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Das Problem bei Deinem Vergleich ist halt, das der Dacia genau so schnell ist und besser beschleunigt. Anders hat als Dein G63 hat er auch nicht auf Wunsch des Erstkunden ein zusätzliches goldenes Lenkrad für den Beifahrer, 8 Rückwärtsgänge und dafür keine Vorwärtsgänge mehr... Man kann natürlich, und da passt der AMG Vergleich, das Gerät rein als Statussymbol kaufen, weil man glaubt man müsste andere damit beeindrucken und um irgendwas am kaputten eigenen Selbstwertgefühl damit zu kompensieren. Ist dann halt blöd wenn man sich in der ersten Pfütze festfährt wo der Dacia durchmarschiert... Von daher wäre auch meine Frage, gerade bei einem Anfänger im Schiesssport, warum man ohne Not 2000 € für null Performancezugewinn ausgeben will, insbesondere auch für eine Waffe die in den meisten Disziplinen eher im Nachteil ist...
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FWR - Forum News: VDB distanziert sich von Texten?
Bounty antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Waffenlobby
Kannst Du mal einen direkten Link setzen, ich finde deine Textkästchen nicht. -
Ausser den kurzen Revolvern beim BdMP ist mir nicht eine Ausnahme-Regelung durch einen Verband bekannt. Da kannst Du, im Bezug auf Magazine nichts vorlegen. Imho hätte der BDS schon an 2003 die 10 Schuss Begrenzung für LW mit Verweis auf das internationale IPSC-Rifle Reglement rangehen sollen (müssen). Dann hätte man nicht nur 2019 einen anderen Hebel gegen Drehhofers "es gibt für diese Magazine in DEU keine Disziplin" sondern müsste heuer nicht mit "ich will vielleicht mal zu einem Wettkampf im Ausland" argumentieren.
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Wissen die Leute auf der Hera, dass Du so über sie denkst und sie hier so darstellst? Ah ja, alle gleich bei WO und deshalb mal pauschal beleidigen. Deine? Oder beleidigst Du auch ausserhalb des Internet wahllos Leute die Du garnicht kennst...
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Waffengesetz (WaffG) § 40 Verbotene Waffen 4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
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Vielleicht ist die Antwort in der Ausschreibung und der dort beschriebenen Magazinregelung?!
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Ah, Kommunismus für alle, alle gleich arm. Anstatt den "Glücklichen" etwas weg zu nehmen oder zu verbieten, denke anders herum, die "Pechvögel" können ebenfalls alle Magazine erwerben, über Bedürfnis IPSC und Genehmigung BKA. Ohne dafür extra umständlich mit "Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland" zu argumentieren. Irgendwann kommt das BMI/BKA dann eh auf die Idee erstmal entsprechende Wettkampfnachweise sehen zu wollen, bevor es eine Genehmigung vergibt. Deine Sichtweise zementiert den Status "niemand braucht große Magazine", denn wenn alle verzichten müssen geht es ja auch ohne, bei der "deutschen Meisterschaft im Magazinschnellwechseln und auch ein wenig schiessen" sieht man es ja, dass das aus Sicht des BMI gut funktioniert. Genau anders rum wird ein Schuh draus...
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Und genau hier sollte der BDS tätig werden! Mit Verweis auf internationale Teilnehmer und die damit einhergehende sportliche Bedeutung für IPSC eine Ausnahme vom Para. 6 AWaffV beantragen. Für mich unverständlich dass man das nicht schon 2003/2004 gemacht hat. Der BdMP hat es mit seinen Stubsnasenrevolvern ja auch hingekriegt. Dann hätte man im Bundestag und gegenüber BMI auch deutlich gegen Drehhofers "Es gibt ja garkeine Disziplinen für diese Magazine in DEU" argumentieren können. Und man hätte über die Teilnahme an Wettkämpfen (und das dafür erforderliche Training) schon wieder ein Argument für eine Ausnahmegenehmigung vom BKA für die verbotenen Magazine.
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Schön wie Du hier versuchst offtopic zu übernehmen. Denn all das hat nichts mit dem Thema hier zu tun.
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Er spielt halt wie üblich linke Sockenpuppe und Internet-Troll.
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Erfordert am Ende ja nur ne Anpassung der Form, um die Unterschiede zwischen AR15 und M16-Verschlussträger auszugleichen. Da 3D-gedruckt kein großer Aufwand.
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Jetzt musste ich erstmal googeln was das wieder ist. https://www.ar15.com/forums/Armory/Swift-Link-What-is-it-and-how-does-it-work-/23-491834/ Am Ende wieder ein Work around, um ohne Full-Auto Trigger und Lower zu arbeiten. Benötigt scheinbar aber immer noch einen Full-Auto-M16-Carrier. Und die Knarre schiesst dann immer Rock 'n Roll, auch bei Feuerwahlschalter auf Semi.
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Richtig erkannt, da ist nur ein HK Lower, der Upper verwendet eine für HK416 (oder MR223) imho inkompatiblen (OA-)Vorderschaft. Auch geben die am Lower verwendeten Teile, HERA Pistolengriff, Castlenut HK416 untypisch, Antirotationpins für Abzug, Hinweise das hier ein Bastler am Werk ist...
