Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.868
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. Dann sollte ich nachts um viertel vor 2 keine Gesetze mehr lesen oder versuchen sie zu interpretieren, danke. Sagt mir aber das ich im Grundsatz recht hatte und der Referent gestern nicht. Der stritt das nämlich ab und betonte das einer mit JuBaLi dabei sein muss. Dafür das er Landessportleiter ist eigentlich komisch. Aber vielleicht hatte er auch nur einen schlechten Tag. Muss ich jetzt nur noch meinem Vorstand beibringen das ich mit meiner Tochter KK schiessen darf. Vielen Dank Peter
  2. Auch auf die Gefahr hin wegen Leichenschändung an den Pranger gestellt zu werden wärme ich das hier nochmal auf: Ich kam heute in den Genuss eines Lehrganges zur verantwortlichen Aufsicht ( toller Name ) Wurde viel erzählt wo ich mir auf die Zunge beißen musste nicht zu widersprechen, aber man will ja das Papier haben . Zum Schiessen von jugendlichen habe ich aber gefragt , da meine 14 jährige Tochter gerne KK schiessen will. Das würde nur gehen wenn jemand mit JuBaLi dabei wäre. Das die in Stein gemeißelte Aussage des Referenten . ICH verstehe aber da was anderes aus den , hoffentlich , Einschlägigen §en. Waffengesetz §27 "(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf......" Zur Aufsichtsführung bin ich ja durch das Seminar jetzt berechtigt, Sorgeberechtigt bin ich auch. Und das von mir Fett und Rot markierte "oder " in dem § heist einfach oder, also ich ODER ein verantwortlicher und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen . Das hat mir der Referent verneint. Lese oder Verstehe ich den Satz jetzt falsch? Die WaffVwV sagt " 27.4.2.1 Das Erziehungsrecht berechtigt den Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung des Schießens seines Kindes, wenn er selbst die Berechtigung für die Aufsichtsführung nach § 11 AWaffV hat (§ 27 Absatz 3 Satz 1)." Wobei ich mit § 11: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Verständnisproblem habe. Und nochmal, es geht NUR um mein eigenes Kind. Wer kann mir die Erleuchtung dazu bringen? Grübelnde Grüße Peter
  3. Da kenne ich genug Leute die Teilweise seit Jahrzehnten Waffen haben und die mit einer Sportordnung auch nix anfangen können. Weder Disziplin Ablauf noch techn. Vorgaben , wie zb Visierungen. Und zum Thema Sicherheit höre ich da meistens:" Was willst du den, das machen wir schon immer so, Ist nie was passiert"
  4. Wenn dem so wäre dann wären es ja feste Zeiträume. Dann würde 4 Waffen in 2 tagen doch gehen. Und dem ist Definitiv nicht so.
  5. Keine doofen Fragen. ich habe schon auf die verschiedensten Stände Leute mitgenommen. Ich musst bisher EINMAL meine WBK vorzeigen. Ansonsten die Leute , grade bei Mietständen wo Zeit Geld kostet, zu hause einweisen. Wenn bei uns auf dem Stand einer nach sowas sucht wird er meistens an mich verwiesen. ich mach bei uns öfter den " Erklärbär ". Also weder Aufsichtenlehrgang noch Schiessleiter wurden bei mir jemals abgefragt oder verlangt. Standgebühr bezahlen, an alle Regeln halten und gut ist. LG Peter
  6. ok, war missverständlich. Die 200 KG haben nix mit der Anzahl der Langwaffen zu tun. Hätte in einen extra Satz gehört die Aussage. Ansonsten wird immer und überall auf 10 Langwaffen pro A- Schrank verwiesen Edit: Die Diskussion mag hier schon zig mal durchgekaut sein, " draussen " gibts aber noch genug Leute die das so nicht Glauben wollen, auch wenn man es ihnen zeigt und erklärt. Kann die Verunsicherung des TE also nachvollziehen. Ich kenne einige Leute , nicht nur bei uns im Verein, die voller Inbrust immer noch sagen das in einem A/B Schrank nur über kreuz gelagert werden darf UND das ALLE Tresore verankert werden müssen die keine 200 KG haben
  7. Na dann schreib ichs nochmal extra: - Munition darf alles in das B Innenfach, AUCH die der KW - bei < 200KG Verankern erst wenn mehr als 5 KW im Innentresor wohnen oder mehr als 10 Langwaffen im A-Teil
  8. Mein FR8 hat mit aufgepflanztem Bajonett auf 100m locker 20 cm höher geschossen . Und wo steht das das verboten ist ? Bei uns wird dann immer geguckt von den anderen. Aber nur ob das Bajonett auch Original ist.....................................
