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PetMan

WO Silber
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  1. Dann würde ich das an deiner Stelle nicht machen. ICH finde das gut, das ist für mich ein Service von dem sich andere eine Scheibe abschneiden können.
  2. Großkaliber Langwaffe kannst du im sitzen aufgelegt schiessen Bin zwar erst 55, aber meine auch. Dafür gibts Zielfernrohre Musst du auch nicht. Rein aus Spaß an der Freude geht auch. Freies Training kannst du machen soviel du Geld für Munition hast. Ich kenne einige Leute in deinem Alter und teils DEUTLICH drüber die noch schiessen. Über 80 Jahre alt auch bei uns im Verein. Aber wenn du nur Druckluft schiessen magst und dabei deinen Spaß hast ist das auch ok, jeder wie er mag.
  3. Beim BDS LV 9 schicke ich auch den Antrag mit wenn ich die Bedürfnisbescheinigung will. Incl frankiertem Leerumschlag mit der Adresse der Waffenbehörde. Das schickt dann der gute Mann vom BDS, danke Herr Woll, direkt an die Waffenbehörde, incl. des Bedürfnisses. Montags weggeschickt und i.d.R. hat gegen ende der Woche die Waffenbehörde alles komplett zusammen vorliegen. Finde ich gut...........
  4. Das mein Haus und Hof Dealer sich nicht jedesmal den Perso zeigen lässt wenn ich da was kaufe ist eigentlich selbstverständlich. Das war auch nicht gemeint. Und das einzig und alleine der Perso reicht, ein Reisepass aber nicht???? Würde da ein Polizist gegen angehen ? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ok, ich lerne gerne dazu
  5. " getrennt voneinander " meint nix anderes als " nicht geladen. Man hat die Pflicht sich auf verlangen Ausweisen zu müssen. Dazu sollte jedes amtliche Dokument mit Lichtbild zulässig sein. Führerschein, Reisepass, Perso usw. Wenn dich die Auflage "Personalausweis " stört geh dagegen vor. Ein kontrollierender Beamter wird aber auch deinen Reisepass akzeptieren . Solche Dokumente wie WBK oder dein MES sind nur dann gültig wenn du auch nachweisen kannst das du der Max Mustermann bist der auf dem MES eingetragen ist. Insofern sehe ich da keine Auflage gegen die man vorgehen müsste.
  6. Ohne Perso darf dir auch kein Händler eine Waffe oder Munition auf WBK verkaufen. Beim Transport der Waffen zb zum Schiesstand ist der Perso auch zur WBK mit zu führen. Und lagern von Waffen und Munition ist schon längst abschliessend geregelt. Deine Auflagen sind nix besonderes sondern normal.................und wenn du auf offener See siehst das dein SB zur Aufbewahrungskontrolle vorbei gesegelt kommt, entlade die SigPi halt........................
  7. Hier wird immer weder mit der Anzahl der vorhanden Waffen Argumentiert. In einen A- Schrank mit 5 Waffenhaltern dürfen laut Gesetz 10 Waffen rein. Bei 3 mit ZF kann es schon eng werden. Wenn jetzt einer 5 Waffen hat, 3 davon in einem und 2 in einem weiteren , kann man von der Anzahl der Waffen rein gar nix ableiten. Wenn ich 5 Waffen habe und jede , zb mit dem jeweils passenden Zubehör , in einem eigenen A Schrank aufbewahre ist das meine Sache. Ich darf nur nicht mehr als 10 in einem A Schrank haben. Ansonsten gibt es keine "Mengenregel " für den Inhalt der Schränke. Das wird in der Zukunft noch Spannend, wie die einzelnen Behörden das Handhaben oder ob es vielleicht eine allgemeine Handlungsanweisung geben wird oder ob erst mal die Gerichte bemüht werden müssen..........
  8. Nicht nur bei dir. Bei Stress steigt der Blutdruck, die Ohrgeräusche werden schlimmer, dadurch noch mehr stress , noch mehr Blutdruck, noch mehr Ohrgeräusche.....da geht eins ins andere. Daher verstehe ich auch die "Kollegen " nicht die mit ihren tollen aktiven Gehörschützern für 29,95 und einem SNR Wert um die 20 DB in Raumschiessanlagen ihre 98er Schiessen und bestätigen das der Gehörschutz super ist
  9. Das hat aber mit dem Tinitus nix zu tun. Ich schrieb nur von dem Gefühl wie Wasser im Ohr. Meine Gehörgänge sind frei von Fremdkörpern, ausser wenn ich mir die Finger ins Ohr stecke.............
