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PetMan

WO Silber
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  1. Und alle B Tresore mit Munitionsfach sind dann für was ? Das er Munition in einer Geldkassette lagern darf ist glaub ich unstrittig. Auf den Tresor stellen dürfte er sie, aber nicht mit rein? oh mann...............................................
  2. Wenn ein abgeschlossener Waffenkoffer als ausreichend angesehen wird, was soll dann gegen den Zimmersafe sprechen?Geht nicht um da einschliessen und den ganzen Tag auf Tour sein. Ansonsten habe ich 2 meiner kurzen schon mit zur Kur genommen und war da schiessen. Vorher beim örtlichen Schützenverein schlau gemacht und meine Waffen dann da gelagert. Möglichkeiten gibt es immer. Gesetzeskonforme Möglichkeiten.
  3. Hab ich schon gemacht. Aber vorher schlau gemacht, der Hotelbesitzer war Jäger und ich dufte meine bei seinen Parken. Aber ich denke die meinen den Safe im Hotelzimmer. Ne kurze geht da i.d.R rein und aus den langen der Verschluss auch, hab ich auch schon gemacht. Wenn ich zb im Schwarzwald mit der Familie Urlaub mache nehme ich fast immer was für auf den Stand da mit. Peter
  4. Hast ja recht, dein Förmchen ist schöner und dein Schäufelchen größer. Nimm dir nen keks..........................
  5. Irgendwie erinnern mich die Fragen von Jack an sein Avatar. Dem fehlt nur noch die Binde mit den 3 Punkten......................
  6. Die wird dir genau so wenig sagen können warum es verboten ist wie ich belegen kann das es " einmalig " erlaubt ist. ICH habe noch kein Gesetz gelesen das es mir verbietet. Zum " Handeln " zählt auch eine "Gewinnerzielungsabsicht ", wo ist die bei einmaliger Veräusserung für den Onkel? Darfst du den "Gewinn " behalten ? Nicht alles was nicht explizit erlaubt ist, ist auch verboten.
  7. Da nn schau mal in Egun rein wie oft das pasisiert...." im Aúftrag für einen Schützenkollegen ohne internet " ist einer der häufigsten Sätze dort. Machst du das nicht jedenTag mit einer anderen Waffe unterstellt da auch keiner den handel. Wir haben schon Nachlässe genau so aufgelöst, mit Wissen und Duldung der Waffenbehörden. Also mach einfach. Peter
  8. wow.................wenn dir dann besser ist nimm die Büchse mit zu ihm rein. Oder putzt gemeinsam. Das hat aber nix mit Aufbewahrung zu tun. Kannst die die Büchse ja umhängen oder auf den Schoss legen oder an die Garderobe hängen. Darf nur kein unbefugter Zugriff drauf haben. Aufbewahren ist was anderes als das was dir im Kopf rumschwirrt. Und erlaubt ist es weil es im Zusammenhang mit deinem Bedürfnis ist. Den Weg zum oder vom Stand darf man unterbrechen, sonst hätte schon viele von uns ihre Notdurft im Aute verrichten müssen ...............
  9. Den gab es schon, incl Bestrafung. Wurde damals hier auch Diskutiert.
  10. Zum traineren taugen die immer noch. Die Abmessungen sollten mit denen der DSB Pistolenscheibe identisch sein, dafür jedenfalls würde ICH sie noch benutzen
  11. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. So ist das leider. Hab mal in den tiefen des WWW gesucht...........hab es nirgends finden können. Selbst Amazon listet es nicht mehr, Ebay hat auch nix im Angebot. Wenn es dann also jemand unbedingt haben will sind 45 Euro nicht überteuert.
  12. Wenn der Verschluss vorschriftsmässig offen war und die Waffe Teilgeladen muss das ganze G36 schon brennen, damit sich eine Patrone die im Magazin ist entzünden kann. Teilgeladen heist bei der BW das ein gefülltes Magazin in der Waffe ist, Patronenlager aber frei. Da du das aber schon Erlebt hast, also dabei gewesen sein musst ( sonst hättest du es nicht erlebt sondern gehört ) erzähl mal wie es da war............
  13. Jepp, und Teilweise 3 stellige Beträge.....und sagen beim gehen " auf Wiedersehen im nächsten Jahr "
  14. Auch für die gelbe zählt immer noch das Bedürfnisprinzip. Wenn man auf Verlangen der Behörde einen plausiblen Grund , also ein Bedürfnis, für den Erwerb des 142. K98 angeben kann ist ja gut. Wird einem aber schon schwer fallen. Zum Sammeln hat die gelbe einfach die falsche Farbe..................
