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Bounty

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  1. Ähem, wenn Du keine regelmäßige Teilnahme hast wird das mit dem neuen Voreintrag richtig blöd (egal ob Du den alten auslaufen läßt oder einen neuen brauchst, um Deine Platzhalterwaffe durch die Wunschwaffe zu ersetzen). Es sei denn Deine Behörde ist eine von den wenigen, die noch den großzügigen, unbürokratischen "Waffentausch" zulässt. Da sie aber auch den Voreintrag nicht verlängern will, ist sie vermutlich eine, die sich sehr strikt an´s Gesetz hält. Klar könntest Du diesen Sommer innerhalb von einem knappen halben Monat Deine 18 Teilnahmen "mit der Brechstange" erzwingen, beim falschen Amt kommt dann aber das Argument was wir imho hier auch schon als Behördensichtweise hatten, nämlich das es nicht "Wille des Gesetzes" ist alle Trainingsteilnahmen als Zeitpunkt anstelle als längerer Zeitraum zu absolvieren. Mit anderen Worten, wenn die Behörde den existierenden Voreintrag nicht verlängert, egal wie Du es dann machst, bevor Du Deine Traumwaffe erwerben kannst, musst Du nochmal 12/12 oder 18/12- trainieren gehen um einen neue Voreintrag dafür zu erlangen.
  2. Bleibt die Frage was Dein Beitrag mit der gesetzeskonformen Lagerung in DEU zu tun hat?!
  3. Das hängt von Deinem Bundesland und Deiner Kommune ab, welche Regelungen gelten. Daß es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt sollte doch eigentlich bekannt sein, im Monat 15 der Pandemie.
  4. Genau den Fall haben wir ja jetzt. Haenel hat Löcher in der Buffertube, die gem. HK angeblich gegen ein HK-Patent verstoßen und Magazine die laut HK gegen ein Magpul-Patent verstoßen, HK hat Magazine die gem. Magpul möglicherweise gegen ein Magpul-Patent verstoßen. Ergebnis: Beide zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung eigentlich nicht lieferfähig. Eine der Fragen in dem ganzen juristischen Hauen und Stechen ist halt auch, ist es dem Auftraggeber zu zumuten, mit der Vergabe zu warten, bis die Patentrechtsverletzungen und der Streitgegner gerichtlich geklärt sind. Antwort aus Sicht BMVg: Nein. Gleichzeitig hält man aber eben auch nicht an der Auswahlentscheidung fest, mit der Konsequenz, daß Haenel (oder HK) zwar den Auftrag bekommt, aber später womöglich einen dicken Batzen Geld als Entschädigung an den Patenteinhaber entrichten muss, sondern man erklärt den Anbieter als nicht lieferfähig. Also im Ergebnis wie immer im BMVg: Formaljuristisch vielleicht sogar alles richtig gemacht, aber dafür auch weiterhin keine einsatzbereite Armee. Den Rest bezahlt der Steuerzahler...
  5. Tja, diese Sichtweise ist halt vom Leiter der Abt. Recht im BMVg so im VtdgAusschuss vorgetragen worden. Das war allerdings zu dem Zeitpunkt als man glaubte, nur Haenel hat Probleme mit Patenten und HK wäre lieferfähig. Es ging aber eben auch um die Frage, ob der Auftraggeber verantwortlich ist, auch dann vor Auswahlentscheidung Lösungen eines Anbieters auf mögliche Patentrechtsverletzungen zu prüfen, wenn dieser selbst im Rahmen seines Angebots bestätigt hat, er habe keine.
  6. Politisch will er sie schon, militärisch braucht er sie nicht zwingend.
  7. Sieht das BMVg mit seinen Juristen halt anders. Wenn eine Patentrechtsverletzung nicht auszuschliessen ist, ist der Anbieter nicht lieferfähig. Aus Sicht BMVg ist es dem Auftraggeber nicht zu zumuten, zwingend abzuwarten bis das Patent zwischen den Streitparteien gerichtlich geklärt wurde. Sprich er kann stattdessen bei dem verbleibenden, lieferfähigen Anbieter beschaffen. Ein Schadensanspruch hat der ursprüngliche Anbieter nicht, er hat ja zuvor bescheinigt, daß sein Produkt frei von fremden Rechten ist. Blöd ist in diesem Zusammenhang, daß HK jetzt ja mit dem Vorwurf von Magpul ebenfalls nicht lieferfähig wäre, wenn ebenfalls Patentsrechtsverletzung nicht auszuschließen sind. Wenn kein Anbieter lieferfähig ist, ja, dann geht es komplett von vorn...
