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Bounty

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  1. Und genau hier sollte der BDS tätig werden! Mit Verweis auf internationale Teilnehmer und die damit einhergehende sportliche Bedeutung für IPSC eine Ausnahme vom Para. 6 AWaffV beantragen. Für mich unverständlich dass man das nicht schon 2003/2004 gemacht hat. Der BdMP hat es mit seinen Stubsnasenrevolvern ja auch hingekriegt. Dann hätte man im Bundestag und gegenüber BMI auch deutlich gegen Drehhofers "Es gibt ja garkeine Disziplinen für diese Magazine in DEU" argumentieren können. Und man hätte über die Teilnahme an Wettkämpfen (und das dafür erforderliche Training) schon wieder ein Argument für eine Ausnahmegenehmigung vom BKA für die verbotenen Magazine.
  2. Schön wie Du hier versuchst offtopic zu übernehmen. Denn all das hat nichts mit dem Thema hier zu tun.
  3. Er spielt halt wie üblich linke Sockenpuppe und Internet-Troll.
  4. Erfordert am Ende ja nur ne Anpassung der Form, um die Unterschiede zwischen AR15 und M16-Verschlussträger auszugleichen. Da 3D-gedruckt kein großer Aufwand.
  5. Jetzt musste ich erstmal googeln was das wieder ist. https://www.ar15.com/forums/Armory/Swift-Link-What-is-it-and-how-does-it-work-/23-491834/ Am Ende wieder ein Work around, um ohne Full-Auto Trigger und Lower zu arbeiten. Benötigt scheinbar aber immer noch einen Full-Auto-M16-Carrier. Und die Knarre schiesst dann immer Rock 'n Roll, auch bei Feuerwahlschalter auf Semi.
  6. Richtig erkannt, da ist nur ein HK Lower, der Upper verwendet eine für HK416 (oder MR223) imho inkompatiblen (OA-)Vorderschaft. Auch geben die am Lower verwendeten Teile, HERA Pistolengriff, Castlenut HK416 untypisch, Antirotationpins für Abzug, Hinweise das hier ein Bastler am Werk ist...
  7. Bleibt die Frage ob die beiden Gewehr vom Typ HK416 (die beide keine HK416 sind) überhaupt Vollauto können. Denn dies setzt voraus, daß der Lower nicht nur Fullauto gekennzeichnet ist, sondern er eben auch einen Full-Auto-Abzug mit entsprechendem Sear hat. Und einen Sear Cut im jeweils verwendeten Upper plus Verschlußträger mit korrekter Form für den Sear. Mich würde es nicht wundern wenn keine der beiden Waffen in der Lage ist, Fullauto zu schießen, unser krimineller Tactical-Wannebe aber eben eben Show und nicht Funktionalität wollte. Egal, sollte der Vater dem Sohn die Pistole und die beiden Upper (und Munition) unberechtigt überlassen haben geht der gleich mit in den Bau. Der Sohn sowieso...
  8. Vom Grundsatz her ist Speedies Hinweis aber voll i.O.! Herr Merkle aus Backnang hat mir vor knapp 20 Jahren den Abzug meiner Sig 226 auf Wunderbare 1360g getunt. Sprich wer auf hohem Niveau Revolver kann, kann auch Pistole.
  9. Schon klar, die Behörden werden von den Ministerien ja genau so blöde im Regen stehen gelassen wie der "Endkunde". Warum sollen die sich also den Mund verbrennen, für den Bockmist von anderer Stelle...
  10. Auch ne Sichtweise... Blöd halt wenn das Formular auch von der Behörde kommt und nur das reine Anmelden gem. WaffG vorsieht. Sollte man vielleicht handschriftlich ergänzen "... und bitte um detaillierte, rechtsmittelfähige Erläuterung welche Auflagen im Umgang und bei der Lagerung der Magazine zukünftig bestehen!".
  11. Clever gemacht, vom Amt! Damit sind die raus, wenn der Herr Mustermann irgendwas mit seinen Magazinen macht, daß der Polizeistreife oder dem Staatsanwalt komisch vorkommt. Also z.B. Nutzung der Magazine, Lagern außerhalb I... Herr Mustermann darf weiter vermuten, was er mit seinen nun angemeldeten Magazinen machen oder nicht machen darf oder muss...
  12. TriPlex, auch Glock hat wohl früher im Werk Griffstücke getauscht. Kaputt gegen neu. Aber eben früher! Vor NWR und NWR II, vor WaffG 2020. Früher, als Deine Waffe mit einer einzigen Serienummer auf ner handgeschriebenen Karteikarte im Ordnungsamt erfasst war.
  13. Das wäre quasi ein Teiletausch des Herstellers. Das könnte ein Micha Burk bei seinem BR10 genau so wie HK oder Glock etc. bei ihren Waffen. Die Frage ist, dürfen sie (und wollen sie)?