  10. Je nach Stresspegel ist es lauter, wechselt auch die Tonlage. Jedenfalls gefühlt. Geht bei Stress soweit das das Gehör " kippt" , sprich von jetzt auf sofort ein Gefühl wie Wasser im Ohr. Ich habe seit 2008 2 Burnouts und einen Herzinfarkt hinter mir, der Stress mit dem Tinitus wurde dadurch nur schlimmer.
  11. Geschossen habe ich auch nur mit. Nur wenn andere Schiessen obwohl grün geflagt, sprich Sicherheit, trug ich keinen Gehörschutz. Und mich hat es 2 mal " erwischt "ohne Gehörschutz .Wie geschrieben die Darstellungskörper und ein Leopard. Wobei das erste Ereignis das schlimmste war . Ich war da auf der Schiessbahn in ca 100m auf dem Rückweg von der Trefferaufnahme als sich die " kameraden " gemüssigt fühlten zu testen wie ein PanzergrenadierStuffz reagiert wenn es neben ihm knallt. Ich konnte danach die 100m nicht mehr gradaus zurückgehen, bin immer nach rechts weggedriftet. Neben dem Klingeln massive Gleichgewichtsstörungen. Das Lachen ist denen aber schnell vergangen als ich mich vom Sani von der Bahn ins Krankenhaus bringen ließ. Geholfen hat das aber nur begrenzt. Obwohl ich 6 Wochen jeden Tag Infusionen bekommen habe .
  12. Das verschwinden von Tinitus haben wir fast alle schon mal erlebt. Dann war das aber kein sehr starker Tinitus. Sind die Schäden dauerhaft, dann ist da nix mehr dran zu machen. Ich verfolge da den medizinischen Fortschritt seit über 30 Jahren. Da hat sich nix bahnbrechendes getan, jedenfalls nix was mir noch helfen kann. Moderne Hörgeräte können diesen Ton " überlagern ", man merkt es dann nicht mehr so. Aber da sind die noch........
  13. und das ist das was einen fast verrückt macht. Bei mir verändern sich bei Stress auch die Tonlagen. Ich bin für Töne oberhalb glaub 4000kiloherz( weiß nicht mehr ob die Massangabe stimmt, aber 4000 stimmt ) taub. Ich stehe vor der fertigen Spülmaschiene in der Küche und höre deren Piepsen nicht. Ähnlich klingende Wörter wie Pferd oder Herd kann ich oft nicht unterscheiden. Reden mehrere menschen in einem Raum verstehe ich fast nix mehr was mein gegenüber sagt. Alles weil EINMAL neben mir Darstellungskörper DM54(?) hochgingen , als sie nicht hätten hochgehen dürfen. Danach gabs noch ein paar solcher Ereignisse beim Bund, u.a. ein Leo der unter grüner Flagge geschossen hat, aber der Ursprung waren die DM54....hab damals Wochenlang tägliche Infusionen bekommen, genutzt hat das aber fast nix.
  14. Ich erlitt 1985 ein Knalltrauma auf einem Truppenübungsplatz. Vorher kein Tinitus, seit dem werde ich ihn nicht mehr los. EIN Ereignis kann ausreichen den Rest seines Lebens nie mehr absolute Stille zu haben! Daher kommt auch bei KK auf meine Ohren ein Gehörschutz mit min 30 DB SNR. Ende des Monats bekomme ich Hörgeräte die angeblich auch gegen den Tinitus helfen sollen. ICH kann nur jedem raten, schütze eure Augen und Ohren beim Schiessen. Verluste in dem bereich sind nicht reversibel .............
  15. Wo steht nochmal das man seine Schränke registrieren lassen muss ? Richtig. Nirgends. Ich wurde immer nur abgefragt wie ich die neu beantragten Waffen unterbringen will. Nicht ob mein ganz zu beginn belegter A oder B schrank schon voll sind.
  16. Genau das waren meine Argumente. Ich hätte das auch einem RA übergeben können, aber ich habe es nun mal selber ausgefochten. Und am ende recht bekommen. Bis auf die gebühren. Zu Beginn wollten die sogar ein neues Bedürfnis und einen Neuantrag haben. Die Fachaufsichtsbehörde war auch von Anfang an meiner Meinung, ich habe aber Schreiben hier wo mir der kreis, sprich der Chef der Sb, mitteilte, das er eine andere Rechtsauffassung vertritt als das IM. Dauerte ein paar Monate bis die Meinungen "ausgetauscht " waren und das Amt dann die Meinung von mir und dem Ministerium übernahm.Denke das würde ich mir heute nicht mehr antun und solche Sachen an einen RA übergeben, wenn klärende Gespräche nicht mehr fruchten. Komischerweise habe ich seit der Zeit keinerlei Probleme mehr mit dem Amt.
