetzen will und der Richter dann in seiner Urteilsbegründung anfängt zu definieren, wie aus seiner Sicht ein Training auszusehen hat.