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Sentinel

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  1. Irgendwie blicke ich nicht durch, vielleicht kann jemand helfen: Ich möchte mir eine "offene" >20 Joule LP zulegen, entweder die Weihrauch HW44 oder die Hatsan Jet II. Beide sind "Repertierer" mit Trommelmagazin. Habe die "Grüne", die alte und die neue "Gelbe" WBK. In §14 Abs. 6 WaffG steht nun für den Eintrag in der Gelben: "...einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition". Da die o.g. Waffen nun keine Halbautomaten sondern Einzellader sind, aber keine Patronenmunition verschießen, werden die nun auf gelb oder grün eingetragen? Oder mache ich hier einen Denkfehler? Gruß, Sentinel
  2. Nee, hatte doch geschrieben daß meine alte Gelbe von 1986 voll war und ich vor kurzem eine Neue beantragt und bekommen hatte...
  3. Wozu einen Antrag ausfüllen wenn der Händler einen Waffenbrief mitschickt wo alles draufsteht - darauf ist doch ersichtlich daß es sich um 1 Waffe handelt und nicht um eine Ganze UND eine Zerlegte, das kann man doch schon an den identischen SN erkennen?
  4. Danke, ja ist vielleicht besser. Obwohl ja keine Adresse oder sowas dabei stand.
  5. Hast reklamiert - und falls ja, hast ne neue WBK bekommen oder wie haben sie reagiert? Ich habe mich gestern noch beschwert per Mail, aber der SB ist ab vorgestern in Urlaub. Das hätte mich auch nicht gewundert, aber es ist nur 1 Eintrag auf der Rechnung.
  6. Hallo Gemeinde, letzten Monat hatte ich eine neue Gelbe bekommen, da meine alte Gelbe von 1986 voll war. Habe mir dann einen Browning Unterhebel-Repertierer .22 neu gekauft, der dann dort eingetragen werden siollte. Gestern nun habe ich die WBK zurück bekommen mit 4 !!! Einträgen. Jetzt ist die halbe WBK mit den 4 Einträgen der selben Waffe mit 4 identischen Seriennummern belegt. Der Verkäufer hat auf dem mitgelieferten Waffenbrief richtigerweise die Waffe selbst, das Gehäuse, den Lauf und den Verschluss aufgeführt, aber alle halt mit der gleichen Seriennummer. Dies wurde nun von den fleißigen Beamten in der Kreisverwaltung alles schön übernommen und in der WBK vermerkt. Würde heißen, bei noch einer Waffe ähnlicher Art wäre mit insgesamt 2 Waffen die WBK voll - und wäre ich Anfänger und wollte mir 10 Langwaffen zulegen würde ich 5 WBK's mit mir rumschleppen. Hab ich was verpasst, ist das jetzt immer so daß die Einzelteile einzeln eingetragen werden? Gruß vom Sentinel
  7. Unter anderem habe ich eine S&W Typ 645 .45 ACP, in 1986 neu gekauft. Schönes Teil, aber der Abzug ist grottenschlecht - schrubbt und es bricht einem fast den Finger bis der Schuß mal kommt. Also habe ich verschiedene Büchsenmacher angefragt ob man das verbessern könnte, überall Absagen, es gäbe keine Ersatzteile mehr dafür. Also bleibt nur der Weg zu einem Wechsel, vielleicht Glock oder SigSauer? Egal, hab dann mal bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt daß ich die S&W verkaufen oder verschrotten möchte und mir dafür eine im gleichen Kaliber zulegen möchte. Er meinte das sei kein Problem, ich müßte dann nur ein neues Bedürfnis beantragen. Auf meinen Einwand, daß das Bedürfnis für Kaliber .45 doch schon vorliegt und ich nur die Waffe gegen eine andere tauschen möchte meinte er, daß das halt nicht so einfach geht, sondern eben nur nach Vorlage eines Bedürfnisnachweises. Auch wenn mal eine Waffe beschädigt und unbrauchbar wird, ist ein Bedürfnis für eine neue gleichen Kalibers notwendig. Ist das denn überall so, konnte jedenfalls im WaffG nichts dazu finden?
