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Bounty

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Alle Inhalte von Bounty

  1. Bounty

    Glas für IPSC Rifle

    Reden wir von Waffe in linker Schulter und linke Hand am Griffstück und Red Dot offset irgendwo auf 1 bis 2 Uhr? Durch die Hauptoptik (Kahles K16i) geht es in der Tat deutlich natürlicher...
  2. Bounty

    Glas für IPSC Rifle

    Ausprobiert, geht auch bei am Vorderschaft montiertem LP, zumindestens bei mir. Allerdings muss man das in der Tat trainieren, welches Auge man wann zukneift. Mit beiden Augen offen geht´s nicht gut, bzw. man braucht ewig bis man den kleinen roten Racker gefunden hat. Wenn man dann noch zur Hauptoptik wechseln will, spannend...
  3. Bounty

    Glas für IPSC Rifle

    Und bei Montageposition 1 kannst Du durch das LP zielen? Respekt!
  4. Vorallem, weil das dort benannte Verbot auch die mörderische 5,6mmx15 alias .22lfb einschliessen würde. Fake, gezielte Maskirowka oder Versuchsballon?!
  5. Der BdMP bietet einfach zusätzliche, interessante Disziplinen für LW an und macht es sich einfach, indem er auf den Ablauf bewährter, den Schützen vertraute, Kw-Disziplinen zurückgreift. Und die meisten Stände wo man "Mehrdistanz" mit Kw schiessen darf, sind eben auch für Lw in Kw-Kalibern oder .30 M1 Carbine zugelassen, was die Sache im Bezug auf verfügbare Stände attraktiv macht... Das ändert aber nichts an der Einstufung der jeweiligen Kaliber oder der Einstufung der Waffe. Eine .223 SLB bleibt eine Langwaffe für Gewehrmunition, auch wenn man mit Ihr jetzt EPP schiessen kann...
  6. Neid eines besitzlosen DSB-Schützen im LV ohne B-Liste und ohne GK-Stand? 300m Stand-Voraussetzung (Wettkampftauglich) vs. 50m Stand in jedem Dorf, geiler Vergleich! Wenn man die Teilnehmer LM LP/LG beim DSB mit DSB 50m KK vergleicht, erkennt man die Bedeutungslosigkeit des Schiessens mit genehmigungspflichtigen Waffen noch viel besser!
  7. Nur, wenn der andere Lower noch nie in einer Waffe verbaut war. Wobei es wieder irre ist, da der Nachweis bei Altbestand genau wie erbracht wird? Defacto kreiert man hier eine neue Form von Wechselsystem, den Wechsellower. Allerdings zunächst mal ohne den erleichterten Erwerb. Beitrag zur Terrorabwehr = 0, Beitrag zur inneren Sicherheit = mehr als fragwürdig, Bürokratieabbau = 0.
  8. Bounty