  15. In " einem anderen Fall " kann das sogar stimmen, zb zu kurzes AR15. Aber die Winchester geht auf Gelb ohne Voreintrag und die Gelbe deckt die Disziplinen ALLER Verbände ab. Wenn es also einen Verband gibt der eine zugelassene Disziplin für die kurze Winchester im Programm hat darfst du sie einfach kaufen. Da kann dann auf dem Stand meckern wer will. Im übrigen haben die, die dort am lautesten meckern, meistens am wenigsten Ahnung...................
  16. Das Anschreiben nach Umzug scheint mittlerweile fast normal zu sein. Hatten wir im Verein auch schon. Der Vorstand hat die schiessportliche Aktivität in einem Formlosen Schreiben bestätigt und gut war.
  17. Wenn man als Journalist keine Ahnung hat von was man schreibt, ja
  18. Wenn die Waffe nicht vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist, Lauf wäre ja lang genug, warum nicht. Deine Waffe steht in einer grünen WBK. Da steht nirgends für was die bestimmt war( analog dazu : Beantrage ich als Sportschütze eine Waffe für die Disziplin A könnte ich damit auch keine andere Disziplin schiessen, weil Bedürfnis wurde für Disziplin A ausgestellt ) Gehst du aufs Amt fragen kommt im dummsten Fall ein nein. Ob rechtlich Begründbar oder nicht, das steht dann erst mal. Gehst du mit dem nein dann sportlich Schiessen kann das zu einem Problem werden. Dann klagst du das nein durch die Instanzen wieder weg. Oder du gehst einfach schiessen ohne zu Fragen. Nur meine Meinung und keine Rechtsberatung...........
  19. Ich hab schon mehrfach gekauft bevor ich den Eintrag überhaupt beantragt hatte. Nur so kann man bei Schnäppchen zuschlagen. Und wenn ich weiß das ich alle Voraussetzungen für den Voreintrag erfülle sehe ich darin auch kein Problem. Peter
  20. Bei den 2 oder 3 mir bekannten Fällen wurde jedesmal eine MPU gefordert wenn " Rauschgift " im Spiel war. Woher weiß ich ob ich Regelüberprüft wurde wenn 1. nichts vorliegt und 2. keine Gebühren erhoben werden. In meinen Vereinen, die eigentlich fast alle Waffenbehörden im Saarland abdecken ( ausser HOM ) habe ich noch NIE gehört das einer von seiner Regelüberprüfung berichtete. Mitteilung über erfolgte aber beanstandungslose Überprüfung habe ich noch nie erhalten/gesehen. Die Schützen für die HOM zuständig ist wissen das, weil die erheben Gebühren..............
  21. Geht aber nur gut wenn der Händler vor Ort ist. Wenn die Waffe per Post kommt ist das doof. UND der Händler muss mitspielen. Ob zb Frankonia oder OA oder sonst ein großer das macht wage ich zu bezweifeln. Beim Händler vor Ort war das bei mir bisher kein Problem.
  22. Machen unsere nicht. Erst wenn alles da wäre, wurde mir mehrfach gesagt........
  23. Je nach Situation würde ich dies Abwägung nicht treffen. Ist mein Hund angeleint und ein frei laufender Hund greift uns/mich/meinen Hund an werde ich versuchen das sofort, egal mit welchen Auswirkungen auf den "Angreifer " zu beenden. Damit meine ich keinen angreifenden Rehpinscher oder kleinen Mops, sondern Hunde die in der Lage sind massive Schäden an zu richten. Hatte schon in meiner Kindheit Hunde und jetzt wieder. Auch ich lasse meinen Hund frei laufen, aber der kommt wenn ich rufe. Wer seinen Hund nicht anleint obwohl er keine ausreichende Kontrolle über ihn hat muss mit dem , u.U. schmerzlichen, Ergebnis leben wenn sein Hund andere angreift.
  24. Der Schussknall war so stark das dem Tier die Beine abgerissen wurden und es sofort lag Sorry, da konnte ich mich nicht zurückhalten. Seit wann liest du hier in WO mit ?
  25. Wenns bei uns im Dorf " knallt " zuckt da keiner. Um das Dorf herum wird gejagt und ca 1 km Entfernt ist ein Standortübungsplatz. Da wird zwar immer weniger " geknallt" aber man ist es halt gewohnt. Letztes Jahr wars was anderes, da folgten auf den Knall jeweils Einschläge in fahrenden PKW. Da konnte ich von meinem Balkon aus auch mal ein SEK im Einsatz sehen. Aber wenn ein "Knall" nicht von einem "Einschlagsszenario " begleitet wird ist man hier eher gelassen, weil gewohnt. Hier kanns aber auch aus jedem 2. Haus "zurückknallen " wenns denn mal sein muss....................
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