Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.809
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. Alles gut, Hans..............
  2. Dann ist es ja gut das wir hier keine Diktate schreiben sondern in einem Forum. Ach ja, im Keller brennt Licht..................
  3. Dann kann es je nach Abzug auch über die 150 Euro gehen, weil imho die Versandkosten da mitzählen ( was wiederum Schwachsinn ist )
  4. Stimmt . Bei allen 4 meiner WBK`s...............und da hab ich noch wenige WBK`s
  5. Also lag ich doch nicht Falsch mit meiner ersten Einschätzung. Und wie ohne die WBK in Händen zu halten einkaufen ? Kaufen kann jeder und immer wenn er Geld hat. Ich schrieb ja er kann kaufen, mit dem Kaufvertrag aufs Amt gehen und Eintragen lassen. DANN die Waffe abholen ( Erwerben ).
  6. Da wäre nach dem Testen ein kurzer Bericht sicher sehr interessant für viele hier. Die Preise der Abzüge sind nämlich sehr gut. Auch der "Endpreis " nach Zoll und Versand würden zb mich interessieren. 2 oder 3 10/22 Besitzer die so einen Abzug haben wollten würde ich sicher schnell zusammen bekommen, um die Transportkosten zu minimieren.
  7. @Joe07 So war mein Gedankengang, das der Widerspruch ja nicht gegen die WBK geht sondern gegen die Auflagen darin. Dachte das wären generell 2 paar schuh und die WBK hat weiter ihre Gültigkeit. Kommt also auf die Formulierung beim Widerspruch an. Den hat aber ja wohl der RA eingelegt, wenn ich das richtig sehe. Der sollte sowas wissen, wenns nicht grad ein Scheidungsanwalt ist..............
  8. Ok, war mir so nicht bekannt, danke
  9. Dir wurde doch eine gelbe WBK ausgestellt. Hast du sie Zwecks Streichung bei der Behörde eingereicht? Na und. Die Erwerbserlaubnis ist weiterhin gültig. ICH würde mir ein Gewehr kaufen, es beim alten Besitzer/Händler belassen, mit dem Kaufvertrag aufs Amt gehen und den Erwerb melden und die Eintragung in DEINE WBK fordern. Dann vom Amt eine beglaubigte Kopie machen lassen, die Waffe holen und schiessen gehen. Bei einer Kontrolle die beglaubigte Kopie vorzeigen und sagen das die WBK auf dem Amt ist zwecks Änderung. Du hast ja nicht der WBK Widersprochen, sondern nur den Auflagen darin. Gültig ist die allemal. Oder verlange vom Amt die Aushändigung der WBK. Du hast ja schliesslich dafür bezahlt und die Bedingungen dafür erfüllt. Sie dir vor zu enthalten ist imho ein weiteres Detail um das sich dein Anwalt kümmern kann.
  10. an mich selber, oder wie ?
  11. "Leider " habe ICH noch nie so eine hübsche Neuschützin für unseren Sport gewinnen können. Was ist daran missverständlich ?
  12. Manche dinge verstehe ich einfach nicht. Solcher Gehörschutz grenzt für mich an Körperverletzung. Hut ab für jeden der neue , junge und dann auch noch weibliche Neuschützen generiert. Wirklich, mache ich auch wo es geht . Leider noch nie so ne hübsche . Aber der Schutz geht für mich über fast alles. Ich schreibe aus eigener, schmerzlicher Ehrfahrung. Ging los bei der BW. Und heute trage ich Hörgeräte. Ich kann nur jedem Empfehlen nix unter 30 DB SNR Wert auf seine Ohren zu setzen. Und Neulinge kann man so auch komplett verprellen. Weils zu laut ist. Guten Schutz gibts für um die 30 bis 40 Euro von Peltor. Da muss es kein 24,95 Schrott von Frankonia sein, wirklich nicht.Den Schrott haben die am ende für 19,95 verkauft weils keiner haben wollte. Kommt noch vor der Einstationenpresse von TopSchrot die Frankonia am ende auch für 20 Euro verramscht hat. Sorry, bei dem Thema kann ich mich nicht zurückhalten
  13. Ihr setzt " Schnupperschützen " so einen Schrott auf die Ohren wie den " aktiven TopShot"???????Der hat nen SNR Wert knapp über 20DB. Den würde ich keinem toten Hund anziehen............
  14. PetMan

    Schießbuch-Vorlage

    Blöder Vorsitzender und keinen eigenen Stand......................da wäre ich nicht mehr lange Mitglied
  15. PetMan

    Schießbuch-Vorlage

    @HBM Und warum hast du für die Antwort die ganzen Vollquotes gemacht? Der von CM hätte gereicht.Mein Post hat mit deiner Antwort ziemlich wenig zu tun....................
  16. Ich kenne 2 pensionierte Oberstabsfeldwebel die jedes Jahr mehrere Monate in " Reserveübung " sind. Und die machen da genau das was sie während ihrer Dienstzeit getan haben...............soweit ich weiß gibts den Sold noch auf die Pension drauf. Die beiden meinten nämlich , sie hätten nicht weniger als vorher, eher mehr. Ob das so stimmt kann ich nicht sagen, aber einer meinte, OHNE diese Leute würde nix mehr rundlaufen bei der BW. Hat zwar mit Reservisten zu tun aber nicht mit den ungedienten.....daher OT, sorry
  17. PetMan

