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Bounty

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  1. Kanne81, zum Zeitpunkt des Entstehen des § 6 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) waren es aber Kat. B Waffen, erst mit der EU-FWR wurden Sie zu Kat. A. Ansonsten Zustimmung, rein politisch emotional, frei von Fakten und Gründen, wollen "die Politiker" und einige Ministerialbeamte das einfach nicht...
  2. Tony, alles was Du schreibst mag richtig sein und der IPSC-Verband mag das so sehen. Die Frage ist aber wie sieht das BKA das? Oder das BMI als weisungsbefugte übergeordnete Dienststelle des BKA? Interessanterweise verwendet ja der 6 (3) AWaffV eine ähnliche Formulierung bei Ausnahmen von den verbotenen Waffen "wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt". Basierend auf Deiner Sichtweise könnte man ja eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz (und Nutzung?!) eines normalen Magazins für die Teilnahme an der DM IPSC des BDS beantragen, ist bestimmt "national bedeutend", spätestens jetzt könnte der BDS die DM mit normal großen Magazinen anstatt den 10er Krepeln schießen lassen, spätestens jetzt könnte der BDS mit Bezug auf 6 (3) AWaffV eine grundsätzliche Ausnahme vom 6 (1) 3. AWaffV (halbautomatische Langwaffen mit Magazinen >10 Schuss Kapazität) beim BKA beantragen, so wie der BdMP das mit seinen kurzen Revolver bei 6 (1) 1. handhabt. Dann könnte fast jedes IPSC Rifle-Match in DEU (oder zumindestens die "bedeutenden Lvl3 Matches einschl. der DM) mit normalen Magazinen geschossen werden. Man könnte sogar noch weiter gehen und in der Ausnahme den Freifahrschein sehen, auch im Training die normalen Magazine nutzen zu können, da diese Trainings ja der Vorbereitung der "bedeutenden" Wettkämpfe dient. Wie gesagt, der BdMP hat eine solche Ausnahmegenehmigung für die kurzen Revolver, Voraussetzungen für Erwerbs-Bedürfnis ist anders als normale Kw, aber die Waffe selber darf dann auch im Training und nicht "bedeutenden" Wettkämpfen genutzt werden. Warum hat der BDS diese Ausnahmemöglichkeit, anders als der BdMP nie eingefordert? Warum hat der BDS beim IPSC Rifle den Eiertanz mit den kleinen Magazinen überhaupt mitgemacht, anstatt mit Bezug auf "international und bedeutend" nicht schon seit 2004 anders vorzugehen? Kann81 benennt hier einen wichtigen Punkt. Ich vermute einfach, weil das BKA deutlich zu verstehen gegeben hat, das man mit einer handvoll kurzläufiger Revolver (für deren Erwerbsvoraussetzungen, neben Mitgliedschaft in einem seltenen Verband auch noch ein seltener Wettkampf auf einer seltenen Mehrdistanzschießbahn erforderlich ist) kein Problem hat, aber halbautomatische Langwaffen mit riesen Magazinen "nicht will, basta!". Vielleicht mag Fritze Gepperth hier antworten, vielleicht schweigt er dazu.
