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Jepp, kann bzw KÖNNTE sie. Bei uns im Verein hat sie gnädigerweise einen alten , tonnenschweren Banktresor als A Schrank anerkannt. Der hatte auch kein Label über die Schutzklasse. Aber, die in " Augenscheinnahme " ist auch möglich. Und wenn es geht wie eine Ente, quakt wie eine Ente und aussieht wie eine Ente sollte es eine sein. Und wenn der Schrank die genauen Abmaße und das gleiche Gewicht hat wie in der Beschreibung des Osnabrück-Melle dann sollte es einer sein. Sie könnte, wenn sie wollte......................................................................
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wobei man noch dazuschreiben muss, das der Schrank sowohl in allen Abmessungen als auch im Gewicht mit der Beschreibung dieses " Osnabrück-Melle " Schrankes übereinstimmt......
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Können, aber nicht müssen...............Tschechien hat ca 11 Millionen Einwohner. Dort ist es möglich mit einem vergleichbaren Aufwand, nur schneller, wie bei uns eine WBK einen Waffenschein zu bekommen. Von den 11 Millionen haben rund 300.000 dieses recht für sich in Anspruch genommen. Wir haben nicht ganz 8 mal soviele einwohner. Das würden hochgerechnet dann über 2 Millionen Waffenscheine bedeuten, wenn man das bei uns dürfte wie bei denen. Ich denke es wären aber trotzdem viel weniger als diese 2 Millionen..................... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Katja Triebel hat eine Untersuchung auf Facebook verlinkt, die ergab das 40 % aller Amoktaten innerhaln einer gewissen Zeit nach einer solchen geschehen. befeuert durch die mediale Berichterstattung. Und wegen PSyche oder Depressionen........dann wäre auch ein Burn out ein Grund die Waffen zu entziehen, der wird nämlich meistens als " depressive Phase " diagnostiziert.Burn out gibt es als " Diagnose " nämlich nicht. Würde man gleich noch ein Stück depressiver........................ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es geht ja nicht um das Buch alleine. Hier muss man schon den Gesamtkontext im Auge haben. Er hatte eine Waffe, es gab einen , wenn auch anonymen, Hinweis auf seine Zuverlässigkeit. Dann noch seine Thesen in dem Buch, alles für sich nur Indizien. In der Gesamtschau hätte man aber zumindest eine über eine Aufbewahrungskontrolle hinausgehende Überprüfung starten können. Und die SB finden die Website, aber das Buch nicht ? Und wenn das alles ist was man als Chef von seinen SB erwartet dann sollen sie andere Sachen machen und sowas abgeben an Spezialisten. Ganz davon ab , das dieser Mensch sicherlich auch einen Psychater in einer Befragung hätte ausspielen können, wie zu vermuten ist. UNd was solche Gutachten Wert sind hat man aktuell bei dem Fall in Brokstedt gesehen. Der wurde Wochen vor der Tat " Begutachtet " und stellte angeblich " keine Gefahr für sich selbst oder andere dar ". und der war nicht so intelligent wie der Täter jetzt. Wie man es auch dreht und wendet, es wird immer ein Restrisiko bleiben.Und hätte man ihm die Waffe abgenommen, ein paar Mollis in den Raum der ZJ hätten sicher den gleichen Effekt erzielt. Wenn auch nicht so Medienwirksam. Oder wie in den 60ern beim 1. Schulamok in Deutschland ein " Flammenwerfer " aus einer Gartenspritze. Die Möglichkeiten der Tatmittel sind vielfältig, hier war es eben eine legal erworbene Schusswaffe. Aber hätte er eine Gartenspritze benutzt würde jetzt keiner auf den Millionen Hobbygärtnern in Deutschland rumhaken................................... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dort kann man Kommentieren. Ruhig immer nutzen, solche Gelegenheiten. Tue ich Regelmäßig, auch hier unter dem Artikel -
Das sagt normalerweise kein Verband. Keiner verlangt das man die Optiken rauf und runter baut. Ich schiesse anfang April LM BDS mit 3 Waffen. Wenn da eine mit Optik dabei wäre und eine Kalibergleiche ohne, wie soll ich das händeln wenn ich alle 3 Waffen am gleichen Tag direkt nacheinander schiesse ? Geht gar nicht.
