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Bounty

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  1. Schon klar, die Behörden werden von den Ministerien ja genau so blöde im Regen stehen gelassen wie der "Endkunde". Warum sollen die sich also den Mund verbrennen, für den Bockmist von anderer Stelle...
  2. Auch ne Sichtweise... Blöd halt wenn das Formular auch von der Behörde kommt und nur das reine Anmelden gem. WaffG vorsieht. Sollte man vielleicht handschriftlich ergänzen "... und bitte um detaillierte, rechtsmittelfähige Erläuterung welche Auflagen im Umgang und bei der Lagerung der Magazine zukünftig bestehen!".
  3. Clever gemacht, vom Amt! Damit sind die raus, wenn der Herr Mustermann irgendwas mit seinen Magazinen macht, daß der Polizeistreife oder dem Staatsanwalt komisch vorkommt. Also z.B. Nutzung der Magazine, Lagern außerhalb I... Herr Mustermann darf weiter vermuten, was er mit seinen nun angemeldeten Magazinen machen oder nicht machen darf oder muss...
  4. TriPlex, auch Glock hat wohl früher im Werk Griffstücke getauscht. Kaputt gegen neu. Aber eben früher! Vor NWR und NWR II, vor WaffG 2020. Früher, als Deine Waffe mit einer einzigen Serienummer auf ner handgeschriebenen Karteikarte im Ordnungsamt erfasst war.
  5. Das wäre quasi ein Teiletausch des Herstellers. Das könnte ein Micha Burk bei seinem BR10 genau so wie HK oder Glock etc. bei ihren Waffen. Die Frage ist, dürfen sie (und wollen sie)?
  6. Schwarzwälder hat hier mal in düsteren Farben ausgemalt, das es spätestens beim ersetzen des "führenden Waffenteils" kein Tausch von Teilen mehr ist. Ob man einen gleichzeitigen Kompletttausch aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe mit nummerngleichen Ersatzteilen dem NWR klarmachen kann, dazu kann vielleicht einer unserer Büxer hier was sagen. @Schnuffivielleicht?
  7. Hat man Dir schonmal ein Kfz gestohlen? Hat die Zulassungsbehörde die Abmeldung des gestohlenen Kfz und die Zulassung des neuen Kfz gebührenfrei durchgeführt? Dir noch Geld für neue Nummernschilder beim Prägeservice in die Hand gedrückt? Du bist doch das Opfer! Siehste...
  8. Anders! Die Bedürfnisbescheinigung ist wesentlicher Bestandteil eines Antrages um eine Erwerbserlaubnis zu erhalten. Du erhältst dann die Erlaubnis innerhalb eines Jahres eine konkrete Waffe zu erweben. Beachte das auch eine Bedürfnisbescheinigung nur eine begrenzte Gültigkeit hat. Wäre sie dauerhaft, könnte ich ja auch mit einer 10 Jahre alten Bescheinigung vom Verband beim Amt ne WBK beantragen. Das funktioniert aber auch nicht. Gerade der erfüllt durch 12/18 Trainig problemlos die Anforderungen (hier: Bedürfnis) an eine neue Waffe als Ersatz (oder über Wettkampfteilnahmen eine zusätzliche gem. Para. 14 (5) 2.)
  9. Kapier es endlich, das Bedürfnis ist an den Erwerb einer konkreten Waffe gebunden! Das Gesetz sieht es nicht vor, das du durch einmaliges Vorliegen eines Bedürfnisses bis zum jüngsten Tag dein Arsenal regelmäßig erneuern kannst. Erwerb einer neuen Waffe, egal ob Ersatz für bereits im Besitz befindlicher Waffe oder zusätzlich erfordert ein neuen Bedürfnisnachweis. Dabei ist es irrelevant ob das neue Bedürfnis durch das Verhalten des Waffenbesitzers (kaputt gemacht oder andere Disziplinerfordernisse) oder Dritte (Diebstahl) verursacht wird. Deiner Logik folgend bräuchte das Amt auch das Fortbestehen des Bedürfnisses alle 5 Jahre nicht zu prüfen, schließlich lag das Bedürfnis irgendwann in der Vergangenheit mal vor...
  10. Richtig, das Bedürfnis für die vorhandene Waffe erlischt nicht plötzlich. Es gibt im DEU WaffG nur nicht automatisch ein Bedürfnis für eine neue Waffe. Isso... Der berüchtigte "Waffentausch" ist reines Goodwill einzelner Ordnungsämter, nett und pragmatisch, vom WaffG nur nicht abgedeckt...