  3. Wie sagt Didi Hallervorden so schön "das ist nur Ihre Sicht der Dinge". Gem. Definition IPSC ist Lvl 3 eine regionale, sprich nationale Veranstaltung. Üblicherweise sind Nationale Meisterschaften ja auch Lvl3. Erst bei Lvl 4, continental gem. IPSC, wird es international. Und ja, Du kannst natürlich auch als Deutscher z.B. an den tschechische oder norwegischen National Championships teilnehmen. Internationale Teilnehmer sind möglich, sind aber trotzdem nationale Lvl 3 Matches. Und ja, Du kannst auch an einem Lvl 1 der 2 Match teilnehmen, als internationaler Teilnehmer... Als Berufspessimist sehe ich nun bei der Ausnahmegenehmigung für Magazine normaler Kapazität (>10) des BKA die Formulierung "national/international bedeutsamer Wettkampf", wundere mich, dass man nicht stattdessen die allgemeinere Formulierung "Wettkampf im Ausland" gewählt hat (das man eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme DM IPSC BDS in DEU mit >10 Magazinn schaffen will, wäre ja völliger Wahnsinn), denn auch in der Expertenanhörung im BT ging es allgemein um Wettkämpfe im Ausland als Begründung. Nun frage ich mich, ob es wohl eine bestehende Definition für diesen Begriff im BKA gibt, der rechtlich belastbar ist und ob es auch nationale/internationale unbedeutende Wettkämpfe gibt. Setze ich meinen Aluhut auf, sage ich mir natürlich "die haben das genau so formuliert, damit die Teilnahme Lvl3 oder geringer im Ausland keine Ausnahmeregelung für die Magazine begründet. Lvl 1 und 2 grundsätzlich unbedeutend, Lvl 3 nur wenn der Bearbeiter BKA eine besondere Bedeutung erkennen kann, was er natürlich nicht erkennt. Haben ARD und ZDF über diesen Wettkampf in den Abendnachrichten berichtet? Waren mehr als 20.000 Zuschauer anwesend? Sehen se, unbedeutend...".
  4. Oder wenn abgelehnt wird, mit der Begründung, dass man zwar an Wettkämpfen im Ausland teilnimmt (teilgenommen hat, teilnehmen wird?), die aber nach Bewertung BKA nicht "international bedeutend" sind. Also alles unter IPSC Lvl 4/5.
  5. Finde ich gut, dass Du Deine Beiträge so selbstkritisch bewertest!
  6. Dann sollte es ja überhaupt kein Problem sein, diese genau so zu behandeln wie den Baumarkt oder Elektromarkt, wenn es um das Risiko einer Corona-Infizierung geht. Wie ich schon zuvor schrieb, eine Schwimmhalle oder ein Fitnessstudio ist hochgradig problematischer. Aber die Fraktion "Sportstätte ist Sportstätte, Ihr habt ja keine Ahnung was uns noch bevorsteht, wer denkt denn an die Kinder, wer nichts macht, macht nichts verkehrt" möchte ja noch lieber 2 Jahre im Lockdown Modus verbringen, ohne Rücksicht auf Verluste...
  7. Danke liebes Regierungsmitglied, was wären wir ohne Dich! Gib uns mehr Deiner alternativlosen Wahrheiten! Und bitte keine Diskussionsorgien, das will die Kanzlerin nämlich nicht...
  8. Soso, all die ersten Erleichterungen wegen der armen und mit der Erziehung und Betreuung ihrer eigenen Kinder überforderten Eltern, damit die endlich das Homeoffice ohne die Bälger genießen können. Und weil die Kids sich ja auch nicht infizieren können, nur weil bei Ihnen der Krankheitsverlauf in der Regel sehr sehr harmlos verläuft. Ich lach mir nen Ast. Nicht wirklich Dein Argument? Du hast Recht, solange ich brav weiter meine Steuern zahle, kann ich auf alles verzichten, was gesund ist oder mich glücklich macht (was auch wieder Auswirkungen auf meine körperliche Gesundheit hat). Keine negativen Auswirkungen, der Pöbel soll einfach die Schnautze halten... Naja und dann denke ich noch an die paar Tausend Leute die mit Sportschießen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sichern. Damit meine ich nicht den hauptberuflichen Sportschützen (davon dürften wir in DEU eine max. zweistellige Zahl haben) sondern die Büchsenmacher und Waffenzubehör-Hersteller, die Händler, die Betreiber kommerzieller Schießstände etc. etc. und deren angestellte Mitarbeiter. Zu diesen unwichtigen Menschen, für die das ja aus Deiner Sicht kaum negative Auswirkungen hat, kommen jetzt noch ein paar hunderttausend im Bereich sonstiger Sport, ein paar hunderttausend im Bereich Kultur, ein paar hunderttausend im Bereich Tourismus. Sollen Sie halt alle vor die Hunde gehen, Bürger zweiter Klasse halt für Dich, entbehrlich... Das ist eben der Unterschied, ich versuche in der Diskussion darauf hinzuweisen, dass das wieder ermöglichen des Schießens eine kleine Facette in einem größeren Zusammenhang (Sport, Religion, Kultur, Freizeit, Hobby) ist. Es ist eine von ganz vielen Maßnahmen ist, die in den nächsten Wochen angegangen werden müssen in Richtung einer vorsichtigen "Normalisierung" des Lebens. Du reduzierst Deine Argumentation auf das unnötige Sportschießen, damit Du auf die Probleme im großen Zusammenhang nicht eingehen musst. Ich warte weiter auf was stichhaltiges...