  17. Genau das war hier im Saarland das Problem, weil die Gebührenordnung den Begriff " Folgedokument " nicht kannte. Da stand nur " Ausstellung einer WBK " drin. Und das zum vollen Preis. Darauf haben die sich damals berufen und da war nix dran zu machen. Auch nicht über das IM und die Fachaufsicht dort.
  18. Genau das wollte mein Amt vor Jahren schon haben, glaube 2011. Kostete mich mehrere Monaten streit mit denen und eine Fachaufsichtsbeschwerde bevor ich recht bekommen habe. Seit dem nehmen sie einfach eine neue gelbe und schreiben fort.............verlangten aber immer noch die Gebühren wie bei einer Neubeantragung. Ob das heute noch so ist werde ich merken wenn die gelbe aus 2011 auch wieder voll ist..............
  19. Umschlag kaufen, alles eintüten, aussen die Adresse und eine passende Briefmarke drauf und ab in eine dieser gelben Kisten die überall in der Gegend herumhängen. Die netten leute von der Post bringen das dann für dich hin. Aufwand: keine 5 Minuten
  20. Das kann ich da auch nicht finden. Wird sicher wieder ein Stöckchen gewesen sein ..........................................
  21. Laut dem von mir verlinkten Urteil sollte das aber so sein. Jedenfalls bei Waffenkäufen die einen Voreintrag brauchen. Oder KWS . Alles was eine Überprüfung nötig macht halt.
  22. Laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil das ich oben verlinkte zählt der Jagdschein
  23. Dann bin ich mal gespannt wie die, mittlerweile hunderttausende, darauf reagieren. Je größer der Haufen wird auf den man "einprügelt" , um so eher läuft man Gefahr das sich der "Haufen " wehrt. Vielleicht sollten auch alle Führerscheinbesitzer überprüft werden, ob ihr Konto in Flensburg ordentlich geführt wird. " Wir haben Ihren Punktestand in Flensburg kontrolliert und freuen uns Ihnen mitteilen zu können das nix gegen Sie vorliegt. Anbei ein Überweisungsträger über 30 Euro, die Sie bitte bis.....überweisen."
  24. Laut diesem Urteil genügt das http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=220812U6C27.11.0 Und sollte jemand trotz Erwerb einer Waffe in naher Vergangenheit trotzdem zahlen müssen würde ich raten mit diesem Urteil dagegen vor zu gehen. In gleichem Urteil wurde aber auch verkündet, das man sich gegen eine nochmalige Überprüfung nach 2 Jahren nicht wehren kann. Zu klären wäre auch ob zb weitere Überprüfungen, zb als Wiederlader auch gelten. Oder kleiner Waffenschein u.ä.
  25. Das war natürlich auch mein Gedanke. Ein Schütze für den der Kreis MZG zuständig ist fragte dort nach und es wurde ihm wohl vom SB gesagt, das sei unabhängig von der letzten Waffe. Die 3 Jahresfrist würde durch die erste Waffe ausgelöst. Wenn sich das bestätigt und ich davon in der Art betroffen wäre würde ich mich dagegen wehren wollen. Gibt wohl schon Urteile wegen solcher Gebühren, die allerdings als " Rechtsmäßig "eingestuft wurden. Allerdings soll wohl geprüft werden ob eine andere , gleichwertige Überprüfung bereits vorliegt ( Jagdschein lösen, Voreintrag beantragen ) , um dem Grundsatz zu folgen den Bürger nicht " über Gebühr " ( fast ein Wortspiel ) mit Gebühren zu belasten. Unabhängig von anderen Überprüfungen einfach weil 3 Jahre um sind nochmal zu Prüfen wurde von Gerichten nicht abgenickt . Auch wurden Urteile dazu gefällt, das auch nach kürzerer zeit, hab ein beispiel mit 2 Jahren gefunden , diese Überprüfungen gemacht werden dürfen. Müssen halt nur " Regelmäßig " sein und keine " Geldbeschaffungsmaßnahme sein. Sind zwar " nur " wieder 30 Euro, aber wir werden immer mehr und mehr mit neuen Anforderungen zur Kasse gebeten. Sei es diese Gebühr, teurere Tresore usw usw.
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