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Naja, das war diese Modeerscheinung Anfang der 90er, daß man ja bei Polymer-Magazinen entsprechende Nasen seitlich am Magazinkörper haben könnte, damit man ohne spezielle Koppler eben Magazine koppeln kann. Beim StG90 und G36 genau so als geniale Idee verkauft. In der Praxis dann das Magazintaschengewürge und die Truppenlösung "Irreperable Beschädigung von Wehrmaterial mittels Dremel", zack und ab.
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Ah ja,und bei wievielen anderen Waffen passiert das, G36, AR15 anybody? Noch nie davon gehört, das dieses Problem irgendwo aufgetreten ist, geschweige denn gehäuft. Theoretischer Vorteil in einer theoretischen Welt. Und am Ladezustand ändert sich nichts, es sei denn die einzige Patrone in der Waffe ist im Patronenlager und das Magazin ist leer. Wer beim Brasscheck eine Patrone herausrepetiert ist vermutlich körperlich/geistig behindert oder hat keine Ausbildung. Dieses versehentliche Herausrepetieren passiert Dir ständig oder ist das Grund warum Du auf AK umgestiegen bist? Ist auch toll, daß Du das bei gesicherter Waffe machen kannst, an einer Waffe die man nicht mal gesichert entladen kann. Bei so ziemlich allen anderen Waffenmodellen ist beides absoluter Standard! Bitte was? Fertigladen durch fallenlassen der Waffe? Aus wieviel Kilometer willst Du denn die Waffe abwerfen, damit sie durchlädt. Und wie stellst Du sicher das sie genau rückwärts auf die Schulterstütze fällt, denn mit einer Querbeschleunigung kommen wir bei dieser Ladetechnik ja nicht weiter. Und wer sind die vielen Selbstladewaffe wo das passieren kann, also so ganz theoretisch. Im Vergleich zu Deinem versehentlichen Herausrepetieren durch hängenbleiben ein noch seltener bis konstruiertes Problem. Erweiterte Störungsbeseitigung. Ok wer die Waffe nicht zum schießen sondern ausschließlich zum Entladen einsetzt, und dabei panische Angst hat eine Patrone zu verlieren, der kennt das nicht... Ja, bei schlechter Ausbildung und unerfahrenen Ausbildern die häufigste Übung, zusammen mit Zerlegen/Zusammensetzen der Waffe bis man den Schlagbolzen in der Hand hat.... Und wo liegt jetzt dieser bequeme und tolle Vorteil gegenüber all den anderen Systemen wo die linke Hand den Spannhebel bedient und die rechte Hand die Patrone auffängt, also die Vorgehensweise beim G3, G36, SCAR, ACR, AR15 etc. etc.? Ich bleibe dabei, dieser geniale Konstruktionsvorteil der AK erschließt sich mir nicht und warum das ein riesen Vorteil der AK gegenüber anderen Waffen ist, es sei denn ich suche Probleme für meine Lösung... Man kann sich die AK auch krampfhaft schönreden...
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Warum? Weil man den Spannhebel nur bei entsicherter Waffe manipulieren kann und den Verschluss nicht in der hintersten Position festlegen kann? Eher No-go bei moderner Waffe. Millionen Wehrpflichtige haben das beim G3 hinbekommen und beim G36 ist es das selbe Verfahren (Bedienung Ladehebel mit links, rechts fängt Patrone auf). Und wie bereits von anderen geschrieben, eine Tätigkeit die nicht im Gefecht durchgeführt wird. Wo liegt Dein psychomotorisches Problem?
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Na komm Jacques, die Bedien- Ergonomie des G36 ist, auch im Vergleich zu vielen anderen Sturmgewehren gut. gerade auch für beidseitige Bedienung. Dafür ist halt der Rest der Waffe Müll...
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Ganz in Sinne des Autotests des neusten Ladas. Zusammenfassung: "Der beste Lada den wir je getestet haben. Leider immer noch ein Lada..." Das Galil und das Galil ACE bei der optimalen Ergonomie ins Spiel bzw. die Diskussion zu bringen ist schon mutig. Die schleppen beide soviel AK-DNA mit, aus der man nix machen kann...
