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Bounty

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  1. Nochmal, der T-Starter hat bereits eine CZ erworben. Er will scheinbar kein WS sondern ne Glock 44 als weitere Waffe. Sein Problem, er denkt man muss nicht nur zum Zeitpunkt eines jeden Erwerbs 12/18 erfüllen, sondern das im Augenblick des Erwerbs der 12-Monatszeitraum "genullt" wird und man wieder von vorn anfangen muss. Dann wäre aber 2/6 im selben Absatz völlig sinnlos. Sowas lernt man in der Sachkunde und jeder Vereins-"Grande" mit Amt sollte das auch fehlerfrei erklären können...
  2. Die hat der T-Starter doch schon erworben. Imho ne CZ. Aber ansonsten ja, wer solche Fragen stellt hat seine Sachkunde scheinbar mit mehr Glück als Verstand bestanden und beim Thema Erwerbsvoraussetzungen tief und fest geschlafen. Und eigentlich ist es doch so einfach, WaffG Para 14 (3). Wieso gibt es da einen letzten Satz, dass man nicht mehr als zwei Waffen pro Halbjahr erweben darf, wenn man ja scheinbar zwischen zwei Waffen wieder ein Jahr trainieren muss.
  3. Ich bin halt so anders als du. Du kennst dich offensichtlich im DEU Waffengesetz nicht aus, hast beim Sportschiessen scheinbar nur Ahnung von einem ganz kleinen Ausschnitt, vermutlich irgendwas im Bereich DSB 25m/100m statistisch Löcher stanzen, und hast scheinbar ebenso wenig Ahnung von grundlegenden Schiesstechniken, wie z.B. Schiessen in der Bewegung. Aber beleidigt, wenn es Kontra gibt... Btw: Das Ausland interessiert, weil die Aufnahmen der jungen Dame im Bericht IM AUSLAND gedreht wurden. Und weil Menschen wie Du scheinbar weder wissen was rechtlich geht in Deutschland noch im Ausland, geschweige denn dass Du es selber je getan hast, woll...
  4. Zumindestens einen. der im Gegensatz zu den "Experten" hier im In- und Ausland IPSC geschossen hat, incl. Lvl 3 Matches...
  5. Nein, Schießen und Treffen in der Bewegung ist möglich und reine Übungssache. Insbesondere wenn man nicht, DSB-Style, auf der Jagd nach der Innenzehn ist und geht anstatt läuft (oder rennt). Ein Abstoppen im Sinne von für einen kurzen Moment stehen (bleiben) findet dabei nicht statt. Teilnahme an einem IPSC-Wettkampf (Lvl3+), auch in DEU, als Beobachter sollte einem da die Augen öffnen. Alternativ Youtube-Videos schauen.
  6. Ach Junge......musst du denn wirklich bei jeder Gelegenheit zeigen dass du dich zu Dingen äußerst von denen die offensichtlich null Ahnung hast?
  7. Jeder blamiert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten! IPSC das unbekannte Wesen oder: Das setzt scheinbar hier nicht vorhandene Kenntnisse des deutschen Waffenrechts voraus. Dort heißt es: "Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, [...] bei denen das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,".
  8. Du beantwortet Dir Deine Frage permanent selbst, entweder eine Waffe die "geil" aussieht und mit der man sich selbst bewundert oder vermeintlich bewundert wird von den Schützenbrüdern, solange bis man damit schiessen muss und nix gebacken bekommt, oder ne Waffe die performt aber vermeintlich gewöhnlich ist und wo man sich den Respekt der anderen Schützen durch die Ergebnisse auf der Scheibe erwirbt. Posen oder performen, Du entscheidest. Der Vergleich zu Porsche und Ferrari hinkt natürlich komplett, die Beretta ist eher der Fiat Diesel den Du mit dem Skoda Sport vergleichst, mit dem Hinweis das Skodas so gewöhnlich sind. Komm wieder wenn Du Rat suchst zum Thema "Mit welcher Waffe kann ich ohne Schiessen mehr auf dicke Hose machen auf dem Schiessstand, Laugo Alien, Sig 210-5 oder Edelcustom 1911?"