  14. Schwarzwälder hat hier mal in düsteren Farben ausgemalt, das es spätestens beim ersetzen des "führenden Waffenteils" kein Tausch von Teilen mehr ist. Ob man einen gleichzeitigen Kompletttausch aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe mit nummerngleichen Ersatzteilen dem NWR klarmachen kann, dazu kann vielleicht einer unserer Büxer hier was sagen. @Schnuffivielleicht?
  15. Hat man Dir schonmal ein Kfz gestohlen? Hat die Zulassungsbehörde die Abmeldung des gestohlenen Kfz und die Zulassung des neuen Kfz gebührenfrei durchgeführt? Dir noch Geld für neue Nummernschilder beim Prägeservice in die Hand gedrückt? Du bist doch das Opfer! Siehste...
  16. Anders! Die Bedürfnisbescheinigung ist wesentlicher Bestandteil eines Antrages um eine Erwerbserlaubnis zu erhalten. Du erhältst dann die Erlaubnis innerhalb eines Jahres eine konkrete Waffe zu erweben. Beachte das auch eine Bedürfnisbescheinigung nur eine begrenzte Gültigkeit hat. Wäre sie dauerhaft, könnte ich ja auch mit einer 10 Jahre alten Bescheinigung vom Verband beim Amt ne WBK beantragen. Das funktioniert aber auch nicht. Gerade der erfüllt durch 12/18 Trainig problemlos die Anforderungen (hier: Bedürfnis) an eine neue Waffe als Ersatz (oder über Wettkampfteilnahmen eine zusätzliche gem. Para. 14 (5) 2.)
  17. Kapier es endlich, das Bedürfnis ist an den Erwerb einer konkreten Waffe gebunden! Das Gesetz sieht es nicht vor, das du durch einmaliges Vorliegen eines Bedürfnisses bis zum jüngsten Tag dein Arsenal regelmäßig erneuern kannst. Erwerb einer neuen Waffe, egal ob Ersatz für bereits im Besitz befindlicher Waffe oder zusätzlich erfordert ein neuen Bedürfnisnachweis. Dabei ist es irrelevant ob das neue Bedürfnis durch das Verhalten des Waffenbesitzers (kaputt gemacht oder andere Disziplinerfordernisse) oder Dritte (Diebstahl) verursacht wird. Deiner Logik folgend bräuchte das Amt auch das Fortbestehen des Bedürfnisses alle 5 Jahre nicht zu prüfen, schließlich lag das Bedürfnis irgendwann in der Vergangenheit mal vor...
  18. Richtig, das Bedürfnis für die vorhandene Waffe erlischt nicht plötzlich. Es gibt im DEU WaffG nur nicht automatisch ein Bedürfnis für eine neue Waffe. Isso... Der berüchtigte "Waffentausch" ist reines Goodwill einzelner Ordnungsämter, nett und pragmatisch, vom WaffG nur nicht abgedeckt...
  19. @MAHRS Für den Nutzer zählt ja erstmal nur Leistung im Sinne Kompensation Hoch- und Rückschlag. Blöd wird es da nur, wenn Du die eigenen "Abgase" wegatmen musst und Dir nach ein paar Schuss die Augen tränen. Ansonsten gilt erstmal "was interessiert mich anderer Leute Elend?!". Für Schützen (oder Material) links/rechts ist es aber schon ein Unterschied ob das mit maximal großen Prallflächen und Kammern abläuft. Und dann spielt da nätürlich auch Lauflänge und Munition gehörig mit rein, die "bedienen" die Bremse nämlich recht unterschiedlich mit Gas.
  20. Hast Du Vergleichserfahrungen? Unangenehm sind, wie Speedy schon schrieb, viele (eigentlich alle die seitlich abblasen) aber einig sind böse asozial. PA M4-72 oder JP Recoil Eliminator fallen mir da ein...
  21. Ich sehe, Du kannst Satire selbst dann nicht erkennen, wenn man sie Dir um die Ohren schlägt... Nochmal, die Logik ist das wer Waffen besitzen will (Bedürfnis Erwerb) und behalten will (Bedürfnis Besitz) muss dafür regelmäßige Teilnahme am Sport nachweisen. Interessanterweise sind die Anforderungen für Erwerb aber strenger als für Besitz. Mit anderen Worten, um nachzuweisen dass ich etwas brauche was ich nicht habe, muss ich mehr tun als um nachzuweisen das ich etwas was ich habe auch (weiterhin) brauche. Ist das logisch? Für den Erwerb einer weiteren Waffe ist es dann auch unerheblich ob mit einer der im eigenen Besitz befindlichen trainiert wird oder mit der Leih- oder Vereinswaffe. Beim Besitz ist wiederum die eigene Waffe zwingend. Logisch?
