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PetMan

WO Silber
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  1. Meines Erachtens nach unterliegt man im Ausland den dortigen Gesetzen. Bei den langen Magazinen gabs ja auch Ausnahmenbescheide wegen Auslandswettkämpfen. Das du damit aber zb eine Scorpion oder eine SP5 in Deutschland bewilligt bekommst denke ich nicht. Und wenn du deine Waffe im Ausland mit freien Teilen wie zb dem angesprochenen "Skelettschaft " umbaust und für nach Hause wieder zurückbaust dürfte auch erlaubt sein.
  2. Mal als Beispiel mein Bruder. Der hat EIN Ar 15............dazu 2 WS.........zu jedem WS hatter aber auch einen passenden Lower. Die wurden irgendwann auch fristgerecht angemeldet als das Gesetz wurde. Der KÖNNTE sich also jetz schon 3 AR hinstellen. Was er natürlich nciht macht weil verboten. ich kann mir aber vorstzellen das bei Nachweis eines bedürfnisses er ohne weitere nach Rücksprache mit der Waffenbehöre so einen Lower und eines der WS als komplette Waffe zusammenstecken darf. Warum auch nciht, beschossen muss ja nix werden. Wenn die Behörde dem zustimmt ist das der einfachste Weg. Ansonstzen einem Händler die Einzelteile überlassen und dann dort erwerben. Meine 1. 9mm Pistole habe ich in 4mmM20 gekauft. Lauf eingeklebt. Als das 9mm Bedürfnis dann da war zu einem Büchsenmacher, dem kurz überlassen, der hat den Lauf rausgeholt und ich ahbe sie wieder von ihm erworben......................für 40 Euro Gebühren . Wäre heute alleine wegen NWR sicher teurer, aber immer noch kleines Geld..........
  3. Der jagdschein beinhaltet aber keine Waffenherstellungserlaubnis. Also sollte der auch der Jäger mit seiner Idee zum Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis gehen. und wenn das WS eh schon eingetragen ist bedarf es auch der Behörde . Warum also nicht die zuständige Behörde befragen, was die wollen. Manche geben auch eine Herstellungserlaubnis das man das selber machen kann und vereinen WS und Lower zu einer Waffe. Zumal die " Herstellung "hier ja nur so kompliziert ist wie ein AR nach dem Reinigen wieder zusammen zu setzen. Ob das aber nach der Einführung des NWR noch möglich ist kann ich nicht schreiben. Wenn man will geht aber vieles.................
  4. Das haben wir bei usn im verein. Vater und Sohn, Sohn mit 18 auch direkt WBK gemacht und KK Erworben. Gelagert wird alles in Papas Tresor, der Junior darf nur keinen freien Zugang dazu haben. Mit der Behörde abgesprochen und so genehmigt.
  5. Da würde ich vor Gericht nicht drauf wetten
  6. Wenn er keine Waffen als Sportschütze besitzt und wie hier geschrieben auch keine Schiesstermine nachweisen kann hat er ergo auch kein Bedürfnis als Sportschütze . Er könnte aber jederzeit Waffen auf gelb erwerben. Wer sich dieser "Gefahr " des Widerrufs der gelben aussetzt ist halt selber schuld.
  7. Es bewegten sich einige Personen in dessen Richtung und das Seitenfenster war sofort wieder zu und die Hupe ruhig.............................
  8. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können imho nur Betroffene stellen. Also der Antragsteller selbst. Aber das Thema ist jetzt eh erledigt. Jedenfalls bis zum nächsten mal wo da einer Salut schiessen will.....................................
  9. Ehemaliger Wohnort und Ort der Beisetzung liegen gut 30 km auseinander. Eher nicht machbar. Unser Verein liegt noch weiter weg .
