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Ähem selbst das würde ich in Zweifel stellen, das BVA hatte mir letztes Jahr mitgeteilt, nachdem ich mich im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVg, 3,5 Jahre im Ausland aufhielt (einschl. einzigem Wohnsitz dort), dass ich auf Grund fehlendem regelmäßigem Training kein Bedürfnis mehr besitze und damit meine in Deutschland erworbenen (in DEU WBK eingetragenen Waffen) die ich seinerzeit mit ins Ausland genommen habe, nicht wieder zurückbringen kann bzw. das BVA keine Einfuhrgenehmigung erteilen wolle. Auf meinen Einwurf, dass ich regelmäßig, in der Anzahl im Sinne des DEU Waffengesetzes und in Disziplinen (IPSC), die so auch in DEU geschossen werden, im Ausland trainiert habe, einschl. Teilnahme Nationale Meisterschaft dort, antwortete man, das sei Ihnen ganz egal, es zähle nur Teilnahme an Training in DEU bzw. bei einem DEU Verein oder auf einem DEU Schießstand. Auf meine Frage wie man das macht, wenn man fern von DEU wohnt kam der Hinweis "Ja, da nehmen Sie jedes Jahr einen Urlaub von 18 Tagen, fliegen nach Deutschland und gehen jeden Tag einmal trainieren. Andere Waffenbesitzer, für die das BVA zuständig sei, würden das genau so machen..." Aber vermutlich gibt es eben in DEU genug Amtleute wie Richter, die aus einer Regelung "einmal im Monat oder 18x in einem Jahr" gerne "einmal im Monat und zusätzlich 6 Termine" machen wollen, weil das der Gesetzgeber eigentlich gemeint hätte. So wie bei "mindestens 12/18x in der Summe aller Waffen vs. 12/18x mit jeder Waffe".
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Nein, dass tut schon das Gesetz für diesen, dass eben bei "dual-use" Magazinen und Besitz sowohl von passender Lang- als auchKurzwaffen eben zum Nachteil des Besitzers auslegt.
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Wozu soll der Magazinwechsel im Ladevorgang gut sein? Um 10+1 zu laden? Dann sollte man das Detail ergänzen vor dem Beep "Magazin auf sicheren Sitz überprüfen"... Warum tut jemand das einem AR15 Spannhebel an? Damit zerrammelt man sich nicht nur die Verrieglungskante der Spannhebelverriegelung am Gehäuseoberteil, man belastet den Spannhebel auch unnötig (obwohl die modernen Versionen das durchaus abkönnen). Siehe oben, warum nicht Verschluss auf und arretieren, Spannhebel nach vorn führen (ohne flitschen), sichern, RO nimmt Fahne?
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Vielleicht die Schädelform in Verbindung mit der Anordnung der Augen? 🤣
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Reden wir von Waffe in linker Schulter und linke Hand am Griffstück und Red Dot offset irgendwo auf 1 bis 2 Uhr? Durch die Hauptoptik (Kahles K16i) geht es in der Tat deutlich natürlicher...
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Ausprobiert, geht auch bei am Vorderschaft montiertem LP, zumindestens bei mir. Allerdings muss man das in der Tat trainieren, welches Auge man wann zukneift. Mit beiden Augen offen geht´s nicht gut, bzw. man braucht ewig bis man den kleinen roten Racker gefunden hat. Wenn man dann noch zur Hauptoptik wechseln will, spannend...
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Und bei Montageposition 1 kannst Du durch das LP zielen? Respekt!
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Vorallem, weil das dort benannte Verbot auch die mörderische 5,6mmx15 alias .22lfb einschliessen würde. Fake, gezielte Maskirowka oder Versuchsballon?!
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Der BdMP bietet einfach zusätzliche, interessante Disziplinen für LW an und macht es sich einfach, indem er auf den Ablauf bewährter, den Schützen vertraute, Kw-Disziplinen zurückgreift. Und die meisten Stände wo man "Mehrdistanz" mit Kw schiessen darf, sind eben auch für Lw in Kw-Kalibern oder .30 M1 Carbine zugelassen, was die Sache im Bezug auf verfügbare Stände attraktiv macht... Das ändert aber nichts an der Einstufung der jeweiligen Kaliber oder der Einstufung der Waffe. Eine .223 SLB bleibt eine Langwaffe für Gewehrmunition, auch wenn man mit Ihr jetzt EPP schiessen kann...
