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pfandflasche

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  1. ich bin nicht verpflichtet,die tür zu öffnen,nur weil es klingelt. genau so wenig muss ich an‘s telefon gehen,nur weil es läutet. bis auf zeitlich fixierte handwerker-/schornsteinfegertermine ist meine türklingel immer abgestellt. ich nehme weder pakete für nachbarn an noch habe ich lust auf dieses vertrieblergesockse,welches ganzjährig hier herumstreift.meine warensendungen gehen in eine dhl-packstation oder einen amazon locker. bei meiner ersten nachschau nach drei jahrzehnten hat die behörde im vorfeld mit mir einen termin vereinbart und anders läuft es auch nicht. wer etwas will,kann dies gerne schriftlich anfragen und dann setzen wir uns terminlich in‘s benehmen.…aber dingdong-hier-ist-die-verdachtsunabhängige-kontrolle wird nicht passieren.
  2. bei meiner unlängst erfolgten kontrolle wurde ich recht herzhaft angewiesen,den schrank zu öffnen und dann beiseite zu treten,damit die beiden damen der „waffenkontrollgruppe“ ihrerseits die waffen dem behältnis entnehmen und mit ihrer liste abgleichen können. dieses ansinnen scheiterte wegen körperlicher schwäche der einen dame schon bei der entnahme der ersten kanone,die wegen ihres (der waffe…) gewichtes nicht in der lage war,selbige zu entnehmen. darauf hin „durfte“ ich dann die weiteren waffen entnehmen und aushändigen.
  3. ich lese deine beiträge hier stets gerne und aufmerksam…sind gut formuliert und durchdacht. und ja…so ein popeliger schlüsseltresor,der die mindestanforderungen erfüllt,ist schnell bestellt. aber erst dann,wenn rechtssicher irgendwo in leichtverständlicher sprache nachzulesen ist, wie man es denn gerne hätte. in meinem fall gehe ich von einer schutzstufe analog zur alten klasse „b“ aus
  4. mag sein…auch danach wurde ich nicht gefragt…den schlüsselbund zog ich aus der hosentasche und gut war es. lediglich gefragt wurde ich,ob ich hier alleine lebe.
  5. bei meiner ersten kontrolle nach drei jahrzehnten wbk-besitz anfang letzter woche hat sich niemand für die verankerung interssiert. die schränke waren ebenfalls drei jahrzehnte alt und wiesen nicht mal eine erkennbare typenklasse auf.einmal ein sogenannter „jägerschrank“…bei frankonia erworben…und b-würfel aus dem baumarkt..hat auch nicht gejuckt und wurde entsprechend im protokoll vermerkt. leider hat der quatsch 103 euro gekostet…dafür kam man zum wunschtermin,was anders wegen schichtarbeit bei mir auch nicht durchführbar ist. man war höflich und nach 15 minuten wieder verschwunden.
  6. So.. das KVR-München hat recht zügig reagiert und mich gebeten, eine Art Fundanzeige nach §37 c Waffg auszufüllen und zu übersenden...schon passiert...im selben Schreiben wurde ebenfalls kundgetan, dass eine Erbenermittlung durch das KVR München angeleiert wird. Mittlerweile auch im Besitz der Sterbeurkunde bei der Berliner Behörde vorsorglich die Ausstellung einer Erben-WBK beantragt...geht ja jetzt auch online unter Hochladen einer Sterbeurkunde. Letzten Donnerstag so geschehen...bislang ruht da natürlich noch still der See.
  7. Danke…sehr brauchbare Antworten darunter. Ich habe sowohl die Behörden in München als auch die in Berlin per mail und diversen Bildern zum aktuellen Stand erneut in Kenntnis gesetzt. Das KVR/München hat bereits geantwortet und zwei angehängte PDF-Dateien übersandt.Anzeige nach 37c WaffG möchte ich doch bitte baldestmöglich ausfüllen und übersenden. Ausserdem wird von denen auch eine Erbenermittlung angestossen. Berliner LKA ist noch stumm..
  8. Der Antrag auf Erben-WBK ist in hier in Berlin online möglich…allerdings will man dazu Bilder der Sterbeurkunde…des Erbscheins…beides haben wir noch nicht vorliegen…und ohne hochgeladene Bilder kann man den Vorgang nicht weiter fortführen…. Daher verfasste ich besagte email.
