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Nein , damit hast du das nicht verloren. Du hattest das mit dem Schrank nie! Das gibts nur bei A Schrank mit B Innenfach. deine Munition für die KW kannst du in dem A Schrank hinlegen wo du willst, solange da nicht auch eine Langwaffe im gleichen Kaliber wohnt. Und wem die Munition im Munitionsfach eines A Schrankes reicht, der schiesst definitiv zu wenig
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Heldenhafter Scharfschütze rettet Vater und Sohn vor den Henkern des IS
PetMan antwortete auf Computerfritze's Thema in Allgemein
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
PetMan antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wenn ich doch in der eigenen Wohnung nicht führe, wieso brauche ich dann einen "vom eigenen Bedürfnis umfassten Zweck " dafür? In Bezug auf die eigene Wohnung habe ich davon noch nix gelesen. Aber alleine das solche Sachen selbst hier immer zu Haarspaltereien und kontroversen Diskussionen führen zeigt doch wie schlecht unser Waffengesetz gemacht ist. -
Jepp, wirst du auch nicht finden. Weil selbst der Gesetzgeber es nicht für nötig hielt dies zu reglementieren . Und wenn etwas nicht im Gesetz steht und der gesunde Menschenverstand auch nicht davon abrät ( zb ist das springen von Häuserdächern auch in keinen Gesetz geregelt, der gesunde Menschenverstand verbietet es einem aber ), dann scheint es erlaubt zu sein. Andererseits ist nicht alles was nicht explizit verboten ist klug. Als beispiel führe ich mal das " Führen " ( extra in " " gesetzt ) der eigenen Waffen im eigenen Garten an. Nicht verboten, könnte aber bei den Nachbarn Magengrummeln verursachen. Will man mal das örtliche SEK kennen lernen wäre das ein guter weg.Aber........verboten ist es nicht. Entspricht nur grade nicht dem Zeitgeist. Genauso ist es mit dem Filmen auf dem Stand. Das wird , grade z.Z , auf den meisten Ständen nicht gerne gesehen. Zu oft tauchten schon " von besorgten Bürgern zugespielten " Bilder oder Videos in der Klatschpresse auf und diskreditierten unser Hobby. Wenn ICH von meinem Neueinsteiger den ich durchs 1. Jahr bringe Videos vom Schuss mache und dann mit ihm seine Fehler bespreche ist das was anderes, als wenn ein Neueinsteiger UNS beim schiessen filmt. Das eine ist in Ordnung, das andere verbiete ich mir. Peter
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Du hast ja recht, sorry wenn ich dir auf den Schlips getreten habe. Aber mit unserem Hobby sollte man einfach rechtlich auf dem laufenden sein. Was man darf, was man kann und was man besser lassen sollte. Insofern war deine Frage eine rhetorische . Hier kommen aber manchmal Fragen auf, die betteln nach verbaler haue. Was würde in einem Schwimmerforum passieren wenn da einer fragen würde: Werdet ihr eigentlich Naß beim Schwimmen ????? Für viele von uns sind solche Fragen wie deine in etwa damit vergleichbar.Aber auch da könnte man einfach die Finger stillhalten und nix schreiben......tut aber fast schon weh.......... btw..........wo ist Alzi???????????????
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Was war jetzt die Frage????????????Ob du von dir selber Bilder oder Videos machen darfst?Klar.................hat mit den Waffen aber so gar nix zu tun. Da gelten die selben Vorgaben ( Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild/ Bildnisrecht ) wie bei allen Bild oder Videoaufnahmen. Abraten würde ich allerdings von Aufnahmen die von vorne das verlassen des Geschosses aus dem Lauf dokumentieren sollen..................................... Gibt Fragen , auf die muss man erst mal kommen. Wenn du solche Aufnahmen allerdings fleißig in Social Networks verbreitest könntest du Besuch bekommen. Aber auf den Trichter bist du ja schon selber gekommen.............
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Rotpunkt und Taschenlampe/ Laser machen aus einer MP5 noch keine Higtech MP, aber besser als die Originalvisierung ist es allemal. Und wenns ein Laser ist und keine Lampe finde ich das auch gut.Alleine den roten Punkt auf der Brust zu sehen bremst u.U. schon einen Angreifer
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Diese App habe ich mir schon vor längerem aus Jux aufs Handy geladen, Allerdings war mir die Montage für " aus Jux " zu teuer. Die Eingangsfrage könnte aber in DE bittere Reaität werden, könnte man doch die App aus und die "Taschenlampe " am Handy anmachen. Deutschland halt.............