  10. Die Beisetzung ging gestern fast ruhig über die Bühne. Ich habe es aber nicht versäumt jedem der es hören wollte ( und vielen die es nicht wollten) den Sachverhalt zu erklären warum wir als verein keinen Salut geschossen haben. Verstehen konnte es keiner . Und von wegen Lärm.....das war der Dame ja auch wichtig......da ratterten 2 Züge recht nah am Friedhof vorbei ...............und ein mit der Parksituation einer Dame unzufriedener Autofahrer zeigte allen das seine Hupe noch langanhaltend funktioniert und drohte Lautstark Backpfeifen an. Keine 20m neben der Grabstätte. Aber wir hätten da mit dem Salutschiessen ja Lärm gemacht der das Naturschutzgebiet beeinträchtigt hätte...................... Ich habe über den Sachverhalt auch mit 3 Richterkollegen der Lebensgefährtin des verstorbenen gesprochen die auch da waren. Von denen konnte das auch keiner nachvollziehen.............Ermessensspielraum würde grade deswegen eingeräumt, damit man auf " besondere Sachverhalte " reagieren kann. Wobei keiner der Richter das Waffengesetz im Kopf hatte, sondern die Aussagen kamen anhand meiner Erklärung des § 12 Abs 5 und auf Ermessensspielraum im allgemeinen.
  11. Hätten wir reine "Salutwaffen ", also Waffen aus denen NUR Kartuschenmunition verschossen werden kann, gehabt wäre der Aufriss viel geringer gewesen. Wären wir ein " Brauchtumsverein " nach § 16 gewesen ebenso . Da wir aber unsere Waffen über §14 haben sah die Dame das rein als "Schiessen ausserhalb von Schiesstätten" . Das Gesetz nennt halt das Salutschiessen nicht explizit als Ausnahme, aber im Gesetz kan nicht abschliessend jeder Lebenssachverhalt abgehandelt werden. Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sagt unter 12.5 Da hier aber nicht z.B Salutschiessen bei Beerdigungen steht sieht sie das nicht als einschlägig. So ging unser Schriftwechsel mit Nennung der Fundstellen im Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift hin und her. Unterm Strich erinnerte mich das ganze immer mehr an Taubenschach...................... Ich habe gestern Abend noch mit unserem ehemaligen Vereinvorsitzenden Gesprochen. Der hat sich früher um solche Sachen gekümmert. Den hatte ich auch angerufen, aber er und sein Handy sind nicht immer am gleichen Ort.......................Der verstand die Welt nicht mehr. In unserem Ort selber reichte immer ein Anruf um so ein Salutschiessen anzumelden " Wir wissen dann ja bescheid " die Antwort von der Ordnungsbehörde am telefon. Unsere zuständige Stadt stellt solche Erlaubnisse kostenlos aus. Auch wurden wir schon mehrfach von der Stadt angefragt bei Veranstaltungen Salut zu schiessen. Was wir auch taten. Es gibt also Ordnungsamtsleiter die den ihnen im § 12 Abs. 5 eingeräumten Ermessensspielraum ausnutzen. Und halt welche die es nicht tun. Wir sind hier wohl auf eine der letzeren Gattung gestossen...................Schade..................
  12. Frag mal zb unsere Frau Feaser. Genau wie halbautomatische Waffen die wie Kriegswaffen aussehen, das braucht kein Mensch. Das sind bei denen die Argumente. Die sind aber alles, nur nicht Faktenbasiert. Oh je, da schreibst du was............................... Das sie hier über den Thread informiert ist ( keine Ahnung von wem, von mir mal nicht) hatte ich erwähnt? Und das telefonisch darum gebeten wurde das hier zu löschen ? Kann ich jetzt ja ruhig schreiben, ich bekomme die Genehmigung eh nicht fristgerecht.......................