  11. @MAHRS Für den Nutzer zählt ja erstmal nur Leistung im Sinne Kompensation Hoch- und Rückschlag. Blöd wird es da nur, wenn Du die eigenen "Abgase" wegatmen musst und Dir nach ein paar Schuss die Augen tränen. Ansonsten gilt erstmal "was interessiert mich anderer Leute Elend?!". Für Schützen (oder Material) links/rechts ist es aber schon ein Unterschied ob das mit maximal großen Prallflächen und Kammern abläuft. Und dann spielt da nätürlich auch Lauflänge und Munition gehörig mit rein, die "bedienen" die Bremse nämlich recht unterschiedlich mit Gas.
  12. Hast Du Vergleichserfahrungen? Unangenehm sind, wie Speedy schon schrieb, viele (eigentlich alle die seitlich abblasen) aber einig sind böse asozial. PA M4-72 oder JP Recoil Eliminator fallen mir da ein...
  13. Ich sehe, Du kannst Satire selbst dann nicht erkennen, wenn man sie Dir um die Ohren schlägt... Nochmal, die Logik ist das wer Waffen besitzen will (Bedürfnis Erwerb) und behalten will (Bedürfnis Besitz) muss dafür regelmäßige Teilnahme am Sport nachweisen. Interessanterweise sind die Anforderungen für Erwerb aber strenger als für Besitz. Mit anderen Worten, um nachzuweisen dass ich etwas brauche was ich nicht habe, muss ich mehr tun als um nachzuweisen das ich etwas was ich habe auch (weiterhin) brauche. Ist das logisch? Für den Erwerb einer weiteren Waffe ist es dann auch unerheblich ob mit einer der im eigenen Besitz befindlichen trainiert wird oder mit der Leih- oder Vereinswaffe. Beim Besitz ist wiederum die eigene Waffe zwingend. Logisch?
  14. Womit wir beim "Willen des Gesetzgebers" wären... was ist der wesentliche Unterschied, ob ein Schütze, zum Erhalt seines waffenrechtlichen Bedürfnisses bzw. der Besitzerlaub, mit einer Leihwaffe schießt anstelle seiner eigenen? Wir drehen uns hier doch im Kreis, wenn wir uns Szenarien kreieren, die an der Realität vorbei gehen. Klar könnte ich, anstatt meine teure eigene Waffe zu nutzen, im Training und Wettkampf immer die billige Vereinswaffe (am besten im günstigen .22 LR) nutzen, damit die eigene ewig hält und keinen Schaden nimmt. Ich darf mich aber dann weder beschweren, wenn ich am Trainingstermin 3 Stunden warten muss bis die Vereinswaffe frei wird, die Visierung für mich nicht Fleck schießt, die Schäftung erst wieder auf mich eingestellt werden muss und mein Verein deutlich höhere Mitgliedsbeiträge verlangt, weil er ständig verschlissene Vereinswaffen ersetzen muss, noch das irgendwelche umtriebigen Politiker auf die Idee kommen, bei allen Schützen die Mitglied in einem Verein, der Vereinswaffen besitzt, die grundsätzliche Notwendigkeit für den Besitz eigener Waffen in Frage stellen (man vergleiche die Scheinargumentation der problemlosen "zentralen Lagerung"). Die Frage für mich wäre, was ist der Zugewinn oder der Unterschied an erzeugter innerer Sicherheit, welche Gefahren werden abgewendet wenn der Schütze statt mit der Leihwaffe mit seiner eigenen schießt? Ich könnte natürlich anstatt kompletter Inkompetenz des zuständigen Referats im BMI und bei den Politikern unken, daß der teufliche Plan dahinter steckt, daß die Schützen nun, zur Besitzstandswahrung, ihre Waffen kaputt schießen müssen, da 1x pro Quartal trainieren aber nicht als Bedürfnisbegründung für den Neuerwerb einer Ersatzwaffe ausreicht, sich mittel- bis langfristig der nationale Bestand an Schusswaffen reduzieren müsste. Das Problem bei diesem teuflischen Plan, bei 4x 20 Schuss pro Jahr halten die meisten Waffen ewig...
  15. @karlyman Man mag jetzt heulen oder mit Zynismus reagieren, warum die Verbände mehr verlangen als die Waffenbehörde. Ich verstehe diese künstliche Erregung aber nicht . Solange es (bundes-)einheitlich geregelt ist, ist es doch transparent und wenigstens fair (kein Nasenfaktor). Immer noch besser als die Regelung früher, wo jeder Verein(svorstand) sein eigenes Ding machte und man bei manchen das Gefühl hatte man muss sich extra tief bücken um gnädigst ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen, oder man war bester Kumpel (am Tresen), dann gab es alles, selbst wenn man jahrelang nicht auf dem Stand war...