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Bedürfnisprüfung zum Besitz bestimmter Waffen und Munition nach §14 Abs. 5 WaffG
PetMan antwortete auf Jan_8791's Thema in Waffenrecht
Nichts oder nicht viel werden einige Schützen so haben. Ich habe in 2020 lediglich eine VM ,in 2021 ein " Landespokalschiessen BDS ", aber in 2022 dann doch wieder 13 Wettkämpfe bis LM. Für eine Waffe über Grundkontingent die ich ende 2020 erworben habe werde ich aber dieses Jahr den ersten Wettkampf schiessen können. Eine Walther PP ist nicht oft einsetzbar und in 2021 und 2022 wurde das hier vom BDS nicht angeboten. Da gabs nur die " Landespokalschiessen" in den Vereinen und da zb bei uns nur Standartsachen. Erst jetzt in 2023 ist wieder alles " Normal " ............... -
Bedürfnisprüfung zum Besitz bestimmter Waffen und Munition nach §14 Abs. 5 WaffG
PetMan antwortete auf Jan_8791's Thema in Waffenrecht
Nicht nur die.....................da es jetzt erst die ersten "Vorfälle " dieser Art gibt und da noch nichts nach neuer Gesetzgebung von höheren Gerichten entschieden ist wird dir das alle´s niemand verbindlich schreiben können. Und selbst wenn sich die Behörde X mit " 9mm " zufrieden gibt, will die andere vielleicht bei 2 Waffen die Seriennummern der jeweiligen Waffe haben . Ob das Amt die Disziplin hinterlegt hat für die eine Waffe beantragt wurde glaube ich kaum. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da müssten bei uns aber einige 2 bis 3 mal fahren bis sie alle Munition im verein hätten....................und soviel weniger Platz und weniger "Sicherheitsvorkejrungen " wären das auch nicht. Immer bedenken das es i.d.R. unbwohnte Gebäude sind und die Ausgabe das gleiche wäre wie bei den Waffen.Und das wäre das aus für Wiederlader. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und was eine MPU bringt oder verhindern kann, haben wir ja in Brokstedt grade live erleben können...................der stellte laut Psychologen Wochen vor der Tat ja auch " keine gefahr für sich selbsr oder andere " dar. Wieviele haben den schon nache einer solchen " Begutachtung" wieder scheisse gebaut? Das ist eine " Pseudowissenschafft" . Da liegt das Ergebnis immer im Auge des Betrachters/Gutachters. Die werden nicht ohne Grund NICHT für ihre Gutachten haftbar gemacht............................ -
Eigentlich sollte es sogar egal sein ob ich für diese Munitionssorte ein Bedürfnis habe, solange ich überhaupt eins habe. Ich könnte mir dann auch Munition für eine Leihwaffe kaufen, was auch immer mal ein Problem darstellt. Komischerweise traut man dem Wiederlader da mehr über den Weg. Der kann und darf Laden was er will. Ok, natürlich nur wenn die Erlaubnisbehörde die Erlaubnis nicht auf " in der WBK eingetragene kaliber " beschränkt . Was ja auch immer mal gerne gemacht wird. Wie geschrieben, solange etwas auslegbar ist wird es ausgelegt. Mal so und mal so. Siehe auch Gerichte, die den gleichen Sachverhalt mal so und mal so auslegen.
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und das wird es auch weiterhin, weill es immer noch Leute gibt die das anders auslegen............
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Bei uns ist das auf dem Amt immer so eine Sache . Bei meinem Revolver wurde von sichaus 357/38 eingetragen, ein Wechselsystem habe ich ohne Mehrkosten auch kaliber 22 LfB eingetargen bekommen, einmal wollten sie 30 Euro dafür. Aktuell ein 9mm Wechselsystem eintragen lassen, da gabs den Munerwerb nicht eingetragen. Hätte ich den gewollt hätte es wieder 30 Euro gekostet. Hier wird ja überwiegend die Meinung vertreten, das mit dem Grundeintrag der 45er der Munitionserwerb für das 9mm WS includiert ist. Sehe ich auch so, aber unter der Prämisse hätte die Dame da den Stempel auch grad draufdrücken können................Aber 30 Euro würde ich dafür nicht zahlen, zumal ich auch eine 9mm Pistole mit Munerwerb habe. Zur Frage des TE im speziellen: Kommt auf den Munverkäufer an, hab schon erlebt das 38er für einen 357er nicht verkauft wurde. Der eingetragene Munitionserwerb ist die sicherste Variante.
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Wer solchen Ärger befürchtet solltze halt seinen SB nicht fragen und dafür mehr Geld in die Hand nehmen. Und früher waren die Begrenzungen oft nur ein Stift im "Magazinschacht " oder im Magazin selber. Mehrere kollegen von mir durften das nach Absprache mit unserer SBìne selber machen. Ich selber hab vor langem mal 40 Euro beim Büchsenmacher zahlen müssen, um aus einer in 4mmM20 konvertierten 9mm wieder eine 9mm zu machen. Wären heute schon mal nur wegen NRW 30 Euro mehr. Hier, und ich denke überall, muss der Büchser die Waffe die man dalässt im NRW auf sich schlüsseln. Dafür nehmen die 30 Euro.Umsonst ist nicht mal der Tod. Denn selbst der kostet....nämlich das Leben......................
