Zum Inhalt springen

Cornid

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    10
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

610 Profilaufrufe

Leistungen von Cornid

Mitglied

Mitglied (1/12)

0

Reputation in der Community

  1. Das gilt aber nur für die die schon Erbwaffen haben bzw. vor 2004 (?) Waffen geerbt haben. Beides Trifft bei mir aber nicht zu. Das mit den Waffen die nicht zum sportlichen Schießen geeignet sind ... kann gut sein das ich den Büchsenmacher hier falsch verstanden habe. Das ich die Erben-WBK nur nach Blockierung bekomme und ich die aber zum Transport bräuchte hab ich so vom Büchsenmacher und der hat auch nochmal mit dem SB telefoniert. Bin eigentlich davon ausgegangen das sich sowohl der Büchsenmacher als auch der SB damit auskennen. Das es lt. WaffG erlaubt ist, lese ich so nur teilweise aus den Angegeben Stellen heraus. Was ich nach wie vor lese ist das für mich die Mitgliedschaft im Schützenverrein die beste und kostengünstigste Version wäre. Wobei auch der Büchsenmacher meinte das ich das Haus als Zweitwohnsitz anmelden könnte und die dann dort im Schrank lassen könnte ... wobei man ja an diesem Beitrag erkennt das "dauerhaft Bewohnt" nicht so einfach zu definieren ist. Das mit dem Kind und dem Brunnen... ich kann/möchte aktuell nur soviel dazu sagen das sich die Behörden hier gegenseitig ein Ei gelegt haben. (lt. SB!!! hat die 4 Wochenfrist für mich noch überhaupt nicht begonnen) ;-)
  2. Wegen etwas bestimmten oder allgemein ... mit so einem Halbsatz ist das ganz ohne genaueren Bezug etwas sinnfrei ...
  3. Laut Büchsenmacher sind die beiden (wusste nur von einer) KW nicht fürs sportliche Schießen geeignet also würde ich die auch nicht eingetragen bekommen. Beim Jagdschein wären sie zwar von den 2 KW die man ohne Nachweis haben kann abgedeckt, aber die KW sind wohl auch für einen Jäger nicht sehr "brauchbar", ich vermute mal das man weiter KW auf Bedürfnis dann nicht so ohne weiteres bekommt oder?
  4. Mal ein kleines Update, war letzte Woche beim RA und heute beim zuständigen SB. Was bisher niemand erwähnt hat, die Erben WBK gibts nur wenn man einen Nachweiß über die Blockierung erbracht hat, für die Blockierung muss man die Waffen ja aber zu jemand bringen der das macht, das darf ich aber nicht weil sie ja nicht blockiert sind. Also muss ich mir jemand suchen der die Waffen transportieren darf, egal ob zum blockieren, verschrotten, verkauf ... Einlagern beim Büchsenmacher auf bestimmte Zeit wäre theoretisch kein Problem, dann müssten sie auch nicht blockiert werden! (Stehen also 500€ für 3 Jahre einlagern ~1500€ fürs blockieren gegenüber ...). Eine Liste mit dem was auf der alten WBK eingetragen war habe ich auch erhalten, da hat mir der Büchsenmacher keine großen Hoffnungen gemacht. Teilweise "unverkäuflich" und sonst auch eher weniger als was ich mir vorgestellt hatte. Wird also vmtl. darauf hinaus laufen das ich mich von einem Teil trennen werde und den Rest einlagere bzw. blockieren lasse, das ist dann je nach dem was der Büchsenmacher im einzelnen Fall sagt, denn zum Büchsenmacher müssen sie ja so oder so. (mal die anderen Möglichkeiten die es gäbe ausgeschlossen)
  5. Ich habe jetzt auf jeden Fall den Ernst der Lage erkannt. Aktueller Plan ist, MO Anwalt kontaktieren und von dem mal eine Meinung einholen und spätestens DI zum Landratsamt (die haben nur Vormittag 8-12 geöffnet) und dann was die SBin saget (sind bei uns scheinbar 2 Damen, ka ob das von Vorteil ist oder eher nicht). Was Polizeigesetze o.Ä. angeht ist NRW genau am anderen Ende wo ich bin (Bayern) Wenn ihr wollt kann ich euch gerne auf dem Laufenden halten.