  13. Kein Problem, Silvio. Ging dabei aber um den Unterschied zu anderen behörden, die EINE Genehmigung ausstellen und dafür die vorgesehenen 30 Euro EINMAL aufrufen und hier, wo wir PRO SCHÜTZE 30 Euro hätten zahlen sollen.Wir haben auch schon mit 10 Mann salut geschossen, hier waren aber jetzt "nur " 5 dabei . Das ist, finde ich, schon ein nicht unerheblicher Unterschied. Und uns steht im Verein eine modernisierung ins Haus die 6 stellig kostet...............da käme es auf die paar Euro auch nicht an ( 2x5 Stände auf 25 m , Indoor, voll begehbar sind in Arbeit ) Edit: In dem Zusammenhang hier gefällt mir deine Signatur sehr gut, Silvio . Ohne das ich die jetzt explizit auf die Dame beziehen würde natürlich
  14. Das wäre nicht wirklich ein Problem gewesen. Aber von jedem Schützen einen Antrag zu bekommen, kopien von Perso und WBK damit sie bei den Waffenbehörden die richtigkeit kontrollieren kann und eine Kopie einer Haftpflichtversicherung aus der Hervorgeht das auch der bestimmungsgemäße Umgang mit Waffen und Munition zu erkennen ist , das habe ich in der kürze der Zeit nicht hin bekommen. Die Schützen wohnen weit verteilt, sind fast alle älter, manche haben kein Smartphone oder die möglichkeit zu scannen . Dann ist mir noch ein Schütze ausgefallen heute und ich hätte das ganze für den Ersatz dann heute auch noch regeln müssen und das reicht einfach nicht. Das war in knapp 2 Tagen zuviel . Ich bin seit vorgestern involviert, meiner Geschäftsführerin wurde am Telefon in etwa gesagt das geht nicht. Von wegen innere Sicherheit und Ordnung................. die ANforderungen habe ich seit Montagnachmitttag
  15. Unter welchem Stein wohnst du denn??? Ja, sie hat ihre Anforderungen rechtlich begründet. Das wäre so auch nicht als "Falsch " zu titulieren. Die " gelebte Rechtspraxis " in Bezug auf Salutschiessen bei Beerdigungen in unserer Region ist aber eine andere. Und ich gehe nicht davon aus das mehrere , auch größere Behörden wie die hier jetzt , sich da rechtlich selbst ins Abseits stellen. Auch deren Entscheidungen sind rechtlich haltbar. Die einen gehen so ein Anliegen halt mit und sehen auch die Tradition darin, die anderen spielen auf Zeit und verhindern es. Wir wurdem bei Feierlichkeiten unserer Stadt auch schon zum Salutschiessen angefragt und waren da. Ist halt ein geben und nehmen. Beim Kreisschützentag in Saarlouis " marschieren " dutzende Vereine durch die Stadt. An der Festungsmauer wird der Zug von einer Gruppe Böllerschützen empfangen. Ja, ok, ist nicht der gleiche Sachverhalt, zeigt aber wie das Schützenwesen in manchen Teilen des Landes hier angesehen ist. Grade ja nicht. Ihre Sicht der Dinge kann sie imho rechtlich Begründen. Eine "Rechtsbeugung " werfe ich ihr nicht vor. Nur das sie die Regeln imho zu streng auslegt . Aber geh mit dem gleichen Sachverhalt zu fünf Richtern und du kannst 5 verschiedene Urteile bekommen..............................
  16. Das sehe ich genauso und ich habe ihr eben eine letzte Mail geschrieben. Ich habe versucht sachlich zu bleiben, was mir nicht leicht fiel. Das doofe an der Sache ist, der verstorbene wird am Wohnort seines Sohnes bestattet. Aus bestimmten gründen. An dem Wohnort des verstorbenen selber hätte die Genehmigung eine Gebühr von 30 Euro gekostet und wäre in kürzester zeit genehmigt wordn. Als "Vereinsveranstaltung", wo der Verein verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewesen wäre und nur der Nachweis einer Vereinshaftpflicht gefordert würde. Nicht wie hier jetzt Schiesserlaubnis für jeden einzelnen Schützen mit allen Nachweisen die man sich nur vorstellen kann. Die Leiterein hatte in ersten telefonaten mündlich abgelehnt wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Am ende sah sie die wohl nicht mehr so hoch......................Sie hat auch das Schiessen nicht versagt, sondern es " nur " mit Hürden belegt....................so kann man auch ans Ziel kommen........ans eigene.....