    Magazinkapazität

    Bingo! Klar, erzielst Du bestimmt Spitzenpreise dank Rückwirkung bis Juni 2017. Und jetzt bitte nicht ein unseriöses "Aldda, gibt gefakte Quittung von 2016 dazu..."
  9. Ich, ich hab nämlich mehr V-Träger als Waffen oder Wechselsysteme oder Läufe. Nur die Verschlussköpfe wurden bisher brav weggeschlossen, zusammen mit den Läufen/Uppern bzw. vollständigen Waffen. Beim "wir machen mehr Teile bei einer Langwaffe genehmigungspflichtig" hat man halt, wie nicht anders zu erwarten, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Anstatt die Lower (also das Griffstück/Waffengehäuse, wenn es die Abzugseinrichtung aufnimmt) analog dem Griffstück einer Kurzwaffe wesentlich zu machen (analog dem Waffengesetz anderer Staaten) dieses verschrubbelte "alles was irgendwie mit dem Verschluss zu tun hat" und zusätzlich noch "alle Gehäuseteile" also auch den Upper. Man kann ja froh sein, dass nicht auch Antriebsstange (Bei SS-SLB, nee nicht die von den schwarz-braunen Genossen!) Steuerbolzen, Schlagbolzen, Haltebolzen des Schlagbolzen, Gasringe oder selbst die zwei kleinen Schrauben vom AR15 Gaskey wesentlich geworden sind. Bei jedem Austausch Büchsenmachertätigkeit und umschreiben der WBK. Wobei das hat man sicher schon auf der ToDo-Liste für die nächste Verschärfungsrunde hat...
  10. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf
  11. Nix, weil das Waffengesetz auf Soldaten keine Anwendung findet und weil es den Dienstherrn vermutlich auch völlig egal ist. Was passiert eigentlich wenn ein Angehöriger der Jägertruppe der Bundeswehr durch die zivile Jagdprüfung fällt? 😎😱 So wie Dich eben auch kein ziviler Arzt kzh schreiben kann...
  12. Schön, das Du für den Gegenbeweis die FschJgTr verwendest, deren Hauptwaffensystem im Gefecht, Trommelwirbel, Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen sind. Schau mal in andere TrGtg oder Ämter und KdoBehörden! Oder wie die Ausbildung des Fw- und Offiziernachwuchs verwässert wurde, man wird Schiessausbilder ohne Ausbilderlehrprobe und ohne alle Schulschiessübungen je selbst geschossen zu haben. Oder wie die Wertungsübungen angelegt sind, Schwierigkeitsgrad ganz einfach, damit man ohne Vorbereitung beim einzigen Schiessen des Jahres auch gleich besteht... ...aber wir alle beherrschen unsere Handwaffen! Wir hatten ein tolles Konzept mit viel Potential und genug Freiräumen für Weiterentwicklung. Die üblichen "immer dagegen" Bedenkenträger haben es zunächst sabotiert und erodieren es seit eingen Jahren fleissig...
  13. Bei der LSG in Leipzig mal nachfragen! Die bieten sowas regelmäßig an, sind zwar eigentlich DSB, haben inzwischen aber auch ne BDS-Gruppe und dürften auch Gästen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen. http://www.lsg-ev.de/
  14. Und die ganzen Regelungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nach "zivilen" Waffenrecht wird auch ausgebildet? Also der ganze Hickhack mit Voraussetzungen zum Erwerb, verschiedenfarbigen WBKs, Fristen für "Meldungen" ans Amt, Lagerung? Beschusswesen, einschl. Kennzeichnung an zivilen Waffen? Bei der Bundeswehr findet davon genau null garnichts statt, da mag der Unterricht UZwGBw, genauer der Jedermann-Paragraph zum Festhalten, und Notwehr noch so sehr eine vermeintliche Gemeinsamkeit sein und die praktische Ausbildung im Umfang deutlich intensiver. Bei der Polizei? Ja, im Umgang mit Waffen mag bei Dienstwaffenträgern die Ausbildung intensiver sein, im "Umgang" mit dem Waffengesetz eher nicht... Wenn man sich die detaillierte Begründung, siehe Hinweis von Bautz, (hier klicken!) ansieht, Seite 45, letzter Absatz, fragt man sich wirklich, welches verquere Bild des Dienstes der Referent im BMVg und seine mitzeichnenden Vorgesetzten hatten, und wieviele Jahrzehnte die keine Truppe oder Einsätze außerhalb Berlins mehr gesehen haben. Auch scheint sich deren Erlebniswelt auch auf den "immer beaufsichtigten" Grundwehrdienstleistenden zu begrenzen ("5 Patronen richtig übergeben, 5 Patronen richtig empfangen") und die Frage, ob man die jungen Vorgesetzten unter 25 anders bewerten muss, hat man sich auch nicht gestellt. Für jeden, der als junger Feldwebel oder Offizieranwärter mit Sicherungsmunition in der Knarre auf freilaufenden Übungen mitten in Deutschland, mit Zivilisten überall, oder mit Waffen und Munition "bis zum Anschlag" ausgestattet im Einsatz unterwegs war eine aberwitzige Darstellung und Begründung. Richtig bleibt, das Ding hat sich die Bundeswehr selber sauber eingeschädelt... Ja, mit nSAK, pardon neuesSAK, hatte man ab 2010 einen riesen Schritt in die richtige Richtung unternommen, leider in manchen Bereichen eher widerwillig und halbherzig umgesetzt und seit 2015 beginnt eigentlich das große Zurückrudern "mimimi, wir haben doch keine Zeit, alles andere ist wichtiger, früher beherrschte man seine Pistole nach Abgabe von 10 bis 16 scharfen Patronen in der AGA...". Aber das ist jetzt eher off-topic und hat mit der Grundproblematik nix zu tun, warum die Waffensachkundeausbildung wenig mit Waffenausbildung bei der Bw gemein hat, und eine psychologische Untersuchung wieder was anderes ist.
