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Bounty

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  1. So ein Minderwertigkeitsgefühl, das Du dir verzweifelt Neider wünscht wo keine sind? Einer der Hauptgründe warum wir kein Lobby hinbekommen. Man erhöht den eigenen Grund Waffen zu besitzen und negiert den der anderen im Sinne von "die wollen mir was wegnehmen". Leider klischeehaft bei Jäger viel häufiger ausgeprägt als bei den Sportschützen. Dabei haben sich die Jäger die aktuelle Diskussion mit der Deckelung Anzahl Lw ganz allein eingebrockt.
  2. Immer wieder die selbe ungeeignete Argumentation "man kann nur eine gleichzeitig bedienen". Der Gesetzgeber und die Ministerialbürokratie sehen in den "Sammlungen" vorallem die Möglichkeit, das eine einzelne Person ganze Gruppen ausrüsten kann die selber keinen Zugang zu genehmigungspflichtigen Waffen haben (dürfen/sollen). Man kann sich in diesem Zusammenhang auch fragen, warum der Para. 5 WaffG immer länger wird... In diesem Zusammenhang in der Expertenanhörung des Innenausschusses des Bundestages im Sommer 19 zum Waffengesetz mal die Äußerungen des "Rechtsextremismus-Experten" und die anschließenden "geliefert wie bestellt" Einlassungen des Polizeigewerkschafters zu "Waffensammlungen" sich nochmals zu Gemüte führen...
  3. Diese Disziplin gibt es halt bloß nicht, gem. Sporthandbuch. Entweder DP3 oder DP3 vor 45. Für beide gilt die DP-Liste.
  4. Nein, nicht zulässig. Und neben der Sportordnung https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2020/register/Register_8.pdf immer auch die Dienstpistolenliste für DP3 https://www.bdmp.de/sport/dienstpistolenliste/ beachten. Die einzigen zugelassen "modernen" DP sind die Glock 17 und die Steyr M9. Und beide nur mit Bubitz oder IGB Anschlagschaft.
  5. Dann ließ die Überschrift der ganzen Diskussion!
  6. Nochmal! AWaffVwV 36.2.9, Hervorhebungen durch mich Kann es sein, das die AWaffV den Begriff Gebäude sowohl für Häuser als auch Wohnungen verwendet bzw. eine Wohnung gleich einem Gebäude einstuft?! Je nach Lesart kann man dann zwei Sichtweisen haben, bei der Betrachtung eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen. 1. Die Wohnung im der Waffen gelagert werden muss dauerhaft bewohnt sein. 2. Nur irgendeine Wohnung im Gebäude muss dauerhaft bewohnt sein um alle Wohnungen (bzw. die Wohnung in der die Waffen gelagert werden) als dauerhaft bewohnt einzustufen. Im zweiten Fall, auch mit Bezug auf Dein Foto mit der "Eiger-Nordwand", wäre somit das Gebäude ständig bewohnt und es gebe keine Auswirkungen auf die rechtlichen Vorgaben für die Lagerung von Waffen, wenn irgendwo noch eine Wohnung dauerhaft bewohnt ist, selbst wenn diese weder an die Wohnung mit der Waffenlagerung unmittelbar angrenzt bzw. auf der selben Etage liegt, den selben Gebäudeeingang nutzt etc.! Geht die Behörde somit davon aus, das Nachbarn sich gegenseitig in der Form überwachen, das sie unaufgefordert verdächtigen Hinweisen auf einen möglichen Einbruch in einer anderen Wohnung nachgehen, quasi alle Wohnungen im Gebäude beaufsichtigen (Kontrolle Zutrittsberechtigung, Regelmäßige Kontrolle Zustand und Verschluss Wohnungstür und Fenster etc.)? Hhm, ich hätte da kein gutes Gefühl, wenn ich auf meine einjährige Weltreise gehe und nix mit der Behörde abgesprochen habe, weil ganz hinten im Plattenbau wohnt ja noch die alte Frau Schmidt...