  6. Wäre schön wenn andere Foren auch so super Mitglieder hätten. Echt nett hier. Die Idee mit dem Schützenverein hatte ich auch schon, bzw. kann ich auch vorstellen in einigen Jahren einen Jagdschein zu machen (habe auch u.A. Wald geerbt und mein Opa war auch Jäger, daher hatte ich den Gedanken schon länger). Aber selbst wenn ich jetzt in einen Schützenverein eintrete kann ich die Waffen ja trotzdem nicht gleich auf die WBK eintragen lassen, da gibt doch diese Staffelung(en). Ist das dann egal ob der Schützenverein dann nur Luftgewehr und KK schießt oder müssen die zwangsweise auch GK schießen damit das mit der WBK klappt? Ich werd auf jeden Fall mal beim RA nachfragen, das kostet zwar ein paar €, zumal ich zeitlich schon "etwas" spät dran bin ...
  7. Also komm ich aktuell um die Blockierung überhaupt nicht herum. Ich hab mir mal einen Anwalt rausgesucht, werd mal Montag versuchen einen Termin zu bekommen. Denke mal das jemand Jagdrecht macht sich zwangsweise auch mit dem WaffG auskennen müsste?
  8. Editiern kann man die Beiträge hier nicht oder? Von dem her was ich bisher weiß bzw. gelesen habe wäre eine Blockierung doch nur wenn ich nicht Erbe 1. Grades wäre? Und mit der geplanten Einlagerung würde sich das doch eh auch erübrigen oder?
  9. Danke für den Hinweis, wie schon geschrieben ist der Fall nicht so ganz Standard ... soweit ich weiß braucht man den Erbnachweiß (Erbschein) den ich bisher noch nicht habe. Sollte dem nicht so sein kann es sein das ich schon ein Problem habe ...
  10. Hallo, ich möchte kurz die Rahmenbedingungen beschreiben, ich bin Erbe 1. Grades und habe diverse LW (Jagdgewehre) und mindestens eine KW. Die Waffen waren zuvor im Besitz meiner Mutter welche ebenfalls als Erbe 1. Grades die Waffen von ihrem Vater geerbt hat. Demnach hatte Sie eine Erben-WBK. Die Waffen befinden sich aktuell gesichert in einem passendem Schrank und soweit ist wäre auch alles in Ordnung. Ich habe nur folgendes Problem, bisher habe ich die "alte" WBK noch nicht gefunden (welche Farbe müsste diese haben?) und kann demnach auch nicht nachvollziehen ob alle Waffen vorhanden sind, ich habe nämlich im Hinterkopf das einer der LW vor Jahren mal an einen befreundeten Jäger verliehen wurde. Jetzt müsste ja meiner Meinung nach das zuständige Landratsamt ja wissen müsste welche Waffen auf der letzten WBK eingetragen wurden. Würde mir das Landratsamt darüber Auskunft geben bzw. muss mir Auskunft geben? ich möchte auch vermeiden das die da irgendwie in Panik verfallen und ich dann Probleme bekomme. Soweit zum ersten Problem. Außerdem würde ich gerne den Waffenschrank loswerden (hab nicht wirklich Platz dafür), die LW/KW möchte ich aber aktuell nicht unbedingt verkaufen. Daher würde ich gerne alles bei einem Waffenhändler einlagern, hierfür hätte ich auch schon jemand (25€ Stück/Jahr find ich OK). Zwischen den Waffen und dem Händler liegen allerdings ~100km, dh. an irgendeinem Punkt müsste ich die Waffen dort hin transportieren, geht das mit einer Erben-WBK (das sich die Waffen in einem verschlossenen Behältnis befinden müssen usw. ist klar) und dann alle auf einmal transportieren oder auf 2-3 mal. Auch hat mich der Händler darauf hingewiesen das alles 100% stimmen muss, da es sonst sein kann das ich die eingelagerten Waffen dann später nicht mehr auslösen kann. Aktuell habe ich noch keine Erben-WBK beantragt, bzw. bin ich noch nicht beim Landratsamt vorstellig geworden u.A. weil die ganze Erbschaft beim Nachlassgericht noch nicht durch ist (ist eine etwas kompliziertere Geschichte). Hab zwar schon einige Themen zu den Fragen gefunden, leider meistens schon einige Jahre alt und die letzten Jahre hat sich ja rechtlich doch einiges Verändert, daher würde ich mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.