  9. Es fehlt in Deiner Liste aber, "wenn es funktioniert, testet man den nächsten Schritt". Hallo, wir öffnen nach knapp 6 Wochen Lockdown Schulen und weitere Geschäfte, weil die Statistiken der letzten 2 Wochen gut ausschauen, aber aus Deiner Sicht ist es unmöglich, jetzt Maßnahmen vorzubereiten, um bereit zu sein, in 2, 4 oder 6 Wochen einige der Schießstände (oder andere Einrichtungen) zu öffnen, wenn es bis dahin keine Rückschläge bei den anderen Schritten gab. Dafür sind dann 6 Wochen scheinbar viel zu wenig Zeit, lieber erstmal 2 Jahre im Lockdown verbringen... Na Gut, dass Du es, anders als selbst Politiker und Wissenschaftler, ganz genau, alternativlos und um so besser weißt! Nenn mal ein paar, bitte! Was ist so viel wichtiger als Arbeit, körperliches und geistiges Wohlbefinden durch Möglichkeiten zur Ausübung Religion, Freundschaft, Sport. Ich glaube Dir ist die soziale Sprengkraft nicht bewusst, wenn man die Bevölkerung auf Zuhause hocken und Steuern und Rechnungen zahlen einschränkt, für Monate oder vielleicht sogar Jahre. Spätestens aber wenn alle, die jetzt noch Arbeit haben, wieder brav arbeiten gehen sollen und die Regierungen dort bereit sind ein Risiko einzugehen (in den öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz) weil sonst die Wirtschaft komplett den Bach runter geht, wird es spannend wie erklärt ist, warum Risiko auf der Maloche akzeptabel ist, beim Sport, in der Kirche oder bei sonstigen sozialen Maßnahmen aber 0% Risiko alternativlos ist.
  10. Wer macht das bei den nun wieder öffnenden Geschäften, den nun wieder öffnenden Schulen? Wer hat denn das bei den Lebensmittelgeschäften gemacht in den letzten Wochen? Wie können die alle öffnen, wenn es aus Deiner Sicht keine klare Regeln gibt? Oder machen da aus Deiner Sicht Bund und Länder einfach mal "Versuch- und Irrtum" ohne Regeln? Wir wissen seit Wochen worauf es beim Corona-Virus ankommt. Allgemein Vermeidung von pers. Kontakt, Abstand, regelmäßige Desinfektion. Zusätzlich Isolierung von Infizierten und Isolierung der Risikogruppen. Wo fehlt es da grundsätzlich an klaren Regeln? Die Frage ist doch eher, können wir die Regeln, die zur Zeit im Supermarkt oder Baumarkt gelten nicht zukünftig auch auf einer Sportanlagen anwenden? Oder in der Kirche? Oder auf Arbeit? Momentan vermeiden wir die Antworten mit "normale Arbeit, Sport, Kultur, Konsumbedürfnisse oberhalb der Ebene Nahrungsmittel, alles nicht systemrelevant, deshalb einfach nein!". Diese Dinge werden in den nächsten Wochen aber zunehmend systemrelevant. Schneller als uns lieb ist... Bitte was? Es ist jetzt schon klar, wer zuständig ist und prüft. Wir haben Ordnungsämter, wir haben Gesundheitsämter und wir haben die Betreiber der entsprechenden Einrichtung. Die drei Gruppen müssen sich halt an einen Tisch setzen, besser in eine Videokonferenz. Die Ämter machen die allgemeinen Vorgaben, der Betreiber entwickelt ein Konzept wie diese konkret auf seiner Anlage umgesetzt und eingehalten werden kann, die Behörden prüfen das Konzept und genehmigen/genehmigen nicht.