  9. Guten Tag in die Runde… vermutlich nerve ich mit dem Ansinnen,dennoch sei mir bitte die Frage gestattet…. Ich lebe in Berlin und bin WBK-Inhaber seit 1993. Mein Vater lebte in München und ist unlängst verstorben.Die einzigen Erben sind meine Mutter und ich.Beide leben wir in Berlin. Vater war LWB mit einem S/W Modell 60….seine WBK fand sich glücklicherweise.Den Revolver natürlich auch. Als braves Bürgerlein habe ich natürlich sofort die berliner Waffenbehörde vom Fund telefonisch in Kenntnis gesetzt. Ebenfalls folgte eine email samt Foto seiner WBK unter Hinweis,Dokumente wie Sterbeurkunde,bzw. Erbschein nachzureichen,sobald ich in deren Besitz gelangt bin. Zur Not schaffe ich auch noch einen Kleintresor in geforderter Schutzklasse an,falls meine eigenen Altbestandschränke von der Behörde nicht anerkannt werden sollten. War mein Verhalten bislang korrekt oder habe ich bereits Fehler gemacht? Besten Dank im Voraus.
  10. vielen dank für deine ausführungen…wie immer fundiert erklärt.
  11. jutjut…da ich im LV1 einzelmitglied bin…sollte es für mich zum bedürfniserhalt gemäss der 10-jahres-regel ausreichend sein.oder habe ich dich jetzt falsch verstanden? zumal…der BDS das „e.V.“‘ja schon im titel trägt. neuanschaffungen sind nicht zuletzt vor dem hintergrund immer kürzerer verschärfungsbestrebungen nicht geplant.
  12. soweit ich weiss ist bei einer einzelmitgliedschaft in einem landesverband des bds dieser verband auch zugleich der verein. somit sollte nach meiner lesart die einzelmitgliedschaft in einem landesverband auch zum bedürfniserhalt nach der zehn-jahres-regel ausreichend sein. der lv1 des bds weist auf seiner homepage darauf hin,dass einzelmitglieder ihre unterlagen für bedürfnisanträge direkt an eine genannte email-adresse senden können.
  13. hallo...habe mich im frühjahr hier angemeldet und bin seitdem stiller und täglicher mitleser.grund der anmeldung war der gewonnene eindruck,dass hier teilweise sehr fachlich fundierte mitglieder posten und sich sehr engagiert einbringen. so...zum thema. von einem beginn der zehnjahresfrist pauschal für alle ungeachtet des zeitpunkt des ersterwerbs lese ich auch nichts. wer seine waffen zum zeitpunkt des inkrafttretens dieser unsinnigen verschärfung mindestens zehn jahre eingetragen hat,dürfte zunächst aussen vor sein. so wie ich es lese,läuft es so...schütze a hat im janur 2010 waffen eintragen lassen,kauft zwischenzeitlich nichts mehr nach...und wäre damit zum stichtag 2020 aus der nummer raus.schütze b hat im januar 2010 waffen eintragen lassen und nochmals in den jahren 2011,2012,2013 und 2014 nachgelegt.jede dieser eintragungen verlängert den zeitpunkt des ablaufs für ALLE waffen.auch die vom januar 2010.frühestmöglicher zeitpunkt der himmlischen ruhe wäre also für das gesamte kontingent 2024. von einer unterscheidung zwischen wbk grün oder gelb lese ich auch nichts.vermutlich würde man den zeitpunkt der letzten waffe als grundlage nehmen.farbe der wbk dabei unerheblich. im übrigen halte ich es für ratsam,nicht jede denkbare möglichkeit der auslegung oder etwaigen schlupflöchern hier im quasi öffentlich einsehbaren raum so breitzutreten....bin sicher...ministerialbeamte und sonstige möchtegernverschärfer lesen hier auch mit und werden dadurch auf ideen gebracht,aus die sie sonst aus eigener kraft nie gekommen wären.vielleicht wäre ein verschieben sämtlicher threads zur geplanten verschärfung in ein nicht-öffentliches unterforum ratsam.zumindest bis zur verabschiedung dieses gigantischen bullshits. wer interesse am schiessport oder waffen allgemein hat,soll sich gefälligst anmelden.ich tat dies auch. abendlicher gruss von lars.wbk-inhaber seit 1993.
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