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Bounty

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  1. Also hast Du den doppelten bis dreifachen Aufwand. Du führst eine private Übersicht, ein selbst definiertes/gestaltetes Format/Formular (Excel-Tabelle, Kalenderblätter what ever...) aber bloß kein Schießbuch, weil "das dürfen Sie mir nicht befehlen", um dann bei der Antragsstellung eine weiteres umfangreiches Formular (Liste der Schießtermine) auszufüllen und Deinem Antrag als Anlage beizufügen, anstatt einfach das ursprüngliche Formular zu verwenden. Die Ehrenamtlichen in Deinem Verein bestrafst Du dann noch extra, denn die sollen Dein handgeklöppeltes Formular nochmal mit Ihren Aufzeichnungen der letzten Jahre abgleichen, anstatt das diese gleich bei jeder Trainingsteilnahme auf Deinem ursprünglichen Formular die Eintragung bestätigen (huch, dann wäre es ja ein Schießbuch wie beim BdMP). Mit anderen Worten: Die kategorischen Schießbuchverweigerer (Sorry @steven, aber in finde den Begriff schon treffend, auch wenn er in einen bösen gesamtgesellschaftlichen Kontext gerückt werden kann) opfern wertvolle Lebenszeit, um gegenüber dem Gesetzgeber ein Exempel zu statuieren, "Ihre Freiheit" zu verteidigen, wo es nix zu statuieren, verteidigen oder zu gewinnen gibt. Denn dem Amt geht das persönliche Pimmelfechten zwischen Schütze und Verein/Verband, daß letztere einem nix dürfen, was nicht im Gesetz steht, sonst wo vorbei. Dein persönlicher Kleinkrieg, das Verbände, die ein Schießbuch als pragmatische Lösung vorgeben, nix taugen, beeindruckt in der Ministerialbürokratie und auf dem Amt auch keine Sau, die gehen deshalb nicht einen Meter von ihren Forderungen gegenüber Verbänden und Schützen ab. Keine Verbandsbescheinigung, kein Bedürfnis(erhalt). Und ich orakle, daß die anderen Verbände früher oder später dem Beispiel des BdMP folgen (müssen), weil die Politik die Nachweis-Daumenschrauben anzieht und zu oft die Trainingsteilnahme in der Liste des Schützen nicht deckungsgleich mit den Eintragungen in der "Standliste" des Vereins sind. Aber da kannst Du ja dann Deinen Verein/Verband vor Gericht auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung verklagen, schließlich müssen die ja nachweisen, nicht Du... Ich lehne solche Verhalten kategorisch ab, neben dem extrem unkameradschaftlichem Verhalten gegenüber ehrenamtlichen Vorständen ist es einfach Zeitverschwendung. Ich investiere diese Zeit lieber in Training auf dem Schießstand, Munitionsherstellung oder Waffenpflege. Aber es scheint ja genug Leute zu geben, die nur deshalb in einem Verein Mitglied werden, damit sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit (Stammtisch, Jahreshauptversammlung etc.) Streit mit dem Vorstand anfangen können, quasi als Tenor im Gefangenenchor oder Führer der fünften Kolonne. Auch ein Hobby...
  2. Speedy, einige hier würden sich bestimmt freuen, wenn Du mal ein paar Worte zum Special Pie vs. CED7000 sagst, da Du ihn ja als genial bewertest.
  3. Naja, eher die Farbe für beissenden Zynismus. Das die Gerichte einem den Zahn schneller ziehen als man "leicht verständliches Waffengesetz" oder "ich habe eine Lücke gefunden" sagen kann, dürfte klar sein...