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Wow, was für ein sachliches Argument. Du fühlst Dich also körperlich und geistig uralt? Mein Mitgefühl, Opa. Wir werden sehen. Braucht ja nur einen Jäger der mit seiner schallgedämpften "Jagd-MP5" Amok läuft, dann schultern danach zwar noch Jäger ihre Waffen, nur sind das dann Staatsbedienste die Du mit deiner Steuer bezahlst. Regulierung des Wildbestandes geht auch ohne privaten Waffenbesitz, wenn Gesetzgeber und Regierung es nur wollen... Und in Brasilien schütten sie sogar den Kaffee ins Meer. Dein Pseudoargument hat jetzt was mit dem aktuellen Problem der Jäger zu tun? Genau, nix, aber zum stänkern reicht es natürlich... Ich sag ja, Minderwertigkeitsgefühl...
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So ein Minderwertigkeitsgefühl, das Du dir verzweifelt Neider wünscht wo keine sind? Einer der Hauptgründe warum wir kein Lobby hinbekommen. Man erhöht den eigenen Grund Waffen zu besitzen und negiert den der anderen im Sinne von "die wollen mir was wegnehmen". Leider klischeehaft bei Jäger viel häufiger ausgeprägt als bei den Sportschützen. Dabei haben sich die Jäger die aktuelle Diskussion mit der Deckelung Anzahl Lw ganz allein eingebrockt.
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Immer wieder die selbe ungeeignete Argumentation "man kann nur eine gleichzeitig bedienen". Der Gesetzgeber und die Ministerialbürokratie sehen in den "Sammlungen" vorallem die Möglichkeit, das eine einzelne Person ganze Gruppen ausrüsten kann die selber keinen Zugang zu genehmigungspflichtigen Waffen haben (dürfen/sollen). Man kann sich in diesem Zusammenhang auch fragen, warum der Para. 5 WaffG immer länger wird... In diesem Zusammenhang in der Expertenanhörung des Innenausschusses des Bundestages im Sommer 19 zum Waffengesetz mal die Äußerungen des "Rechtsextremismus-Experten" und die anschließenden "geliefert wie bestellt" Einlassungen des Polizeigewerkschafters zu "Waffensammlungen" sich nochmals zu Gemüte führen...
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Roni Anschlagschaft mit Glock 17 schießt zu hoch
Bounty antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Diese Disziplin gibt es halt bloß nicht, gem. Sporthandbuch. Entweder DP3 oder DP3 vor 45. Für beide gilt die DP-Liste. -
Roni Anschlagschaft mit Glock 17 schießt zu hoch
Bounty antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Nein, nicht zulässig. Und neben der Sportordnung https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2020/register/Register_8.pdf immer auch die Dienstpistolenliste für DP3 https://www.bdmp.de/sport/dienstpistolenliste/ beachten. Die einzigen zugelassen "modernen" DP sind die Glock 17 und die Steyr M9. Und beide nur mit Bubitz oder IGB Anschlagschaft. -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Bounty antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Dann ließ die Überschrift der ganzen Diskussion! -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Bounty antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Nochmal! AWaffVwV 36.2.9, Hervorhebungen durch mich Kann es sein, das die AWaffV den Begriff Gebäude sowohl für Häuser als auch Wohnungen verwendet bzw. eine Wohnung gleich einem Gebäude einstuft?! Je nach Lesart kann man dann zwei Sichtweisen haben, bei der Betrachtung eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen. 1. Die Wohnung im der Waffen gelagert werden muss dauerhaft bewohnt sein. 2. Nur irgendeine Wohnung im Gebäude muss dauerhaft bewohnt sein um alle Wohnungen (bzw. die Wohnung in der die Waffen gelagert werden) als dauerhaft bewohnt einzustufen. Im zweiten Fall, auch mit Bezug auf Dein Foto mit der "Eiger-Nordwand", wäre somit das Gebäude ständig bewohnt