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Das wird jeder SB u.U. anders sehen. Mein Bruder hat einen Schrank ohne Kennzeichnung als A Schrank genehmigt bekommen nach Vorlage von Bildern beim SB. Dem hätten wir selber aber auch nicht mehr als A gegeben, da die Wände Einwandig waren. Ein 700 KG Tresor hat seine 700 KG ja nicht alleine durch die dicke Tür. Mach Fotos davon die was aussagen und geh aufs Amt Fragen was sie dem geben würden. Peter
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Wandbefestigung KW-Schrank B bis zu 2 Waffen unnötig?
PetMan antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
ändere deinen Satz in " bis zu 5 Kurzwaffen "und er stimmt -
Somit musst du im Fall der Fälle DREI Schlösser öffnen. Hast du in dem A-Schrank auch LW im Kaliber der KW , die im B-Schrank liegt? Ansonsten kannst du das geladene Magazin auch im großen A-Fach deines A-Schrankes lagern. Ist dann immer noch getrennte Aufbewahrung, aber ein Schloss weniger zum Aufsperren. Peter
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Dann soll er doch bitte mal das Gesetz suchen wo das so drinsteht. Glaub mir, da sucht der noch länger danach. Der Verband prüft und beurteilt, die Behörde macht den Voreintrag wenn rechtlich nix dagegen steht. Gib deinem Verband bescheid, die sollten sich damit mal auseinandersetzen, bzw mit dem SB. DER Zweifelt nämlich die Bescheinigung des Verbandes an. Peter
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Tribun ist kein Mädchen und kann sich zur Not schon aus beruflichen Gründen wehren. Deine "Tipps " sind manchmal echt komisch.........aber nicht das komisch zum lächeln, eher das zum Kopfschütteln. Tribun und ich kannten uns auch nur von hier und haben uns getroffen. Hat keiner Schaden bei genommen. So ging es mir auch mit anderen hier, und Fahrgemeinschaften Gründen ist bei diesen Strecken und den heutigen Kosten wohl angebracht. Machen wir immer wenn wir nach Philipsburg fahren. Und oh weh, da sitzen manchmal Leute mit im Auto die ich vorher nicht kannte ................................. Peter
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was da auf dem Bild zu sehen ist sind aber nicht mal annähernd 71.000 Schuss..........................
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Bei Waffen die nach Pflichtenheft nur 5000 oder 10000 Schuss halten müssen ist das Verbot der übermässigen privaten Nutzung ja auch nachvollziehbar. Bei einer Glock, die irgendwo um die 50.000 Schuss Lebensdauer und mehr liegt wäre das ja nicht das Problem. Und das keine Dienstmunition verschossen werden darf kann ich auch nachvollziehen. Zumal hier immer geschrieben wird die Action 4/5 würde heißer abbrennen und somit die Waffe mehr belasten.
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Das kann auch sein. Sah zwar nicht so aus wie man sich die normal vorstellt, aber da hat sich schon mancher getäuscht.
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Ich habe diese Glock 19 schiessen können. Habe den vergleich zu unmodifzierten Glock Abzügen. Ich konnte keinen schwereren Abzug bemerken. Der neue berichtete das seine Glock 26, seine eigentliche Dienstwaffe, einen beidseitigen Magazinlöser hat. Hab aber keine Ahnung ob die 26er das nicht sowieso hat.... Und wenn bei dir im Verein auch ein Polizist eine Glock als Dienstwaffe hat scheint das im Saarland ja so unüblich nicht zu sein. Ist dein Vereinskollege auch KriPo oder SchuPo? Bei den Schupos habe ich die nämlich noch nie gesehen.
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Gestern hat sich auf dem Stand ein neues Mitglied vorgestellt. Kriminalbeamter im Saarland. Er hatte seine Dienstwaffe dabei und machte ein paar Schuss . Die Waffe die er mit hatte war eine Glock 19. Ersatzwaffe, weil seine Glock 26 in der Werkstatt ist. Das hat mich sehr verwundert, weil ich noch nix gelesen hatte das die saarländische Polizei jetzt auch Glocks als Dienstwaffen führt. Sind die mittlerweile , zumindest bei den Kriminalern , verbreitet ? Der erzählte das die Tests mit u.a. P99 und P30 gemacht hatten und die Glock am ende über blieb.
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Wir sind der größte Schützenverein im Saarland, knapp 400 Mitglieder. Aber auch viele jugendliche die weniger Beitrag Zahlen. Mittlerweile müssen wir unsere Stargebühren für KM, LM und DM selber zahlen. Was bei 70 Euro Stargebühr für Tontaubenmeisterschaften bei 50 Euro Jahresbeitrag auch nachvollziehbar ist. Daher verstehe ich nicht das nicht zumindest mal eine Standgebühr eingeführt wird. Oder dann auch Aufnahmegebühren. Müssen ja keine 300 Euro oder so sein, aber ein Hunderter wäre doch mal ein Anfang. Ist aber nicht durch zu setzen. Scheinbar hat der Verein noch genug Geld..............
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Und wenn ich sage in unserem Verein ist alle zu billige rollen alle die Augen. Wir zahlen 50 Euro IM JAHR für DSB, 28 Euro IM JAHR für BDS, keine Aufnahmegebühr, keine Standgebühr , keine Arbeitsstunden. Und wir haben einen eigenen Stand . 5 Bahnen 25/50 m bis 7000 Joule, glaub 15 oder 20 10m Druckluftbahnen. Bisschen mehr Geld einnehmen dann könnte man auch mehr in den Stand investieren..................