  8. Konsequent. Solange der Rechtstreit Bw vs. Haenel vs. HK nicht abgeschlossen ist, könnte man zwar irgendwie beschaffen, legt sich aber ggf. selbst ein explosives Ei, wenn Gerichte die ganze Patentrechte-Klamotte nachher anders sehen als das Ministerium. Also wendet man den alten Grundsatz der Stabsarbeit an "wer nichts macht macht nix verkehrt..." Ausbaden tut es am Ende der Soldat, der weiter sein Plaste- und Elastegewehr durch warme (und feuchte) Regionen der Weltgeschichte schleifen darf, da wo der Konstruktionsfehler am deutlichsten Auftritt. Wobei wir zur Zeit ja einen der Einsätze beenden, wo eine Gefahr bestand das man eventuell auch kämpfen müsste. Und basierend auf dieser Erfahrung wird die deutsche Politik zukünftig um "gefährliche" Einsätze einen noch größeren Bogen als bisher machen...
  9. Bitte mal ein Beispiel für opferlose Straftaten! Am besten im Bezug auf das StGB.
  10. Vielleicht missverständlich. Rechtsstaat im engen Sinne eine Staates der ein allgemein verbindliches Recht schafft (und seine eigenen Staatsgewalt an dieses Recht bindet). Nicht im Sinne von Verhältnismäßigkeitprinzip, Übermaßverbot o.ä.! Sprich im Sinne von "dieses Gesetz, dieses Verbot gilt für alle". Das Verbot richtet sich eigentlich nur gegen den (kleinen) Teil der Bürger der durch einen Verstoß der Gesellschaft, dem Staat, einen (erheblichen) Schaden zufügen würde. Da man aber eben, entgegen einen liberalen Ansatz, nicht diesen Teil der Bürger im Vorfeld ein Tat immer erkennen kann und man es eben auch nicht auf "Versuch und Irrtum" ankommen lassen will, verbietet man es eben für alle. Und ja, das ist auch kein Ansatz im Sinne Subsidiarität.
  11. Das Problem ist, das die Definition opferlos unterhalb der Schwelle zu Gewalttaten gegen Leib, Leben und Gesundheit fließend ist. Ist Steuerhinterziehung ala Uli Hoeneß eine opferlose Straftat? Hat er einer Einzelperson geschadet? Wenn man damit argumentiert, daß ja nur der Fiskus, also abstrakt der Staat beschissen wurde, gibt es keine wirklichen Opfer, da schwingt dann natürlich die Sichtweise mit, dass der Staat sein Geld eh irgendwie zum Fenster rauswirft, oder wie Steven es sagen würde, damit die nicht existierenden Kinder irgendwelcher Syrer, Türken oder Marokkaner finanziert werden. Damit ist Steuerbetrug im großen Ausmaß ja, wenn man es unbedingt so sehen will, eigentlich ein Gentlemen-Delikt, man könnte fragen warum es überhaupt eine Straftat oder OWi ist. Man sollte es am besten aus dem StGB streichen und jeder sollte es straffrei tun dürfen. Angemessen? Die andere extreme Sichtweise wäre das man mit den Steuermillionen vom Uli sicher im Krankenhaus eine Abteilung für krebskranke Kinder hätte einrichten können. Dann immer noch opferlos? Schwierig, je nachdem wie man es sehen will! Und genau so scheint mir die Diskussion hier mit illegalem Besitz von Kriegswaffen. Wir betrachten immer den "will ja nur Sammeln-Typ". Ja, der Sammler mit sonderbarem Sammelgebiet, der sich das Ding einfach über den Kamin hängen will, schadet niemandem, er will niemanden zum Opfer machen, er verhindert noch nicht mal die Abteilung für krebskranke Kinder. Man könnte ihm höchstens vorwerfen, daß er beim illegalen Erwerb natürlich Systeme der organisierten Kriminalität am Laufen hält, indem er deren Geschäftsbereich Waffenschmuggel finanziert und diese Systeme die Einnahmen aus diesem Bereich dann im Bereich Menschenhandel oder Drogen reinvestieren können. Aus meiner Sicht ist dieser Typ für den Rechtsstaat aber nur "Beifang" oder "Kollateralschaden". Der Rechtstaat hat keine Interesse daß sich böse Buben mit Kriegswaffen ausstatten können, für kriminelle Handlunge bis hin zum Terrorismus. Um dies zu verhindern, wird es eben für alle verboten und alle gleichermaßen hart bestraft. Der vom Betroffenen angegebene Grund "ich wollte nur sammeln, nix böses tun" interessiert dabei nicht. Es geht um demonstrative Bestrafung ohne Ausnahme, um andere von Nachahmung abzuschrecken. Ein anderer Ansatz, recht liberal, wäre den Besitz von Waffen, auch Kriegswaffen, jedem Bürger zunächst frei zu zugestehen, ein Verbot des weiteren oder zukünftigen Besitzes erst auszusprechen wenn jemand sich als unzuverlässig erwiesen (Verbrecher) hat bei gleichzeitig besonders hohen Strafmaß bei Verbrechen mit diesen Waffen. Würde auch funktionieren, wenn die Gesellschaft bereit ist den Promille- oder Prozentsatz an Ersttätern zu ertragen, die sich durch besonders harte Strafe nicht von Gewalt- bzw. Straftaten abschrecken lassen. Dieser Ansatz funktioniert halt nicht in einer Gesellschaft wie Deutschland, wo vermeintliche Sicherheit immer der Freiheit vorgezogen wird...
