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Bounty

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  1. Tja, diese Fälle werden leider selten in Statistiken erfasst, auch in den USA. Und in DEU wird ja genau anders herum argumentiert, siehe die immer wieder gefahrene Medienkampagnen dass der kleine Waffenschein und die Gaspistole (von den bösen "richtigen" Schusswaffen mal ganz ab) null Sicherheitsgewinn für Leben, Gesundheit und Besitz des Bürgers bringen, sondern alles nur noch schlimmer machen würden. Der Staat möchte den Bürger lieber als Opfer, zur Not auch tot oder an Leib und Seele versehrt und den Rest mit dem Täter später klären, wie bereits gesagt, die Aufklärungsquote ist ja bei Kapitalverbrechen noch recht hoch...
  2. Schau zum Beispiel hier: US gun deaths (usafacts.org) In der Tabelle ganz unten steht unintentional (also unbeabsichtigt, sprich Unfall) und legal intervention (Legale Intervention, sprich legaler Eingriff). Schenkt man den Daten glauben, wurden in den USA zumindestens in den Jahren 2016 bis 2018 mehr Personen "legal" erschossen, denn durch Unfälle. Wobei die Zahl ungeklärter Fälle (undetermined) relativ groß im Vergleich der beiden anderen, dicht beieinander liegenden, betrachteten Zahlen ist. Trotzdem interessant, denn aus den Zahlen kann man relative deutlich herauslesen, daß die vielzitierten "amerikanischen Verhältnisse" sich zu 61% aus Selbstmord und 35% Mord zusammensetzt, der Rest ist dann Unfall, Notwehr (im weiteren Sinne vermutlich Tod durch Polizei) und unbekannt. Und es ist ein städtisches Problem. Disclaimer: Die Seriosität der Quelle hab ich nicht geprüft.
  3. Naja, wer eine Waffe zur Selbstverteidigung führen will, ausschließlich, weil er sich gegen Amokläufe (hier darf Vincenzo gerne einen anderen Begriff einsetzen, der Rest weiß was gemeint ist) schützen will, hat in der Tat eine dünne Argumentation, da in der Tat statistisch zu selten. Wer sich hingegen gegen zunehmende Gewalt im öffentlichen Raum, Hausfriedensbruch und gewaltsames Eindringen in die eigenen Wohnung, Vergewaltigungsversuche etc. schützen möchte, wäre dann möglicherweise eben als "First Responder" zufällig vor Ort, bei solch einem seltenen Ereignis. Dumm nur das unser Staat ja aber nicht mal will, daß du dich selber gegen zunehmende Gewalt im öffentlichen Raum, Hausfriedensbruch und gewaltsames Eindringen in die eigenen Wohnung, Vergewaltigungsversuche etc. schützen kannst (dürfen darfst Du ja, rein rechtlich) und dir entsprechende Hilfsmittel konsequent verweigert sondern eben will, daß du dich und Deine Liebsten eben massakrieren läßt bis das staatliche Gewaltmonopol ne viertel bis halbe Stunde später eintrifft. Aber die Aufklärungsquote bei Gewaltverbrechen ist ja hoch, den Täter wird man sicher ermitteln, in den Wochen nach den Beerdigungen... Mit anderen Worten: Solange Selbstschutz/Selbstverteidigung bei rechtstreuen Bürgern als "Bedürfnis" für Waffenbesitz nicht anerkannt wird (siehe Österreich oder Tschechien) und der Staat alles tut, um dies zu verhindern, brauchen wir über "First Responder" im öffentlichen Raum garnicht zu reden...
  4. Nochmal, der Begriff Amoklauf ist sprachlich seit mindestens 50 - 70 Jahren im allgemeinen Gebrauch um (illegale) Angriffe einer idR Einzelperson auf eine Vielzahl von Personen zu bezeichnen, bei denen der Angreifer in der Regel auch seine eigene Tötung billigend in Kauf nimmt. Dabei wird der Begriff viel weiter verwendet, als nur für eine im Wahn oder Rausch und/oder spontan handelnde Person. Das als journalistisches Framing oder Umdeutung zu bezeichnen, geschenkt und aus meiner Sicht einfach unzutreffend, vielleicht solltest Du Dich aber mal damit beschäftigen, was Framing in der Sozialwissenschaft und Kommunikationsforschung überhaupt ist. Wenn Du ausschließlich wegen der Nutzung des Begriffs bereits in der Diskussion ins Hintertreffen geräts hast Du ganz andere Probleme als den Begriff! Wobei, wenn Du dort genau so wie hier auftrittst, wundert es mich nicht... Ich sehe, Du hast die Grundtaktik in den sozialen Medien verstanden. Deine Wahrnehmung als absolute Wahrheit gepaart mit Vorwürfen an die Gegenseite. Komm, wirf mir noch vor, ich sei irgendwie linksgrün versifft, ein Schlafschaf oder Bahnhofsklatscher.