  9. Was, Du trägst Deine Termine in ein nicht durch den Gesetzgeber vorgegebenes, im Waffengesetz nicht genau beschriebenes Formular ein? Total Untertan, Dein Verhalten... Oder um es mit den Worten eines Freiheitskämpfers hier im Forum zu sagen: Dein Verein/Verband hat offensichtlich fertig... Beim BdMP gibt es ein solches Formular übrigens nicht, wo man Termine aus einem anderen Formular übertragen muss, um Trainingstermine nachzuweisen und die Richtigkeit der Eintragungen anhand eines dritten Formulars überprüft werden (können). Ähem, wo kommen den die Daten für die Eintragungen in Deinem tollen Formular her? Du brauchst ne Liste (Deine pers. Terminaufzeichnungen), um ne andere Liste (das Formular bei Bedürfnisantrag) zu befüllen. Und die andere Liste soll dann Dein Verein/Verband mit einer dritten Liste (Standbuch) abgleichen, um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können. Das ist sehr offensichtlich dreifacher Aufwand!
  10. Also hast Du den doppelten bis dreifachen Aufwand. Du führst eine private Übersicht, ein selbst definiertes/gestaltetes Format/Formular (Excel-Tabelle, Kalenderblätter what ever...) aber bloß kein Schießbuch, weil "das dürfen Sie mir nicht befehlen", um dann bei der Antragsstellung eine weiteres umfangreiches Formular (Liste der Schießtermine) auszufüllen und Deinem Antrag als Anlage beizufügen, anstatt einfach das ursprüngliche Formular zu verwenden. Die Ehrenamtlichen in Deinem Verein bestrafst Du dann noch extra, denn die sollen Dein handgeklöppeltes Formular nochmal mit Ihren Aufzeichnungen der letzten Jahre abgleichen, anstatt das diese gleich bei jeder Trainingsteilnahme auf Deinem ursprünglichen Formular die Eintragung bestätigen (huch, dann wäre es ja ein Schießbuch wie beim BdMP). Mit anderen Worten: Die kategorischen Schießbuchverweigerer (Sorry @steven, aber in finde den Begriff schon treffend, auch wenn er in einen bösen gesamtgesellschaftlichen Kontext gerückt werden kann) opfern wertvolle Lebenszeit, um gegenüber dem Gesetzgeber ein Exempel zu statuieren, "Ihre Freiheit" zu verteidigen, wo es nix zu statuieren, verteidigen oder zu gewinnen gibt. Denn dem Amt geht das persönliche Pimmelfechten zwischen Schütze und Verein/Verband, daß letztere einem nix dürfen, was nicht im Gesetz steht, sonst wo vorbei. Dein persönlicher Kleinkrieg, das Verbände, die ein Schießbuch als pragmatische Lösung vorgeben, nix taugen, beeindruckt in der Ministerialbürokratie und auf dem Amt auch keine Sau, die gehen deshalb nicht einen Meter von ihren Forderungen gegenüber Verbänden und Schützen ab. Keine Verbandsbescheinigung, kein Bedürfnis(erhalt). Und ich orakle, daß die anderen Verbände früher oder später dem Beispiel des BdMP folgen (müssen), weil die Politik die Nachweis-Daumenschrauben anzieht und zu oft die Trainingsteilnahme in der Liste des Schützen nicht deckungsgleich mit den Eintragungen in der "Standliste" des Vereins sind. Aber da kannst Du ja dann Deinen Verein/Verband vor Gericht auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung verklagen, schließlich müssen die ja nachweisen, nicht Du... Ich lehne solche Verhalten kategorisch ab, neben dem extrem unkameradschaftlichem Verhalten gegenüber ehrenamtlichen Vorständen ist es einfach Zeitverschwendung. Ich investiere diese Zeit lieber in Training auf dem Schießstand, Munitionsherstellung oder Waffenpflege. Aber es scheint ja genug Leute zu geben, die nur deshalb in einem Verein Mitglied werden, damit sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit (Stammtisch, Jahreshauptversammlung etc.) Streit mit dem Vorstand anfangen können, quasi als Tenor im Gefangenenchor oder Führer der fünften Kolonne. Auch ein Hobby...