  4. Der (6) regelt aber nur den Erwerb nicht den Besitz! Auch wenn der ganze Para 14 im Rahmen der letzten Änderung Waffg völlig verwurstet und verschlimmbessert wurde, durch BMI und Parlament, bewusst oder unfreiwillig dilettantisch, so scheint es doch ziemlich offensichtlich, das der (4) weiter bzw. auch für den Besitz von auf gelbe WBK erworbene Waffen gilt. Ansonsten könnte man nämlich in extremis (ausschließlich) eine gelbe WBK beantragen, bleibt dann noch 2,5 Jahre im Verein (in denen man sich seine 10 Scharfschützengewehre in Kaliber .50 BMG auf gelb erwirbt), tritt danach auf nimmer Wiedersehen aus Verein und Verband aus und wenn irgendwann (nach 5 Jahren) das Amt Trainingsnachweise oder ne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft sehen will, erklärt man denen belehrend, das der (6) für Erwerb unbefristet gilt, der (4) vor dem (6) kommt, daher nicht für gelbe WBK gelten kann und wenn es somit keine Regelung zum Besitz bei gelb gibt, dies zwingend im Sinne des Schützen auszulegen ist, das er für den Besitz überhaupt nix machen muss, weder Training noch Mitgliedschaft...
  5. Nö, mich stören eher Antworten die von Missinterpretation des Waffengesetzes nur so strotzen und die Anfänger direkt aufs falsche Pferd setzen. Wenn Du alles schon wustest, warum erklärst Du es beim ersten Mal falsch?
  6. Nein, weder für die Vorderschaftrepetierbüchse noch Halbautomaten (LW/KW) gibt es irgendwelche besonderen Vorbedingungen, insbesondere nicht Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen. Es gelten die selben Bedingungen wie für den Erwerb einer Einzellader-KK-LW. Es sei denn Du bist in einem Mafia-artigen Verein/Verband wo nach Gutsherrn-Art Bedürfniss völlig losgelöst von waffenrechtlichen Regelungen an Freunde und verdiente Genossen verteilt werden. Und auch die fünfte Kw ist nur dann anders gesetzlicher geregelt, wenn sie mehrschüssig ist, Stichwort über das Grundkontingent hinausgehende Waffen. Und warum eigentlich die fünfte und nicht die dritte. Kann es sein das Du ganz "gefährliches" Halbwissen beiträgst? Du bist Dir bitte bewusst, daß das Waffengesetz erfordert, das Dein Verein/Verband nicht nur Mitgliedschaft im Verband und 12/18 Trainingsteilnahmen bescheinigen muss, sondern auch daß geeignete Schiessstände und passende Disziplinen für die beantragte Waffe vorhanden sind. Daran kann es insbesondere bei dem ein oder anderen z.B. DSB Verein/Verband ganz massiv scheitern, wenn Du z.B. auf besondere Kaliber und Selbstlafebüchsen schielst. Über welchen Verband reden wir in Deinem Fall?
  7. Ja, bist ein großer Sprücheklopfer, ganz offensichtlich. Passt...
  8. Hat es beim BdMP auch, aber nicht bei den Schießleitern, sondern üblicherweise bei den Landesreferenten bzw. dem Landessportleiter, die die Meisterschaften ausrichten. Erleichtert ungemein die Antragsbearbeitung bei über das Grundkontingent hinausgehende Waffen durch den LV...
  9. Ich vermute Du siehst Dich selbst als Edelmann, also der stereotyper Sozialautist und Antisympath auf der Schießbahn, der zum Training oder Wettkampf 30 min zu spät kommt, sich dann aufregt dass er nicht sofort schießen kann, dann mit seiner Edelknarre alles auf dem Stand kaputt schießt außer dem Ziel und dann sofort, ohne Hülsensammeln, weg muss "wir essen früh zu abend...", sich aber gleichzeitig ungefragt überall und jederzeit darüber aufregt, wenn der Mitgliedsbeitrag im Verein oder Standgebühr als Gastschütze sich nicht im Cent-Bereich bewegt, denn Du bist ja schlau, all die Idioten die sich ehrenamtlich das WE oder den Feierabend versauen machen das ja nur wegen der Machtgier, kosten den Verein also nix, somit soll er Dir gefälligst Dein Schießen kostenneutral oder besser noch subventioniert zur Verfügung stellen...
