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Dexus

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  1. Genau, so ist das v.A. bei den 30 Schuss Magazinen. Aber bei den 20ern gibt den oben genannten Hinweis, dass man diese auch ohne Sondergenehmigung kaufen darf, wenn man eben keine passende Waffe hat.
  2. Das ist mir bewusst. Nach meiner Auffassung wäre es so oder so verboten sich so ein Magazin zu kaufen, ob man eben eine passende Waffe hat oder nicht. Da Brownells diese Magazine aber verkauft frag ich mich was es damit auf sich hat 😄
  3. Hallo zusammen, ich bin letztens beim Stöbern auf Brownells auf 20-Schuss Langwaffen-Magazine gestoßen, welche Folgende Bermerkung auf der Website haben: Unter bestimmten Umständen nur Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder Export (Dieses Magazin darf frei erworben werden, sofern Sie nicht im Besitz einer Langwaffe sind, für die ebendieses Magazin ebenfalls passen würde oder Inhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind.) Jetzt frag ich mich, was passiert wenn ich mir jetzt rechtens so ein Magazin kaufe und z.B. in einem Jahr mir eine Waffe kaufe, bei dem das Magazin passt. Zählt das dann zu "Altbestand"? Sprich kann ich das dann anmelden? Habe dazu im Netz noch nichts finden können. Beste Grüße
  4. Ich habe vor mir eine WBP Jack (Nachbau einer AKM) zu kaufen. Nun gibt es die Waffe so, wie sie Herr Kalashnikow erschuf. Aufgrund des Kalibers 7.62x39 natürlich nur auf Jagdschein. Allerdings gibt es eine Varainte wo Schaft und Handschutz ausgetauscht wurden. Somit gleich die Waffe laut BKA optisch nicht mehr einer Kriegswaffe und ist damit auch zum sportlichen Schießen zugelassen. Gibt einen Bescheid mit wenn man die Waffe in dieser Variante kauft. Da die Holz Variante knapp 500€ billiger ist und ich auch einen Jagdschein besitze, würde ich mir sie darauf kaufen. Nun ist die Sache aber ich möchte die Waffe optisch umbauen. Allerdings nicht mit Plastik Magpul kram wie in Variante 2, sondern mit original russischem Zubehör von Zenitco. Das ganze soll dann in etwa so aussehen: (Natürlich ohne 30er Magazin) Jetzt ist meine Frage: Ist bzw. kann die Waffe in dem modifizierten Zustand wieder zum sportlichen Schießen erlaubt sein? Einer der Gründe warum die Variante 2 optisch nicht der Originalwaffe ähnelt, ist dass man die Gasabnahme nicht mehr sieht. Dieses Kriterium währe bei meinem Umbau ebenso erfüllt. Der Schaft würde ebenso ausgetauscht werden und hat mit dem Original noch weniger zu tun als in Variante 2. Falls nein, kann man als normal Sterblicher einen solchen BKA Bescheid beantragen? Laut Website des BKA geht das auch für Privatpersonen, allerdings kostet das ganze auch.
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