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Maximax

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  1. Hallo zusammen, verzeiht bitte, ich steig da nicht ganz durch: Als Besitzer einer Grünen WBK habe ich ja ein Grundbedürfnis auf 2x Halbauto.KW und 3x Halbauto.LW. Was genau "steht" den hinter dem Grundbedürfnis? Beispiel: Ich bin in einem Verband der gar keine HA LW Disziplinen hat. Kann ich jetzt trotzdem hingehen und beim SB einen Voreintrag für eben diese machen lassen aufgrund meines "Grundbedürfnis" obwohl der Verband keine Disziplinen hat? Lg und danke im vorraus!
  2. So kommt etwas verspätet, aber: Nach 5 Wochen kamen die Bedürfsnisanträge unterzeichnet wieder zurück! Damit bin ich zum Amt und hab die gelbe und die grüne beantragt... Auf Nachfrage sagte man mir ich könnte mal als Wartezeit mit allem rechnen. Nach nichtmal 2 Wochen bekam ich den Anruf, dass sie so gut wie fertig sei und ich gerne schon kommen dürfte. Mein SB musste nur noch schnell den Voreintrag in die Grüne schreiben und schwubs alles fertig! War amüsiert, dass das Amt bei weitem nicht so lang gebraucht hat wie der Verband mit den Bedürfnisanträge. Jedenfalls hab ich auch schon meine ersten 2 Waffen erworben und nu glücklich, dass es ja doch so schnell geht! Ihr findet mich auf dem Schießstand...
  3. Naja, in der Antragsvorlage wird explizit danach gefragt bzw. verlangt diese Nachzuweisen
  4. Hallo zusammen, vielen dank für die Antworten! Hat mir sehr geholfen, auch wenn es ein wenig in eine Diskussion abgedriftet ist. Aber dafür ist ja so ein Forum auch da! Zu meiner aktuellen Lage: Tja, ich warte seit jeher (Sind mittlerweile 4 Wochen) auf die Bestätigung meines Verbandes. Nichts passiert, was mich ein wenig ärgert, da ich hoffte, das ganze noch vor beginn meines Studiums, nach meinem Wehrdienst über die Bühne zu bringen (Wohnort / Lebenslage ändert sich). Nach 2 Wochen fing ich an meinen werten Sachbearbeiter vom Verband anzurufen (Wurde mir vom OSM bei der Bestätigung des Antrages geraten) und wurde jedesmal mit "Mach ich demnächst" oder "muss ich mal schauen" vertröstet. Beim letzten Anruf hieß es "Ich glaube, den habe ich abgeschickt", was leichtes schmunzeln in mein Gesicht zauberte, da beim Bund immer folgende Devise gilt: "Glauben können Sie in der Kirche!" Jedenfalls freut es mich nun das es wohl jetzt doch vorwärts geht! Ich habe nun für meinen SB jeweils einen Antrag für die gelbe und für die grüne bereits vorbereitet. Also ein Antrag explizit für die Gelbe (Munerwerb ist ja inklusive) und ein Antrag für die Grüne mit Munitionserwerbsberechtigung. Ist jetzt nur die Frage ob ich die ganzen Anlagen, also Kopie der Tresorrechnung, Auszug aus dem Schießbuch und Fachpsych. Gutachten auch 2 x mal abgeben sollte... Ich wende mich dazu am besten mal bei meinem SB persönlich, da ja offensichtlich jeder SB das immer anderst haben möchte. Ich halte euch über die Lage informiert!
  5. Bin im DSB/SBS und habe dort lediglich den normalen Antrag geschickt, mit Nachweisen und bestätigt vom OSM. Laut OSM reicht das vollkommen für die Bedürfsnisbestätigung. Ich meine, die können sich ja denken, dass ich direkt im Anschluss zu meinem SB gehe... Davon bin ich selbst jetzt auch stark von ausgegangen. Habe von Schützenkameraden schon gehört, dass das vergessen wurde und dementsprechend keine Munition erworben werden durfte. Gab bei uns auch eine Diskussion, wo ein Kamerad explizit nur .357 eingetragen hat, dementsprechend einen Stempel erhielt. Er wollte dann beim Händler .38 Special erwerben... Hat nicht funktioniert...
  6. Danke für die schnellen Antworten! Hat mir sehr geholfen!
  7. Hallo zusammen! Ich hoffe das ist im richtigen Bereich... Möchte demnächst eine grüne und gelbe WBK beantragen und warte im Augenblick nur auf die Bedürfnisbestätigung vom Verband. Um es meinem SB leicht zu machen, bereite ich gleich den Antrag vor und fülle ihn bestmöglich aus: Unter dem Punkt 7. wird nach dem "beabsichtigten Munitionserwerb" gefragt, wobei als Tabelle einmal nach der "Art der Munition" und "Kaliber" gefragt wird. Was meinen die denn damit? Außerdem wollte ich fragen, ob ich die gelbe und grüne sowie den Munitionserwerbsberechtigung (Also den eintrag auf der WBK) mit einem Antrag beantragen kann?
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