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Ja Blacky, so mag es laufen, dass linksversüffte Richter auf ein schlecht formulierten Gesetzestext "unfehlbar" noch einen drauf setzen "ist doch offensichtlich was der Gesetzgeber wirklich gemeint hat, obwohl er es ganz anders nieder geschrieben hat". Dann musst Du Dich durch die Instanzen klagen...
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Das ist eine Interpretation. Eine von mehreren... Das es ausschließlich für alte "Honoratioren" gilt steht dort nicht (auch wenn die Umsetzung wegen solcher Situationen scheinbar geschaffen wurde), denn es wird "z.B." verwendet ohne auf gesundheitliche Einschränkungen abzustellen. Auch ein 28 jähriger könnte geltendmachen, dass er jetzt wegen beruflicher Veränderung keine Zeit mehr hat, wie in dem letzten 10 Jahren 12/18 pro Jahr intensiv trainieren zu können, aber weiter am "Vereinsleben" interessiert ist. Macht man es am reinen Lebensalter fest (fortgeschritten, nicht definiert, ich fühle mich schon mit Anfang 40 fortgeschritten), könnte ein 60 jähriger seine erste Waffe erwerben und wäre mit 70 fein raus, während der 20 Jährige nach über 40 Jahren 12/18 "zu jung" ist (Altersdiskreminierung?). Ansonsten müsste man über gesundheitliche Atteste gehen (zu alt, nein zu krank zum Schiessen, aber saufen und tanzen geht noch). In der Summe somit ausreichend schwammig damit die verschiedenen Behörden so oder so oder anders auslegen und die Richter erst recht... Auch denkbar: Die Waffe(n) die er mit 18 erworben hat, braucht er ab 28 nicht mehr über 12/18 Nutzung pro Jahr begründen, sondern nur noch über Vereinsmitgliedschaft. Die Waffe die er erst 26 erworben hat, muss bis 36 über regelmäßiges Training "verteidigen". Ebenso denkbar: Bei jeder neu erworbene wird die 10-Jahres Frist auf Null gesetzt. Hörst Du auf neue Waffen zu kaufen und trainierst mit den bereits vorhandenen 10 Jahre reicht danach Vereinsmitgliedschaft
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Naja, irgendwo auf Seite 67/68 steht auch die Abschätzung von 2 Magazine pro im NWR registrierter SLB. Also 440.000 max. Ich hab komischerweise eben bei mir 46 Magazine >10 Patronen gezählt. Muss mir das Amt jetzt noch weitere 19 SLB genehmigen (ohne Verbandsbescheinigung) damit ich auf das gesetzlich geforderte Verhältnis komme? ? Oder gibt es irgendwo in der Bundesrepublik 19 Waffenbesitzer, die zwar eine SLB haben, aber überhaupt keine passenden Magazine, denn die hab ich ja (zuviel)... Fragen über Fragen!
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Tja, da haben wir es. Wer nicht nachweisen kann, dass er seine Terror-Killer-Magazine vor Juni 2017 gekauft hat, ist im Arsch. Mit AR15 Gehäuseteilen und Verschlussträgern hingegen sollte man sich jetzt noch reichlich eindecken. Irre!
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Leider ja, und 80% der Abgeordneten machen nachher auf "unschuldig" ala " hat uns der Vertreter im Innenausschuss aber anders erklärt, hab ich nicht gewusst..."
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Um es mit der Kreditkartenwerbung zu sagen: Bei der Hälfte der "Schnäppchen" ausgesonderten Militärmagazine böse Störungen mitten in net Stage die mehr als 15% der Matchpoints bringt auf nem Lvl 3 Match und damit Zero Points: Unbezahlbar... Geiz ist geil aber das Miltär sondert ja immer nur "neuwertig" aus und liefert ja auch zu jeden Gegenstand ne detaillierte Beschreibung wie oft der über die HiBa gegangen ist und wie oft der beim Wechsel der Kampfweise schlagende Bekanntschaft mit 35t Stahl gemacht hat...
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Ich erwarte im Bezug auf die "ganz großen" Magazine nix vom BMI und Bundestag. Wenn wir Glück haben, gibt es ne Ausnahmeregelung für (IPSC-)Schützen mit nachweislicher Teilnahme an Wettkämpfen im (EU-)Ausland oder Mitgliedschaft in einem ausländischen Sportschützenverband. All die BDS- (ohne IPSC), BdMP, VdRVw-Schützen, die brav nach BVA-genehmigter DEU-Sportordnung schiessen können die Flinte bzw. die Magazine "ins Korn werfen", denn sportlich nutzen konnten sie diese noch nie.