  5. Back to topic: In diesem etwas detailierteren Artikel wird beschrieben, daß der Täter mit einer erkennbar geladenen Waffe (Magazin in der Waffe) im Hosenbund den Laden betreten hat und vom Personal des Outlet aufgefordert wurde, die Waffe zu entladen. Daraus hat sich scheinbar die Situation entwickelt, das er das Feuer im Laden und bei seiner Flucht aus dem Laden auf umstehende eröffnet hat. Louisiana gun store operator says shooter refused to unload (msn.com) In diesem Artikel, zur Seriösität der Quellen kann ich keine Wertung treffen, der Namen und Bilder des Täters und der Opfer zeigt, wird die Darstellung ähnlich getroffen. Allerdings kommt hier auch die Mutter des Täters zu Wort, die sagt "ihr Sohn wäre nicht schießend in den Laden gegangen, er wurde von den anderen Anwesenden beschossen, er wurde ermordet..." Joshua Jamal Williams & Noah Fischbach id Jefferson Gun Outlet shooting (scallywagandvagabond.com) Man denke sich seinen Teil...
  6. Vincenzo, Erstens: Niemand mag Klugscheißer! Zweitens: Wir können das gerne auch Active oder Mass Shooting, erweiterter Selbstmord, rechtswidriger Angriff mit Schusswaffen oder sonstwie nennen, im üblichen Sprachgebrauch hat sich aber komischerweise dafür seit längerem der Begriff "Amoklauf" eingebürgert, auch wenn das nicht der wissenschaftlichen Definition von "Amok" entspricht. Und das ist vermutlich viel weniger hinterlistiges Framing der Systempresse als Du denkst.... Drittens: Hast Du auch inhaltlich was beizutragen außer hier den Oberlehrer zu spielen?
  7. Ja, Kanne81, trotzdem arbeitet sich die Ministerialbürokratie seit Jahren daran ab, den legalen Waffenerwerb mit immer mehr Auflagen, zunächst zu schaffenden Voraussetzungen etc. immer aufwendiger zu gestalten, um den Promillebereich der Straftaten, die mit legalen Schusswaffen begangen werden, theoretisch noch weiter reduzieren zu können, während der Zugang zu illegalen Waffen weiter gegeben ist und hier auch keine Anstrengungen der Regierung, neben der üblichen Amnestieregelung alle paar Jahre "bringt uns Eure illegalen Waffen", erfolgt. Ich erinnere mich an Zeiten, wo man mit 18 als Sportschütze eine GK-Kw erwerben durfte, ohne Verfassungsschutzabfrage, psychologisches Gutachten und 12 Monate Mitgliedschaft im Verein mit mindestens 1x Monat oder 18x pro Jahr Übungsschießen. Und ich bin erst 25 Jahre bei dem Hobby.
  8. Naja, das Recht hast Du, theoretisch, das Problem ist, ganz praktisch und wie Kanne81 richtig schreibt, daß Dir der selbe Gesetzgeber über das Waffenrecht den legalen Besitz (und das Führen) von Gegenständen zur Selbstverteidigung immer unmöglicher macht bzw. die vom Bedürfnis umfassten Vorgaben für den Umgang mit Jagd- oder Sportwaffen so eng fasst, dass es in einer Notwehrsituation einfach nicht schnell genug möglich ist diese einsatzbereit zu machen, Strichworte Lagerung/Transport Waffen/Munition, Führen im befriedeten Besitztum...