  11. Und deshalb wiederhole ich, was ich schon gestern gesagt habe. Jeder Verein, jede Schießanlage muss individuell betrachtet werden. Wenn ein stimmiges Konzept vorgelegt werden kann, kann die eine Anlage wieder öffnen, die andere eben nicht. Hört sich unfair an, ist auch eine Ungleichbehandlung, ist aber einfach so. Ich hab eher den Eindruck die hier vertretene Fraktion "wir können keine Anlage öffnen, ohne Ausnahme", zu der man scheinbar auch gunvlog zählen muss, pauschaliert hier ständig. Entweder es geht alles grundsätzlich viel zu schnell "lass uns lieber noch 2 Jahre warten, sicher ist sicher", es gehen Maßnahmen, die auf vielen Ständen problemlos möglich wären auf dem eigenen 10 qm Indoorstand nicht und deshalb geht es natürlich grundsätzlich nicht, nirgends. Oder das Leitungs- und Funktionspersonal darf das einfach nicht, "wenn da sich jetzt einer einfach auf ne Bahn stellt die frei bleiben soll, kann die Aufsicht nichts machen". Oder der Betreiber darf kein zusätzliches Personal für zusätzliche Maßnahmen einsetzen ("geht einfach nicht, so irgendwie wegen Geld") oder es ist alles ja so kompliziert zu organisieren ("wenn einer um 18:00 Termin hat, aber um 17:00 schon auf den Stand kommt, dann sind da wieder zu viele, geht also nicht"). Oder, oder, oder... Gerade beim organisieren hab ich den Eindruck das man eigentlich sagen will "weil ich sowas nicht organisieren kann darf auch niemand der sowas organisieren kann einen Vorteil dadurch haben". Aber den dann folgenden Vorwurf der fehlenden Solidarität von denen die könnten gegenüber denen die nicht können oder wollen hatten wir ja schon gestern abend. Dieses hier vorgebrachte Rumgeheule, wie müssen alle in der Bevölkerung (bzw. alle Sportschützen im konkreten Fall) gleich behandeln, koste es was es wolle, "wenn der eine nicht kann, muss der andere deshalb nicht können dürfen", hilft keinem weiter und wird die Strukturen unserer Gesellschaft recht schnell zerstören. Erinnert mich eher an wirre Träume linker Politiker von der klassenlosen Gesellschaft "alle arm aber dadurch wenigsten alle gleich...". Im Falle Corona hilft der totale Lockdown (egal ob wir von Sportstätten, Schulen, Kirchen, Geschäften oder eben Schießständen reden) auch dauerhaft überhaupt nicht, die Kollateralschäden werden immens und die Gesellschaft hält das für im schlimmsten Fall mehrere Jahre auch gar nicht durch. Man muss sich nach dem Hammer auf den schwierigen Tanz mit dem Virus einlassen, so oder so. Öffnen der Schießstände, mit Augenmaß und eben nicht pauschal "alle oder keiner" ist ein kleiner Teil dieses Tanzes...
