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PetMan

WO Silber
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  1. Hey IMI...................da werden nur die angemeldeten gewertet
  2. Mit Sicherheit nicht. Wir sind halt ein Wehrhafter Stamm, wir Saarlouiser Und wir stehen auf Vereine, somit natürlich auch auf Schützenvereine . Alleine unser Verein hat knapp 400 der Waffenbesitzer im Kreis. Und " lockerer sein " ist relativ.....was man hier manchmal liest oder von anderen Schützen berichtet wird gehts uns noch gut. Aber wenn uns die Scheisse " nur " bis zur Unterlippe steht und andere schon schlucken müssen gehts uns auch gut.....ist halt wirklich alles relativ. Und Behörden lockerer? Kennst du Herrn K. oder Frau M. Auch das kann ich nicht bestätigen. Was mir zusteht bekomme ich da , was geschenkt eher nicht.
  3. Nein, das ist eine Namensgleichheit, keine Ahnung ob die auch verwand sind. Aber wie ne französische Brühe heissen hier mehr Leute...............................nur geht der Leiter der Fachaufsichtsbehörde in absehbarer Zeit in Rente. Mal abwarten was nachkommt. Mit dem jetzigen waren wir gut bedient, was nachkommt weiß man nie
  4. Du machst deinem Namen alle Ehre.............solche " Gerüchte " hab ich schon gehört, da wusste ich noch gar nicht was ein Wechselssystem ist.......................
  5. Die Grafik sagt aus das mein Kreis die zweithöchste Waffendichte auf 1000 Einwohner hat. Die Druck ich mir aus
  6. Hallo Küste, den weg über die 4mm Waffen bin ich am Anfang auch gegangen, um schnell eine WBK zu haben. Wie es sich jetzt bei dir darstellt und was da bzgl Tresor noch geht wird dir leider keiner sagen können. LOGISCH fände ich wenn der für 4mm Waffen gekaufte Tresor vor inkrafttreten des neuen Gesetzes angeschafft wurde er Bestandsschutz hat. Bei einem A/B Schrank dann das B-Fach an zu erkennen und das A-Fach nicht wäre komisch. Aber ich denke selbst dein SB wird dir da keine verbindliche Antwort drauf geben können. Und ob die Zeit noch reicht jetzt schnell eine grüne WBK für bedürfnisfreie 4MM Waffen zu holen weiß auch keiner. Die Dauer bis die WBK da ist unterscheidet sich nicht von einer WBK für Sportwaffen. Die Überprüfungen sind die gleichen. Wie lange dauert es noch bis zu deiner richtigen WBK ? Wenn nicht mehr lange würde ich den SB fragen ob er dir einen jetzt gekauften Tresor dann bei Beantragung noch anerkennt. Blödes Thema grade weil keiner weiß ab wann das Gesetz gilt. Peter
  7. Du hast ein Bedürfnis vorgelegt das 8 Monate alt war. Ergo denkt die Behörde sich, wenn der die Flinte 8 Monate nicht brauchte, dann hat er auch kein Bedürfnis. Nicht mehr und nicht weniger. Und manchen Ärger sind wir einfach selber schuld. Da auf die Behörde zu schimpfen ist wenig Zielführend. Auch wenn du das grade anders siehst......
  8. Von September 2016 bis Mai 2017 sind bei mir 8 Monate. Das die Behörde dann nachfragt wieso du erst jetzt kommst war zu erwarten, denke ich. Wenn ich ein Bedürfnis habe geht das sofort zur Behörde. Der Voreintrag gilt dann ja ein Jahr. Kann ich nicht nachvollziehen warum du da solange gewartet hast. Zumal der Voreintrag , wie wir stetig hier lesen, auch Monate dauern kann bis er da ist.( Bei mir war es bei den letzten Waffen meist umgekehrt: Die habe ich gekauft und bin mir dann das Bedürfnis besorgen . Das geht beim BDS innert Wochenfrist.) Der Verein bestätigt dir kein Bedürfnis, der bestätigt nur deine Trainingsteilnahmen und das du die Möglichkeit hast die Waffen auch zu schießen. Das muss nicht zwingend auf dem eigenen Stand sein. Wenns dumm läuft erkennt die Behörde das Bedürfnis nach 8 Monaten nicht mehr an und du brauchst ein neues.Damit solltest du dann nicht mehr so lange warten..........................
  9. Um die Zeit hatten wir bei Mun Transporten auf den Übungsplätzen wie Baumholder immer scharfe Munition am Mann................nicht nur auf der Ladefläche. Selbst beim Aufbaukommando auf der Standortschiessanlge waren wir nicht nur mit leeren Waffen unterwegs
  10. Weil ich das selber zu spät gesehen hatte.
  11. Globus hatte hier diese Woche einen 5er A - Schrank für 160 und einen B-Würfel mit elektronischem Zahlenschloss für 170 Euro im Angebot. Scheint doch sowas wie ein Abverkauf statt zu finden.....
  12. Mir hat mal der Kommandeur das Turm MG aus dem Marder " geklaut ". Wir waren abgesessen und der Bock stand unbewacht vielleicht 10 Minuten auf dem Standortübungsplatz.............hatte ich noch lange Freude dran............................
  13. Zur Not konnte man die Eigensicherung ja selber und privat übernehmen ..............
  14. Zu meiner Zeit in Koblenz als PzGren hatten wir immer Sicherungsmunition am Mann wen es nach draussen ging und Mannschaften und Waffen dabei waren. War allerdings in den frühen 80er Jahren, ob das heute da auch noch ist kann ich nicht schreiben. Ab 1985 war ich in Zweibrücken Stationiert, da war das nicht so. Als ich da zum ersten mal mit dem Zug raus sollte und beim Spieß Sicherungsmunition holen wollte schaute der mich nur dumm an.Der kannte das nicht mal. Freilaufende Übungen mit den Mardern, da war immer Munition dabei für die P1. Geschlafen wurde wo es sich ergab, auch im Bock oder in Privatwohnungen. Wir haben da fast immer Unterschlupf gefunden, wenn wir klingelten und uns durchfragten. Hab auch schon mal mit einer ganzen Gruppe in einer Pension geschlafen, weil wir da eingeladen wurden. Als Kurier eingesetzt mit Aktentasche am Arm befestigt gabs auch noch eine Uzi mit Munition zur Sicherung. Ging meistens vom ZINFÜ in KO irgendwohin in Deutschland
  15. Der Austausch eine kaputten Griffstücks bei Glock ist kein Problem. Kollege hatte eine Gen2 Glock und wollte ein Gen3 griffstück. Das altezu Glock und das neue mit seiner Nummer drauf bekommen. Kosten unter 150 Euro. Ein "zusätzliches - oder Wechselgriffstück " wäre imho schwer zu begründen. NUR den Verschluss wird afaik auch ein Problem, gab hier schon solche Sachverhalte . Komplettes WS ist natürlich kein Problem. Sollte man im Vorfeld mit der Behörde abklären. Peter
  16. Ist das für den immer noch eine "Kriegswaffe " ? SB die sich ihre Gesetze selber machen gibts leider immer noch. Hab noch ein Schreiben von meinem hier liegen da steht" wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium "............am ende gabs aber einen " Meinungsaustausch " , seine wurde gegen die des Ministeriums getauscht
  17. Im Finanzrecht, ja. Im Verwaltungsrecht eher nicht . Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein " Fehlverhalten " eines Behördenmitarbeiters. Wenn der SB alles was er machen kann gemacht hat und es am zb LKA liegt muss sich dann die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den MIA des LKA richten, nicht gegen den SB. Fachaufsichtsbeschwerde geht an die übergeordnete Fachabteilung, bei uns im Saarland bei einer gegen einen Bescheid des SB ans Innenministerium. Dann hat der SB aber schon was entschieden , das einem aber nicht passt.Einzelne Beschwerden führen selten zum Erfolg. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde gegen mich entschieden, meine Fachaufsichtsbeschwerde in meinem Sinne. Dauerte Monate, bis dahin ist die WBK längst da. Viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen immer die gleiche Person zeigen aber doch Wirkung. Irgendwann unterzeichnet der zb Landrat das nicht mehr so ohne weiteres und bohrt nach. Bei meiner gehe ich jede Wette ein das der morgens in seiner Unterschriftenmappe die Abweisung meiner Beschwerde drin hatte und die einfach ungelesen Abzeichnete.....
  18. PetMan