  9. Genau diese Darstellung geht aus der verlinkten Berichterstattung über die Tat aber nicht klar hervor. Ist der in den Laden gegangen, mit mitgebrachten Knarren, und hat sofort die Leute unter Feuer genommen. Und woher stammen die Waffen? Oder ist der in den Laden gegangen, hat sich mit Waffe und Munition ausgestattet (zum Erwerb oder weil er vorgab auf dem Schießstand damit üben zu wollen) und dann auf die Leute geschossen. Ja, im ersten Fall ein origineller Selbstmord, das Töten der Anwesenden dann vermutlich nur Mittel zum Zweck, damit jemand ihm dem Fangschuss setzt. Nur so wird ein Schuh draus, etwas positives in den Vorfall interpretieren zu können, im Sinne von "woanders hätte es noch viel mehr Tote gegeben bis die Polizei eingetroffen wäre..." Im zweiten Fall sieht es anders aus, gerade für eine Argumentation "liberales Waffenrecht", den sofort wären wir wieder bei der Diskussion, wieso bekommt der scharfe Waffen und Munition in die Hand, ohne Background-check, psychologisches Gutachten, unter strengster Aufsicht, die ersten 3 Jahre nur Luftgewehr, dann 3 Jahre KK...
  10. Nein, das ist genau nicht der Punkt und ALBA hat 100% Recht. Die Nachricht ist pro legale Waffen nicht zu gebrauchen. An jedem anderen Ort wäre ein gestoppter Amoklauf durch bewaffnete Zivilisten ein gutes Beispiel dafür gewesen, daß durch privaten Waffenbesitz (und -führen) Leben gerettet werden können, wenn es um Sekunden geht, die Polizei aber Minuten entfernt ist. Aber wenn der Amoklauf auf einem Schießstand oder in einem Waffenladen stattfindet werden Waffengegner die Argumentation ins Gegenteil drehen. Ohne Schiesstand, ohne Waffenladen, ohne privaten Waffenbesitz kein Amoklauf, so einfach ist das. Selbst wenn die Ermittlungen jetzt ergeben, daß der wahnwitzige Amokläufer seine Waffen nicht legal besessen hätte (in den USA?), von außerhalb des Schießstandes/Laden mitgebracht hätte und sich so eine besonders originelle Form des erweiterten Selbstmordes ausgesucht hätte, was hängen bleibt ist was anderes "Jetzt knallen sich die irren Waffenbesitzer schon gegenseitig über´n Haufen".
  11. Man könnte natürlich auch ein Antrag stellen, das Sammelgebiet zu erweitern. Anstelle z.B. "Deutsche Selbstladegewehre mit Rollenverschluss (einschl. Kriegswaffen)" in "Deutsche Selbstladegewehre mit Rollenverschluss (einschl. Kriegswaffen) und Magazine (einschl. verbotener Waffen)". Bleibt das Kompetenzgerangel, wer Dir für was die Genehmigung gibt...
  12. Erleuchten sicher nicht, aber mein Bauchgefühl sagt mir, Du brauchst ab 01.09.2020 eine Ausnahmegenehmigung des BKA zum Erwerb und Besitz. In wie weit die Begründung "ich bin Sammler und habe doch bereits ein zugehöriges Gewehr" sticht bleibt mal spannend, insbesondere weil Du ja auf der einen Seite das Sammelgebiet hast, auf der anderen, da Du ja als Sammler normalerweise nicht schießen kannst oder musst (bzw. das Sammeln keine Munitionserwerbsberechtigung begründet) und daher man auch argumentieren könnte, es geht auch ohne. Eine Definitionsfrage, ob die Erlaubnis zum Erwerb weiterer Waffen (Deines Sammelgebietes) auch automatisch den Erwerb von nun verbotenen Gegenständen (Magazinen) beinhaltet. Spielt womöglich auch ne Rolle, ob die Waffe selbst verbotener Gegenstand ist... Du bist möglicherweise der Erste, der sich aus dem Gebüsch traut und das BKA damit malträtiert... Spannend...