  16. Ja! Jetzt bitte nicht die Diskussion "ich bin aber länger dabei", so ist das nicht zu lesen, sondern als "ab 01.04.2004 ist das Schießbuch zu verwenden"
  17. Naja, wenn ich mir das offizielle BdMP-Schießbuch anschaue, da wird auch neben Waffe/Kaliber die Disziplin, und sogar das "beste Tagesergebnis" eingetragen. Es stört aber, zumindestens nach meiner Erfahrung in den letzten 20 Jahren, keinen, wenn Du bei Ergebnis nix einträgst und unter Bemerkungen z.B. "Schussbilder" oder "Funktionsbeschuss". Ich bin mir auch ziemlich sicher, es stört auch keinen wenn die Waffe nicht zwingend zur trainierten Disziplin passt (sprich im Wettkampf nicht zugelassen ist). Hauptsache Nachweis der Trainings und, wenn es über Grundkontingent hinaus gehen soll, die Stempel von den Landes- und Bundesmeisterschaften... Das Problem ist doch immer nur wenn Verbandsfürsten "strenger" sein wollen, als die Behörde. So frei nach Schuster Voigt "kein Training in der Disziplin, kein Bedürfnis für die Waffe. Aber ohne Waffe für die Disziplin auch kein Training in der Disziplin". Das erzeugt dann herrliche Paradoxe, wenn Du der erste im Verein bisst, der Supermagnum, Lever Action etc. schießen möchte. "Lebendig begraben".... Ansonsten könnten wir auch hier wieder eine Diskussion lostreten ob und warum ein Verband detailliertere Eintragungen als im WaffG gefordert sehen möchte. Nicht für die Vorlage/Weiterleitung an die Behörde, aber für die interne Antragsgenehmigung. Ist aber nicht erforderlich, solange der Verband zwar mehr Angaben vorsieht, mit "Fehlanzeige" aber gut leben kann und trotzdem das Bedürfnis bescheinigt.
  18. Naja, die Dogmatiker scheint es insbesondere im DSB zu geben, die für alle verbindliche definieren wollen wie "richtiges" oder "gutes" Training auszusehen hat. Interessanterweise wird dabei etwas gefordert, was selbst die Leistungssportler im DSB (Kader) und deren hauptberufliche Trainer so nicht sehen. Auch bei denen kann Training (für eine bestimmte Disziplin) vielfältig sein und man erkennt überhaupt erst nach mehrmaligem Hinsehen oder durch Nachfragen, für welche Disziplin hier trainiert wird. Deshalb, häufig lokale "Warlords" und Fürsten, die nach dem Grundsatz "my way or the highway" herrschen... Findet man komischerweise nie beim BDS oder BdMP. VdRBw ist dann nochmal ne Geschichte in sich selbst. Von entspannt ala BDS/BdMP bis "hier läuft alles streng nach ZDv 3/12 ab, nehmen Sie erstmal Haltung an, bevor Sie mich ansprechen" ist da vieles möglich. Es menschelt hat überall...
  19. Noch dazu befinden wir uns hier ja in der alten Diskussion, wie eine Disziplin (für eine bestimmte Waffe) zu trainieren ist. Zählt nur als "richtiges" Training wenn ich genau nach Disziplinbeschreibung (also der Wettkampfbeschreibung) schieße, also von Zielentfernung, über verwendete Zielscheibe, über Zeitbegrenzungen, Schusszahl etc. bis hin zu ausschließlich für die Disziplin zugelassene Waffe / Kaliber. Selbst Hardcore-DSB-"nur Olympia-Disziplinen"-Verfechter werden verneinen daß ein Training immer exakt wie ein "Quasi"-Wettkampf abzulaufen habe. So trainineren auch DSB-Kader nicht... Falls es das ist, was Deinen Verein umtreibt... Bleibt die Frage, wofür trainierst Du da eigentlich? Zum Begründen eines neuen Bedürfnisses (Lw) zum Erwerb oder zum Erhalt des Bedürfnisses zum Besitz (Kw oder Lw?) Rein rechtlich ist es doch so: Um ein Bedürfnis für den Erwerb einer zusätzlichen Waffe zu erhalten muss u.a. nachgewiesen werden daß einmal im Monat (oder 18/12) mit genehmigungspflichtigen Waffen trainiert wurde (der Schießsport ausgeübt wurde). Ob mit Kw oder Lw oder Kw-Disziplin oder Lw-Disziplin ist dabei irrelevant. Um ein Bedürfnis für den Besitz aufrecht zu erhalten, muss nachgewiesen werden daß Du, getrennt nach Kw und Lw, ebenfalls regelmäßig trainiert hast (1 pro Quartal oder 6x pro Jahr, getrennt nach Kw/Lw). Was trainiert wurde ist wieder irrelevant, nur womit trainiert wurde ist von Bedeutung. Sprich mit Deinem Norlite bzw. Roni erhälst Du Deine Kw-WBK, nicht aber die für eventuell vorhandene Lw, dafür müsstest Du mit einer deiner Lw trainieren gehen. Sprich als Kw ins Schießbuch eintragen, gut ist! Fall Du Lw besitzt (und den Besitz erhalten musst) mit denen zusätzlich trainieren gehen. Das erfassen im Schießbuch und in Listen, welche Disziplin geschossen wurde (äh nein, für welche Disziplin trainiert wurde) ist rechtlich Schmuck am Nachthemd oder Korinthenkacken von Vereins- oder Verbandsfunktionären, die gerne ein anderes Waffengesetz haben möchten oder nach eigener Gutsherrnart entscheiden wollen, wem Waffenbesitz zu erlauben ist und wem nicht...