  12. Deshalb ist das Strafmass bei Verstößen gegen das WaffG oder KWKG (oder Steuerhinterziehung etc.), wenn sie eine Straftat darstellen, ja auch ein anderes als bei Gewaltverbrechen. Oder man macht es wie Steven und wirft völlig am Thema vorbei Ordnungswidrigkeiten in die Diskussion, wenn er hier nicht gerade mit seinen Kontakten in die organisierte Kriminalität, seine Möglichkeit Politiker zu kompromittieren oder der Tatsache dass er sich selbst für den Geilsten hält prahlt.
  13. Ich sag es ja, selektive Wahrnehmung von Straftaten als "verboten" und "eigentlich verboten, aber ich unterstütze das, und sei es nur durch Duldung". Das kann aber niemals Maßstab für einen Rechtsstaat sein. Du machst halt das selbe was die linken Parteien z.B. beim Asylmissbrauch betreiben...
  14. Im Vergleich zur Nachtsichtoptik alles Schnäppchen oder Peanuts...
  15. Ist das wirklich Druck oder eher, wie ich bereits schrieb, der Versuch die Grünen ökologisch links zu überholen, bei dem Versuch sich das vermeintliche Wählerpotential der "neuen" Mitte zu sichern. Ich wäre durchaus bereit, kritisch in Frage zu stellen, daß die CDU noch ein konservatives, der sozialen Marktwirtschaft verpflichtetes Profil hat, sondern in den Merkeljahren zum Zwecke des Machterhaltes in ein sich in Beliebigkeit dem vermeintlichen Zeitgeist anbiedern Kanzlerinnen-Wahlverein gewandelt hat.
  16. Komisch, ich dachte das hätte die Regierung Merkel durchgesetzt. Wobei der Atomausstieg ja imho auf die Regierung Schröder, mit, Trommelwirbel, grüner Beteiligung, zurückgeht, Merkel hat dann nur nach Fukushima den Turbo eingelegt... Nun könnte man trefflich darüber streiten, ob Fridays for Future oder andere eine echte "außerparlamentarische Opposition" und Bürgerbewegung sind oder nur die "fünfte Kolonne" verschiedener Parteien (auch der CDU bei dem Versuch die Grünen ökologisch "links" zu überholen) in der öffentlichen Wahrnehmung, um die eigene Agenda als "Volksbegehren" darzustellen.
  17. Vermutlich vor beidem. Das eine gefährdet die physische Existenz, das andere den persönlichen Reichtum an den Fresströgen der Macht. Das Problem ist, der Souverän hat in unserem System nicht mehr viel zu sagen, außer bei Wahlen brav sein Kreuz zu machen und Steuern zu zahlen (zumindestens der erwerbstätig Teil). Leibholz Warnung aus den 1950ern das die Parteien ihren verfassungsgemäßen Auftrag "an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken" in einen Alleinvertretungsabspruch wandeln könnten scheint mir zunehmend Realität geworden zu sein.
  18. @mwe, @Direwolf, Ich sehe es ja ähnlich, ein freiheitlicher Rechtsstaat sollte eigentlich kein Problem damit haben, wenn sich in den Händen des Souverän, von dem angeblich alle Staatsgewalt ausgeht, sich die selben Waffen befinden welche die Exekutive besitzt, um es mit dem unseeligen Ministerialdirigent Brennecke zu sagen, "um die Rechtsordnung gegen den Bürger durchzusetzen". Besonders wenn man den "Sammlern" solcher Gegenstände gewisse Auflagen macht was einwandfreien Leumund und sichere Lagerung angeht. Die Schweizer Milizionäre, skandinavische Heimwehren oder Besitzer von in extremis Maschinenkanonen und Gefechtsfahrzeugen in den USA beweisen seit Jahrzehnten, das mit diesen Kriegswaffen in den Händen der "Richtigen" genau null komma nix passiert. Auch der alte Flick hat nicht versucht mit seinem Panther-Panzer zum Reichstag zu fahren und Franz Josef Strauß hat mit seiner Maschienengewehrsammlung nie versucht "zur Feldherrenhalle zu marschieren". Nun ist es leider so, dass spätestens seit ein paar übermotivierte Jungkommunisten in den 70ern einige Politiker umgebracht haben, die Politikerkaste panische Angst vor dem eigenen Souverän hat, wenn er mit mehr als einem abweichenden Abstimmungsverhalten bei der nächsten Wahl droht. Deshalb baut man jetzt ja auch einen antiimperalistischen Schutzgraben um den Reichstag... ...bedenklich!