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Oft hilft das reden mit dem SB. Muss zb nur ein anderes " Magazin " eingebaut werden kann man fragen ob man das selber machen darf. Ich hatte glaub 2011 so eine Waffe aus alter gelber WBK übernommen, die stand als Einzellader in der alten gelben WBK. Eingetragen wurde sie in meine neue gelbe WBK aber ohne diesen Zusatz. Jetzt laut NWR konnte ich sicher sehen, das sie beim umtragen auf Mehrlader mutierte. Beschwerd habe ich mich darüber nicht.................................
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Meines Erachtens nach unterliegt man im Ausland den dortigen Gesetzen. Bei den langen Magazinen gabs ja auch Ausnahmenbescheide wegen Auslandswettkämpfen. Das du damit aber zb eine Scorpion oder eine SP5 in Deutschland bewilligt bekommst denke ich nicht. Und wenn du deine Waffe im Ausland mit freien Teilen wie zb dem angesprochenen "Skelettschaft " umbaust und für nach Hause wieder zurückbaust dürfte auch erlaubt sein.
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Mal als Beispiel mein Bruder. Der hat EIN Ar 15............dazu 2 WS.........zu jedem WS hatter aber auch einen passenden Lower. Die wurden irgendwann auch fristgerecht angemeldet als das Gesetz wurde. Der KÖNNTE sich also jetz schon 3 AR hinstellen. Was er natürlich nciht macht weil verboten. ich kann mir aber vorstzellen das bei Nachweis eines bedürfnisses er ohne weitere nach Rücksprache mit der Waffenbehöre so einen Lower und eines der WS als komplette Waffe zusammenstecken darf. Warum auch nciht, beschossen muss ja nix werden. Wenn die Behörde dem zustimmt ist das der einfachste Weg. Ansonstzen einem Händler die Einzelteile überlassen und dann dort erwerben. Meine 1. 9mm Pistole habe ich in 4mmM20 gekauft. Lauf eingeklebt. Als das 9mm Bedürfnis dann da war zu einem Büchsenmacher, dem kurz überlassen, der hat den Lauf rausgeholt und ich ahbe sie wieder von ihm erworben......................für 40 Euro Gebühren . Wäre heute alleine wegen NWR sicher teurer, aber immer noch kleines Geld..........
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Der jagdschein beinhaltet aber keine Waffenherstellungserlaubnis. Also sollte der auch der Jäger mit seiner Idee zum Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis gehen. und wenn das WS eh schon eingetragen ist bedarf es auch der Behörde . Warum also nicht die zuständige Behörde befragen, was die wollen. Manche geben auch eine Herstellungserlaubnis das man das selber machen kann und vereinen WS und Lower zu einer Waffe. Zumal die " Herstellung "hier ja nur so kompliziert ist wie ein AR nach dem Reinigen wieder zusammen zu setzen. Ob das aber nach der Einführung des NWR noch möglich ist kann ich nicht schreiben. Wenn man will geht aber vieles.................
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gemeinsame Aufbewahrung, häusliche Gemeinschaft (Vater/Sohn 18J) (GK/KK)
PetMan antwortete auf Judgedeath's Thema in Waffenrecht
Das haben wir bei usn im verein. Vater und Sohn, Sohn mit 18 auch direkt WBK gemacht und KK Erworben. Gelagert wird alles in Papas Tresor, der Junior darf nur keinen freien Zugang dazu haben. Mit der Behörde abgesprochen und so genehmigt. -
Da würde ich vor Gericht nicht drauf wetten
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Wenn er keine Waffen als Sportschütze besitzt und wie hier geschrieben auch keine Schiesstermine nachweisen kann hat er ergo auch kein Bedürfnis als Sportschütze . Er könnte aber jederzeit Waffen auf gelb erwerben. Wer sich dieser "Gefahr " des Widerrufs der gelben aussetzt ist halt selber schuld.
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Es bewegten sich einige Personen in dessen Richtung und das Seitenfenster war sofort wieder zu und die Hupe ruhig.............................
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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können imho nur Betroffene stellen. Also der Antragsteller selbst. Aber das Thema ist jetzt eh erledigt. Jedenfalls bis zum nächsten mal wo da einer Salut schiessen will.....................................
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Ehemaliger Wohnort und Ort der Beisetzung liegen gut 30 km auseinander. Eher nicht machbar. Unser Verein liegt noch weiter weg .