  10. Nur geringfügig weniger bescheuert, als, nach dem es einen Personenschaden gegeben hat, den Tatort zu sanitarisieren... Wer so wenig doof ist wie Du tauscht bestimmt auch die wiedergeladene Munition gegen Fabrikmun aus, schleift die Leiche von 10m auf 25m, weil der Stand nicht für Mehrdistanz freigegeben ist etc. etc.
  11. Wobei im Text von mehreren Tätern gesprochen wird, die geschossen haben. Das mit den 30 Einschusslöchern ist garantiert purer Zufall. Der Qualitätsjounalist zählt dann eins und eins bzw. hier 30 zusammen....
  12. Naja, Bildzeitungsniveau halt. Korrekt im Sinne des BMI muss es natürlich heißen "Die Täter feuerten insgesamt 30-mal - drei ganze Magazine, dank des 2020 eingeführten Magazinverbotes".
  13. Hhm spannend, für die Teilnahme am (in DEU verbotenen) Combatschiessen im Ausland beim BKA ne Ausnahmen vom Magazinverbot beantragen...
  14. Stefan, durch die Klingenlänge ist es verboten, das Messer zu führen (§ 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG). Erwerb und Besitz ist kein Problem und auch nicht unter Genehmigungsvorbehalt. Da keine verbotene bzw. genehmigungspflichtige Waffe greifen auch nicht die Regelungen zur Lagerung im Waffengesetz (§ 36), außer Abs. 1. Somit im Zweifelsfall mit der Fluggesellschaft abklären ob im aufgegebenen Gepäck irgendwie ein Problem, eigentlich nicht mal das erforderlich (oder wolltest Du die eh wegen Deines BW-Einhand-Taschenmessers, daß genau so betroffen ist, informieren?). Dort im geschlossenen Behältnis (Verpackung, Klebeband) um der Diskussion Führen in DEU weitestgehend aus dem Weg zu gehen. Zollfreigrenzen überprüfen, in wie weit vielleicht Umzugsgut oder unterhalb der Wertgrenzen für Verzollung (imho 430€). Sonst wird verzollt. Betreffend an die Wand hängen, an der "I love myself Wand" auf Arbeit (Deiner Arbeit!) unproblematisch, zuhause eigentlich auch, wenn Zugriff Unbefugter nicht gegeben ist (§ 36 Abs. 1).
  15. Bounty

    IPSC Training mit/ohne SuRT

    Danke Stefan, damit dürfte alles gesagt sein!
  16. Warum sollte eine Ausbildungseinrichtung, die junge Menschen zu Offizieren ausbildet, Einsatztaktiken, die entweder bei der Infanterie oder den Spezialkräften oder bei der Polizei verordnet sind, debattieren? Lehren tut man es dort auch nicht...
  17. Beschwer Dich bei Deinem Idol in Moskau! Denn der ist der einzig der das zur Zeit macht. Ich sehe Du bist ungeeignet zu erkennen, das Frieden ohne Freiheit wertlos ist, und Du am Ende beides nicht bekommst, egal wie sehr Du Dich dem Verbrecher anbiederst. Dann viel Spass in einer unwürdigen, ehrlosen Existenz als niederste Lebensform, Leben für nichts, anstatt für etwas zu stehen und zu sterben...
  18. Dir ist schon klar, dass bei dieser Einstellung der mit den Atomwaffen Dich nach Belieben erpressen und missbrauchen kann. Anstatt sich zu wehren und zu kämpfen lässt Du dich täglich vergewaltigen, immer und immer wieder, und bist dem Täter auch noch dankbar das er Dich nicht tötet. Wie gesagt, armseelige, feige und auch durch und durch dumme Einstellung, die Du Dir da schönredest...