  13. Dafür müsstest Du nicht nur sagen, was gemacht wird sondern wieviel Zeit man dafür vor dem Computer verbringt.
  14. Wenn es um Deine minderjährige Zweitfrau geht schon...
  15. Es sind aber keine Millionen. Wer sich das Zahlenwerk genauer anschaut, u.a. in den Antworten der Bundesregierung zu Anfragen von Parteien im Bundestag, wird feststellen, dass die Anzahl der LWB von genehmigungspflichtigen Waffen überschaubar ist, insbesondere wenn man da noch die Erben und Jäger rausrechnet. Selbst wenn 75% von denen "single issue voter" wären, kämmst Du nicht mal auf eine Million. Um Schützenhilfe zu bekommen, fehlt es an Betroffenheit, für den Luftgewehrschützen steht in absehbarer Zeit äußerst wenig auf dem Spiel, ähnlich fühlt auch der Besitzer eines einzigen KK-Einzelladers, als das er sein Wahlverhalten am Verhalten der Partei im Waffengesetz festmachen würde oder aus Solidarität mit den GK-Schützen oder dem Besitzer eines "Arsenals".
  16. Genau wie auf "alt" gelb, wo Du keine dieser Waffen eingetragen bekommen hast. Worauf willst Du hinaus? Wer nach dem 01.09.20 noch Waffen von WBK grün auf WBK Gelb verschiebt, dem ist eh nicht mehr zu helfen...
  17. Meine Sicht zu Bollerwagen für IPSC. Ok, wenn man auf ner deutschen Schießanlage mit festen Wegen und festem Untergrund unterwegs ist. Und Platz im Auto hat und der Wagen nicht gemeinsam mit anderen auf engen Schützenständen für alle im Weg steht. Im Ausland findet man aber teilweise Schießstände, wo man Trampelpfade vorfindet, oder Böschungen oder Treppen wo man rauf oder runter "kraxelt". Oder von einer Stage zur nächsten durchs hohe Gras oder über Felsen marschiert. In Norwegen hatte ich da einige echte Aha-Erlebnisse (nicht mit der Popband). O Chance da mit dem Bollerwagen durchzukommen. Ich verwende seit der Zeit in Norwegen den DAA/CED Rangebag, der wie ein stabiler Rucksack getragen wird und ein Futteral anstelle Langwaffenkoffer. So hat man mindestens eine Hand immer frei und kommt überall durch.
  18. Ja, zumindestens mein MR73 passt gut zwischen die Trennwände.
  19. Man kann auch im 5er Langwaffenschrank 8 Langwaffen und 3 Wechselsysteme lagern. Man braucht dann halt Talent und Tetris-Erfahrung. Und alles laaangsam... Aber wie man 5 Waffen in 3 nebeneinanderliegende Halter packt, ohne das die sich gegenseitig berühren???
  20. Naja, ich hatte beide, jetzt nur noch die Hyscore, ich finde es ist ausreichend Platz zum greifen der einzelnen Waffe. Machst Du beim Burgwächter alle Plätze voll ist es ähnlich eng und zusätzlich kannst Du beim unachtsamen herausziehen noch die Nebenwaffen zerrammeln. Und es ist ja kein Schnellziehholster sondern ne Lagerung.
  21. Die sind in Ordnung, aber die hier bereits empfohlenen Hyscore sind meiner Meinung nach besser. Ersten Trennwände zwischen den Waffen, zweitens mehr Waffen bei gleicher Breite, drittens modular erweiterbar. Einziger Haken, zur Zeit bei Brownells nicht verfügbar...
  22. Mir fällt kein einziger ein! HK417 sind einige unterwegs, aber MR308?
  23. Bounty

    Timer CED 7000

    Genau hier scheint ein Hauptproblem der Apps zu liegen. Man muss sich dabei ja auch vor Augen halten, dass sie auf den unterschiedlichsten Telefonmodellen laufen sollen, selbt wenn dort unterschiedlich leistungsfähige Mikrofone verwendet werden. Mir gefällt das KISS-Prinzip da besser, ein Gerät für eine Anwendung, mit darauf abgestimmter Hard- und Software. Nicht das Gegenteil, Software die versucht auf aller möglicher Hardware fehlerfrei und gleich gut zu laufen...
  24. Bounty

    Timer CED 7000

    Da ist die Bedingung ja noch fummeliger! Und das Display auch nicht größer etc.! In Zeiten der 10. Generation Smartphones oder Smartwatches fragt man sich schon warum die Timer eher wie ein Nokia 6110 oder ne G-Shock wirken. Nicht schlecht, aber aus der Zeit gefallen...
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