  19. Steven, Bevor ich Dich rechts liegen lasse folgendes: Man sollte nie von sich auf andere schließen. Was ich Dir mit dem Kinderporno-Vergleich versucht habe zu erklären, übersteigt scheinbar weiterhin Deine geistige Fähigkeiten. Anders sind Deine Anwürfe, die deutlich Richtung Beleidigung und Vorwurf einer Straftat gehen, nicht zu erklären... Und nun "back to Topic"...
  20. Ok, ich sehe ich habe einen Volltreffer gelandet und Du änderst nun Deine Taktik, anstatt Deinen tollen Ansatz weiter zu verteidigen wechselst Du das Thema komplett, garniert mit dem eigenen Dementi (obwohl es keinen persönlichen Vorwurf gab) und direkt Vorwurf an die Gegenseite (ist das jetzt schon Verzweiflung in Deiner Argumentation?). Ich kann Dich aber beruhigen, ich verstehe weniger von Pädophile als der durchschnittliche NPD Sympathisant (Du kannst jetzt natürlich gleich dementieren das Du einer bist, "wem der Schuh passt"...) Aber es scheint bei Dir gute Straftaten zu geben (illegaler Waffenbesitz) und böse. Ist das nicht eine heuchlerische Doppelmoral? Und bitte vollständig zitieren:
  21. Warum wusste ich, dass Du früher oder später dieses Argument bringst. Ist das so? Aus meiner Sicht wollen die den Krempel einfach nur loswerden, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Um es auf Deinem Niveau zu erklären: Wenn Deine Erben Deine Sammlung von Kinderpornos finden, wollen die auch gerne Geld dafür?
  22. Oder man präsentiert seinen Sammlerfreunden voller Stolz das FG42 das man gerade für 40.000€ von einem belgischen Händler erworben hat, nur damit die einen darauf aufmerksam machen, daß das eine alte KK-Einzelladerbüchse ist...
  23. Ok, welche "Ereignisse" hatten wir in Deutschland in den letzten 20 Jahren, wo illegalen (Kriegs)Waffen, z.B. AK47 oder Granatwerfer, im Spiel waren, außerhalb der OK oder Terrorismus? Ich komme zu dem Ergebnis klappt ganz gut, denn es passiert mit den Millionen illegalen Waffen recht wenig, außer bei den "üblichen Verdächtigen". Und die wollen aus den üblichen Gründen sich von ihrer Arbeitsausstattung nicht trennen. Vielleicht ändern die natürlich ihre Meinung wenn wir statt 10.000 Euro 100.000 Euro pro AK47 zahlen, ah was, machen wir ne glatte Million, rechnet sich ja viel leichter... Nochmal, wenn es aus Sicht des Staates eine Notwendigkeit gäbe, daß es besser klappen muss, hätte er längst reagiert. Ich nenne es 0 durchdacht und naiv. Du erklärst, daß illegale Waffenbesitzer Ihre Waffen nur herausgeben, wenn Sie dabei reich werden, mithin mindestens aber besser ein mehrfaches der ursprünglichen Beschaffungskosten als Entschädigung erhalten. Und natürlich straffrei bleiben. Dann tun sie es aber in jedem Fall. Und Du betrachtest in deinen Beispielen natürlich nur Personen, die irgendwie aus Versehen, ganz unbeabsichtigt quasi durch einen Unfall oder höhere Gewalt zu ihren illegalen Waffen gekommen sind. Quasi Opfer eines aggressiven Waffenhandels... Die Großmutter mit der Waffe im Nachlass ist hierzu ein übrigens denkbar ungeeignetes Beispiel. Deine innovative und zielführende Idee ist auch total gut dem normalen Bürger zu verkaufen. "Sehr her, wir zahlen den kriminellen Clans und anderen Verbrechern jetzt Millionen von Steuergeldern, damit sie straffrei ihre Altbestände an illegalen Waffen entsorgen und dabei reich werden. Von dem Geld können diese dann auf dem Schwarzmarkt, gegen den wir nach wie vor keine Mittel haben, günstig neu einkaufen gehen"....
  24. Klar Highlower, in dem Suchbild "wo ist Waldo" siehst Du ein FG42! Ich nicht...
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