  12. @highlower: Völlig vom Schießen ab, Dein Argument, weil die Risikogruppen nicht können oder nicht sollen, soll niemand sonst können dürfen, ist hochgradig problematisch. Mit dem selben Argument kannst Du für die Gesamtbevölkerung eine Ausgangssperre, Hausarrest und teilweise defacto Berufsverbot anordnen, und Gesamtgesellschaft und Wirtschaft gehen dabei halt den Bach runter, weil wenn nur die Risikogruppen zu hause bleiben müssen oder einschränkenden Vorgaben hätten, wäre das ja eine (unzumutbare) Ungleichbehandlung. Ich stimme zu, das vorgebrachte Argument des DSB, man muss jetzt ja auch wieder anfangen, wegen dem Bedürfniserhalt, hat das von Dir beschriebene Bumerangpotential. Diese Aussage ist aber nicht Teil der Stellungnahme, sondern nur Teil der "Presseeklärung" warum man die Stellungnahme erstellt hat. Aber selbst dort erklärt man ja das dies auch ein Problem ist, aber nicht der Hauptgrund, warum man wieder anfangen will. Aber wie lange willst Du denn die Schießstände zu lassen? Bis ein Impfstoff gegen Corona gefunden ist und alle geimpft sind? Also die nächsten 2 Jahre? Oder bis der letzte, der jetzt durch Corona arbeitslos geworden ist wieder Arbeit hat und damit Geld für Benzin, Mun etc.? Wie lange mag das im ungünstigsten Fall dauern? Nur um sicher zu stellen, das niemand sein Bedürfnis verliert, weil er nicht konnte, als andere wieder konnten? Egal ob wir am 4. Mai, am 4. Oktober oder am 4. Januar (2022) die Stände wieder öffnen, es wird trotzdem noch Leute geben, die dennoch nicht sofort wieder können, aus verschiedensten Gründen. Hört sich jetzt böse an, aber das sind dann die Einzelfälle (vielleicht sehr viele Einzelfälle) wo die Behörden eben im Einzelfall prüfen müssen, was die Gründe waren und ob die Behörde hier ihren Ermessensspielraum nutzen kann. Oder es gibt eben eine großzügige Grundsatzregel, dann aber bitte deutschlandweit. Die Verbände müssen gegenüber der Politik (da meine ich weniger den SB auf dem Amt, sondern den Sportminister des Bundes bzw. die der Länder, die ja interessanterweise gleichzeitig Innenminister und damit für´s Waffenrecht zuständig sind und gegenüber den Behörden durchaus weisungsbefugt sind) dies deutlich machen, dass allein auf Grund der Kapazitäten der Stände im "Corona-Betriebsmodus" eine mögliche Erwartungshaltung "ja dann ist ja 18x/Jahr wieder problemlos möglich" eben überhaupt nicht zulässig ist und ein Teil der Mitglieder auch gerade ganz andere Probleme hat.
  13. Ja, klar alles ganz einfach und schwarz/weiß bei "den Firmen". Der kleine Handwerksbetrieb mit 2 oder 3 Mitarbeitern setzt schon jetzt ganz Stäbe zum Prüfen und Bewerten ein, natürlich... In welcher Traumwelt lebst Du? Der Betreiber! Wer sonst? Er organisiert den Betrieb auf seinem Gelände, egal ob er ein kommerzieller Betreiber oder ein gemeinnütziger Verein ist. Was ist daran so schwer zu verstehen? Ich hab es klar geschrieben, das Vereine hier andere Möglichkeiten haben als der Betreiber eines kommerziellen Standes. Wenn die Schützen weder bereit sind den (personellen) Mehraufwand zu bezahlen noch bereit sind stattdessen, ehrenamtlich und unentgeltlich, zusätzliche Aufgaben in der Organisation des Betriebs der Anlage zu leisten, und man zusätzlich der Überzeugung ist die bisherigen Funktionäre sollen das gefälligst irgendwie sicherstellen, ohne eigene Hilfe, macht man den Verein besser zu, allerdings dauerhaft. Mitglied in einem gemeinnützigen Verein sollte mehr sein, als einen möglichst geringen Mitgliedsbeitrag zu zahlen und dann zu erwarten, andere Doofe werden schon, für den Verein bzw. Dich als egozentrisches Mitglied natürlich kostenlos,die ganze Arbeit drum rum machen. Du kapierst es einfach nicht, auch gewerbliche Stände können ggf. erforderliches