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Kollege hat eine Glock 2. Er hat über den örtlichen Büchsenmacher das Griffstück in ein 3er oder 4er tauschen lassen. Die Waffe war etwa 6 Wochen weg. Kostenpunkt ca 130 Euro!!!!!!!!! Läuft Einwandfrei, auch mit dem 22er WS. Bei Glock geht wirklich einiges, meist auch für kleines Geld.
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
PetMan antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Das interessierte den Sachgebietsleiter nicht, er " vertrat eine andere Rechtsauffassung " als das Ministerium, das Fachaufsichtsbehörde ist. Und versuchte lange daran fest zu halten. Auf mündliche Anweisung des Ministeriums reagierte er nicht. Erst als die Anweisung als Erlass kam. Und der kam nach meiner Fachaufsichtsbeschwerde. -
und da kann man kommentieren und sehr viele tun das. In der richtigen Art und weise wohlgemerkt............
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
PetMan antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Die leiteten......Vergangenheit.........aber ja, die haben das wer weiß wie lange gemacht. Bis , 2011 glaub ich, meine gelbe Voll war und sie eine weitere gekaufte Langwaffe nicht eintragen wollten. Weil halt die erste voll war.Dauerte Monate und einiges an Schriftwechseln und Anrufe im Ministerium und am ende musste ich noch eine Fachaufsichtsbeschwerde über das Ministerium auf den Weg bringen. Erst danach " knickte " der SB ein und verlangte kein erneutes Bedürfnis mehr. Die Kosten für die nachfolgende WBK waren aber die gleichen wie bei der ersten, dagegen konnte ich nix machen. Und versucht hatte ich es.............. Damals ging auch ein Erlass an die Waffenbehörden im Saarland heraus das keiner mehr ein erneutes Bedürfnis erheben sollte, wenn ein Folgedokument gebraucht wird. Mittlerweile hat das Saarland eine eigene, neue Kostenverodrnung( wurde natürlich alles bisschen teurer ) , und da soll angeblich der Punkt Folge WBK aufgeführt sein und da auch billiger als eine neue. Hab ich aber noch keinen Kontakt mit gehabt....meine 2. gelbe hat noch ein paar wenige leere Zeilen. Aber ich Arbeite dran ;o) -
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
PetMan antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Die haben sich , zumindest hier im Saarland , auf die Kostenverordnung berufen. Da gab/gibt es in den alten den Punkt "Folge WBK " nicht, nur den Punkt Ausstellung einer WBK für Sportschützen. Daraus Schlussfolgerten die , das dann auch alles wie bei einer neuen WBK erbracht und bezahlt werden muss. Mittlerweile haben viele Länder eine neue Kostenverordnung erlassen, wo dieser Sachverhalt, Folgedokument oder Folge WBK , aufgeführt ist. Peter -
Das ist der springende Punkt oder das hüpfende Komma.,.,.,.,.,.,. Um Erbwaffen zu besitzen bedarf es keines Bedürfnisses. Werden Sportwaffen irgendwann verboten wird man sich beim Verbot des Erbens schwerer tun.
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
PetMan antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Auch eine volle gelbe ist eine gültige EWB. Das da kein Platz mehr drin ist kann weder der Schütze noch der Verkäufer was dafür. Kaufvertrag machen, mit dem die Waffe anmelden gehen und dann muss die Behörde reagieren. Und die Reaktion kann eigentlich nur das ausstellen einer neuen gelben sein. Beim Verband neu beantragen ist unnötig , siehe meinen Post davor. Peter -
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
PetMan antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Das wollte meiner auch. Dauerte ein paar Monate und eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde lang in davon zu überzeugen das der Gesetzgeber das so nicht gewollt hat. Seit dem muss zumindest im Saarland keiner mehr das ganze Prozedere einer Neubeantragung erbringen. Da gibts einfach eine weitere Gelbe. Die gelbe ist nämlich weder Mengen - noch Zeitmässig begrenzt. Das da nur 8 Zeilen drin sind darf nicht unser Problem sein. Das hatte ich bis in unser Innenministerium geklärt und das ganze wurde auch als Dienstanweisung an alle SB im Saarland rausgeschickt. Sich wehren lohnt also manchmal. Peter -
Das kommt imho aber drauf an woher der Mun Erwerb kommt. Stellt der Sportverband ein Bedürfnis dafür aus wird die Erbwaffe zur Sportwaffe. Ein Bedürfnis NUR für den Munitionserwerb gibt es vom Verband nicht. Der hängt schon an der Waffe .Und dann zählt die Waffe auch ins Grundkontingent . Unsere Waffen sind immer über das Bedürfnis definiert .
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Oder man ist Wiederlader, dann sind alle Messen gelesen............
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Dadurch fällt die Waffe aber aus dem Bedürfnis " Erbe " raus und wird zur Sportschützenwaffe. Mit allen Vor - und/aber auch Nachteilen. Und gegen die Anwendung von 2/6 oder Einbeziehung ins Grundkontingent wird man sich dann auch schwerlich wehren können..............
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
PetMan antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Jepp, wenn zb sein Antrag auf eine " mehrschüssige Kurzwaffe mit Zündhütchenzündung ", sprich einen Vorderladerrevolver lautet ? Dann reicht sein schon vorhandener B Schrank. Und später auf die gelbe als erstes ein Gewehr kaufen und DANN den Tresor nachweisen geht auch.