  11. Speedy, einige hier würden sich bestimmt freuen, wenn Du mal ein paar Worte zum Special Pie vs. CED7000 sagst, da Du ihn ja als genial bewertest.
  12. Naja, eher die Farbe für beissenden Zynismus. Das die Gerichte einem den Zahn schneller ziehen als man "leicht verständliches Waffengesetz" oder "ich habe eine Lücke gefunden" sagen kann, dürfte klar sein...
  13. Der (6) regelt aber nur den Erwerb nicht den Besitz! Auch wenn der ganze Para 14 im Rahmen der letzten Änderung Waffg völlig verwurstet und verschlimmbessert wurde, durch BMI und Parlament, bewusst oder unfreiwillig dilettantisch, so scheint es doch ziemlich offensichtlich, das der (4) weiter bzw. auch für den Besitz von auf gelbe WBK erworbene Waffen gilt. Ansonsten könnte man nämlich in extremis (ausschließlich) eine gelbe WBK beantragen, bleibt dann noch 2,5 Jahre im Verein (in denen man sich seine 10 Scharfschützengewehre in Kaliber .50 BMG auf gelb erwirbt), tritt danach auf nimmer Wiedersehen aus Verein und Verband aus und wenn irgendwann (nach 5 Jahren) das Amt Trainingsnachweise oder ne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft sehen will, erklärt man denen belehrend, das der (6) für Erwerb unbefristet gilt, der (4) vor dem (6) kommt, daher nicht für gelbe WBK gelten kann und wenn es somit keine Regelung zum Besitz bei gelb gibt, dies zwingend im Sinne des Schützen auszulegen ist, das er für den Besitz überhaupt nix machen muss, weder Training noch Mitgliedschaft...
  14. Nö, mich stören eher Antworten die von Missinterpretation des Waffengesetzes nur so strotzen und die Anfänger direkt aufs falsche Pferd setzen. Wenn Du alles schon wustest, warum erklärst Du es beim ersten Mal falsch?
  15. Nein, weder für die Vorderschaftrepetierbüchse noch Halbautomaten (LW/KW) gibt es irgendwelche besonderen Vorbedingungen, insbesondere nicht Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen. Es gelten die selben Bedingungen wie für den Erwerb einer Einzellader-KK-LW. Es sei denn Du bist in einem Mafia-artigen Verein/Verband wo nach Gutsherrn-Art Bedürfniss völlig losgelöst von waffenrechtlichen Regelungen an Freunde und verdiente Genossen verteilt werden. Und auch die fünfte Kw ist nur dann anders gesetzlicher geregelt, wenn sie mehrschüssig ist, Stichwort über das Grundkontingent hinausgehende Waffen. Und warum eigentlich die fünfte und nicht die dritte. Kann es sein das Du ganz "gefährliches" Halbwissen beiträgst? Du bist Dir bitte bewusst, daß das Waffengesetz erfordert, das Dein Verein/Verband nicht nur Mitgliedschaft im Verband und 12/18 Trainingsteilnahmen bescheinigen muss, sondern auch daß geeignete Schiessstände und passende Disziplinen für die beantragte Waffe vorhanden sind. Daran kann es insbesondere bei dem ein oder anderen z.B. DSB Verein/Verband ganz massiv scheitern, wenn Du z.B. auf besondere Kaliber und Selbstlafebüchsen schielst. Über welchen Verband reden wir in Deinem Fall?