zusätzliches Personal nur einsetzen wenn jemand zusätzlich dafür bezahlt. Das ist der Kunde, der Schütze der schießen will. Oder der Betreiber geht an seine Substanz, Rücklagen oder Privatvermögen. Wenn keiner zahlt und keine Substanz vorhanden ist, macht auch der kommerzielle Stand zu bzw. nicht auf. Mit allen Konsequenzen, Stichwort weiterlaufende Fixkosten. Und klar, die großen Vereine, die untervermieten, haben sich ja bisher bei den Mieteinnahmen dumm und dämlich verdient. Zusätzliche Aufwendungen zahlen die jetzt einfach aus der Portokasse bzw. von dem Anteil der Mieteinnahmen der bisher als Reingewinn ohne Gegenleistung einfach abkassiert wurde. Es hat nichts mit der Größe des Vereins zu tun, sondern wie man sich organisiert. Und ob die Mitglieder zusammenstehen (im übertragenen Wortsinn bitte!). Besser ist das! Und bleib da, bis Corona vorbei ist, man kann ja aus Deiner Sicht eh nichts machen...
  14. Tja, das grundsätzliche Dilemma in Staaten, wo die Regierung dem Bürger zu mindestens ein Minimum an Freiheit und Eigenverantwortung zugestehen soll oder will. Wir haben im Straßenverkehr Tempolimits und manche (viele? alle?) halten sich nicht dran, Autofahren daher verbieten (für die, die sich nicht dran halten oder besser für alle)? Got my point?
  15. Persönlicher Schutz auf der Schießbahn kann so einfach sein! Da hat der Virus keine Chance...
  16. Blacky, hau nicht die klar umrissenen Aufgaben der Aufsicht beim Schießen mit den Aufgaben des Schießleiters und anderer Verantwortlicher durcheinander. Ich zitiere nochmal aus gunvlofs ursprünglicher Bedenkenliste: Das sind alles klassische Aufgaben einer verantwortlichen Aufsicht beim Schießen auf der Schießbahn. Da stellt sich niemand einfach irgendwohin, "schleicht sich an" oder begrabbelt Dein Waffe (während Du vorne die Treffer abklebst). Wie steht es doch in so ziemlichen jeden Schießstand in großen Buchstaben geschrieben "Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten". Auf der Schießbahn setzt die Aufsicht die Ordnung durch, Punkt. Betreten und Verlassen nur auf Anweisung, 2 Meter Abstand, erste und letzte Wahrnung! Schiesstand bitte nicht mit dem gesamten Gelände gleichsetzen, wenn z.B. die Schützen auf dem Parkplatz "zusammenglucken". Besser als Piteraqs Vergleich mit dem akademisch ausgebildeten Diplomvirologen, der sicher eine jahrelange Zusatzausbildung erhielt, um jetzt die Einkaufswagen vorm Baumarkt vorschriftsmäßig abzuwischen kann ich es Dir auch nicht erklären. Genau das ist aber die Herausforderung für den Betreiber/Verein, wenn das bisher eingesetzte Funktionspersonal die zusätzlichen Aufgaben nicht leisten kann, ohne die bisherigen weiter sicherzustellen, musst der Betreiber/Verein entweder etwas in der Organisation des Schießens ändern und/oder zusätzliches Personal einstellen. Das kann insbesondere in einem Verein auch gerne ehrenamtlich arbeiten, aber ja ich weiß, jeder will schießen, aber Funktionspersonal, das sollen bitte die anderen machen, dafür hat dann niemand genug Zeit... Auch vor Corona konnte ich auf den wenigsten Schießanlagen die gleichzeitige Ausgabe/Rücknahme der Vereinswaffen in der Waffenkammer im Keller, die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen, den Verkauf von Getränken und Verpflegung im Aufenthaltsraum mit der einen Person machen die gleichzeitig als verantwortliche Aufsicht gerade das Schießen leitet. Und ja, gunvlog, auch ich kenne Einzelfälle, wo die Aufsicht "mal schnell um die Ecke" zur Waffenkammer geht oder sich nen neuen Kaffee aus der Kantine holt, aber das Schießen der Schützen weiterlaufen läßt, "wird schon nix passieren in dem kurzen Augenblick". Das kann aber der Betreiber/Verein niemals offiziell gegenüber der Behörde als "alternativlos" darstellen.