  20. Die Tresorklassen gibt es als "Standard" doch garnicht mehr und Lagerung ist auch nur für "Altbesitz" weiter möglich. Tifft hier nicht zu.
  21. Ähem, wenn Du keine regelmäßige Teilnahme hast wird das mit dem neuen Voreintrag richtig blöd (egal ob Du den alten auslaufen läßt oder einen neuen brauchst, um Deine Platzhalterwaffe durch die Wunschwaffe zu ersetzen). Es sei denn Deine Behörde ist eine von den wenigen, die noch den großzügigen, unbürokratischen "Waffentausch" zulässt. Da sie aber auch den Voreintrag nicht verlängern will, ist sie vermutlich eine, die sich sehr strikt an´s Gesetz hält. Klar könntest Du diesen Sommer innerhalb von einem knappen halben Monat Deine 18 Teilnahmen "mit der Brechstange" erzwingen, beim falschen Amt kommt dann aber das Argument was wir imho hier auch schon als Behördensichtweise hatten, nämlich das es nicht "Wille des Gesetzes" ist alle Trainingsteilnahmen als Zeitpunkt anstelle als längerer Zeitraum zu absolvieren. Mit anderen Worten, wenn die Behörde den existierenden Voreintrag nicht verlängert, egal wie Du es dann machst, bevor Du Deine Traumwaffe erwerben kannst, musst Du nochmal 12/12 oder 18/12- trainieren gehen um einen neue Voreintrag dafür zu erlangen.
  22. Bleibt die Frage was Dein Beitrag mit der gesetzeskonformen Lagerung in DEU zu tun hat?!
  23. Das hängt von Deinem Bundesland und Deiner Kommune ab, welche Regelungen gelten. Daß es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt sollte doch eigentlich bekannt sein, im Monat 15 der Pandemie.
  24. Genau den Fall haben wir ja jetzt. Haenel hat Löcher in der Buffertube, die gem. HK angeblich gegen ein HK-Patent verstoßen und Magazine die laut HK gegen ein Magpul-Patent verstoßen, HK hat Magazine die gem. Magpul möglicherweise gegen ein Magpul-Patent verstoßen. Ergebnis: Beide zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung eigentlich nicht lieferfähig. Eine der Fragen in dem ganzen juristischen Hauen und Stechen ist halt auch, ist es dem Auftraggeber zu zumuten, mit der Vergabe zu warten, bis die Patentrechtsverletzungen und der Streitgegner gerichtlich geklärt sind. Antwort aus Sicht BMVg: Nein. Gleichzeitig hält man aber eben auch nicht an der Auswahlentscheidung fest, mit der Konsequenz, daß Haenel (oder HK) zwar den Auftrag bekommt, aber später womöglich einen dicken Batzen Geld als Entschädigung an den Patenteinhaber entrichten muss, sondern man erklärt den Anbieter als nicht lieferfähig. Also im Ergebnis wie immer im BMVg: Formaljuristisch vielleicht sogar alles richtig gemacht, aber dafür auch weiterhin keine einsatzbereite Armee. Den Rest bezahlt der Steuerzahler...
  25. Tja, diese Sichtweise ist halt vom Leiter der Abt. Recht im BMVg so im VtdgAusschuss vorgetragen worden. Das war allerdings zu dem Zeitpunkt als man glaubte, nur Haenel hat Probleme mit Patenten und HK wäre lieferfähig. Es ging aber eben auch um die Frage, ob der Auftraggeber verantwortlich ist, auch dann vor Auswahlentscheidung Lösungen eines Anbieters auf mögliche Patentrechtsverletzungen zu prüfen, wenn dieser selbst im Rahmen seines Angebots bestätigt hat, er habe keine.
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