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Nachdem wir nun die Gliederung, Besoldungshöhen und Personalmassnahmen des BMI in epischer Breite diskutiert haben vielleicht mal wieder zum Thema etwas. Fällt nur mir auf, das in der BDS-Stellungnahme kein Wort zu der fragwürdigen Ausweitung der "wesentlichen" Waffenteile auf bisher frei erwerbbare Teile (Verschlussträger, oberes Waffengehäuse) erfolgt? Diese Regelung ist nicht nur völlig ungeeignet, die offiziellen Ziele der Regelung zu erfüllen (Terrorabwehr, Vereinheitlichung EU-Handel) sondern auch der, die sich seit 45 Jahren durch die regelmäßigen Verschärfungen offenbaren (Verhinderung der Zunahme an Schusswaffen bei dem rechtschaffenden Teil der Bevölkerung, Reduzierung der vorhandenen Anzahl Waffen "So wenig Waffen wie möglich im Volk..."), sondern beisst sich auch mit der Wechselsysten-Regelung. Und das alles, obwohl man schon bei der jetzigen Regelung WS und wesentliche Teile nicht eine einzige zusätzliche "schussfähige" Waffe herstellen kann, denn es fehlen immer Lauf Verschlusskopf. Gerade bei BDS mit IPSC Rifle Divisions dürfte es eine ganze Reihe Schützen geben, die mehr Verschlussträger denn Verschlussköpfe besitzen bzw. die für eine zusätzliche Division ein WS erwerben wollen. Defacto brauchen sie dann anstatt eines weniger bürokratisch erwerbbaren WS dann eine zusätzliche Waffe.
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Aber auch das der Verschlussträger jetzt "wesentlich" wird ist Blödsinn. Ich kann 10 Träger besitzen, solange ich nur einen Verschlusskopf und Lauf habe wird nie mehr als eine schussfähige Waffe draus. Da hätten die Referenten ja auch gleich noch den Cam-Pin zum wesentlichen Waffenteil erklären müssen, der hat an der Funktion "Verriegeln/Entriegeln" genau so viel Anteil wie der Träger. Mit den administrativen Konsequenzen Kennzeichnung mit Seriennummer, Reparatur oder Wechsel nur durch Büchsenmacher etc...
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Das ist aber eine unzulässige Verallgemeinerung. Du hast die ganzen Kokain und Crystal Meth Junkies oder die Cannabis-Kiffer vergessen. Wie sagte dereinst Franz Josef aus Bayern "Politier müssen keine Vorbilder sein, Feindbilder reicht..."
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Von denen mindestens 2/3 keine aktiven Schützen mit erlaubnispflichtigen Waffen und 3/4 keine Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen sind. Zieh mal all die Familienmitglieder oder zur Not der örtliche Schlachter, der durch Mitgliedschaft einfach sicherstellt, dass die Grillwurst für's Schützenfest bei Ihm gekauft wird, in den ganzen Dorfvereinen ab und schau was übrig bleibt. Davon dann die Lichtgewehr und Luftdruckschützen abziehen, die bisher garnicht wesentlich vom Waffengesetz reguliert (bzw. reglementiert werden und "ne Karteikarte im Ordnungsamt haben") werden. Jetzt noch alle abziehen die nur eine KK-EL-Büchse haben und der BDS zieht auf die Überholspur und setzt zum Vorbeiziehen an. Von Doppelmitgliedschaften um Zugang zum DSB-Stand zu bekommen mal ganz ab. Und dann kenne ich mehr als genug GK-Schützen bei BDS, VdRBw, BdMP etc. die zwar Spass am schiessen haben, für die aber das Internet Neuland oder "interessiert mich garnicht"- Land ist.
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Tja, für den einen sind die Deko- und Salutwaffen-Regelungen total harmlos (weil er keine hat), für den anderen eben die Magazinregelung, weil er eh nur eines für 5 Patronen hat das ewig hält weil er so wenig schiesst. Was mir nicht klar ist, wird auch der Besitzer eines Magazins hier verpflichtet diese abzugeben bzw. registrieren der garkeine (passenden) Feuerwaffen hat? Und ansonsten ist schon vieles angesprochen: Aufbewahrungsvorschriften für verbotene Plastik oder Blechdosen (Schrank Stufe I während das zugehörige Gewehr im A steht, es sei denn dass muss als neues Kat. A dann auch in mindestens I). Wie erwirbt der IPSC Schütze mit Wettkampfteilnahme im Ausland neue Magazine, wenn eines kaputt ist?
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Ganz pessimistisch erwarte ich das auch: Dann machen auch die Zahlen im Entwurf Sinn, das fast alles abgegeben wird (werden muss), weil kein genauer Nachweis vorliegt. Früher nannte man sowas Enteignung...
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Weil man einfach künstlich Druck auf all die machen will, die sich nach der EU-Entscheidung noch schnell eingedeckt haben, bevor es zur nationalen Gesetzesumsetzung kommt. Spannend wird ja nur die Frage wie die Nachweisführung erfolgt, sprich muss der Besitzer belegen dass er diese Gegenstände schon vorher hatte, wie macht er das bei einem Gegenstand der frei und ohne Erfassung handelbar ist und Kaufbelege eben nicht aufzubewahren waren und was passiert, wenn er keinen Nachweis hat...