  17. Die ist aber für den Gesetzgeber und die umsetzende Behörde nicht relevant. Zeig mir den Verein, dem die Behörde es wissentlich durchgehen lässt, das er immer Schiessen ohne Aufsichten durchführt mit der Begründung "steht zwar in den Gesetzen und Verordnungen, hält sich aber bei uns häufig eh keiner dran". Nochmal, erklär hier Fehler und Versagen in Einzelfällen nicht zur Regel! Wenn die Behörde das macht, macht sie den Stand zu! Ich finde es ansonsten bemerkenswert, das Waffenbesitzer, die sonst gerne ein liberales Waffenrecht fordern oder das die Politik uns Waffenbesitzern doch vertrauen soll, hier dem Nannystaat das Wort reden, dass man bloß nicht die Stände unter Auflagen öffnen möge "weil sich Waffenbesitzer eh nicht immer an Regeln halten...". Traurig! Es geht nicht um 100% garantieren, es geht um "mit ausreichender Sorgfalt umgesetzt", genau das ist die Verantwortung des Betreibers. Was ausreichend ist erklärt dem Betreiber die Behörde, nach Eintritt einer schwerwiegenden Folge gerne auch ein Staatsanwalt oder Richter. Genau meine Meinung, es ist ein reine Organisationsfrage. Nur wenige Schiessanlagen sind so gestaltet, das es überhaupt keine Möglichkeiten gibt. Und da hat man, ähnlich kleinen Geschäftsräumen, immer noch die Möglichkeit den Zutritt zu steuern. Bildlich: Dann sitzt da in der Einfahrt zum Gelände eben ein Torposten (oder ein Türsteher am Eingang), der den vierten Schützen erst rein lässt, wenn einer von den anderen dreien raus kommt. Sauber als Konzept auf's Papier bringen, Antrag und so die Behörde überzeugen. Falls man trotzdem keine Erlaubnis bekommt hat man zumindest was in der Hand, um zu klagen, insbesondere wenn es zu Ungleichbehandlung kommt.
  18. Du machst Dich lächerlich! Das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl Aufsichten ist gesetzliche Vorgabe, nicht erst seit Corona. Verstößt bzw. ignoriert der Betreiber wiederholt und grob fahrlässig oder mit Vorsatz gegen die gesetzlichen Vorgaben macht die Behörde ihm den Stand zu. Schon immer. Und Stände, wo das nicht genau genommen wird, sind früher oder später zu, spätestens nach dem Eintriff eines Unfalls (mit schwerwiegenden Folgen). Komm jetzt nicht mit Einzelfällen aus Deinem persönlichen Erleben, wo die Aufsicht nen Fehler gemacht hat (oder ohne Aufsicht geschossen wurde), die sind für Behörde, so Sie davon überhaupt davon erfährt, nicht relevant, solange eben kein System dahinter steckt, keine konkrete Gefährdung in der Zukunft zu erwarten ist und der Betreiber deutlich machen kann, wie er dies zukünftig unterbindet. Du machst gerade aus Einzelfällen (und ich neige dazu, diese in Anbetracht der Anzahl an Schiessstände in D als selten zu bezeichnen) eine Regel... Im übrigen: Kein einziger Stand ist bei Beginn des Lockdown wegen einem Mangel an Aufsichten oder deren vermuteter oder erwiesener Inkompetenz beim Umsetzen von Hygienemaßnahmen geschlossen worden, sondern, wie Du selber schriebst, weil man sie als "Sportstätte" pauschal über den selben Kamm wie andere Sportstätten geschoren hat (ohne Unterscheidung Individualsport, Mannschaftsport, Kontaktsport etc.).
