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cvk

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  1. am Beispiel des Brandenburgischen Schützenverbandes: der Antrag impliziert natürlich, daß der Schütze ein Schießbuch führt (oder nur an wenigen Orten schießt und überall eine Kopie der Kladde ziehen kann) wir sagen unseren Mitgliedern auch regelmäßig, daß es besser ist ein Schießbuch zu führen, aber ab dem 1.1.2024 sollte man das allen Schießbuchverweigerern, zumindest sofern sie noch nicht 10 Jahre die WBK haben, nochmal nachdrücklich ans Herz legen
  2. Und was wären dann die Nachweise? Das müßten wir schon ab 1.1.2024 wissen. Persönliches Schießbuch, Schießstandkladde, ... ?
  3. Moin, ab dem 01.01.2026 müssen ja bekanntermaßen die Verbände und nicht mehr die Vereine die Regelmäßigkeit des Schießens bei der 5-jährigen bzw. 10-jährigen Bedürfnisüberprüfung rückwirkend für 2 Jahre bescheinigen. D..h. die Daten werden ab 01.01.2024 benötigt. Hat sich bei irgendjemanden schon irgendein Landesverband irgendeines Verbandes geäußert, wie da der Prozeß aussehen soll? Es scheint so zu sein, daß unser DSB Landesverband kein Interesse hat, daß wir z.B. quartalsweise eine Schießstandskladde scannen und einschicken. Möchte die Verbände dann das Schießbuch des Schützen gescannt haben? Es sind nur noch gut 2 Monate bis die Verbände sich mal äußern sollten, wie es denn dann aussehen soll ... Viele Grüße Christian
  4. Hamburg, aber vielleicht ist das nur die Vorlage, die sie ab 1.1.2026 nicht ändern wollen ...
  5. Was mich bei dem Schreiben der Waffenbehörde stört, ist, daß sie eine Verbandsbestätigung fordern, deshalb wollte ich im Schreiben WaffG §58 (21) erwähnen.
  6. Moin, bei uns trudeln jetzt zum ersten Mal seit dem neuen WaffG die Anfragen der Waffenbehörde zur Prüfung des Fortbestandes des Bedürfnisses nach 5 (bzw. 10 Jahren) ein. Noch (bis 31.12.2025) dürfen wir das ja als Verein bescheinigen. Bevor ich ich jetzt selbt eine Vorlage bastele -- hat jemand von euch schon eine schöne und könnte die teilen? Vielen Dank! Viele Grüße Christian
  7. Ich muß dazu bemerken, wir sind der mietende Verein und auch schon seit Jahrzehnten dort Mieter. Es stehen nun wieder Preiserhöhungen an und ich wollte mal recherchieren, was so üblich ist. Vielen Dank schon mal für die bisherigen Infos! Christian
  8. Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, was bei Standpreisen üblicherweise die Konditionsunterschiede sind zwischen Individualvermietung vs. Dauervermietung an einen anderen Verein. Konkret z.B., wenn eine Bahn 10 EUR/Stunde kostet bei Einzelvermietung, was würden Vereine dann üblicherweise zahlen, die eine (bzw. mehrere) Bahnen für z.B. 2h fest jede Woche buchen? Viele Grüße Christian
  9. Noch einen spannenden Link gefunden: https://worldpopulationreview.com/state-rankings/ammunition-limits-by-state Sind außer CA wohl noch 5 weitere Staaten, wo es nicht so einfach ist.
  10. Kein Problem! Aber vielleicht noch eine generelle Warnung für den TO: Im Gegensatz zu Deutschland ist es sehr einfach, in den USA fahrlässig gegen Waffengesetze zu verstoßen und die Strafen sind sehr hoch. Beispiel, einfach mal googeln, Amerikaner die via JFK geflogen sind und unerwartet von JFK nicht weiterfliegen konnten und ihren Waffenkoffer am Band abgeholt haben. Oder die Status-Inkonsistenzen: wenn ich unter Visa Waiver reise, darf ich grundsätzlich Sachen besitzen, wenn ich aber ein Touristenvisum habe, ist das gleiche eine schwere Straftat...
  11. Ähm, das habe ich doch exakt so geschrieben? „aus diesem Aspekt“:= gem. dieser Regel das Residency Requirement ist ein andere, weitere Regel und ich habe auch ausgeführt, daß man diese auch erfüllen muß
  12. Hier noch der Text zur Klarstellung, daß auch lawful aliens Waffen erwerben können (also immigrant visa holder oder Visa waiver Reisende): Entsprechendes Gesetz/Verordung und ja, hast Recht, sind 90 Tage. Bleibt abschließend nur noch zu klären, ob es für Munition überhaupt ein Residency Requirement gibt (meine Vermutung: nein) Und dann muß man das für den Staat und das County betrachten...
  13. Ich denke, du hast nur die verkürzende Broschüre der ATF gelesen, im Kleingedruckten auf deren Webseite: https://www.atf.gov/firearms/qa/does-prohibition-receipt-and-possession-firearms-and-ammunition-aliens-nonimmigrant-visa Also dürfen Visa Waiver Reisende Waffen und Munition entsprechend dieser Regeln kaufen. Bzw. um das klarzustellen: wenn du ein Touristenvisum hast, darfst du das entsprechend nicht. bzgl. Residency Requirement muß ich nochmal nachschauen, kann sein, daß es nur 90 Tage waren.
  14. Das stimmt nur zum Teil und trifft auf die meisten Touristen zu. Als Hauseigentümer bin ich Resident im Staat, kann eine Jagdlizenz erwerben und damit Waffen und Munition legal erwerben. Ich glaube da werden zwei Regel vermischt, vor einiger Zeit habe ich mir mal die Regeln für Waffen angeschaut, nicht speziell Munition, aber vermutlich ist es analog: Der Erwerb ist verschiedenen Gruppen verwehrt, z.B. Aliens mit einem non-Immigrant Visa oder illegal aliens. Tatsächlich ist man als Deutscher in der Regel im Visa-Waiver Programm unterwegs. Damit fällt man dann nicht in diese Gruppen, darf aus diesem Aspekt heraus also Waffen erwerben. ABER zusätzlich gibt es noch das Residency Requirement, wenn ich mich richtig erinnere 6 Monate. D.h. wenn man was mietet und oft genug unter dem Visa Waiver da ist, kann man auch als Tourist was kaufen; ist aber wohl nur für sehr wenige praktikabel.
  15. Es gibt in den USA ein föderales Waffengesetz, jeder Staat hat eins, viele Counties haben eins. CA hat seit 2019 einen Backgroundcheck bei Munitionskäufen, also dort wird es eher nicht funktionieren. Vermutlich bekommst du sonst Munition aber fast überall gekauft. Christian
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