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PetMan

WO Silber
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  1. Aus meiner Erfahrung mit mehreren Nachlassen heraus kann ich schreiben, das es die Behörden in KEINEM der Fälle interessiert hat wie die Erben den Waffenschrank geöffnet haben. In einem Fall ging die Witwe von selber auf die Behörde und wollte wissen was sie mit den Waffen machen soll. Der SB meinte, sie solle versuchen sie zu verkaufen, dann bekäme sie wenigstens noch etwas Geld dafür. Keine Frage nach dem Schlüssel, nicht mal nach der Munition. Es wurden auch keine Fristen gesetzt. Sollte sich jemand mal um eine Abwicklung eines solchen Erbfalles kümmern wollen empfehle ich die Waffen über " die vorübergehende Verwahrung/Beförderung einer Waffe (Nachweis nach § 38 Nr. 1 e des Artikels 1 (WaffG) des WaffRNeuRegG) " zu sich zu nehmen. Wurde mir von meiner eigenen Behörde so angeraten, damit alles seine " Richtigkeit " hat. Sind 2 Waffenbehörden involviert , die eigene und die des Verstorbenen, sollte man beide Informieren das man die Waffen zu sich holt.
  2. Sollte man sich vorher gedanken drüber machen. Mein Bruder, ebenfalls legaler Waffenbesitzer kennt die Zahlenkombi meines Schrankes und ich seine. So können wir beide jeweils dem anderen seinen Erben Zugang verschaffen. Wir haben beide das gleiche "Erlaubnisniveau ", also sind beide Sportschützen und in keinem Schrank steht etwas was der andere nicht auch haben dürfte. Ich kenne einige Leute die ähnliche Vorkehrungen getroffen haben
  3. Mit 7,5 Joule verbiegt man da nix, KK kann da schon mehr kaputt machen. Meine 4mmRLang sind aber auch 7,5 Joule, teste ich aber mal.
  4. Von welchem Baumarkt schreibt ihr da? Und für 20 Euro würde ich so einen Kasten auch direkt nehmen . Ich hab so ein " Pendelziel " , aber mit 7,5 Joule wirft man die nicht um, da pendeln die nur....ist aber auch für KK ausgelegt. Kaputt bekommt man das mit 7,5 Joule jedenfalls nicht, Muss ich mal auf 50m im KK Stand mitnehmen und testen https://www.amazon.de/OpTacs-Resetting-Pendelziel-Schießspiel-Randfeuermunition/dp/B0BGX272RL/ref=sr_1_1_sspa?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=WA5HXVWER7Z6&keywords=pendelziel&qid=1692344348&sprefix=pendelziel%2Caps%2C285&sr=8-1-spons&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9hdGY&psc=1
  5. hast du dazu einen Link, Urteil, was auch immer?
  6. Ich würde ihm tunlichst zu einem anderen Zeugen als seine Frau raten. Wird er auch nicht machen. Aber apropos Frau: Meine Frau hat das gleiche Hausrecht wie ich in unserer Wohnung. Was ist wenn ich die Kontrolletis reinlassen " will ", meine Frau aber von ihrem Hausrecht gebrauch macht und sagte" du kommst hier nicht rein "? ICH verweigere mich ja nicht, aber ich hab nur 50% des Hausrechtes. Und meine frau will wirklich nicht das die Dame vom Amt in unserem Schlafzimmer meine Waffen kontrolliert. Wo kann man mir dann einen Vorwurf machen ? Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............
  7. Da stellt sich mir die Frage, durch welchen Passus im Gesetz das gedeckt ist ? Das grenzt für mich an eine Durchsuchung bzw ist imho eine solche. Die sollen Kontrollieren ob Waffen und Munition in vom Gesetz vorgeschriebenen Behältnissen lagern. Selbst das abgleichen der Seriennummern/des Bestandes steht so nicht im Gesetz. Würde ich aber zulassen, weil die ansonsten auf die Vorführung aller Waffen auf dem Amt bestehen könnten zum Abgleich. Auch wenn ich lese, das jemand Ärger bekommen hat weil eine einzelne Patrone im Rangebag lag frage ich mich, was haben die in Taschen zu schauen ? Das können sie machen wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Aber nicht bei einer " Aufbewahrungskontrolle ". Bei mir bekannten Kontrollen hier im Saarland wurden keine solchen "Spielchen " gespielt. Hier sind die Kontrollen auch ohne Gebühren. Und von " bewaffnetem Sicherungspersonal " hab ich hier auch noch nie was gehört. Wenn, dann hat das seinen Grund und die haben entsprechende Beschlüsse dabei.
