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PetMan

WO Silber
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  1. Nicht nur dir..............aber Vorstellen kann ich es mir. 1. Das Behördenvertreter so auftreten und 2. das eine Witwe 2 Tage nach dem Tod des Ehemannes sie reinlässt. Für MICH würde das OHNE Polizei gar nicht gehen. Und " Gefahr im Verzug " geht ohne Polizei auch nicht, da fehlt einem SB der Waffenbehörde einfach die Kompetenz dafür. Und wenn sich die Witwe in irgendeiner Art geäussert hätte das sie ihrem Mann " folgen " will würde ich " Gefahr im Verzug " noch einsehen. Aber NUR mit der Polizei zusammen. Das Schutzrecht der eigenen Wohnung wurde ja durch die Regelung im Waffengesetz nicht komplett ausser Vollzug gesetzt.................
  2. Um hier weiter darüber schreiben zu können wäre das die beste Lösung. Ansonsten wird das nur Kaffeesatzleserei.
  3. Ohne andere Begleitumstände , die hier nicht genannt wurden, halte ICH so ein Vorgehen schon nicht mehr für Grenzwertig sondern für Illegal. Ich habe schon mehrfach Nachlässe aufgelöst, so einen , oder überhaupt einen , Stress habe ich noch nicht erlebt. Auch im Umfeld nicht, weil sowas würde sich herumsprechen. Bisher wurden max die Munition abverlangt und Fristen gesetzt bis wann die Waffen einem Berechtigten zu überlassen sind.........und die wurden Klaglos in diesem Fall auch verlängert...........sonst nicht mal das. Und aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das die Behörden Froh sind wenn sich ein berechtigter drum kümmert. Da werden eher Tipps gegeben als Stress gemacht. Zb wie die Waffen Gesetzeskonform über Monate bei mir lagern konnten.
  4. Bei einem Besuch meiner Waffenbehörde vor Jahren bekam ich ein telefonat mit. Da wurden die Waffen eines vor 12 Jahren!!!!!!!!!!!!!! verstorbenen Schützen gesucht. Frau mittlerweile auch verstorben, Kinder wussten nix von Waffen. Machte die Dame auf der Behörde nicht mal nervös........................und da ging es wohl laut dem Gespräch nicht um einen Flobert aus dem Quelle Katalog.........................
  5. Das stimmt. Aber sag DU zu diesem Thema mal was über die ANDEREN! Dann bist du direkt ein Waffennarr, Nazi und Rückwärtsgewand.
  6. @Ulli S So sollte das sein. Munition direkt aus dem Haus. Ich habe mich schon mehrfach mit den zuständigen Waffenbehörden in Verbindung gesetzt und die waren bisher immer Froh das sich ein berechtigter kümmert.Waffen kamen auch immer mit zu mir, aber erst nach Absprache mit den Behörden. Fristen wurden noch in keinem Fall gesetzt, das längste Abwickeln dauert rund 6 Monate. Am allereinfachsten ist es wenn der Verstorbene und ich bei der gleichen Waffenbehörde sind. Hatte aber auch schon die Fälle wo 2 Involviert waren.
  7. Ich hab 2020 den Nachlass eines kurz vorher verstorbenen Jägers aufgelöst. Die Witwe war bevor ich mich darum kümmerte auf der zuständigen Waffenbehörde und fragte was sie mit den Waffen tun soll? Der SB meinte, sie solle versuchen die an Berechtigte zu verkaufen, das würde vielleicht noch ein paar Euro bringen. Keine Frage nach der Munition, keine Fristen , nix.............sie solle halt versuchen sie zu verkaufen................................ Und hier beim TE " Stürmen die " quasi nach 2 Tagen die Wohnung und brechen die Kiste auf UND " stellen die Waffen sicher " ? Imho ist das Sachbeschädigung und Diebstahl.
  8. Ich trage meine Schiesstermine in ein Bundeswehr Schiessbuch ein. auf den letzten leeren Seiten trage ich meine Wettkämpfe ein. Mit Datum, Ort und Kaliber der Waffe. Da ich keine doppelten Kaliber habe reicht das wohl so aus um die Wettkämpfe zu belegen. Wobei, bei einem RK GK wird nicht festgehalten mit welchem kaliber ich geschossen habe, nur meine Ringzahl. So bekomme ich bis auf eine meine Überkontingemtwaffen im Wettkampf geschossen. Und will ich was neues beantragen kopiere ich dem Verband mein Schiessbuch. Da gabs noch nie ein Problem bis dato. Ich hab schon einen ganzen Stapel von diesen BW Schiessbüchern voll hier liegen. Da stehen 99,9 % meiner Termine drin. Und wenn da genug Termine drinstehen stellt auch keiner mehr Fragen oder bemängelt was.Eng wird es für die, die nicht genug Termine Schiessen. Bei mir im Verein kann mir kaum einer die genauen Regualarien der neuen Regelung nennen..................................das sind dann die, die in naher Zukunft das weinen anfangen.......................Und ich habe es aufgegeben zu Missionieren.....................