  9. Die Liste B im Saarland hat zb auch keine HA. Meine Sachkunde, abgelegt über den saarländischen Schützenverband ( DSB ), wurde im BDS anerkannt...noch besser...die fragten gar nicht nach einer Sachkunde. Meine bisherigen WBK`s reichten da aus. Weil, ohne Sachkunde keine WBK.................
  10. Da es das " Führen " auf dem eigenen befriedeten Gelände gar nicht gibt stellt sich die Frage ob man da seine Waffen führen darf gar nicht.
  11. Kollege schiesst jede Woche in Luxemburg. EFP und Mitglied in dem Verein wo er hinfährt. Gar keine Probleme. Anderer ist Mitglied in einem Verein in Frankreich, auch keine Probleme. Das scheint dann der sicherste Weg zu sein .
  12. Am besten eine 1911er mit dem klassischen Militärschulterholster über aller Kleidung tragen. Man kommt gut dran, die Löcher sind größer und jeder böse Bube ( Jagdschutz) sieht was man dabei hat. Andererseits haben Generationen von Jägern die PPK geführt und tun es teilweise heute noch. Sooooo unbrauchbar scheint sie ja nicht zu sein dann......................
  13. Da ich rechts UND links ein Holster tragen kann, dann geht man auch nicht einseitig, würde ich beides nehmen. und zwei Schulterholster noch dazu, dann geht beides sogar doppelt
  14. PetMan

    Lieferzeiten

    GSG WS für die 1911 in 22: Erste Aussage Händler " wenn Schumacher das da hat 2 tage "... dann " 8 bis 10 tage "....dann " nein, natürlich 8 bis 10 Werktage "dann " Schumacher hat selber nix, GSG hat Lieferprobleme" irgendwann war es dann da....nach 8 bis 10 Wochen.............. und das ist ein teil das in Deutschland gefertigt wird............... Als ich meine Ruger 10/22 vor ein paar Jahren kaufte sagte mir der Händler das man nicht weiß wann wieder welche nach Deutschland kommen. Hab dann gsd noch eine bei Waffen Braun lagernd gefunden. Nach der war aber auch bei dem Ende und es gab fast ein halbes Jahr keine neuen in Deutschland. Und solche Artikel wie die Ruger kommen nicht in solchen Mengen nach Deutschland als das sie die Händler da große Vorräte anlegen können. Bezüglich Waffen ist Deutschland schon ein Enwicklungsland...............dank unserer Bedürfnisschiene.............
  15. Auf der Trommel meines 686 ist einzig ein Beschusszeichen, eine Kaliberangabe steht dort nicht und habe ich auch noch auf keiner Trommel eines anderen 686 gesehen. Ok, man braucht zum Wechseln der Trommel einen Schraubendreher. Das ist aber ein eher gängiges Hilfsmittel das sogar an jedem guten Taschenmesser ist. und eine komplette Waffe mit der Seriennummer " ohne " hab ich auch in der grünen WBK stehen.
  16. Hab ich schon, denn für den arbeite ich.....................Tresorschlüssel in einem anderen Tresor reicht aus. Und der muss nicht klassifiziert sein. Davon steht nämlich in keinem Gesetz was drin. Der Spruch von " immer am Mann" ist eine Urban Legend. Und, davon ab, alles was ein Schloss davor hat ist sicherer als meine Hosentasche. Greetz Peter
  17. Hast du eine belastbare Quelle WIE der Schlüssel aufbewahrt werden muss? Würde mich wundern.....................
  18. Also ich denke in den wenigsten Vereinen lässt man "Fremde " alleine auf den Stand beim 1. Besuch. Da kann der Zettel haben wie er will................wenn den keiner kennt geht einer von uns erst mal mit. Ist dann alles so wie wir uns das Vorstellen ( zumindest die Scheibe treffen ) kann der dann auch alleine. Aber kaputgeschossene Zugseile u.ä. haben zumindest uns zu dieser Vorgehensweise gebracht .