  15. Ja, die Disziplinen gibt es, mit vermutlich einer maximal dreistelligen Zahl an Schützen in DEU. Und da wird der Wahnsinn dann für mich komplett! In Manual Action kann ich bisher, auch in DEU mit dem Magpul D-60 Trommelmagazin oder dem klassischen 30er Stangenmagazin antreten, z.B. mit einem Troy PAR, da weder WaffenG noch AWaffV noch DEU IPSC Reglement dies verbieten. Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes darf ich weiterhin Repetierbüchsen erwerben, diese werden nicht anders eingestuft, wenn sie Magazine, die auch (eigentlich) für eine halbautomatische Waffe vorgesehen sind, aufnehmen können. Die großen Magazine darf ich nicht mehr erwerben oder besitzen. Hab ich diese Magazine aber bereits vor Juni 2017 erworben, wird der Besitz legalisiert (bzw. bleibt legal!). Ich darf es aber nicht in mein Halbauto-AR15 einsetzen, da ich dieses damit im selben Augenblick zur verbotenen Waffe mache. In z.B. der Troy PAR kann ich diese weiterhin einsetzen und imho sogar weiterhin im Wettkampf in DEU nutzen, da das Waffengesetz bei Magazinen für Langwaffen allgemein nur Erwerb und Besitz regelt und nicht Nutzung und nur bei HA-Lw auch das "aufnehmen" größerer Magazine regelt. Irre...
  16. Das ist aber fast wie eine Ei und Henne Diskussion! Bei den Langwaffen: Haben wir nicht deshalb keine Disziplinen in Deutschland die diese hohe Magazinkapazität erfordern, weil im Bereich Langwaffen der alte §37 dies vor 2002 gar nicht ermöglichte (Anschein einer Kriegswaffe allgemein, Kriterium bei "Demilitarisierung" einer Kriegswaffe zur Zivilwaffe) und ab 2002 die Lex Beitler mit §6 AWaffV ausdrücklich verbot? Bei den Kurzwaffen: Ist die Tatsache, dass alle Disziplinen auch problemlos mit einem oder mehreren 5er oder 6er Magazinen geschossen werden können, nicht vor allem darin begründet, dass die Verbände den Besitzern von Revolvern oder Pistolen mit einreihigem Magazin die Teilnahme ermöglichen wollte ohne diese damit allein auf Grund der Magazinkapazität einen nicht kompensierbaren Nachteil aufzuerlegen? Man könnte ja auch anders herum fragen, welche Disziplinen verbieten ausdrücklich die Verwendung von Magazinen über 20 Schuss Kapazität? Wie viele Straftaten von Sportschützen und Jägern, insbesondere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hatten wir seit 2002 denn mit legalen halbautomatischen Langwaffen in DEU? Bei wie vielen davon wurden Magazine mit mehr als 10 Patronen verwendet, bei wie vielen überhaupt mehr als 10 Schuss abgegeben? Ich vermute, die Antwort auf alle diese Fragen ist 0! Wie viele Straftaten von Sportschützen und Jägern, insbesondere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hatten wir seit 1976 denn mit einer legalen halbautomatischen Kurzwaffe in DEU , bei der der Ausgang (Anzahl Tote und Verletzte) ein anderen gewesen wäre, wenn der Schütze entweder ein Magazin mit deutlicher höherer Kapazität oder stattdessen eine größere Anzahl von Magazinen mit geringerer Kapazität gehabt hätte? Antwort vermutlich ebenfalls "Keine"! Es ist aber am Ende eine sinnlose Diskussion, a) weil die Meinung von Bundeshorsti ja beratungsresistent feststeht "niemand konnte mir erklären" und b) weil es null Wirkung auf Waffenkriminalität und Terrorbekämpfung hat, wie groß die Magazine sind, wenn der Besitzer der großen Magazine das für eine sinngemäße Nutzung wesentliche Zubehör (die Schusswaffe) eh erst nach strenger Prüfung und Genehmigung bekommt. Die Typen denen man nachweisen kann, dass sie mit großen Magazinen Schlimmes tun werden, bekommen bereits im aktuellen Waffengesetz keine legalen Schusswaffen, die die legale Schusswaffen bekommen, machen a) später nur im sehr, sehr geringen Promillebereich Schlimmes und b) spielt dabei die Magazinkapazität eine völlig untergeordnete Rolle. Und alle anderen Schurken besorgen sich nicht erst seit heute einfach zusätzlich zum bald verbotenen Magazin großer Kapazität die bereits jetzt verbotene illegale Waffe, gerne auch vollautomatisch, auf dem Schwarzmarkt. Daran ändert aber auch das neue Gesetz nix...
  17. Na komm, da wird man bestimmt von waschechten Profis mal so richtig volley genommen. "Pfeifenwichs, Versager, ab in die Mülltonne..."
  18. Lesen hilft: Von Schiessausbildung steht da beim Projekt 1% überhaupt nix...
  19. Was sagt Dein Psychiater dazu, dass Du auf den DMs unter unterschiedlichen Namen startest? Oder meint wiederholbar im Training oder auf der VM, auf dem einen Stand, wo die Oberfläche der Pritsche zu Deinen Schlittenfüssen passt und sich die "optimale" und einfache Höhenverstellung eines solchen Zweibein (das zusätzlich beim Waffengewicht mitrechnet) gegenüber ner Benchrestauflage (die beim Waffengewicht nicht mitrechnet) total überlegen ist? In ZG2 kann ich mir 109, als gutes Ergebnis, noch vorstellen, wobei mir immer noch unklar ist, welchen Vorteil so ein Zweibein haben soll. In ZG4 verschenkt Du Ringe, im Training oder auf Deinem Lieblingsstand halt einen, auf der DM oder nen Stand der nicht zu Deinem Setup passt vermutlich eher 4 bis 5. Optimal ist anders...
  20. Nein, lesen des BDMP Sporthandbuches und aufmerksam beobachten der BDMP-Topschützen und Kenntnisnahme Ihrer Ausrüstung hilft. Keiner verwendet ein Zweibein. Weil es total suboptimal ist.
  21. Bounty

