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PetMan

WO Silber
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  1. Es bewegten sich einige Personen in dessen Richtung und das Seitenfenster war sofort wieder zu und die Hupe ruhig.............................
  2. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können imho nur Betroffene stellen. Also der Antragsteller selbst. Aber das Thema ist jetzt eh erledigt. Jedenfalls bis zum nächsten mal wo da einer Salut schiessen will.....................................
  3. Ehemaliger Wohnort und Ort der Beisetzung liegen gut 30 km auseinander. Eher nicht machbar. Unser Verein liegt noch weiter weg .
  4. Die Beisetzung ging gestern fast ruhig über die Bühne. Ich habe es aber nicht versäumt jedem der es hören wollte ( und vielen die es nicht wollten) den Sachverhalt zu erklären warum wir als verein keinen Salut geschossen haben. Verstehen konnte es keiner . Und von wegen Lärm.....das war der Dame ja auch wichtig......da ratterten 2 Züge recht nah am Friedhof vorbei ...............und ein mit der Parksituation einer Dame unzufriedener Autofahrer zeigte allen das seine Hupe noch langanhaltend funktioniert und drohte Lautstark Backpfeifen an. Keine 20m neben der Grabstätte. Aber wir hätten da mit dem Salutschiessen ja Lärm gemacht der das Naturschutzgebiet beeinträchtigt hätte...................... Ich habe über den Sachverhalt auch mit 3 Richterkollegen der Lebensgefährtin des verstorbenen gesprochen die auch da waren. Von denen konnte das auch keiner nachvollziehen.............Ermessensspielraum würde grade deswegen eingeräumt, damit man auf " besondere Sachverhalte " reagieren kann. Wobei keiner der Richter das Waffengesetz im Kopf hatte, sondern die Aussagen kamen anhand meiner Erklärung des § 12 Abs 5 und auf Ermessensspielraum im allgemeinen.
  5. Hätten wir reine "Salutwaffen ", also Waffen aus denen NUR Kartuschenmunition verschossen werden kann, gehabt wäre der Aufriss viel geringer gewesen. Wären wir ein " Brauchtumsverein " nach § 16 gewesen ebenso . Da wir aber unsere Waffen über §14 haben sah die Dame das rein als "Schiessen ausserhalb von Schiesstätten" . Das Gesetz nennt halt das Salutschiessen nicht explizit als Ausnahme, aber im Gesetz kan nicht abschliessend jeder Lebenssachverhalt abgehandelt werden. Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sagt unter 12.5 Da hier aber nicht z.B Salutschiessen bei Beerdigungen steht sieht sie das nicht als einschlägig. So ging unser Schriftwechsel mit Nennung der Fundstellen im Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift hin und her. Unterm Strich erinnerte mich das ganze immer mehr an Taubenschach...................... Ich habe gestern Abend noch mit unserem ehemaligen Vereinvorsitzenden Gesprochen. Der hat sich früher um solche Sachen gekümmert. Den hatte ich auch angerufen, aber er und sein Handy sind nicht immer am gleichen Ort.......................Der verstand die Welt nicht mehr. In unserem Ort selber reichte immer ein Anruf um so ein Salutschiessen anzumelden " Wir wissen dann ja bescheid " die Antwort von der Ordnungsbehörde am telefon. Unsere zuständige Stadt stellt solche Erlaubnisse kostenlos aus. Auch wurden wir schon mehrfach von der Stadt angefragt bei Veranstaltungen Salut zu schiessen. Was wir auch taten. Es gibt also Ordnungsamtsleiter die den ihnen im § 12 Abs. 5 eingeräumten Ermessensspielraum ausnutzen. Und halt welche die es nicht tun. Wir sind hier wohl auf eine der letzeren Gattung gestossen...................Schade..................
  6. Frag mal zb unsere Frau Feaser. Genau wie halbautomatische Waffen die wie Kriegswaffen aussehen, das braucht kein Mensch. Das sind bei denen die Argumente. Die sind aber alles, nur nicht Faktenbasiert. Oh je, da schreibst du was............................... Das sie hier über den Thread informiert ist ( keine Ahnung von wem, von mir mal nicht) hatte ich erwähnt? Und das telefonisch darum gebeten wurde das hier zu löschen ? Kann ich jetzt ja ruhig schreiben, ich bekomme die Genehmigung eh nicht fristgerecht.......................