  19. Im Saarland wird das seit neuestem auch gemacht. Ist aber ein Angebot und kein muss und kostet die berühmten 15 Euro Gebühren. Mein letzter "Jungschütze " den ich durch das 1. Jahr brachte hat das auf mein zuraten hin mitgemacht. Der ist jetzt bei uns im verein der einzige bis jetzt der laut diesen Regeln Aufsicht machen dürfte. Um die Anerkennung bereits früher gemeldeter Aufsichten wird hier noch verhandelt, die sollen, wenn überhaupt, aber nur auf dem Vereinsstand zugelassen sein, keine allgemeine Anerkennung. Was daraus wird muss man schauen, sagt mittlerweile jeder was anderes und jeder meint er habe recht. Ich geb die 15 Euro halt aus und werde meine Ruhe haben. LG Peter
  20. Hier im Saarland machen jetzt auch alle Wind um diesen " Lehrgang" . 4 Einheiten a 45 Minuten, 15 Euro und am Ende wieder einen Zettel mehr zum mit herum tragen. Die meisten Vereine machen das intern und einer vom Verband kommt das machen. Gültig soll der zettel auf allen DSB Anlagen sein. Bei uns im Verein steht das noch an, werde ich dann auch mitmachen. MEINE Meinung dazu ist aber, das die Sachkunde allgemein auch reichen würde, weil der gesetzgeber nur von " der Sachkunde " schreibt, nicht von "der Sachkunde für Aufsichten ". Aber wegen dem Scheiß lohnt sich keine Revolution................
  21. Jepp, hab die EINE mal gekauft und quäle mich dann halt so bis die anderen in 6 Monaten lieferbar ist Genau aus dem Grund nehme ich meine Frau schon lange nicht mehr mit wohin wo es Schuhe gibt...............................................
  22. War die Tage in Bexbach bei Frankonia. Bedient wurde ich schnell und freundlich. Hab für 2 neue im Verein Munition mitbringen sollen, 500 Schuss 357er. Dafür hab ich den 3000 Staffelpreis bekommen, meckern kann ich da also nicht. Nur....das Angebot schwindet da immer mehr. Griffschalen für ne 1911 hatten sie genau eine da. Wiederladeartikel.....die Fläche dafür ist seit meinem letzten besuch da um mehr als die Hälfte geschrumpft. Dafür hingen dann Hundeleinen und Airsoftkram da rum. Wird wirklich immer mehr ein Klamottenladen als ein Fachgeschäft für Waffen..................
  23. Jepp. Steht der Klagegrund im kausalen Zusammenhang mit einem Ereignis das vor Abschluss der RS aufgetreten ist wird nicht geleistet. Sonst würde jeder nur dann eine RS abschließen wenn er sie grade braucht. Außerdem hat jede RS Wartezeiten, die nur bei solchen Dingen wie Autounfall nicht greifen. Die Wartezeit beträgt i.d.R. 3 Monate
  24. Aber beim Onlineversicherer rufst du an, das wird i.d.R. mitgeschnitten. Alles was mal gesagt wurde steht erst mal im Raum. Mit dem "Vertreter " vor Ort kann man reden wie man was formuliert. Bin selber "Vertreter " in der Branche und hab schon leidvolle Erfahrungen mit Kunden machen müssen die bei der Hotline anrufen und Müll erzählen. Alleine der Spruch bei der Haftpflichtversicherung wenns um Kinder geht : Und ich hab doch soooo aufgepasst.......... Irgendwo hat die Geiz-ist-Geil Mentalität auch ihre Grenzen. Mit Vertreter kostet sowas halt etwas mehr, aber da waren schon viele dankbar für Und Module weglassen die man nicht braucht..........sollte man nur dran denken sie Nachzumachen wenn das Risiko dann doch mal kommt. LG Peter
  25. @ Weissblau und wenn es noch 25 jahre so gut geht sei froh. ICH hatte 1977 einen Unfall mit dem Moped, wo ganz klar war das ich nicht schuld hatte. Abschliessend wurde 1982 geurteilt das ich recht habe. Auf dem Weg dahin ging so manche Mark für den RA und Gutachter drauf. Damals war ich noch Azubi und konnte die RS meiner Eltern beanspruchen. Ansonsten wäre nach dem ersten Urteil finanziell für mich Ende gewesen. Mein Bruder hatte einen Unfall wo ihm jemand auffuhr. Dem Unfallgegner sein RA meinte auf einmal: nein, nicht der Mandant fuhr auf sonder mein Bruder rückwärts!!!!!!!! Könnte beliebig weitermachen. Meine RS ist mit das letzte was gekündigt wird........................
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.