    Flinten und der BDS

    Das wurde wohl " früher " nicht so eng gesehen. Hausieren würde ich damit nicht gehen. Ich kann nur wiederholen , das wenn ich von VRF auf gelb gelesen habe es immer mit ärger zu tun hatte.
  19. PetMan

    Flinten und der BDS

    Tue es und teile deinem SB mit was er da u.U. einträgt. Ich vermute er wird etwas hektisch werden. Jedenfalls die meisten SB. Es soll aber immer noch welche geben die das eintragen. Richtiger im Sinne " des Gesetzes bzw der Rechtsprechung " wird es dadurch nicht. Gab vor ein paar Jahren einen ziemlichen Aufriss wegen so einer Sache, die Präsidentin irgend eines Landesverbandes war da involviert und war auch hier ausgiebig Thema. Ist also im WO zu finden. Musst du nur suchen oder warten bis die einer ein Urteil hier einstellt............
  20. PetMan

    Flinten und der BDS

    Diese "Meinung " wurde imho schon von Gerichten geklärt, und nicht im Sinne von " kommt auf die gelbe "
  21. PetMan

    Flinten und der BDS

    Wow. Gehe davon aus das du Saarländer bist. Welche Behörde ist den für dich zuständig ? SLS sicher nicht, da hab von solch schnellen Voreinträgen noch nie was gehört..............
  22. PetMan

    Flinten und der BDS

    Das das immer wieder zu verwirrungen führt hatte ich gestern im Verein wieder: Kollege war derMeinung das eine Kutscherflinte, also eigentlich eine ganz normale Flinte , auf grün müsse mit Voreintrag. Als Beleg dafür hat er mir den Stempel mit der Erweiterung gemäß § 14(2) gezeigt ( ....Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen.... ). Die Ursprüngliche Erlaubnis auf der Vorderseite der WBK hat er in seine Überlegung nicht einbezogen. Das 2 läufige Flinten trotzdem als Einzellader zu sehen sind auch nicht. Hat er sich aber nicht selber ausgedacht sondern wurde ihm so gesagt..............Jetzt glaubt er mir aber und geht sich einfach eine Kaufen und freut sich.
  23. PetMan

    Flinten und der BDS

    Danke für die Mühe, die Formulare kenne ich und habe ich schon reichlich Gebrauch von gemacht. Was ich nicht fand waren " Sonderregeln " für VRF wie sie hier von manchen LV`s aufgestellt wurden. Lag aber wohl daran das es die nicht gibt. Und über den Herrn R.W. kann ich mich in keinster weise beschweren. Montags was dahingeschickt und Donnerstags die " Bewilligung " in der Post gehabt ist kaum zu schlagen. Ich hätte ihn auch anrufen können und Fragen, da hier aber von vielen LV`s das schon gepostet wurde fragte ich es halt hier. Können andere dann auch lesen. Peter
  24. Es bleibt liegen! Genau das ist das Problem. Angeblich macht das nur EINER beim LKA. Ist der nicht da, warum auch immer, bleibt das liegen.
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