  7. Kein Problem, Silvio. Ging dabei aber um den Unterschied zu anderen behörden, die EINE Genehmigung ausstellen und dafür die vorgesehenen 30 Euro EINMAL aufrufen und hier, wo wir PRO SCHÜTZE 30 Euro hätten zahlen sollen.Wir haben auch schon mit 10 Mann salut geschossen, hier waren aber jetzt "nur " 5 dabei . Das ist, finde ich, schon ein nicht unerheblicher Unterschied. Und uns steht im Verein eine modernisierung ins Haus die 6 stellig kostet...............da käme es auf die paar Euro auch nicht an ( 2x5 Stände auf 25 m , Indoor, voll begehbar sind in Arbeit ) Edit: In dem Zusammenhang hier gefällt mir deine Signatur sehr gut, Silvio . Ohne das ich die jetzt explizit auf die Dame beziehen würde natürlich
  8. Das wäre nicht wirklich ein Problem gewesen. Aber von jedem Schützen einen Antrag zu bekommen, kopien von Perso und WBK damit sie bei den Waffenbehörden die richtigkeit kontrollieren kann und eine Kopie einer Haftpflichtversicherung aus der Hervorgeht das auch der bestimmungsgemäße Umgang mit Waffen und Munition zu erkennen ist , das habe ich in der kürze der Zeit nicht hin bekommen. Die Schützen wohnen weit verteilt, sind fast alle älter, manche haben kein Smartphone oder die möglichkeit zu scannen . Dann ist mir noch ein Schütze ausgefallen heute und ich hätte das ganze für den Ersatz dann heute auch noch regeln müssen und das reicht einfach nicht. Das war in knapp 2 Tagen zuviel . Ich bin seit vorgestern involviert, meiner Geschäftsführerin wurde am Telefon in etwa gesagt das geht nicht. Von wegen innere Sicherheit und Ordnung................. die ANforderungen habe ich seit Montagnachmitttag
  9. Unter welchem Stein wohnst du denn??? Ja, sie hat ihre Anforderungen rechtlich begründet. Das wäre so auch nicht als "Falsch " zu titulieren. Die " gelebte Rechtspraxis " in Bezug auf Salutschiessen bei Beerdigungen in unserer Region ist aber eine andere. Und ich gehe nicht davon aus das mehrere , auch größere Behörden wie die hier jetzt , sich da rechtlich selbst ins Abseits stellen. Auch deren Entscheidungen sind rechtlich haltbar. Die einen gehen so ein Anliegen halt mit und sehen auch die Tradition darin, die anderen spielen auf Zeit und verhindern es. Wir wurdem bei Feierlichkeiten unserer Stadt auch schon zum Salutschiessen angefragt und waren da. Ist halt ein geben und nehmen. Beim Kreisschützentag in Saarlouis " marschieren " dutzende Vereine durch die Stadt. An der Festungsmauer wird der Zug von einer Gruppe Böllerschützen empfangen. Ja, ok, ist nicht der gleiche Sachverhalt, zeigt aber wie das Schützenwesen in manchen Teilen des Landes hier angesehen ist. Grade ja nicht. Ihre Sicht der Dinge kann sie imho rechtlich Begründen. Eine "Rechtsbeugung " werfe ich ihr nicht vor. Nur das sie die Regeln imho zu streng auslegt . Aber geh mit dem gleichen Sachverhalt zu fünf Richtern und du kannst 5 verschiedene Urteile bekommen..............................
  10. Das sehe ich genauso und ich habe ihr eben eine letzte Mail geschrieben. Ich habe versucht sachlich zu bleiben, was mir nicht leicht fiel. Das doofe an der Sache ist, der verstorbene wird am Wohnort seines Sohnes bestattet. Aus bestimmten gründen. An dem Wohnort des verstorbenen selber hätte die Genehmigung eine Gebühr von 30 Euro gekostet und wäre in kürzester zeit genehmigt wordn. Als "Vereinsveranstaltung", wo der Verein verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewesen wäre und nur der Nachweis einer Vereinshaftpflicht gefordert würde. Nicht wie hier jetzt Schiesserlaubnis für jeden einzelnen Schützen mit allen Nachweisen die man sich nur vorstellen kann. Die Leiterein hatte in ersten telefonaten mündlich abgelehnt wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Am ende sah sie die wohl nicht mehr so hoch......................Sie hat auch das Schiessen nicht versagt, sondern es " nur " mit Hürden belegt....................so kann man auch ans Ziel kommen........ans eigene.....
  11. Nun, grade wir LWB sollten regeln befolgen, egal wie wir dazu stehen. Sonst ist man nämlich schnell kein LWB mehr. Innerhalb einer ortschaft mit 5 Mann 3 Salven ab zu feuern OHNE eine Genehmigung zu haben kann dazu führen das es die letzten Schüsse als LWB waren.
  12. Fachaufsichtsbeschwerde werde ich mit Sicherheit nicht angehen . Habe ich in anderer Sache mal durchgezogen, das ging über Monate . Und eine einstweilige Verfügung gehe ich in dem Fall auch nicht an. Irgendwann muss gut sein........
  13. Die zuständige Dame besteht weiter auf ihren Forderungen, sie hätte da gar keinen Ermessenspielraum. Meine Verweise auch auf die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz liefen ins Leere. Das man beim Sommerbiathlon hier bei uns im Lande auch eine Pauschalerlaubnis erteilt und nicht jeder Schütze eine eigene braucht zählt nicht, das ist was anderes. Bei den Brauchtumsschützen wäre das auch was anderes. Auch wenn u.U. die gleichen Leute mit den gleichen Waffen das gleiche tun sei das ein Unterschied. Das im Waffengesetz ein Salutschiessen als Ausnahme nicht aufgeführt ist stimmt natürlich, aber in einem Gesetz sind NIE ALLE Sachverhalte aufgeführt die das leben so schreibt. Ich habe jetzt für mich beschlossen aufzuhören, die Zeit rennt mir davon bis zur Beerdigung. Auch muss ich nebenbei auch noch ein bisschen was arbeiten. Bisher gingen für den Mist schon stunden genug drauf. Traurig, aber wahr .....................................