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Schon mal NC Pulver abgebrannt? Wenn das mal brennt verwirbelst du da nix mehr, das macht einmal "Wusch " und es ist Geschichte. Und wenn die Dosen noch zu sind verwirbelst du auch auch nix. Ist das Pulver frei und dem Feuer ausgesetzt ist es eh verbrannt.
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EU Deaktivierungsstandards: Kennt jemand die Quellen hierzu?
PetMan antwortete auf knight's Thema in Waffenlobby
Allein so manche Fragestellung in dieser kleinen Anfrage zeugt von der Ahnungslosigkeit mit der die Fragesteller gesegnet sind -
Novo "Generalverdacht gegen Waffenbesitzer" Katja Triebel
PetMan antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Ich finde das Interview sehr gut und würde mir wünschen das sowas mal in den großen Blättern abgedruckt wird. Aber Frau Triebel wird so langsam in der Medienwelt wahrgenommen und ist imho fast die einzige Person die wenigstens ab und an eingeladen wird oder interviewt wird. ich kann nur sagen; Danke und weiter so Ansonsten agiert unsere " Lobby " ja eher im stillen, wenn überhaupt....................... Peter -
Das Gespräch war ja ganz nett, aber wenn ich sowas im Text lese................................
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Der hat da auch noch ein Haus und das teilweise vermietet. Dadurch dauerhaft bewohnt und dadurch Lagerung möglich. Steuerlich usw ist der hier abgemeldet, arbeitet als "Grenzgänger " aber immer noch in Deutschland. Ist eine andere Situation als deine, ja. LG Peter
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Das stimmt, aber nur wenn das Vereinsgebäude nicht " dauerhaft bewohnt " ist. Ansonsten kannst und darfst du deine Waffen lagern wo du willst, aber nur DU darfst Zugriff haben und das Gebäude muss dauerhaft bewohnt sein. Also wenn in dem neuen Verein einer so nett wäre deine Tresore bei sich zu Hause hin zu stellen ist das gar kein Problem, zumindest kein rechtliches. Peter
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Kollege der auch in Frankreich wohnt und in Deutschland schiesst hat es aufgegeben, seine Waffen nach Frankreich um zu melden.Das Prozedere war ihm zu umständlich. Und in Deutschland gemeldet lassen und in Frankreich lagern würde laut dem auch nicht gehen. Der Kollege hat die Waffen in Deutschland in einem 2. Wohnsitz gelagert, ist aber keine wirkliche Entfernung für ihn . " Verwaltet " werden seine Waffen jetzt wohl in Köln, das wäre die für im Ausland wohnenden Deutschen die zuständige Waffenbehörde. Allerdings hat der da ein Haus gekauft und bleibt auch da. Peter
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
PetMan antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Das ist aber nicht das was ich beschrieben habe. Meine Schlüssel sind in einem Möbeltresor mit elektronischem Zahlenschloss. Demnächst kommt aber auch ein B-Schrank mit elektronischem Schloss ins Haus, dann ziehen die Schlüssel um. Und auch die Autoschlüssel hängen hier nicht frei zugänglich neben der Eingangstür. Und "immer am Mann "...........grad bei dem Wetter im Schwimmbad zb werden einem da die Blicke aller anderen Besucher sicher sein, wenn man die da um den Hals trägt. Peter -
Aha....dann leihe ich mir eine Waffe mit , sagen wir mal 500 Schuss Munition , für 4 Wochen. Der Entleiher muss mir die dann auf den Stand bringen und nach dem Schiessen lass ich den Rest da liegen. Wenn ich dann am nächsten Tag auf einem anderen Stand Schiessen will muss ich mir einen suchen der die Erwerbsvorraussetzung für die Munition hat und ihn bitten mir die dahin zu bringen. Du schreibst, verzeih mir aber es ist wahr, QUATSCH!!!!!!!