  8. einem Kollegen wurden bei einem Einruch u.a. 2 A-Schränke gestohlen. Einer wurde verschlossen 200m weiter wiedergefunden, der andere ist heute noch verschwunden . Die Schränke waren NICHT angedübelt. Gab keinerlei Probleme, weder mit der Polizei noch mit der Versicherung. Ich habe 2 meiner Schränke neu gekauft. Ein A-Schrank und ein B-Würfel. Bei keinem stand was von verankern dabei. 2 habe ich gebraucht gekauft , A/B-Schränke, dazu habe ich gar keine Papiere bekommen. Ich wüsste nicht das man die A/B Schränke verankern muss, ausser wenn es bei den B-Schränken um die Anzahl der KW geht wenn sie unter 200 Kg liegen.
  9. Fragwürdig ist die Entscheidung der Gerichte, die das Festgelegt haben. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Und wenn ihr mit 0,4 Promille noch Fliegen dürft , ok. Ob ich da mitfliegen wollte weiß ich nicht. Hier bist du mit 0,4 Promille i.d.R. den Führerschein los wenn es zum Unfall kommt. ok, dem Piloten kann es i.d.R. egal sein, baut der einen Unfall bekommt er die Verhandlung meistens nicht mehr mit....................
  10. Jepp. Und das 0,0 beim Umgang mit Waffen. Nicht ums Autofahren oder sonst was. Und von mir aus könnt ihr mit soviel Promille fahren wie ihr wollt, ihr müsst nur mit den Konsequenzen leben. Und die zeigt euch dann ein Richter auf. Und falls ihr einen tötet bei solch einer Fahrt, aber nur 0.5 Promille habt könnt ihr das ja den Hinterbliebenen erklären, das das nur ein statistisches Grundrauschen ist. Redet euch nur alles schön, tun übrigends viele Alkoholiker auch...........................
  11. Aber grüne Socken um eine Sinnhaftigkeit zu belegen ist weniger verzweifelt? Gibt immer mal wieder ,auf Messen zb, einen Fahrsimulator. Da steigt man mit 0 Promille ein und fährt eine Teststrecke. Dann wird Alkohol getrunken und immer wieder gefahren. Die Risikobereitschaft steigt und die Reaktionszeit steigt ebenso. Bei jedem. Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Aber wirklich bei allen. " Bewustseinsverändernde Drogen " ( ja, auch Alkohol ist eine ) verändern eben das bewustsein. Und wer mit Alkohol immer noch besser zu fahren glaubt als andere nüchtern reagiert " anders " und wenn es nur eine Sekunde Später ist wenn man bremst. Nüchtern würde der Fussgänger noch Leben, mit Alkohol wird er erfasst.Und das ist nicht nur beim Autofahren so, das ist bei allem so, damit auch beim Umgang mit Waffen.Und die Gerichte zeigen das immer wieder auf. Aber macht ihr nur weiter euer ding......................
  12. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen , das wir bei dem Thema jetzt schon auf Seite 11 sind .Ok, in rund einem Jahr und auf WO könnten es auch schon mehr sein. Was ich nicht verstehe ist, das immer noch Leute nichts gegen " ein paar Bier beim Umgang mit Waffen " haben . Die Urteile der Vergangenheit zu diesem Thema sprechen eine eindeutige Sprache. Das jeder der Alkohol trinkt das grade für ihn nicht als Problem ansieht ist auch keine neue Erkenntnis. Wenn euch eure Waffen , Jagdscheine, Führerscheine das Risiko wert sind , nur zu. Leider leiden manchmal auch andere darunter, zb bei einem Verkehrsunfall. ICH brauche zum gesellig sein keinen Alkohol. Dafür rauche ich gerne. Und komischerweise, wenn die paar Raucher bei uns vor die Tür gehen zum rauchen kommen die Nichtraucher auch mit dazu. Alkohol und Umgang mit Waffen wird in Deutschland von Gerichten nicht akzeptiert.Ob da jetzt im Gesetz eine Quelle steht oder nicht. Das ist das sogenannte " gelebte Recht ". Das sollte jeder Wissen und dann nicht jammern wenn die Pappe gelocht wird .