  14. Nein, wer hat den heutzutage nicht. Trotzdem sollten wir hier sachlich bleiben. Noch sind nicht alle Türen zu, belassen wir es erstmal dabei.
  15. Wohl jemand aus ihrem Ressort, nehme ich an. Das spielt aber keine Rolle , ich wünsche der Dame explizit nichts schlechtes. Zumal sie hier mitlesen kann wie ich erfahren habe............................
  16. Der ist halt nur einschlägig bei Brauchtumsvereinen . Wenn das Bedürfnis über eben diesen §16 kommt. Bei uns liegt der § 14 zugrunde. Ich habe mittlerweile den Schriftwechsel mit der Dienststellenleiterin übernommen . Sie sagt nun nicht mehr wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung generell ab, verlangt aber in meinen Augen überzogene nachweise. Antrag für eine Schiesserlaubnis für JEDEN Schützen, incl nachweis der Haftpflichtversicherung , Kopien Perso und WBK plus für jeden Schützen eine Gebühr von 30 Euro. Sie nutzt ihren Ermessensspielraum also nicht zu unseren Gunsten aus......................wir stehen aber noch in Verhandlung................und die Antwort auf ihre Anfrage wegen dem angrenzenden Naturschutzgebiet steht auch noch aus.......... Der befragte Leiter der Ordnungsbehörde einer anderen Gemeinde hier im Umfeld würde für eine Schiesserlaubnis bei einem eingetragenen Verein die Vereinshaftpflicht als Nachweis verlangen und die Gebühr für EINE Schiesserlaubnis , hier auch die 30 Euro. Der "Ermessensspielraum " lässt also einiges zu...........Und wir wollen ja nicht vor der israelischen Botschaft Salut schiessen um die Hisbola zu unterstützen, wir wollen nur einem verstorbenen Vereinskameraden die letzte Ehre erweisen.....................................in alter, gelebter Tradition
  17. Zum Thema "Sicherheit herstellen " fällt mir immer Mike Krüger ein
  18. Es wurde geredet und unsere Geschäftsführerin soll jetzt einen Antrag an das Ordnungsamt schicken . Ich denke alles wird gut. Genaueres möchte ich zunächst hier nicht schreiben. Ich werde aber über den weiteren Verlauf berichten.
  19. Da muss ich mich korrigieren, sie ist keine Oberstaatsanwältin, sie ist Richterin.
  20. Diese Satzung verbietet nicht explizit das Salutschiessen, schreibt aber, wie wohl jede Friedhofsatzung , Ruhe auf dem Friedhof vor. Wir würden auch ausserhalb des eigentlichen Friedhofes Salut Schiessen. Das Grabfeld liegt am Rande des Friedhofes . Aber es wurde das Schiessen generell mit der von mir genannten Begründung abgelehnt, was ich als Frechheit empfinde. Und "Ruhe "....ich hab schon Spielmannszüge auf dem Friedhof aufspielen gesehen, das ist auch nicht grade Ruhig..........
  21. Kollege der auf einer Behörde, aber einer anderen , arbeitet hat bei " seinem " Fachbereichsleiter nachgefragt und dort wäre es kein problem diese Genehmigung zu bekommen. Also gibt es wohl zumindest keine " gesetzliche Regelung " die neuerdings das Salutschiessen auf Freidhöfen verbietet...............
  22. Schreib es auf die lange Liste von den Sachen die du nicht weißt oder kennst.....................vielleicht gleich neben " Pietät "...................
  23. Die Beisetzung ist nächste Woche Donnerstag. Und es wird schriftlich interveniert. Und zwar beim Bürgermeister der Gemeinde, der auch Chef der Ortspolizeibehörde ist. Und die immer blöder werdenden Scherze über Saarländer ( Eltern sind Geschwister usw ) könnte man sich wenigstens in so einem Thema sparen. Sagt über die Schreiberlinge aber auch viel aus................
  24. Mein Fehler, falsche Begrifflichkeit benutzt, sorry Geht hier um die Ortspolizeibehörde von Quierschied. und wir haben letzmalig in 2022 Salut geschossen bei einer Beerdigung. In Nalbach. War auch kein Problem.
  25. Das Argument Naturschutz kam auch erst im Nachgang auf die Nachfrage Deswegen meldet man so ein Salutschiessen auch an und bekommt damit durch die Genehmigung diese Schiesserlaubnis. Da kommt dann siche rkeiner und sagt: " Ok, das schiessen ist erlaubt, aber das Führen in der Öffentlichkeit wird geahndet " Wir sind schon mit dem Karabiner über der Schulter vom Verein auf den Marktplatz zum Salutschiessen. Da liefen leute hinterher um zu Schauen wo wir den jetzt wieder Salut schiessen. Aber da ruft keiner die Polizei. Wollte auch noch nie einer die Genehmigung sehen, die natürlich vorhanden und dabei war.
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