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Bleibt die Frage ob die beiden Gewehr vom Typ HK416 (die beide keine HK416 sind) überhaupt Vollauto können. Denn dies setzt voraus, daß der Lower nicht nur Fullauto gekennzeichnet ist, sondern er eben auch einen Full-Auto-Abzug mit entsprechendem Sear hat. Und einen Sear Cut im jeweils verwendeten Upper plus Verschlußträger mit korrekter Form für den Sear. Mich würde es nicht wundern wenn keine der beiden Waffen in der Lage ist, Fullauto zu schießen, unser krimineller Tactical-Wannebe aber eben eben Show und nicht Funktionalität wollte. Egal, sollte der Vater dem Sohn die Pistole und die beiden Upper (und Munition) unberechtigt überlassen haben geht der gleich mit in den Bau. Der Sohn sowieso...
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Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Vom Grundsatz her ist Speedies Hinweis aber voll i.O.! Herr Merkle aus Backnang hat mir vor knapp 20 Jahren den Abzug meiner Sig 226 auf Wunderbare 1360g getunt. Sprich wer auf hohem Niveau Revolver kann, kann auch Pistole. -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Bounty antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Schon klar, die Behörden werden von den Ministerien ja genau so blöde im Regen stehen gelassen wie der "Endkunde". Warum sollen die sich also den Mund verbrennen, für den Bockmist von anderer Stelle... -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Bounty antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Auch ne Sichtweise... Blöd halt wenn das Formular auch von der Behörde kommt und nur das reine Anmelden gem. WaffG vorsieht. Sollte man vielleicht handschriftlich ergänzen "... und bitte um detaillierte, rechtsmittelfähige Erläuterung welche Auflagen im Umgang und bei der Lagerung der Magazine zukünftig bestehen!". -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Bounty antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Clever gemacht, vom Amt! Damit sind die raus, wenn der Herr Mustermann irgendwas mit seinen Magazinen macht, daß der Polizeistreife oder dem Staatsanwalt komisch vorkommt. Also z.B. Nutzung der Magazine, Lagern außerhalb I... Herr Mustermann darf weiter vermuten, was er mit seinen nun angemeldeten Magazinen machen oder nicht machen darf oder muss... -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
TriPlex, auch Glock hat wohl früher im Werk Griffstücke getauscht. Kaputt gegen neu. Aber eben früher! Vor NWR und NWR II, vor WaffG 2020. Früher, als Deine Waffe mit einer einzigen Serienummer auf ner handgeschriebenen Karteikarte im Ordnungsamt erfasst war. -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Das wäre quasi ein Teiletausch des Herstellers. Das könnte ein Micha Burk bei seinem BR10 genau so wie HK oder Glock etc. bei ihren Waffen. Die Frage ist, dürfen sie (und wollen sie)? -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Schwarzwälder hat hier mal in düsteren Farben ausgemalt, das es spätestens beim ersetzen des "führenden Waffenteils" kein Tausch von Teilen mehr ist. Ob man einen gleichzeitigen Kompletttausch aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe mit nummerngleichen Ersatzteilen dem NWR klarmachen kann, dazu kann vielleicht einer unserer Büxer hier was sagen. @Schnuffivielleicht? -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Hat man Dir schonmal ein Kfz gestohlen? Hat die Zulassungsbehörde die Abmeldung des gestohlenen Kfz und die Zulassung des neuen Kfz gebührenfrei durchgeführt? Dir noch Geld für neue Nummernschilder beim Prägeservice in die Hand gedrückt? Du bist doch das Opfer! Siehste... -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Anders! Die Bedürfnisbescheinigung ist wesentlicher Bestandteil eines Antrages um eine Erwerbserlaubnis zu erhalten. Du erhältst dann die Erlaubnis innerhalb eines Jahres eine konkrete Waffe zu erweben. Beachte das auch eine Bedürfnisbescheinigung nur eine begrenzte Gültigkeit hat. Wäre sie dauerhaft, könnte ich ja auch mit einer 10 Jahre alten Bescheinigung vom Verband beim Amt ne WBK beantragen. Das funktioniert aber auch nicht. Gerade der erfüllt durch 12/18 Trainig problemlos die Anforderungen (hier: Bedürfnis) an eine neue Waffe als Ersatz (oder über Wettkampfteilnahmen eine zusätzliche gem. Para. 14 (5) 2.) -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Kapier es endlich, das Bedürfnis ist an den Erwerb einer konkreten Waffe gebunden! Das Gesetz sieht es nicht vor, das du durch einmaliges Vorliegen eines Bedürfnisses bis zum jüngsten Tag dein Arsenal regelmäßig erneuern kannst. Erwerb einer neuen Waffe, egal ob Ersatz für bereits im Besitz befindlicher Waffe oder zusätzlich erfordert ein neuen Bedürfnisnachweis. Dabei ist es irrelevant ob das neue Bedürfnis durch das Verhalten des Waffenbesitzers (kaputt gemacht oder andere Disziplinerfordernisse) oder Dritte (Diebstahl) verursacht wird. Deiner Logik folgend bräuchte das Amt auch das Fortbestehen des Bedürfnisses alle 5 Jahre nicht zu prüfen, schließlich lag das Bedürfnis irgendwann in der Vergangenheit mal vor... -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
Bounty antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Richtig, das Bedürfnis für die vorhandene Waffe erlischt nicht plötzlich. Es gibt im DEU WaffG nur nicht automatisch ein Bedürfnis für eine neue Waffe. Isso... Der berüchtigte "Waffentausch" ist reines Goodwill einzelner Ordnungsämter, nett und pragmatisch, vom WaffG nur nicht abgedeckt...