  22. Womit wir beim "Willen des Gesetzgebers" wären... was ist der wesentliche Unterschied, ob ein Schütze, zum Erhalt seines waffenrechtlichen Bedürfnisses bzw. der Besitzerlaub, mit einer Leihwaffe schießt anstelle seiner eigenen? Wir drehen uns hier doch im Kreis, wenn wir uns Szenarien kreieren, die an der Realität vorbei gehen. Klar könnte ich, anstatt meine teure eigene Waffe zu nutzen, im Training und Wettkampf immer die billige Vereinswaffe (am besten im günstigen .22 LR) nutzen, damit die eigene ewig hält und keinen Schaden nimmt. Ich darf mich aber dann weder beschweren, wenn ich am Trainingstermin 3 Stunden warten muss bis die Vereinswaffe frei wird, die Visierung für mich nicht Fleck schießt, die Schäftung erst wieder auf mich eingestellt werden muss und mein Verein deutlich höhere Mitgliedsbeiträge verlangt, weil er ständig verschlissene Vereinswaffen ersetzen muss, noch das irgendwelche umtriebigen Politiker auf die Idee kommen, bei allen Schützen die Mitglied in einem Verein, der Vereinswaffen besitzt, die grundsätzliche Notwendigkeit für den Besitz eigener Waffen in Frage stellen (man vergleiche die Scheinargumentation der problemlosen "zentralen Lagerung"). Die Frage für mich wäre, was ist der Zugewinn oder der Unterschied an erzeugter innerer Sicherheit, welche Gefahren werden abgewendet wenn der Schütze statt mit der Leihwaffe mit seiner eigenen schießt? Ich könnte natürlich anstatt kompletter Inkompetenz des zuständigen Referats im BMI und bei den Politikern unken, daß der teufliche Plan dahinter steckt, daß die Schützen nun, zur Besitzstandswahrung, ihre Waffen kaputt schießen müssen, da 1x pro Quartal trainieren aber nicht als Bedürfnisbegründung für den Neuerwerb einer Ersatzwaffe ausreicht, sich mittel- bis langfristig der nationale Bestand an Schusswaffen reduzieren müsste. Das Problem bei diesem teuflischen Plan, bei 4x 20 Schuss pro Jahr halten die meisten Waffen ewig...
  23. @karlyman Man mag jetzt heulen oder mit Zynismus reagieren, warum die Verbände mehr verlangen als die Waffenbehörde. Ich verstehe diese künstliche Erregung aber nicht . Solange es (bundes-)einheitlich geregelt ist, ist es doch transparent und wenigstens fair (kein Nasenfaktor). Immer noch besser als die Regelung früher, wo jeder Verein(svorstand) sein eigenes Ding machte und man bei manchen das Gefühl hatte man muss sich extra tief bücken um gnädigst ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen, oder man war bester Kumpel (am Tresen), dann gab es alles, selbst wenn man jahrelang nicht auf dem Stand war...
  24. Ja! Jetzt bitte nicht die Diskussion "ich bin aber länger dabei", so ist das nicht zu lesen, sondern als "ab 01.04.2004 ist das Schießbuch zu verwenden"
  25. Naja, wenn ich mir das offizielle BdMP-Schießbuch anschaue, da wird auch neben Waffe/Kaliber die Disziplin, und sogar das "beste Tagesergebnis" eingetragen. Es stört aber, zumindestens nach meiner Erfahrung in den letzten 20 Jahren, keinen, wenn Du bei Ergebnis nix einträgst und unter Bemerkungen z.B. "Schussbilder" oder "Funktionsbeschuss". Ich bin mir auch ziemlich sicher, es stört auch keinen wenn die Waffe nicht zwingend zur trainierten Disziplin passt (sprich im Wettkampf nicht zugelassen ist). Hauptsache Nachweis der Trainings und, wenn es über Grundkontingent hinaus gehen soll, die Stempel von den Landes- und Bundesmeisterschaften... Das Problem ist doch immer nur wenn Verbandsfürsten "strenger" sein wollen, als die Behörde. So frei nach Schuster Voigt "kein Training in der Disziplin, kein Bedürfnis für die Waffe. Aber ohne Waffe für die Disziplin auch kein Training in der Disziplin". Das erzeugt dann herrliche Paradoxe, wenn Du der erste im Verein bisst, der Supermagnum, Lever Action etc. schießen möchte. "Lebendig begraben".... Ansonsten könnten wir auch hier wieder eine Diskussion lostreten ob und warum ein Verband detailliertere Eintragungen als im WaffG gefordert sehen möchte. Nicht für die Vorlage/Weiterleitung an die Behörde, aber für die interne Antragsgenehmigung. Ist aber nicht erforderlich, solange der Verband zwar mehr Angaben vorsieht, mit "Fehlanzeige" aber gut leben kann und trotzdem das Bedürfnis bescheinigt.
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