  7. Falsch! Und @P22 hat bereits auf die entsprechende Fundstelle verwiesen, AWaffVwV 36.2.9: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Eine "normalen Urlaubsabwesenheiten" ist überhaupt kein Problem. Was "normal" ist entscheidet dann, wenn bei Rückkehr die Waffen fort sind, vermutlich das Amt und ggf. später ein Gericht. Ich gehe davon aus das die vom TS skizzierte Abwesenheit von zusammenhängenden 3 bis 12 Monaten von keiner der beiden Stellen als normaler Urlaub bewertet werden.
  8. https://germangunworks.com/ueber-uns/
  9. Danke für die Fundstelle. Dort stehen aber für "Gebäude" auch nur etwas von "normalen Urlaubsabwesenheiten" und interessanterweise zu (Pendler-)Wohnungen von Aufenthalt "nur in einem Teil der Woche" und "in der Regel als dauerhaft bewohntes Gebäude einzustufen". Und nun lesen wir uns nochmal die Darstellung der Ausgangslage des TS insbesondere zusätzlich auch noch mal die Überschrift durch. Ja, @P22 das WaffG und die nachgeordneten Verordnung treffen keine Regelung wie genau bei einer Wohnung zu verfahren ist. Bei einer Abwesenheit von 3 bis 4 Monaten (am Stück) bis ggf. ein Jahr würde ich trotzdem die Behörde vertrauensvoll informieren, ob die Beaufsichtigung des Schrankes durch das Blumenkommando ausreichend ist.
  10. Was hat Para 13 AWaffV mit Bedürfnis zu tun? https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Was @highlower anspricht ist allerdings in der Tat ein Nebenkriegsschauplatz, in diesem Fall auch am Thema vorbei da der TS ja offensichtlich Jäger ist. Na dann kann man ja in der Ferienwohnung im Appartementblock dauerhaft Waffen lagern, selbst wenn man nur im Sommerurlaub, 4 Wochen im Jahr, vor Ort ist. Könnte im Schadensfall spannend werden, gegenüber dem Ordnungsamt und gegenüber der Hausratversicherung... Aber ja, die Verordnung spricht von Gebäude (und in der Waffensachkunde wird gerne die Jagdhütte als Beispiel genannt) und dann kann man wie @Suerlaenner argumentieren.
  11. Vielleicht wegen AWaffV Para 13? 4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen. Im Versicherungsrecht ist ein Haus/Wohnung dauernd bewohnt wenn sich an mindestens 5 Tagen in der Woche jemand dort aufhält.
  12. Ich höre ein extrem lautes Mimi aus Deiner Richtung. Ich zitiere mich einfach nochmal selbst, da Du ja scheinbar selektiv liest und dann mitten in den Sätzen aufhörst weiter zu lesen und zu denken...
  13. Ich hab Deine Aussage mal korrigiert. Und genau so erklären Sie daß auch dem Verfassungsschutz, wobei der Ihnen ja eh weisungsgebunden unterstellt ist... Weder Politik noch Ministerialbürokratie haben ein Interesse am Zusammenbruch der Gesellschaftsordnung oder des momentanen politischen Systems. Zumindestens nicht solange sie üppige Diäten, Dienstbezüge und Ruhegehalt beziehen können, dafür geht es ihnen in diesem System einfach zu gut...
  14. Das ist aus Sicht der Ministerialbürokratie und Politik nicht egal. Weil die immer von Weltuntergangs- und Bürgerkriegsszenarien ausgehen. Mit 20 Waffen kannst Du aus deren Sicht 19 an deine einschlägig vorbestraften Nazi/Reichsbürger/Querdenker/Impfgegner-Freunde (oder wovor auch immer Politiker und politische Beamte wirklich Angst haben) ausgeben, die anders vermeintlich nicht an Schusswaffen gelangen würden.
  15. Die Möglichkeit hat aber, im Gegensatz zu den Jägern, der Gesetzgeber bereits 2020 geschlossen. Als Sportschütze kommt man ohne Nachweis der konkreten Verwendung und regelmäßigen Ausübung nicht mehr weit und es gibt auch nichts zu erwerben.