und es gebe keine Auswirkungen auf die rechtlichen Vorgaben für die Lagerung von Waffen, wenn irgendwo noch eine Wohnung dauerhaft bewohnt ist, selbst wenn diese weder an die Wohnung mit der Waffenlagerung unmittelbar angrenzt bzw. auf der selben Etage liegt, den selben Gebäudeeingang nutzt etc.! Geht die Behörde somit davon aus, das Nachbarn sich gegenseitig in der Form überwachen, das sie unaufgefordert verdächtigen Hinweisen auf einen möglichen Einbruch in einer anderen Wohnung nachgehen, quasi alle Wohnungen im Gebäude beaufsichtigen (Kontrolle Zutrittsberechtigung, Regelmäßige Kontrolle Zustand und Verschluss Wohnungstür und Fenster etc.)? Hhm, ich hätte da kein gutes Gefühl, wenn ich auf meine einjährige Weltreise gehe und nix mit der Behörde abgesprochen habe, weil ganz hinten im Plattenbau wohnt ja noch die alte Frau Schmidt... -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Bounty antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Falsch! Und @P22 hat bereits auf die entsprechende Fundstelle verwiesen, AWaffVwV 36.2.9: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Eine "normalen Urlaubsabwesenheiten" ist überhaupt kein Problem. Was "normal" ist entscheidet dann, wenn bei Rückkehr die Waffen fort sind, vermutlich das Amt und ggf. später ein Gericht. Ich gehe davon aus das die vom TS skizzierte Abwesenheit von zusammenhängenden 3 bis 12 Monaten von keiner der beiden Stellen als normaler Urlaub bewertet werden. -
https://germangunworks.com/ueber-uns/
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Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Bounty antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Danke für die Fundstelle. Dort stehen aber für "Gebäude" auch nur etwas von "normalen Urlaubsabwesenheiten" und interessanterweise zu (Pendler-)Wohnungen von Aufenthalt "nur in einem Teil der Woche" und "in der Regel als dauerhaft bewohntes Gebäude einzustufen". Und nun lesen wir uns nochmal die Darstellung der Ausgangslage des TS insbesondere zusätzlich auch noch mal die Überschrift durch. Ja, @P22 das WaffG und die nachgeordneten Verordnung treffen keine Regelung wie genau bei einer Wohnung zu verfahren ist. Bei einer Abwesenheit von 3 bis 4 Monaten (am Stück) bis ggf. ein Jahr würde ich trotzdem die Behörde vertrauensvoll informieren, ob die Beaufsichtigung des Schrankes durch das Blumenkommando ausreichend ist. -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Bounty antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Was hat Para 13 AWaffV mit Bedürfnis zu tun? https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Was @highlower anspricht ist allerdings in der Tat ein Nebenkriegsschauplatz, in diesem Fall auch am Thema vorbei da der TS ja offensichtlich Jäger ist. Na dann kann man ja in der Ferienwohnung im Appartementblock dauerhaft Waffen lagern, selbst wenn man nur im Sommerurlaub, 4 Wochen im Jahr, vor Ort ist. Könnte im Schadensfall spannend werden, gegenüber dem Ordnungsamt und gegenüber der Hausratversicherung... Aber ja, die Verordnung spricht von Gebäude (und in der Waffensachkunde wird gerne die Jagdhütte als Beispiel genannt) und dann kann man wie @Suerlaenner argumentieren. -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Bounty antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Vielleicht wegen AWaffV Para 13? 4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen. Im Versicherungsrecht ist ein Haus/Wohnung dauernd bewohnt wenn sich an mindestens 5 Tagen in der Woche jemand dort aufhält. -
Ich höre ein extrem lautes Mimi aus Deiner Richtung. Ich zitiere mich einfach nochmal selbst, da Du ja scheinbar selektiv liest und dann mitten in den Sätzen aufhörst weiter zu lesen und zu denken...