  16. Ja, bist ein großer Sprücheklopfer, ganz offensichtlich. Passt...
  17. Hat es beim BdMP auch, aber nicht bei den Schießleitern, sondern üblicherweise bei den Landesreferenten bzw. dem Landessportleiter, die die Meisterschaften ausrichten. Erleichtert ungemein die Antragsbearbeitung bei über das Grundkontingent hinausgehende Waffen durch den LV...
  18. Ich vermute Du siehst Dich selbst als Edelmann, also der stereotyper Sozialautist und Antisympath auf der Schießbahn, der zum Training oder Wettkampf 30 min zu spät kommt, sich dann aufregt dass er nicht sofort schießen kann, dann mit seiner Edelknarre alles auf dem Stand kaputt schießt außer dem Ziel und dann sofort, ohne Hülsensammeln, weg muss "wir essen früh zu abend...", sich aber gleichzeitig ungefragt überall und jederzeit darüber aufregt, wenn der Mitgliedsbeitrag im Verein oder Standgebühr als Gastschütze sich nicht im Cent-Bereich bewegt, denn Du bist ja schlau, all die Idioten die sich ehrenamtlich das WE oder den Feierabend versauen machen das ja nur wegen der Machtgier, kosten den Verein also nix, somit soll er Dir gefälligst Dein Schießen kostenneutral oder besser noch subventioniert zur Verfügung stellen...
  19. Nur geringfügig weniger bescheuert, als, nach dem es einen Personenschaden gegeben hat, den Tatort zu sanitarisieren... Wer so wenig doof ist wie Du tauscht bestimmt auch die wiedergeladene Munition gegen Fabrikmun aus, schleift die Leiche von 10m auf 25m, weil der Stand nicht für Mehrdistanz freigegeben ist etc. etc.
  20. Wobei im Text von mehreren Tätern gesprochen wird, die geschossen haben. Das mit den 30 Einschusslöchern ist garantiert purer Zufall. Der Qualitätsjounalist zählt dann eins und eins bzw. hier 30 zusammen....
  21. Naja, Bildzeitungsniveau halt. Korrekt im Sinne des BMI muss es natürlich heißen "Die Täter feuerten insgesamt 30-mal - drei ganze Magazine, dank des 2020 eingeführten Magazinverbotes".
  22. Hhm spannend, für die Teilnahme am (in DEU verbotenen) Combatschiessen im Ausland beim BKA ne Ausnahmen vom Magazinverbot beantragen...
  23. Stefan, durch die Klingenlänge ist es verboten, das Messer zu führen (§ 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG). Erwerb und Besitz ist kein Problem und auch nicht unter Genehmigungsvorbehalt. Da keine verbotene bzw. genehmigungspflichtige Waffe greifen auch nicht die Regelungen zur Lagerung im Waffengesetz (§ 36), außer Abs. 1. Somit im Zweifelsfall mit der Fluggesellschaft abklären ob im aufgegebenen Gepäck irgendwie ein Problem, eigentlich nicht mal das erforderlich (oder wolltest Du die eh wegen Deines BW-Einhand-Taschenmessers, daß genau so betroffen ist, informieren?). Dort im geschlossenen Behältnis (Verpackung, Klebeband) um der Diskussion Führen in DEU weitestgehend aus dem Weg zu gehen. Zollfreigrenzen überprüfen, in wie weit vielleicht Umzugsgut oder unterhalb der Wertgrenzen für Verzollung (imho 430€). Sonst wird verzollt. Betreffend an die Wand hängen, an der "I love myself Wand" auf Arbeit (Deiner Arbeit!) unproblematisch, zuhause eigentlich auch, wenn Zugriff Unbefugter nicht gegeben ist (§ 36 Abs. 1).
  24. Bounty

    IPSC Training mit/ohne SuRT

    Danke Stefan, damit dürfte alles gesagt sein!
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