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Neid eines besitzlosen DSB-Schützen im LV ohne B-Liste und ohne GK-Stand? 300m Stand-Voraussetzung (Wettkampftauglich) vs. 50m Stand in jedem Dorf, geiler Vergleich! Wenn man die Teilnehmer LM LP/LG beim DSB mit DSB 50m KK vergleicht, erkennt man die Bedeutungslosigkeit des Schiessens mit genehmigungspflichtigen Waffen noch viel besser!
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Nur, wenn der andere Lower noch nie in einer Waffe verbaut war. Wobei es wieder irre ist, da der Nachweis bei Altbestand genau wie erbracht wird? Defacto kreiert man hier eine neue Form von Wechselsystem, den Wechsellower. Allerdings zunächst mal ohne den erleichterten Erwerb. Beitrag zur Terrorabwehr = 0, Beitrag zur inneren Sicherheit = mehr als fragwürdig, Bürokratieabbau = 0.
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Bingo! Klar, erzielst Du bestimmt Spitzenpreise dank Rückwirkung bis Juni 2017. Und jetzt bitte nicht ein unseriöses "Aldda, gibt gefakte Quittung von 2016 dazu..."
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Ich, ich hab nämlich mehr V-Träger als Waffen oder Wechselsysteme oder Läufe. Nur die Verschlussköpfe wurden bisher brav weggeschlossen, zusammen mit den Läufen/Uppern bzw. vollständigen Waffen. Beim "wir machen mehr Teile bei einer Langwaffe genehmigungspflichtig" hat man halt, wie nicht anders zu erwarten, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Anstatt die Lower (also das Griffstück/Waffengehäuse, wenn es die Abzugseinrichtung aufnimmt) analog dem Griffstück einer Kurzwaffe wesentlich zu machen (analog dem Waffengesetz anderer Staaten) dieses verschrubbelte "alles was irgendwie mit dem Verschluss zu tun hat" und zusätzlich noch "alle Gehäuseteile" also auch den Upper. Man kann ja froh sein, dass nicht auch Antriebsstange (Bei SS-SLB, nee nicht die von den schwarz-braunen Genossen!) Steuerbolzen, Schlagbolzen, Haltebolzen des Schlagbolzen, Gasringe oder selbst die zwei kleinen Schrauben vom AR15 Gaskey wesentlich geworden sind. Bei jedem Austausch Büchsenmachertätigkeit und umschreiben der WBK. Wobei das hat man sicher schon auf der ToDo-Liste für die nächste Verschärfungsrunde hat...
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Bounty antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf -
Nix, weil das Waffengesetz auf Soldaten keine Anwendung findet und weil es den Dienstherrn vermutlich auch völlig egal ist. Was passiert eigentlich wenn ein Angehöriger der Jägertruppe der Bundeswehr durch die zivile Jagdprüfung fällt? 😎😱 So wie Dich eben auch kein ziviler Arzt kzh schreiben kann...
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Schön, das Du für den Gegenbeweis die FschJgTr verwendest, deren Hauptwaffensystem im Gefecht, Trommelwirbel, Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen sind. Schau mal in andere TrGtg oder Ämter und KdoBehörden! Oder wie die Ausbildung des Fw- und Offiziernachwuchs verwässert wurde, man wird Schiessausbilder ohne Ausbilderlehrprobe und ohne alle Schulschiessübungen je selbst geschossen zu haben. Oder wie die Wertungsübungen angelegt sind, Schwierigkeitsgrad ganz einfach, damit man ohne Vorbereitung beim einzigen Schiessen des Jahres auch gleich besteht... ...aber wir alle beherrschen unsere Handwaffen! Wir hatten ein tolles Konzept mit viel Potential und genug Freiräumen für Weiterentwicklung. Die üblichen "immer dagegen" Bedenkenträger haben es zunächst sabotiert und erodieren es seit eingen Jahren fleissig...