  9. Bei meinen 2 Verbänden muss ich Kopien der WBK`s mitschicken. Da sieht man dann auch was die ersten 2 sind und was die folgenden. BDS und Schützenverband Saar( DSB)
  10. Das das alles immer wieder auf das persönliche Schiessbuch hinausläuft, das es im gesetz gar nicht gibt, kotzt mich immer mehr an. ich selber führe für mich schon von Anfang an ein solches, das sollte aber für mich und maximal für den Verband sein wenn ich was beantrage. Ist einfach am einfachsten. Wenn aber jetzt jede Waffenbehörde ihr eigenes Ding daraus macht, jedes was anderes nachgewiesen haben will zeigt das nur einmal mehr wie handwerklich schlecht das deutsche Waffengesetz gestrickt wurde. Wie kann die Vorraussetzung für den besitz höher sein als für den Erwerb? Wie kan es nach aktueller Rechtslage möglich sein eine Waffe ohne speuielen Nachweis an den Büchsenmacher zu überlassen, nur um sie anschliessend wieder zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen ? Hier leigt doch einiges im argen. Irgendwann ist man zu alt Wettkämpfe zu schiessen. Wird man dadurch unzuverlässiger und muss abgeben? Ist jemand weniger " gefährlich " wenn er satt 4 KW nur noch 2 hat? Bei 2 reicht ja der Nachweis der Mitgliedschaft nach 10 Jahren aus. Oder in Situationen wie grade...........meine 2020 erworbene Manurhin PP, Überkontingentwaffe, konnte ich noch in keinem Wettkampf einsetzen weil es wegen Corona hier im Umfeld keinen gab! Seit 2020 sind hier die LM des BDS, der mir die Waffe genehmigt hat, nicht mehr ausgetragen worden. Nur noch abgespeckte Landespokalschiessen, selbst heuer in 2022 noch. Aber halt nicht mit dem vollen Programm. Dem 5 Jahresrythmus folgend wäre ich 2026 das erste mal dran mit so einer Überprüfung. Eigentlich bin ich schon lange über diesen 10 jahren nach erster EWB, eigentlich sollte die Verbandbescheinigung ausreichen. Aber so wie das hier grade anläuft müssen wir bis ins Grab Wettkämpfe schiessen.......................................................................
  11. Dazu ist das persönliche Schiessbuch aber nur EINE Möglichkeit. Das dumme ist nur, das IM GESETZ das Schiessbuch weder genannt, gefordert oder normiert wurde.Es gibt einfach keine gesetzliche Verpflichtung ein Schiessbuch zu führen noch gibt es Vorgaben wie es aus zu sehen hätte. Was der BDMP macht ist seine Sache, Gesetz ist das aber nicht! ICh führe Beruflich einen Terminkalender, da könnte ich mir meine Schiesstermine auch drin notieren. Oder im Handy im Kalender. Oder auf der Wohnzimmertapete. Oder ich geh mir im Fall der Fälle der Fälle die Schiesskladde des Vereinsstandes suchen und hole mir da meine Termine raus. Da hat der Verein übrigens auch seine Pflicht zur Dokumentation genüge getan mit. Oder ich verweise auf die Rundenkämpfe die ich Schiesse für den Wettkampfnachweis. ( Hab mal meiner SB gesagt sie kann ja meinen namen googlen wenn sie wissen will ob ich noch schiesse) . Alles möglichkeiten die man hat, aber KEINER muss laut Gesetz ein persönliches Schiessbuch führen. Nichtsdestotrotz führe ich FÜR MICH ein solches. Das geht aber die Behörde so gar nix an.
  12. @tont Schön zu lesen das es Behörden gibt die sowas Pragmatisch regeln. " Normal " packen manche Behörden ja gerne " noch was drauf", schön das sich manche auch mit weniger als gefordert zufrieden geben.