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Den 2. Satz hast von Paddy 84 du auch gelesen ????? Wenn dem so wäre könnte ich mir nie eine Waffe zum Schiessen MIT Munition ausleihen, wenn ich das gleiche Kaliber nicht selber in der WBK habe. Somit wären auch alle Leihscheine die ich bisher sah quatsch und falsch, weil da immer : " mit so und so viel Munition "steht
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An der ABC Truppenschule in Sonthofen , aber auch in Munster habe ich selbst mit allen möglichen "scharfen " Kampfstoffen gearbeitet. Gehörte mit zur Ausbildung als ABC Abwehrunteroffizier. Die Leute die da fest arbeiten sind schon............na ja, .......................abgestumpft
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WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
PetMan antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Wenn man die BW betrachtet, auch eine " Behörde " , würden viele im Einsatz fast nackt da stehen wenn man alles privat beschaffte auf einmal wegzaubern würde..................Aber auch unsere Polizisten hier sind selten komplett in dienstlich geliefert unterwegs, fängt bei Schuhen und Hosen an und geht über Holster und Taschenlampen weiter. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Meine Aussage zu der Munitionslagerung war nicht durchdacht, sorry. Ich gebe dir/euch recht. Und das die Sicherheit nicht alleine das ist was denen " am Herzen " liegt ist auch klar. Heute Nacht ist wieder ein LKW in ein Stauende gerast und hat 4 Menschen getötet, das 4 mal in wenigen Wochen alleine in Deutschland. Diese Toten werden von der EU nicht betrauert, hätte der Fahrer 4 Menschen erschossen würden sie sofort wieder nach Verschärfungen schreien. Auch der Axtangriff in Würzburg wird in Brüssel mit Sicherheit keine Beachtung finden. Ob Axt oder Lkw als " Waffe ", das wird ignoriert. Aber wehe es hat "Bumm " gemacht bevor einer stirbt..................... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Gesetzekonforme Aufbewahrung von Munition ausserhalb eines 0er Tresores kostet jetzt nicht wirklich die Welt. Habe mir grade aus einer Geschäftsschliessung 2 Metallschränke für 5 Euro das Stück besorgt, da geht mehr Munition rein als ich je haben werde. Wenn die aber die Aufbewahrung für Munition in der Gestalt ändern das man auch für die klassifizierte Tresore braucht wirds teurer, da gebe ich dir recht . -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Ich rede Alzi wirklich selten das Wort, sorry alzi, aber Waffenrecht und SprengG sind 2 paar Schuh. Und ein bisschen Eigeninitiative sollte man vorraussetzen können. Grad die rechtlichen Belange unseres Hobbys sollten keine Fremdwörter sein, dafür steht zuviel auf dem Spiel. Und ich zb habe nicht alle Texte am PC gespeichert und wenn muss ich mich durch eine riesen Bibliothek suchen um was zu zitieren . Und googlen sollte jeder selber können. Ich denke dem TE wurde hier alles vermittelt was er braucht um seinen SB anzusprechen -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Die einen verwechseln Erlaubnis mit Bedürfnis, die anderen sehen nicht die " unterschiedlichen " Bedürfnisse/ Erlaubnisse. In Österreich muss man nur 18 Jahre alt sein um Pulver kaufen zu dürfen, in Luxemburg reicht eine WBK mit Waffen drauf für die man Wiederladen kann.......aber wir deutschen müssen das kompliziert machen -
m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Ich kenne einige Leute die sich so schöne Sammlungen angelegt hatten.Kenne sogar ein MG 42 in 4mmM20. Und WS waren bis zu der Gesetzesänderung nicht Melde-oder Eintragungspflichtig, wenn man die Grundwaffe eingetragen hatte. Gab dann eine Nachmeldefrist um die anzumelden. Wer die verpasste, und das dürften nicht wenige gewesen sein, hatte auf einmal quasi über nacht eine illegale Waffe zu hause ( Wesentliche Teile einer Waffe sind dieser gleichgestellt). Bei Egun hab ich mal einen Ver5käufer darauf aufmerksam gemacht weil er ein WS für eine GSP anbot und schrieb, die ist nicht in seiner WBK eingetragen und das bräuchte man auch nicht wenn man die Grundwaffe hat. Der hat das WS dann schnell rausgenommen und hatte insofern Glück, das sein SB, auf das Problem angesprochen, es einfach eingetragen hat...................Das WS stammte genau aus der Zeit, waren nur ein paar Jahre, wo man die WS nicht melden oder eintragen musste. Deswegen waren die LEP Waffen " so beliebt", weil da hatte man ein funktionierendes Griffstück ..................- 47 Antworten
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