  17. Nun, grade wir LWB sollten regeln befolgen, egal wie wir dazu stehen. Sonst ist man nämlich schnell kein LWB mehr. Innerhalb einer ortschaft mit 5 Mann 3 Salven ab zu feuern OHNE eine Genehmigung zu haben kann dazu führen das es die letzten Schüsse als LWB waren.
  18. Fachaufsichtsbeschwerde werde ich mit Sicherheit nicht angehen . Habe ich in anderer Sache mal durchgezogen, das ging über Monate . Und eine einstweilige Verfügung gehe ich in dem Fall auch nicht an. Irgendwann muss gut sein........
  19. Die zuständige Dame besteht weiter auf ihren Forderungen, sie hätte da gar keinen Ermessenspielraum. Meine Verweise auch auf die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz liefen ins Leere. Das man beim Sommerbiathlon hier bei uns im Lande auch eine Pauschalerlaubnis erteilt und nicht jeder Schütze eine eigene braucht zählt nicht, das ist was anderes. Bei den Brauchtumsschützen wäre das auch was anderes. Auch wenn u.U. die gleichen Leute mit den gleichen Waffen das gleiche tun sei das ein Unterschied. Das im Waffengesetz ein Salutschiessen als Ausnahme nicht aufgeführt ist stimmt natürlich, aber in einem Gesetz sind NIE ALLE Sachverhalte aufgeführt die das leben so schreibt. Ich habe jetzt für mich beschlossen aufzuhören, die Zeit rennt mir davon bis zur Beerdigung. Auch muss ich nebenbei auch noch ein bisschen was arbeiten. Bisher gingen für den Mist schon stunden genug drauf. Traurig, aber wahr .....................................
  20. Nein, wer hat den heutzutage nicht. Trotzdem sollten wir hier sachlich bleiben. Noch sind nicht alle Türen zu, belassen wir es erstmal dabei.
  21. Wohl jemand aus ihrem Ressort, nehme ich an. Das spielt aber keine Rolle , ich wünsche der Dame explizit nichts schlechtes. Zumal sie hier mitlesen kann wie ich erfahren habe............................
  22. Der ist halt nur einschlägig bei Brauchtumsvereinen . Wenn das Bedürfnis über eben diesen §16 kommt. Bei uns liegt der § 14 zugrunde. Ich habe mittlerweile den Schriftwechsel mit der Dienststellenleiterin übernommen . Sie sagt nun nicht mehr wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung generell ab, verlangt aber in meinen Augen überzogene nachweise. Antrag für eine Schiesserlaubnis für JEDEN Schützen, incl nachweis der Haftpflichtversicherung , Kopien Perso und WBK plus für jeden Schützen eine Gebühr von 30 Euro. Sie nutzt ihren Ermessensspielraum also nicht zu unseren Gunsten aus......................wir stehen aber noch in Verhandlung................und die Antwort auf ihre Anfrage wegen dem angrenzenden Naturschutzgebiet steht auch noch aus.......... Der befragte Leiter der Ordnungsbehörde einer anderen Gemeinde hier im Umfeld würde für eine Schiesserlaubnis bei einem eingetragenen Verein die Vereinshaftpflicht als Nachweis verlangen und die Gebühr für EINE Schiesserlaubnis , hier auch die 30 Euro. Der "Ermessensspielraum " lässt also einiges zu...........Und wir wollen ja nicht vor der israelischen Botschaft Salut schiessen um die Hisbola zu unterstützen, wir wollen nur einem verstorbenen Vereinskameraden die letzte Ehre erweisen.....................................in alter, gelebter Tradition
  23. Zum Thema "Sicherheit herstellen " fällt mir immer Mike Krüger ein
  24. Es wurde geredet und unsere Geschäftsführerin soll jetzt einen Antrag an das Ordnungsamt schicken . Ich denke alles wird gut. Genaueres möchte ich zunächst hier nicht schreiben. Ich werde aber über den weiteren Verlauf berichten.
  25. Da muss ich mich korrigieren, sie ist keine Oberstaatsanwältin, sie ist Richterin.
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