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Das kann man dann ja in der Schlussfassung "aus versehen" noch etwas allgemeiner formulieren "Magazine für Feuerwaffen". Siehe .22 Randfeuer beim Anschein gem. AWaffV.
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Nach den teuflischen Ninja-Wurfsternen geht es jetzt halt gegen die nächste staatsgefährdende Terrorwaffe... Die Partei hat halt immer Recht und der Untertan und Steuerzahler soll sich gefälligst freuen, dass der Staat alles für ihn regelt und ihn vor noch so abstrakten Gefahren durch bewaffnete Pfeilpistolen-Banden mit allen Mitteln (die dann halt leider nicht für Extremisten und Gefährder ausreichen) schützt.
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Bundesfinanzhof hat entschieden: IPSC Schiessen ist gemeinnütziger Sport
Bounty antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in IPSC
Sinngemäß: Il y a des juges à Berlin -
Das hat German unmittelbar passend eingeordnet. Es gibt zwar einen deutlichen Preisunterschied, der fällt aber bei IPSC kaum ins Gewicht, im Vergleich zu den "laufenden Kosten"...
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Klar, Diebe und Hehler unterstützen... Wie es so schön heißt, "Legale Waffenbesitzer sind besonders gesetzestreue und integre Bürger..."?
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Naja, knapp 50% Preisaufschlag im Vergleich zum AR15-Mag des selben Herstellers. Im Vergleich zu den Munitionkosten sicher keine Unsumme, denn nach 100 Patronen hat man den Gegenwert eines Magazins in Schall und Wärme umgewandelt...
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Das stellt seit Beginn dieses Fadens niemand in Frage. Wirklich? Bei AR15, G3 oder AK vielleicht, insbesondere wenn man auf Surplus zugreifen kann. Ist man durch das Waffenrecht auf spezielle Lowcap eingegrenzt, schaut es schon anders. Bei Sig 55X, Steyr AUG und HK G36 artigen orientiert sich "preiswert" dann an anderen Maßstäben...
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Wobei wir dann womöglich beim nächsten Problem wären. Während ich beim AR15 o.ä. auf recht vielartige, durchdachte "Racing"-Magazintaschen/-halter zurückgreifen kann hab ich beim MR243 mit G36artigen Mags eine recht überschaubare Auswahl, vorallem aus dem taktischen Bereich, deren Befestigung über MOLLE ggf. nicht optimal an einem Rig ist. Wer natürlich einfach nur dabei sein will, wird sicher auch mit Koppeltragesystem 95 mit G36-Magazin-Verwahrtaschen glücklich. Oder mit Cargo pants mit gigantischen Oberschenkeltaschen.
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Ach komm Famas, suchst Du verzweifelt Angriffsfläche? Das Bild ändert sich mit den Zivilversionen bitte wie? Ausser das die ganzen HKs, einschließlich dem MR243 noch fetter und übergewichtiger wirken? Und sich hier wieder welche zu der Aussage versteifen, dass der Vergleich hinkt, denn das MR243 will ja eine zivile Version des G36 und kein Sportgewehr sein... Ansonsten: Niemand in diesem Faden bezweifelt dass man mit nem 243 bei IPSC Rifle mitschiessen kann. Und wenn mitschiessen alles ist was man möchte man damit auch sehr glücklich werden. Und niemand bezweifelt das gerade bei IPSC der Schütze einen viel höheren Einfluss auf das Ergebniss hat (und ggf. Defizite der Waffe kompensieren kann oder trotz Topwaffe episch scheitern kann) wie in den den übrigen, allesamt weniger dynamisch/praktischen Disziplinen. Schönreden muss man sich das MR243 dennoch nicht... Ansonsten Jacko: 100% Zustimmung, wenn Du MinMax durch Ergebnisorientiert o.ä. ersetzt.
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Du meinst die Federkraft gegen die man arbeiten muss, um die Waffe zu spannen/durchzuladen? Oder die Strecke die man dabei zurücklegen muss? Oder mit anderen Worten, bei Rifle Ready Condition Option 2 oder Störungsbeseitigung innerhalb des course of fire ist man mit der dem AR15 ebenbürtigen Kaschi voll im Nachteil?
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Hhm, was für ein nutzloser Vergleich. KSK gegen Hobbyschützen? Gegenaussage: Ich kenne nen Haufen typische IPSC-Akrobate die nen Großteil der P8 und G36-Benutzer platt machen würden. Schon allein weil eine professionelle Ausbildung und das deutlichst häufigere Training auf einer Schiessbahn mehr bringt als mit bordeaux-rotem Barett oder grünen Litzen rumzurennen. Etwa so sinnvoller Vergleich wie Jerry Miculek gegen den Generalinspekteur der Bundeswehr im IPSC-Wettkampf antreten zu lassen um festzustellen ob im Durchschnitt ein BW-Soldat oder ein Mitglied IPSC/BDS der bessere Schütze ist... Aber gut das Du das einfach mal gesagt hast!