  13. Aus dem Video über das englische Waffengesetz......sowas läuft da unter Langwaffe
  14. Das ist heute eine Tankfüllung eines Mittelklasse Diesel-KFZ. Bei zb 400km Anfahrt wird es da schon sehr eng , auch mit dem Diesel. Ich hab " nur 200 "km nach Phillipsburg, einfach. Wenn ich die Pferde da laufen lasse ist der Tank abends auch leer............................aber ist ein Benziner.........
  15. Ich hab auch über Corona meine "Bedürfnisfähigkeit " erhalten können und ende 2020 noch eine KW über Kontingent geholt. 2020 hatte ich 32 Trainings und einen Wettkampf, in 2021 42 Trainings und ein Landespokalschiessen und VM. Es " ging " eigentlich fast immer was, manchmal musste man halt etwas fahren.11.2020 bis 02.2021 war unsere längste Schliesszeit im eigenen Verein. Die wurde durch die Stadt verhängt. dann nochmal 4 wochen im April 2021, da hatten aber andere Stände auf.
  16. Das denke ich nicht. Da sollte man mit einer Ruger 10/22 gut aufgestellt sein. und die gibt es doch fast in jedem Tresor. Oder täusche ich mich mit der Waffe?
  17. Jepp...in einem Gerichtsurteil..................................... Edit https://www.fachanwaltfrankfurt.de/widerruf-einer-waffenbesitzkarte-keine-geladene-waffe-im-tresor/#:~:text=Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts,Munition gemeinsam aufbewahrt werden dürfen.
  18. Am letzten Samstag einen Rundenkampf GK geschossen auf einem für mich fremden Stand. Da musste je Bahn die Schusszahl und das Kaliber ins Standbuch eingetragen werden.......................aber nicht weil ein Amt das forderte, sondern wegen dem Kugelfang. Die haben so ne art Gel Blöcke da drin. Da mag das sogar Sinn machen.
  19. Na ja, dann schreib mal wie man das sonst regeln könnte? Und GSD sind die feuchten Träume eines Grünen noch lange kein Gesetz. Sollte es aber so ein Gesetz mal geben bin ich auf die Umsetzung dann mal gespannt.
  20. ...und müsste zwangsläufig auch von VS beobachtet werden.
  21. Das heist man kann in Deutschland für etwas " bestraft " werden , ohne das man gesagt bekommt wegen was ? Das ginge durch alle Instanzen so durch? Warum noch mal darf Deutschland keine EU Haftbefehle mehr Ausstellen???? https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html
  22. Wenn du mich und den " persilschein " meintest........anders kann man Leute nicht vom Schiessen abhalten. Anders kann eine AUfsicht/ ein Standbetreiber das nicht kontrollieren.Und das generelle schiessen ohne WBK kann man nicht verbieten, weil schiessen ohne WBk die Voraussetzung für eine WBK ist.Und wenn man nur Vereinsmitglieder ohne WBK schiessen lassen darf sind die, die die eigentlich ausschliessen wollen doch noch mit drin. Weil vor beantragung der WBK wird man ja nicht überprüft. Geht also nur mit sowas wie einem "Persilschein " .
  23. Der will wohl das sich jeder der mal eben Schiessen will einen " Persilschein " auf dem Amt holt. Komplete überprüfung wie bei der WBK, kostet auch nur günstige 39,95 Euro und ist 3 Monate gültig......und die Aufsicht muss das Kontrollieren und die "Persilscheinnummer " ins Schiessbuch eintragen ..............sowas in der Art schwebt dem vor......................
  24. Die speichern schon "Informationen " wenn man mal nur mit einer überwachten person spricht. Was weiß ich wenn ich zu einem Kunden fahre ob deer vom verfassungsschutz überwacht wird? Aber schwupps, ist man auf einem Foto einer Überwachungseinheit, KFZ Kennzeichen erfasst und natürlich als " Information " gespeichert. Das sollen sie mal bei Linksextremen machen, da hääten fast alle grünen, alle linken und auch sehr viele rote ein Waffenverbot am Arsch............................ Das mit dem Foto beim Betreten eines überwachten Hauses hab ich schon selber erleben dürfen............................ging damals aber um BTM...........wusste ich auch nix von das der dealte den ich da besuchte...................
  25. Noch was deutschsprachiges, das ich in dem Faden bisher nicht gesehen habe. Austria Arms https://www.youtube.com/channel/UCWaaT195gZbgcgIKqtKxAMw
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