  8. Thema erledigt. Heute hat mir die KVW auf meinen Widerspruch hin geschrieben, daß ich keinen Bedürfnisnachweis erbringen muß, sondern lediglich eine Bestätigung von meinem Schützenverein daß ich dort Mitglied bin. Geht doch... 🙂 Und danke für die zahlreichen Kommentare.
  9. Hatte ich, die Pumpgun, die wurde umgetragen in die Grüne, aber sonst keine.
  10. ??? Nee, das hatte ich nicht geschrieben...
  11. Ja die habe ich schon, einige Mehrlader und mehrere Halbautomaten - aber alle auf der Grünen. Wie sieht es aber aus wenn ich einen Mehrlader als Repertierer auf der Gelben eintragen möchte, brauche ich dazu die "neue Gelbe"? Wird deswegen von der Behörde verlangt einen Bedürfnisnachweis vorzulegen weil ich ja nur die "alte Gelbe" habe, also für Einzellader?
  12. Hast schon Recht, sind Repertierer, aber Einzellader, teils umgebaut von Mehrladern. Bis auf eine Pumpgun mit 6 Schuß 12/70 im Röhrenmagazin, die wurde in die Gelbe zwar eingetragen, habe sie aber später in die Grüne umschreiben lassen. Also handelt es sich um die "alte Gelbe". Vielleicht will die Behörde deshalb einen Bedürfnisnachweis, weil sie jetzt eine "neue Gelbe" für Repertierer ausstellen will? Aber grad deswegen blick ich jetzt gar nicht mehr durch. Wie du richtig geschrieben hast können auch Einzellader Repertierer sein - und die "neue Gelbe" gilt auch für Repertierer, was in der "alten Gelben" noch nicht der Fall war.
  13. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Also - meine gelbe WBK wurde 1985 ausgestellt und wurde seitdem nicht durch eine andere ersetzt, lediglich kamen die im Laufe der Zeit erworbenen Waffen hinzu. Was mich jetzt verwirrt - wie Stefan Klein schrieb - dürfte es sich ja dann um die "alte" Gelbe handeln, aber es stehen trotzdem mehrere Repertierer drauf. Das passt dann doch nicht, oder ?? Boernsn - Meinst du daß die Behörde bei einer Erweiterung bei voller WBK (also ne zweite Gelbe oder so) auch Repertierer zulässt und nicht nur EL - obwohl, wie oben geschrieben, in meiner alten schon Repertierer drinstehen? PetMan - Ach, hast du das Thema auch schon durch? Habs befürchtet daß das wohl eine größere Story wird ähnlich wie in deinem Fall. Bin aus Rheinland-Pfalz. Fyodor - So wie bei dir hatte ich mir das auch vorgestellt. Allgemein - wie würdet ihr euch in meinem Fall verhalten? Ich habe jetzt erst mal nach den Rechtsgrundlagen gefragt, weshalb die Behörde einen Bedürfnisnachweis verlangt. Morgen werde ich wohl Antwort bekommen.
  14. Hallo, ich hab seit über 35 Jahren 2 grüne und 1 gelbe WBK. Die gelbe WBK ist zwar mit 8 eingetragenen Waffen (optisch) voll, jedoch durch Verkauf einiger Waffen sind tatsächlich nur noch 3 Waffen darauf registriert. Nun wollte ich mir einen neuen Repertierer zulegen, aber der Sachbearbeiter der Waffenbehörde teilte mir mit, dass das nicht geht weil die gelbe WBK ja „voll“ wäre. Deshalb müsste ich einen Bedürfnisnachweis nach §14/4 erbringen für eine neue gelbe WBK. Auf meinen Hinweis, dass ich das Kontingent von 10 Waffen auf der Gelben ja noch nicht erreicht habe und die Karte lediglich optisch voll ist und mir deshalb rein theoretisch noch 7 weitere Langwaffen zulegen könnte meinte er, dass durch die lange Zeit seit 1985 mal wieder ein Bedürfnisnachweis angebracht wäre. Im §14/6 steht allerdings: „Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird … eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen … berechtigt.“ Da steht „unbefristet“ und nicht: „muß gelegentlich überprüft werden“. Wie seht ihr das, kann/darf/soll der Sachbearbeiter das so einfach fordern oder kann ich darauf bestehen - notfalls mit Rechtsunterstützung - dass mir problemlos eine neue Gelbe ausgestellt wird?
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