  13. Ich habe keinen IKEA Munitionsschrank, habe aber in solchen Themen geschrieben was ich habe . 2 Ehemalige Büroschränke aus Metall und mehrere ehemalige "Schaltkästen " in passender Größe. Aber nix von Ikea.....
  14. Jepp, eine Walther/Manurhin PP/K gehört wie ein 98er in jeden Waffenschrank. Das sind Kulturgüter. Und die ganzen "neuen Superkaliber " haben imho nur einen zweck: Das jemand der schon alles hat noch was kaufen kann, was nicht jeder hat. Einen " Mehrwert " gegenüber den etablierten Kalibern sehe ich nicht wirklich. Zumal nicht bei Sportschützen. Ein "Nice to have " für die, die es sich leisten können.Und bei den ganzen Erwerbsbeschränkungen die wir haben sehe ich , für mich jedenfalls , keinen Grund sowas zu erwerben. Sollten Disziplinen entstehen wo da wirklich Sinn macht überdenke ich das für mich nochmal. Aber mit KW in 22, 9mm, 357 Mag und 45 ACP bin ich " für mich " breit genug aufgestellt. Selbst eine 44Mag habe ich überdacht, mehrfach Probe geschossen und für mich abgehakt. Wenn mir mal eine günstig " zuläuft " würde ich aber auch nicht nein sagen.
  15. Da wird auch gerne mal behauptet " aber ich habe da und dort ja auch geschossen"............allerdings ohne das belegen zu können. Für mich als Konsens aus diesen ganzen Geschichten, ich führe weiterhin für mich wie bisher von Anfang an mein Schiessbuch in das ich alle Termine und Wettkämpfe eintrage. So hab ich am wenigsten Stress falls das Amt mich auch mal anschreibt...................was es seit Anfang der 2000er bisher noch nie gemacht hat. Und , nicht weniger wichtig, ich halte mich auf dem laufenden was Gesetzesänderungen angeht. Dann wird man auch nicht durch so ein Schreiben " überrascht "!
  16. Hatte ich bei einer Überkontingentwaffe ( eine manurhin PP in 7,65 ). 2021 in Coronazeiten erworben. Seit dem keine Meisterschaften mehr wo ich die Schiessen konnte. Erst jetzt in 2023 gab es wieder freie LM BDS, wo ich auch eine Dienstpistole schiessen konnte.............. Die Bedingungen für den Erwerb einer ÜK Waffe erfüllte ich die ganze Zeit, aber eben nicht für den Besitz dieser speziellen Waffen. Ich denke sowas müsste das Amt aber berücksichtigen .Und das ich hunderte KM fahre um doch einen Wettkampf schiessen zu können wird man wohl nicht verlangen. Man kann nicht auf der einen Seite Stände wegen Corona sperren und auf der anderen den Schützen belangen weil er nicht schiessen geht.
  17. Scheint aber auch immer noch ohne Nummer zu funktionieren. Mir wurde zu einer 1911 in 45 noch im März diesen Jahres ein 9mm WS mit dem Nummer " Ohne " in die WBK eingetragen. Lauf und Schlitten der 45 tragen übrigens auch keine Seriennummer. Ich habe auch noch, das aber seit Anfang der 2000er Jahre, eine komplette Waffe " ohne " Seriennummer in der WBK stehen.
  18. Das geht bei uns gott sei dank wesentlich schneller, wenn es nur um Ein oder Austragung geht. Donnerstag abend abgegeben, Samstag wieder im Briefkasten. Oder termin ausmachen, hingehen und ein oder austragen lassen. Geht mittlerweile auch wieder. 10 tage finde ich mehr als " Grenzwertig ". Aber alles nix im Vergleich zu dem was ich grade mit dem Finanzamt an der backe habe. Was arbeiten den in den Behörden für Leute???????????????????????