  19. Mit dem droht Dein Friedensfürst in Moskau, sonst niemand. Aus Deiner Sicht ja aus edelsten Motiven und weil Ihn die Ukraine (ohne Atomwaffen) so bedroht. Es geht nicht um eine Neutralität der Ukraine (übrigens zu Bedingungen die Moskau diktieren will), es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das hier erneut von Putin mit Füssen getreten wird. Genau so wie die Achtung der territorialen Integrität eines Staates, auf die Putin regelmäßig scheisst, wenn es seinen Machtphantasien dient. Zur Vermeidung eines (Atom)krieges mit dem nur Moskau droht oder ihn führt, kann man natürlich alle moralischen Werte und sich selbst aufgeben und die Verbrecher immer und immer wieder gewähren lassen, anstatt klar die Grenzen aufzuzeigen. Wie die Frau die den Vergewaltiger nicht anzeigt, in der Hoffnung dass der sie auf Grund des gezeigten Wohlwollens nicht erneut vergewaltigt. Du bist entweder bezahlter Moskau-Troll oder halt die elendste und verabscheuungswürdigste Form des opportunistischen Untertan, zur Freiheit und Mündigkeit, als Bürger in einer freiheitlichen, regelbasierten Ordnung ungeeignet. Aber ideal geeignet als willfähriger Aufseher im Gulag oder KZ.
  20. Stimmt, stattdessen hat man sich erst die für die eigenen Interessen wichtigsten ukrainischen Landesteile mit Waffengewalt raus filetiert. Aber das ist ja aus Deiner Sicht bestimmt ein reiner Akt der Selbstverteidigung. Und das die Ukraine ihr Recht als souveräner Staat wahrnimmt, selbst zu entscheiden, in welchen internationalen Organisationen sie Mitglied sein möchte legitimiert einen durch Völkerrecht geächteten Angriffskrieg? Mein Nachbar will Mitglied der Partei DIE GRÜNEN geworden. Ich finde die Partei blöd. Ich gehe gleich rüber und zünde sein Haus an und vergewaltige seine Frau und Tochter. Dient rein meiner Sicherheit, wo ist das Problem...
  21. Nachdem die bereits einmal 70 bzw. 45 Jahre Mitgliedschaft bei den Russen genießen durften, all inclusive mit Holodomor, Gulag und NKWD, haben komischerweise die ukrainischen Zivilisten ein viel geringeres Problem mit dem Heldentod als mit einer weiteren Mitgliedschaft beim 1. FC Putin. Mancher bevorzugt es halt aufrecht stehend zu sterben als auf Knien weiter zu leben. Du bist vermutlich eher der Typus syrischer Held, sprich Frauen, Kinder und Alte im Krieg zurück lassen, selber als erster flitzen und im deutschen Sozialstaat dauerhaft einquartieren.
  22. Sie können es, mehr als die Afghanischen Ziegenhirten die erst den Russen und dann dem Westen den Arsch rasiert haben...
  23. Mal wieder die gesammelte WO-Kompetenz! Was ist Eure Empfehlung, soll DEU der UKR ne Lizenz für das NWR geben, damit dann jeder Besitzer und Bauteil erfasst werden kann. Da kämpft ein Land um sein nationales Existenzrecht und Überleben, seine Freiheit. Die organisieren gerade den totalen Widerstand, Major v. Dach wäre begeistert. Und die Klugscheißer hier diskutieren, warum das keine gute Idee ist, weil die Waffen ja in Deutschland auf dem Schwarzmarkt landen könnten und Waffen ja grundsätzlich nicht in die Hände von Privatpersonen gehören (merkt Ihr es eigentlich noch?), mit Verweis auf Libysche Bürgerkrieger und Albanische OK.
  24. Selbst wenn das AUG das tut, es ist bedeutungslos. Dir fällt Deine Waffe aus einem Meter Höhe auf einen harten Untergrund und Du merkst das nicht und Du machst Dir im Anschluss keine Gedanken über den (Lade-)Zustand Deiner Waffe? Als erstes mal am Abzug zerren, ob der noch gut ist, am besten gleichzeitig Sichtkontrolle ob die Mündung beschädigt ist? Im Kreiswehrersatzamt wäre das Urteil jetzt wohl "Aufgrund Geisteszustand nicht zum Wehrdienst geeignet". Der alte Cooper rotiert wohl in seiner Kiste über solche Überlegungen...
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