  16. Dummerweise zählt in unserer faktenfreien, emotionalen Politik aber weder der Durchschnitt noch ein realistischer Maßstab. Es reichen ein paar "Einzelgänger", um das Klischee der ganzen Gruppe zu definieren. Wir erinnern uns, ein sammelwütiger "Jäger" mit irgendwas um die 700 Lw, zack, gelbe WBK für zehntausende Sportschützen gedeckelt...
  17. Das übergießen der Waffe (über die Seite) macht das ganze eher theoretisch. Kurzes, vollständiges Eintauchen aller Waffen oder besser Beregnung in der üblichen Trageweise (vermutlich Mündung nach unten) wäre realistischer. Die Temperatur ist hier ja nur in kleineres Problem, es ist das Wasser das überall rein geht. Im jedem Fall hätten wir es aber mit einem doofen Operator zu tun, der seine Waffe ignoriert, nachdem sie patschnass geworden ist.
  18. Genau, und wenn Du mit deinem feuchten Atem zuviel Richtung Gewehr atmest, ist das irgendwann ein kompletter Eisklumpen! Wieviel Wasser willst Du denn durch Nitrocellulose produzieren? In Hollywood brennen die damit Wunden aus, aber das man damit Wasser produzieren kann (genug für ein warmes Süppchen?), Sachen gibts...
  19. Weil es grundsätzlich kein schlechtes Gewehr ist. Und beim Einsatz in extremen Bedingungen die richtige Handhabung (und Vorbereitung) wichtiger sind als die technischen Details der Waffe... Und so schlecht scheint es dann, auch im Vergleich zu anderen Konstruktionen selbst bei "Arctic Warfare" nicht zu sein. Wir erinnern uns: -Die Amis führen das AR auch bei Ihren Truppen in Alaska. -In der kanadischen Armee ist ein Colt Canada DI AR die Standardbewaffnung. Auch die haben ganz viel kaltes Wetter. -Bei den norwegisches SF fällt das frühe HK416 wegen Problemen durch, stattdessen beschaft man DI AR (die kanadischen). Auch in Norwegen ist viel kaltes Wetter, insbesondere jenseits des Polarkreises. -Das Königreich Dänemark führt ebenfalls das Diemaco als Standardbewaffnung und ersetzt gerade seine HK417 DMR (Wie jetzt? Skandal!) durch ein DI AR10. Schon komisch, von den 7 Staaten mit Territorium nördlich des Polarkreises haben 4 ein AR mit DI-System. Von den übrigen 3 verwendeten zwei eine AK-Konstruktion, wobei Finnland ja gerade auch Richtung AR-Design "überläuft". Schweden sucht wohl ebenfalls was neues als Ersatz für die FN FAC aka AK5.
  20. Naja, das ist eine sehr pers. Meinung und aus meiner Sicht zu pauschal. Wenn man auf der Suche nach einem Sportschützenverband ist, wird man imho anderswo vielleicht glücklicher, wobei in einigen Regionen der VdRBw einen priviligierten Zugang zu Bw-StOSchAnlg hat, was dort die einzige Möglichkeit ist, mal auf 300m schießen zu können (mit in der Regel einer Latte von Auflagen von vorgegebenen Kalibern bis hin zu "nur Fabrikmun"). Vor Ort gibt es wirklich dufte Kameraden, die die Sache sehr ernst nehmen, viel Zeit investieren und mit denen man durchaus viel Spaß haben kann. Komischerweise nimmt dann bei den Funktionären oberhalb der Ebene RAG-Vorsitzender der Anteil sonderbarer Typen drastisch zu. Wer irgendwie nach der Bw-Zeit nen Veteranenstammtisch sucht oder sich eben in Übung halten will, ohne eine Wehrübung bei der Truppe im Aktiven Zustand zu machen (mit dem ganzen Ringelpiez wie gesundheitliche Eignungsuntersuchung etc.), da hat der VdRBw halt weitestgehend ein Monopol. Wer mit dem Jubbelkaftan ("früher war mehr Lametta") auf der sicherheitspolitischen Veranstaltung oder am Buffet Schaulaufen will, auch da weitestgehendes Monopol.