  19. @Fussel_Dussel Genau so und noch ein paar schlaue sprüche " das gilt nur für die neuen ", " das war schon immer so " , " wo steht das ? Im Internet? Da kann ja jeder alles reinschreiben " . Den letzten Spruch bekam ich als ich einen § des Waffenegsetzes aufs Handy holte und zeigte.....................
  20. Solche Fälle wie hier prognostiziere ich seit 2020. Das das jammern losgeht wenn das Amt das Bedürfnis hinterfragt. Das kann aber nur dann passieren, wenn man die aktuellen Gesetze nicht vor Augen hat. Was ich mir da im Verein schon anhören konnte wenn ich darauf hin gewiesen habe........... Das man mit " der eigenen Waffe " geschossen haben muss ist doch nix neues. Das gilt seit 3 jahren. Somit hält mein bedauern sich in engen Grenzen. Damit schreibe ich nicht das ich die aktuelle Gesetzeslage gut finde , die finde ich total Überzogen. Aber es gibt sie und es war abzusehen das sie auch von den Ämtern umgesetzt wird. Wer jetzt, nach 3 Jahren , sagt er wusste das so nicht ist, sorry dafür, selber schuld. Und wenn so nach und nach viele Fälle der Art aufkommen könnte man als Gesetzgeber sagen:" Ok, die " Erleichterung " das nach 10 Jahren gut ist ( im Grundkontinget ) und eine Mitgliedsbescheinigung des Vereins ausreicht hat sich nicht bewährt, die Sportschützen erfüllen ja nicht mal in den ersten 10 Jahren die Vorgaben! "
  21. Die 5 jahresfrist startet nicht wieder von neuem. Die ist an die erste WBK gebunden und nicht an eine Waffe.
  22. Jepp, die F Waffen sind unter Anl. 2, Absch. 2 geregelt und bedürfnisfrei
  23. Muss ja, sonst stünde da ja gar nix. Und es wäre unklar auf welches Bedürfnis eine Waffe erworben wurde. Edit: Aber jetzt habe ich mal in mein Stammdatenblatt geschaut..........ich habe noch 2 4mm Waffen mit F in den WBK`s..........da steht als Bedürfnis auch drin : Sportschütze § 14 Abs 2 WaffG...........................was ja so nicht stimmt. Muss ich mal Nachfragen auf dem Amt..................dachte ich hätte alle Fehler darin bereinigen lassen ( z.B war ein WS als komplette Waffe eingtragen, Namen falsch geschrieben ( Raik statt Reck ) , falsche Kaliber eingetragen ( 7,65 Luger statt 7,65 Browning ))
  24. PetMan

    Wieviele Läufe?

    Wenn sie vom Verband bewilligt wurden muss das Amt gute Gründe haben den Voreintrag zu verwehren. Bei sowas IMMER den Verband involvieren. Weil damit die Bescheinigung des Verbandes in zweifel gezogen wird. Und bisher kann ich über den guten Menschen beim BDS LV 9 nur gutes berichten. Habe noch nie gehört das er auf WS verwiesen hat.
  25. PetMan

    Wieviele Läufe?

    Ich habe insgesamt 3 WS für meine KW. Ein 9mm für meine 9mm, da hab ich einen Lauf der mit Blei geschossen wird, der andere mit Mantelgeschossen. Dürfte als Begründung reichen. Für meine 1911 in 45 ACP hab ich eins in 9mm und eins in 22. Auf dem 22er ist eine Optik montiert, das 9er hab ich für günstiger mit der 1911 zu schiessen. Sollte auch als Grund reichen. Sehe zb für ein weiteres 45er oder 9mm System mit montierter Optik auch keinen Grund das zu versagen. Oder für ein weiteres 22er System ohne Optik. Falls ich mir irgendwann noch eine 22 Pistole hole könnte es allerdings eng werden mit der Argumentation. Oder das ich beim Antrag auf eine 22er Pistole gesagt bekomme, die brauche ich nicht weil ich die Disziplin mit der 1911 und 22 er WS Schiessen kann . Aber solange ich einen Erwerb begründen kann, sollte auch der Besitz kein Problem sein. Dazu regelmässig Wettkämpfe schiessen ist sicher auch nicht verkehrt.
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