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Waffensachkunde im Raum Halle-Leipzig-Erfurt
Bounty antwortete auf Commerzgandalf's Thema in Allgemein
Bei der LSG in Leipzig mal nachfragen! Die bieten sowas regelmäßig an, sind zwar eigentlich DSB, haben inzwischen aber auch ne BDS-Gruppe und dürften auch Gästen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen. http://www.lsg-ev.de/ -
Und die ganzen Regelungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nach "zivilen" Waffenrecht wird auch ausgebildet? Also der ganze Hickhack mit Voraussetzungen zum Erwerb, verschiedenfarbigen WBKs, Fristen für "Meldungen" ans Amt, Lagerung? Beschusswesen, einschl. Kennzeichnung an zivilen Waffen? Bei der Bundeswehr findet davon genau null garnichts statt, da mag der Unterricht UZwGBw, genauer der Jedermann-Paragraph zum Festhalten, und Notwehr noch so sehr eine vermeintliche Gemeinsamkeit sein und die praktische Ausbildung im Umfang deutlich intensiver. Bei der Polizei? Ja, im Umgang mit Waffen mag bei Dienstwaffenträgern die Ausbildung intensiver sein, im "Umgang" mit dem Waffengesetz eher nicht... Wenn man sich die detaillierte Begründung, siehe Hinweis von Bautz, (hier klicken!) ansieht, Seite 45, letzter Absatz, fragt man sich wirklich, welches verquere Bild des Dienstes der Referent im BMVg und seine mitzeichnenden Vorgesetzten hatten, und wieviele Jahrzehnte die keine Truppe oder Einsätze außerhalb Berlins mehr gesehen haben. Auch scheint sich deren Erlebniswelt auch auf den "immer beaufsichtigten" Grundwehrdienstleistenden zu begrenzen ("5 Patronen richtig übergeben, 5 Patronen richtig empfangen") und die Frage, ob man die jungen Vorgesetzten unter 25 anders bewerten muss, hat man sich auch nicht gestellt. Für jeden, der als junger Feldwebel oder Offizieranwärter mit Sicherungsmunition in der Knarre auf freilaufenden Übungen mitten in Deutschland, mit Zivilisten überall, oder mit Waffen und Munition "bis zum Anschlag" ausgestattet im Einsatz unterwegs war eine aberwitzige Darstellung und Begründung. Richtig bleibt, das Ding hat sich die Bundeswehr selber sauber eingeschädelt... Ja, mit nSAK, pardon neuesSAK, hatte man ab 2010 einen riesen Schritt in die richtige Richtung unternommen, leider in manchen Bereichen eher widerwillig und halbherzig umgesetzt und seit 2015 beginnt eigentlich das große Zurückrudern "mimimi, wir haben doch keine Zeit, alles andere ist wichtiger, früher beherrschte man seine Pistole nach Abgabe von 10 bis 16 scharfen Patronen in der AGA...". Aber das ist jetzt eher off-topic und hat mit der Grundproblematik nix zu tun, warum die Waffensachkundeausbildung wenig mit Waffenausbildung bei der Bw gemein hat, und eine psychologische Untersuchung wieder was anderes ist.
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Ja, die Disziplinen gibt es, mit vermutlich einer maximal dreistelligen Zahl an Schützen in DEU. Und da wird der Wahnsinn dann für mich komplett! In Manual Action kann ich bisher, auch in DEU mit dem Magpul D-60 Trommelmagazin oder dem klassischen 30er Stangenmagazin antreten, z.B. mit einem Troy PAR, da weder WaffenG noch AWaffV noch DEU IPSC Reglement dies verbieten. Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes darf ich weiterhin Repetierbüchsen erwerben, diese werden nicht anders eingestuft, wenn sie Magazine, die auch (eigentlich) für eine halbautomatische Waffe vorgesehen sind, aufnehmen können. Die großen Magazine darf ich nicht mehr erwerben oder besitzen. Hab ich diese Magazine aber bereits vor Juni 2017 erworben, wird der Besitz legalisiert (bzw. bleibt legal!). Ich darf es aber nicht in mein Halbauto-AR15 einsetzen, da ich dieses damit im selben Augenblick zur verbotenen Waffe mache. In z.B. der Troy PAR kann ich diese weiterhin einsetzen und imho sogar weiterhin im Wettkampf in DEU nutzen, da das Waffengesetz bei Magazinen für Langwaffen allgemein nur Erwerb und Besitz regelt und nicht Nutzung und nur bei HA-Lw auch das "aufnehmen" größerer Magazine regelt. Irre...
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Eine von beiden verkaufen!