  19. Mach Dich nicht lächerlich! Das ist Theorie und Praxis. Sonst würden wir auf unseren Schießstanden seit Jahren knietief im Blut stehen. Weil sich Sportschützen ja nur in der Theorie an Vorgaben halten...
  20. Ähem, genau für sowas haben wir, nicht erst seit Corona die Aufsicht, die verantwortlich ist und die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben des Betreibers umsetzt. Da stellt sich niemand auf ne Bahn wo er nicht soll oder schleicht sich von hinten an oder, der beste Witz in Deiner Bedenkenliste, begrabbelt fremde Waffen. Und wenn er es doch tut, trotz eindeutiger Vorgaben, fliegt er über Wahrnehmung des Hausrechtes ratzfatz vom Stand und Gelände. Erzähl hier bitte nicht, besonders Sportschützen hätten ein Problem mit dem Befolgen von Vorgaben, wie man sich in einer Sportstätte zu verhalten hat... Es ist organisierbar und im Gegensatz zum Sport auf der Joggingstrecke im Stadtpark sind Verantwortlichkeiten klar geregelt... Wobei man schon zwischen verschiedenen Sportstätten unterscheiden sollte. Ein Schwimmbad, Fitnesscenter oder Squash Center, mit Gemeinschaftsumkleide und Duschräumen ist von der Hygiene da viel problematischer als ein Schießstand der ggf. nur aus einem Schleppdach, zwei Wällen, ein paar Höhenblenden und nem Kugelfang besteht. Und genau diese Unterscheidung erwarte ich von der Politik und Verwaltung, jetzt, nach den Panik-Entscheidungen der ersten Wochen, mit Sachverstand und notwendiger Differenzierung die Maßnahmen zu überdenken und ggf. neu zu regeln. Ansonsten haben wir bald nämlich folgende Bilder. Fussballplatz des örtlichen Vereins geschlossen, wegen Sportstätte. Fussballspielen auf Rasen im Stadtpark erlaubt. Laufbahn, Stadion Leichtathletikverein vs. Joggingstrecken im Stadtpark... Das Problem liegt nur an der Stätte, wenn der erforderlich Abstand und die erforderlich Hygiene dort nicht möglich ist bzw. nicht durch den Betreiber sichergestellt werden kann.
  21. Wobei die Masse der Porsche in Deutschland imho als Firmenwagen zugelassen sind. So betrachtet müsste man Soldaten und Polizisten somit ebenfalls zu unserer Gruppe zählen. Wird aber vermutlich schwierig, die in die Lobbyarbeit einzubeziehen...
  22. Ist denn die CC-Glock schussfähig, wenn Griffstück und Abzug "gefaltet" sind. Imho nein. Somit trifft nix von Deinen Zitaten aus der Verwaltungsvorschrift auf diese Art Waffe zu und man kann ernsthaft hinterfragen ob es je Intention für den allgemeineren Text im Gesetz war. Sonst hätte man ja auch für Kurzwaffen Mindestgrößen definieren müssen. Die gibt es aber wiederum auch nur im AWaffV im Bezug auf die Lauflänge, nicht Griffstückgröße etc. Aber wie gesagt, finale Rechtssicherheit gibt es vermutlich nur durch Bescheid BKA/BMI oder Urteil Verwaltungsgericht....
  23. Naja, ist aber genau, worauf ich hinaus wollte, es ist die "(Massen-)Produktionsklasse" nicht die Dienstwaffen-Klasse. Es ging nie um Schiessen mit Dienstwaffen (im engeren Sinn), sondern um technisch auf einem "kontrollierbaren" Niveau vergleichbare Waffen.
  24. Definiere früher! Oder vermengen wir gerade Production IPSC mit Dienstwaffenliste BdMP?
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