  21. Leider ja, häufig ein Auffangbecken für "im Dienst" gescheiterte Existenzen und Leute die nie dazu gehört haben aber das selber ganz anders sehen. Leider bemisst die Bundeswehr diesem Verein eine zentrale Rolle bei der Betreuung der Bundeswehr-Reservisten zu. Mit imho 18 Millionen € jedes Jahr aus dem EP14.
  22. Naja, in @TriPlex Fall bin ich irritiert, das die Sachkundeausbildung im Rahmen der Jagdausbildung nicht berücksichtigt wurde. Was die Bundeswehr-Qualifikationen angeht, sehe ich es etwas anders. Die Ausbildung an der Waffe bzw. Befähigung zum Leiten von Schiessen mit HaWa kann man mit "zivilen" Sachkunde nicht gleich setzen, es fehlt der komplette Anteil Kenntnis Waffengesetz. Ebenso bei der Ausbildung von Funktionspersonal, denn hier scheinen ja neben der Organisation eines Schiessens und Schiesssicherheit auch Kenntnisse über Disziplinen ein relevanter Punkt zu sein. Beim VdRBw, wenn ich die Sportordnung lese, orientier sich vieles an "der Bundeswehr", gleichzeitig macht man aber den Spagat, wie ein völlig ziviler Schiesssportverband handeln zu wollen.
  23. Wenn keine der beiden sportlichen Kw für die Disziplin zugelassen ist, für die er jetzt eine weitere anstrebt, er regelmäßig trainiert hat und mit die vom Verband festgelegte Anzahl überregionaler Wettkämpfe geschossen hat, die ihn als Wettkampf-Schütze identifizieren, spricht wenig dagegen, ihm nach 14/5 ne dritte Sportwaffe zu genehmigen. Werden die Jagd-Kw mitbetrachtet, erzeugt das Amt selber das Paradox, das es, das Bedürfnis am Nutzer festmacht, nicht an der Waffe, und entgegen dem Waffengesetz vom Nutzer fordert, die bereits vorhandenen Waffen ausserhalb des vom Bedürfnis umfassten Zweck einzusetzen.
  24. Auch da arbeiten Menschen! Und es geht um Steuerrecht. In den Gesetzes- und Verordnungstexten steht vermutlich aber eben eher Firmenwagen bzw. betrieblich genutztes Fahrzeug.
  25. Cannon Balls, dann hättest Du andere Begriffe verwenden müssen. Du kannst auch nicht alles wild durcheinander mengen "ich meinte das etc" und dann sucht sich jeder raus, was sich dahinter verstecken könnte. Der Sicherheitsdienst oder auch der Waffenscheininhaber hat keine Dienstwaffe! Weil er keinen (Staats-)Dienst leistet und er nicht Angehöriger einer Behörde ist und ihm die Waffen auch nicht von einer Behörde zur Nutzung überlassen werden und genau deshalb fallen die auch alle nicht unter den §55. Und betreff Deinem, "hier schießt der RAG, hier schießt die Bundeswehr", natürlich kann man da nicht einfach rüber laufen. Das beginnt mit Versicherungsschutz/Absicherung. Wenn der HG von der RSU rüber kommt ist der bei Euch letztendlich Gastschütze, wie jeder Zivilist auch, daß heißt er braucht entsprechenden Versicherungsschutz. Denn bei Euch ist er nicht mehr dienstlich abgesichert. Von der Frage, warum der während der Dienstzeit nichts dienstliches macht, mal ab... Genau so andersherum, wenn der freundliche Leitende der Bundeswehr die RAG zu sich rüber winkt, mal ein bisschen auf Mannscheiben und mit Waffen die unters KwKG fallen schießen, weil RAG Schießsport des VdRBw hat ja irgendwie was mit Bundeswehr zu tun. Der verstößt dabei gegen ein Dutzend Vorschriften seines Dienstherrn...
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