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Das ist aber fast wie eine Ei und Henne Diskussion! Bei den Langwaffen: Haben wir nicht deshalb keine Disziplinen in Deutschland die diese hohe Magazinkapazität erfordern, weil im Bereich Langwaffen der alte §37 dies vor 2002 gar nicht ermöglichte (Anschein einer Kriegswaffe allgemein, Kriterium bei "Demilitarisierung" einer Kriegswaffe zur Zivilwaffe) und ab 2002 die Lex Beitler mit §6 AWaffV ausdrücklich verbot? Bei den Kurzwaffen: Ist die Tatsache, dass alle Disziplinen auch problemlos mit einem oder mehreren 5er oder 6er Magazinen geschossen werden können, nicht vor allem darin begründet, dass die Verbände den Besitzern von Revolvern oder Pistolen mit einreihigem Magazin die Teilnahme ermöglichen wollte ohne diese damit allein auf Grund der Magazinkapazität einen nicht kompensierbaren Nachteil aufzuerlegen? Man könnte ja auch anders herum fragen, welche Disziplinen verbieten ausdrücklich die Verwendung von Magazinen über 20 Schuss Kapazität? Wie viele Straftaten von Sportschützen und Jägern, insbesondere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hatten wir seit 2002 denn mit legalen halbautomatischen Langwaffen in DEU? Bei wie vielen davon wurden Magazine mit mehr als 10 Patronen verwendet, bei wie vielen überhaupt mehr als 10 Schuss abgegeben? Ich vermute, die Antwort auf alle diese Fragen ist 0! Wie viele Straftaten von Sportschützen und Jägern, insbesondere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hatten wir seit 1976 denn mit einer legalen halbautomatischen Kurzwaffe in DEU , bei der der Ausgang (Anzahl Tote und Verletzte) ein anderen gewesen wäre, wenn der Schütze entweder ein Magazin mit deutlicher höherer Kapazität oder stattdessen eine größere Anzahl von Magazinen mit geringerer Kapazität gehabt hätte? Antwort vermutlich ebenfalls "Keine"! Es ist aber am Ende eine sinnlose Diskussion, a) weil die Meinung von Bundeshorsti ja beratungsresistent feststeht "niemand konnte mir erklären" und b) weil es null Wirkung auf Waffenkriminalität und Terrorbekämpfung hat, wie groß die Magazine sind, wenn der Besitzer der großen Magazine das für eine sinngemäße Nutzung wesentliche Zubehör (die Schusswaffe) eh erst nach strenger Prüfung und Genehmigung bekommt. Die Typen denen man nachweisen kann, dass sie mit großen Magazinen Schlimmes tun werden, bekommen bereits im aktuellen Waffengesetz keine legalen Schusswaffen, die die legale Schusswaffen bekommen, machen a) später nur im sehr, sehr geringen Promillebereich Schlimmes und b) spielt dabei die Magazinkapazität eine völlig untergeordnete Rolle. Und alle anderen Schurken besorgen sich nicht erst seit heute einfach zusätzlich zum bald verbotenen Magazin großer Kapazität die bereits jetzt verbotene illegale Waffe, gerne auch vollautomatisch, auf dem Schwarzmarkt. Daran ändert aber auch das neue Gesetz nix...
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Hochwertiges Schieß- und Einsatztraining ganz Umsonst
Bounty antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Na komm, da wird man bestimmt von waschechten Profis mal so richtig volley genommen. "Pfeifenwichs, Versager, ab in die Mülltonne..." -
Hochwertiges Schieß- und Einsatztraining ganz Umsonst
Bounty antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Lesen hilft: Von Schiessausbildung steht da beim Projekt 1% überhaupt nix... -
[Verkauf] Fox Carbon BiPod. Neu.
Bounty antwortete auf msrikk's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Was sagt Dein Psychiater dazu, dass Du auf den DMs unter unterschiedlichen Namen startest? Oder meint wiederholbar im Training oder auf der VM, auf dem einen Stand, wo die Oberfläche der Pritsche zu Deinen Schlittenfüssen passt und sich die "optimale" und einfache Höhenverstellung eines solchen Zweibein (das zusätzlich beim Waffengewicht mitrechnet) gegenüber ner Benchrestauflage (die beim Waffengewicht nicht mitrechnet) total überlegen ist? In ZG2 kann ich mir 109, als gutes Ergebnis, noch vorstellen, wobei mir immer noch unklar ist, welchen Vorteil so ein Zweibein haben soll. In ZG4 verschenkt Du Ringe, im Training oder auf Deinem Lieblingsstand halt einen, auf der DM oder nen Stand der nicht zu Deinem Setup passt vermutlich eher 4 bis 5. Optimal ist anders... -
[Verkauf] Fox Carbon BiPod. Neu.
Bounty antwortete auf msrikk's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Nein, lesen des BDMP Sporthandbuches und aufmerksam beobachten der BDMP-Topschützen und Kenntnisnahme Ihrer Ausrüstung hilft. Keiner verwendet ein Zweibein. Weil es total suboptimal ist.