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Ich hab Deine Aussage mal korrigiert. Und genau so erklären Sie daß auch dem Verfassungsschutz, wobei der Ihnen ja eh weisungsgebunden unterstellt ist... Weder Politik noch Ministerialbürokratie haben ein Interesse am Zusammenbruch der Gesellschaftsordnung oder des momentanen politischen Systems. Zumindestens nicht solange sie üppige Diäten, Dienstbezüge und Ruhegehalt beziehen können, dafür geht es ihnen in diesem System einfach zu gut...
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Das ist aus Sicht der Ministerialbürokratie und Politik nicht egal. Weil die immer von Weltuntergangs- und Bürgerkriegsszenarien ausgehen. Mit 20 Waffen kannst Du aus deren Sicht 19 an deine einschlägig vorbestraften Nazi/Reichsbürger/Querdenker/Impfgegner-Freunde (oder wovor auch immer Politiker und politische Beamte wirklich Angst haben) ausgeben, die anders vermeintlich nicht an Schusswaffen gelangen würden.
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Die Möglichkeit hat aber, im Gegensatz zu den Jägern, der Gesetzgeber bereits 2020 geschlossen. Als Sportschütze kommt man ohne Nachweis der konkreten Verwendung und regelmäßigen Ausübung nicht mehr weit und es gibt auch nichts zu erwerben.
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Dummerweise zählt in unserer faktenfreien, emotionalen Politik aber weder der Durchschnitt noch ein realistischer Maßstab. Es reichen ein paar "Einzelgänger", um das Klischee der ganzen Gruppe zu definieren. Wir erinnern uns, ein sammelwütiger "Jäger" mit irgendwas um die 700 Lw, zack, gelbe WBK für zehntausende Sportschützen gedeckelt...
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Artic Warfare - Zuverlässigkeit von Sturmgewehren
Bounty antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das übergießen der Waffe (über die Seite) macht das ganze eher theoretisch. Kurzes, vollständiges Eintauchen aller Waffen oder besser Beregnung in der üblichen Trageweise (vermutlich Mündung nach unten) wäre realistischer. Die Temperatur ist hier ja nur in kleineres Problem, es ist das Wasser das überall rein geht. Im jedem Fall hätten wir es aber mit einem doofen Operator zu tun, der seine Waffe ignoriert, nachdem sie patschnass geworden ist. -
Artic Warfare - Zuverlässigkeit von Sturmgewehren
Bounty antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Genau, und wenn Du mit deinem feuchten Atem zuviel Richtung Gewehr atmest, ist das irgendwann ein kompletter Eisklumpen! Wieviel Wasser willst Du denn durch Nitrocellulose produzieren? In Hollywood brennen die damit Wunden aus, aber das man damit Wasser produzieren kann (genug für ein warmes Süppchen?), Sachen gibts... -
Artic Warfare - Zuverlässigkeit von Sturmgewehren
Bounty antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Weil es grundsätzlich kein schlechtes Gewehr ist. Und beim Einsatz in extremen Bedingungen die richtige Handhabung (und Vorbereitung) wichtiger sind als die technischen Details der Waffe... Und so schlecht scheint es dann, auch im Vergleich zu anderen Konstruktionen selbst bei "Arctic Warfare" nicht zu sein. Wir erinnern uns: -Die Amis führen das AR auch bei Ihren Truppen in Alaska. -In der kanadischen Armee ist ein Colt Canada DI AR die Standardbewaffnung. Auch die haben ganz viel kaltes Wetter. -Bei den norwegisches SF fällt das frühe HK416 wegen Problemen durch, stattdessen beschaft man DI AR (die kanadischen). Auch in Norwegen ist viel kaltes Wetter, insbesondere jenseits des Polarkreises. -Das Königreich Dänemark führt ebenfalls das Diemaco als Standardbewaffnung und ersetzt gerade seine HK417 DMR (Wie jetzt? Skandal!) durch ein DI AR10. Schon komisch, von den 7 Staaten mit Territorium nördlich des Polarkreises haben 4 ein AR mit DI-System. Von den übrigen 3 verwendeten zwei eine AK-Konstruktion, wobei Finnland ja gerade auch Richtung AR-Design "überläuft". Schweden sucht wohl ebenfalls was neues als Ersatz für die FN FAC aka AK5.