    Magazinkoppler .223

    Du musst Satire, Zynismus und Weltuntergangstheorien schon erkennen, wenn Du drüber stolperst...
  22. Bounty

    Magazinkoppler .223

    Ich überhaupt nicht. Ich sehe bei 2 mit dem Bodenstück verbundenen Magazinen eher ein Reihe von Nachteilen: Die Gesamtlänge des "Doppelmagazins" wird recht gross. Ich habe leider gerade keinen Zugriff auf meine Magazine, man möge daher gerne nachmessen und mich korrigieren, aber ich erwarte fast, dass so ein 2x10-Bodenstück-verbundenes-Doppelmagazin mindestens so lang wie ein normales 30er Magazin wird. Das mag jetzt gleichzeitig ein Vorteil sein, weil man ein schön großes, langes Magazin beim Nachladen oder Magazinwechsel prima greifen kann, besser als ein einzelnes 10er oder 20er (die alte BDS/IPSC in DEU-Diskussion mit 20er und 30er Magazinkörpern), dies gilt aber nur für stehende Anschläge. Im Liegenanschlag, besonders wenn er recht flach ist sind lange Magazine eher hinderlich. Rein vom motorischen Ablauf empfinde ich das greifen, herausziehen (aus dem Magazinschacht) und drehen des Magazins um 180° nicht als ergonomischer oder schneller als den Bewegungsablauf bei zwei nebeneinander gekoppelten Magazinen. Beides bedarf regelmäßiges Üben des Bewegungsablaufes, besonders, wenn es "blind", ohne Blick auf die Magazine, erfolgen soll. Bedingt durch die Gesamtlänge liegt das "untere" Magazin im flachen Liegend-Anschlag in der Regel als erstes auf dem Boden auf. Dummerweise aber eben nicht mit dem unempfindlichen Magazinboden sondern mit den Magazinlippen und den in Zuführlage befindlichen Patronen, prima Voraussetzungen, sich dort Schmutz und kleine Steine einzuarbeiten, wenn man nicht auf dem bequemen Schießtisch im klinisch sauberen Schießstand schießen muss, sondern eben "auf der Wiese" bei einer IPSC Stage. Setup for failure, Störungen vorprogrammiert und bestimmt auch dauerhaft nicht gesund für die Magazinlippen, wenn man sich auf die aufstützt oder die anschlägt. Und wenn ich zusätzlich wie Schwarzwäldler ein ausgesprochener Freund von Verschwörungstheorien bin und gezielten Schweinereien der gesetzgebenden und exekutiven Gewalt in unserem Land erwarte, dann sind Magazinkoppler natürlich grundsätzlich eine Modifikation um den "Gesamt"-Magazinkörper zu vergrößern, sodaß dort mehr als 10 Patronen hineinpassen...
  23. Wie die Vorredner schon schrieben, gemeinsame Nutzung ist möglich. Man sollte aber ergänzen, dass alle Nutzer eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) besitzen müssen um gemeinsam zu lagern. Also z.B. Du selbst bist Jäger, Deine Frau Sammler und der Sohn Sportschütze. Was nicht funktioniert ist, dass Du als Waffenbesitzer nutzt, Deine Frau Zugriff hat weil sie Schmuck drin lagert und der Sohnemann zum Lagern seines Taschengeldes...
  24. Anstatt das Thema hier episch auszuwalzen, was sagt denn der Vorstand zu Deinen Bedenken, insbesondere Funktioner wie der (Haupt)schiessleiter oder Hauptschiessportleiter (!)? Wenn der Verein für sich festgelegt, nur noch "Traditionsschiessen" stehend oder sitzend aufgelegt zu schiessen, für Schützenfest und Jahresscheibe, weil das das einzige ist was 90% bis 95 % der Mitglieder wollen oder (noch) können, hast Du mehrere Möglichkeiten. Du machst mit oder Du findest gleichgesinnte die lieber Freie Waffe streng nach DSB-SpO schiessen wollen und machst das stattdessen oder zusätzlichen zu anderen Trainingszeiten oder Du tritts aus dem Verein aus. Du kannst den Verein natürlich auch beim Ordnungsamt anzeigen, wegen vermutlichen Verstoß gegen das Waffengesetz und dafür sorgen das alle Ihre Waffen verlieren, mangels Fortbestehen des Bedürfnisses... ...kommt bestimmt gut an.
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