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Freischütz

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  1. Es ist vielleicht nicht wörtlich im Gesetz vorgeschrieben, doch es kann wohl so ausgelegt werden, da der Schrank gegen Mitnahme gesichert sein soll. Jedenfalls habe ich es so im Kurs gelernt und von bei der Waffenbehörde erfahren. Und man findet auch online etwas dazu: https://www.tresorkauf24.de/tresorratgeber/waffenschrank-spezial/warum-ein-waffenschrank-verankert-werden-sollte/?v=86e6e88dd080 Wie man das bewerten will, ist jedem selbst überlassen. Die Verankerung war eine Sache von 20 Minuten, und jetzt ist er nun mal verankert und ich habe Ruhe.
  2. Ich habe einen 1er-Schrank unter 200 kg. Darin LW und KW zusammen mit Munition. Meines Wissens nach muss ein Schrank unter 200 kg verankert werden. Vielleicht war das vor 2017 nicht so.
  3. Hallo zusammen, das ist eine Erleichterung, von euch zu hören, dass wohl alles glatt gelaufen ist. Das Komische ist, dass ich schon hundert Mal durchgespielt habe, wie ich mich verhalte, wenn ich kontrolliert werde, aber als dann gestern die Kontrolle kam, war ich trotzdem irgendwie kopflos. Ich nehme an, es hatte auch damit zu tun, dass ich dachte: Wer soll schon wissen, dass ich Waffen habe, außer die Waffenbehörde? War auf jeden Fall blöd, nicht nach den Ausweisen zu fragen. Nächstes Mal gehe ich das ruhiger an. Aber nur mal angenommen, da kommt doch noch eine Beanstandung – wie sollte ich dann darauf reagieren? Direkt zum Anwalt? Ist es überhaupt möglich, dafür die WBK entzogen zu bekommen? Grüße Freischütz
  4. Hallo zusammen, ich (Jäger, Besitzer einer Lang- und einer Kurzwaffe) hatte gestern das erste Mal Besuch von zwei Mitarbeitern der Waffenbehörde zur Kontrolle meiner Waffenaufbewahrung. Allerdings macht mir die Sache im Nachhinein Kopfzerbrechen, daher wende ich mich an euch, um eure Meinung zu hören. Zur Kontrolle: Es lief eigentlich alles gut. Die beiden Herren haben mich gebeten, den Schrank zu öffnen und ihnen die Waffen zu zeigen. Es gab nichts zu beanstanden. Sie haben auch nicht sonderlich genau hingeschaut, ob der Schrank auch verankert ist (er muss verankert sein und ist es auch), sondern nur nachgefragt: "Ist der auch fest?" Wir haben nebenbei ein bisschen geplaudert, aber ich nehme an, sie haben bemerkt, dass ich nervös war. Das lag nicht daran, dass ich etwas falsch gemacht habe, sondern einfach an der unbekannten Situation. Auf dem Weg raus hat der eine noch gesagt, es würde ein Gebührenbescheid kommen und wir würden uns in drei Jahren wiedersehen. So viel dazu. Was mir sorgen macht: Beim Hereinlassen der beiden habe ich nicht nach deren Ausweisen gefragt. Ich war einfach so nervös, als sie geklingelt haben, da habe ich nicht dran gedacht. Sie sind hochgekommen (wohne im zweiten Stock), und ich habe sie hereingebeten. Dabei hat mir der eine seinen Ausweis hingehalten, den ich nur kurz inspiziert habe, und er sagte: "Sie sind aber ganz schön gutgläubig." Das macht mir im Nachhinein Sorgen. Die Kontrolle an sich war, wie gesagt, in Ordnung, und die Kontrolleure haben sich auch nicht anmerken lassen, dass sie etwas zu beanstanden hatten. Aber vielleicht habe ich mich ja falsch verhalten, weil ich nicht auf deren Ausweise bestanden habe? Habe ich damit meine Sorgfaltspflicht verletzt? Droht mir jetzt, dass die Behörde meine Zuverlässigkeit in Frage stellt? Spätestens wenn ich Post bekomme, werde ich ja wissen, wie der Hase läuft. Ich wollte nur einmal bei euch nachfragen, was ihr davon haltet. Und falls ich Post mit einer Beanstandung bekomme – wie soll ich darauf reagieren? Grüße und Waidmannsheil Freischütz
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