    Schießbuch-Vorlage

    Ich denke wir schreiben hier Zeitweise über 2 Dinge. Einmal den Austausch/Neubeantragung einer Waffe und zweitens über den Nachweis der Behörde gegenüber ob ich noch aktiv bin. Wenn ich eine neue Waffe beantrage prüft der Verband mein Bedürfnis und bescheinigt es, oder auch nicht. Das ist vom Gesetzgeber so eingerichtet worden. Dann gehen den SB andere Sachen als diese " Befürwortung " einfach nix an. Es sei den er unterstellt das es eine Gefälligkeitsbescheinigung ist. Dann muss der Verband informiert werden und der wird auch reagieren. Kosten für den Schützen sehe ich da keine. Wenn die Behörde mich schriftlich Auffordert meine regelmässige Teilnahme am Schiessport nach zu weisen hab ich mehrere Möglichkeiten . Wie ich hier lese stellt der Verband Bescheinigungen aus, die Geld kosten. Oder ich gehe zu meinem Vorsitzenden oder zum Sportwart im Verein und hole mir eine Schreiben von denen, kostet nix. Oder ich lege mein Schiessbuch vor. Verband würde ich mir immer verkneifen weils was kostet und ich es auch umsonst bekommen kann. Verein wäre mein Mittel der Wahl, wenn ich an die entsprechenden Personen in der vom Amt vorgegebenen Zeit ohne Stress dran komme. Und wenn das nicht klappt gehe ich halt aufs Amt und Zeige mein Schiessbuch . Das ist dann aber MEINE Entscheidung. FORDERN die das Schiessbuch ein würde ich bockig werden. Wege dem Amt zu zeigen was es darf und was nicht kenne ich und habe ich schon erfolgreich beschritten ( partizipieren heute noch alle Schützen im Saarland mit voller gelber WBK davon). Reichen Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden nicht mehr aus schaue ich dem gelassen entgegen . Mittlerweile habe ich auch in dem Bereich RS................ Das ich wegen meinem Auftreten da von denen nie mehr was Geschenkt bekomme ist mir bewusst und nehme ich in Kauf. ABER was mit zusteht das weiß ich... und das werde ich auch bekommen. Aber "gängeln " lasse ich mich von denen nicht mehr. Freunde werden meine SBine und ich eh nie......... Und zur Art der Führung des Schiessbuches: Ich habe von Anfang an BW Schiessbücher benutzt( davon hab ich so viele, so alt kann ich gar nicht werden) Da drin steht das Datum der Ort und das Kaliber. Da KÖNNTE ich reinschreiben was ich will, ergo würde nie eine Waffe NICHT geschossen. Brauche ich aber nicht. Stempele ich in meinem Verein selber, auf fremden Ständen wo es keinen Stempel gibt schreibe ich nur den Ort rein. Wurde bisher noch von allen Beteiligten so anerkannt. Aber schon alleine meine Wettkampftermine würden für die 12 bis 18 i.d.R schon ausreichen. Das man die ohne Training schiesst wird keiner Unterstellen....
  18. Einer der Sprüche der jungen Dame, bildlich dargestellt
  19. PetMan

    Schießbuch-Vorlage

    Wenn auf einem fremden Stand kein Stempel da ist schreibe ich nur den Ort rein. Unterschriften der Aufsicht wären da witzlos, wäre nie mehr nach zu vollziehen wer die wirklich geleistet hat. Und so sehen meine Schiessbücher seit mehr als 10 Jahren aus, und bisher habe ich jede beantragte Waffe ohne Probleme bekommen, Und ja, ich bin über dem Grundkontingent. Aber 1. kann der Verbandsmensch meine Teilnahme an seinen Meisterschaft nachsehen und 2. stehen die auf einer extra Seite in meinem Schiessbuch, von beiden Verbänden wo ich bin. Da erkennt auch ein Verband des anderen Wettbewerbe an. Gabs noch nie ein Problem. Und Daten aus der Schiessklade im Verein raus zu suchen wäre mir zu mühsam. Würde bei uns auch keiner machen weil die Verantwortlichen mich so oft auf dem, Stand sehen das die das auch Blind bestätigen würden...............
  20. PetMan

    Schießbuch-Vorlage

    Wenn ICH mein Schiessbuch vorlege ist das MEINE Entscheidung. Da stehen genug Termine mit allen meinen Waffen drin das man mir keinen Strick draus drehen kann. ABER einen Anspruch hat die Behörde nicht. Zumal das führen eines Schiessbuches ja nirgends vorgeschrieben ist. Nirgends. Wurden die Vorderungen auf Vorlage des Schiessbuches in Schriftform erhoben oder mündlich? Die Verwaltungsvorschrift weist explizit aus das ein Schreiben des VEREINES ausreicht, das wäre dann meine Antwort auf diese Forderung. Da muss man für die Bestättigung des sportlichen Schiessens nicht an den Verband. Wenn die Behörde begründete Zweifel an der Bescheinigung hat soll sie die Vortragen. Ansonsten hat JEDER Behörde das Schreiben zu reichen. Bei WAFFENBEANTRAGUNG brauche ich den Verband und DER bekommt auch Kopien aus meinem Schiessbuch. Was der Verband macht wenn da nur 10 Termine drinstehen kann ich nicht schreiben, so wenige hatte ich noch nie. Aber meinem Verband reicht i.d.R. auch eine Bescheinigung vom Verein, das ich regelmässig am Schiessport teilnehme. Sonst würde sehr viele Leute keine Waffen bekommen, ich kenne mehr Schützen die KEIN pers. Schiessbuch führen als umgekehrt. Das Amt bekommt mein Schiessbuch nur zu sehen wenn ICH das will.
  21. PetMan

    Pufferpatronen

    Man merkt das du Arzt bist.............................
  22. PetMan

    Pufferpatronen

    Von denen hatte ich die 9mm Pufferpatronen. Dauerte nicht lange dann fielen sie auseinander. Würde ICH mir nicht mehr kaufen.
  23. Bei uns, Saarland, zählen WS im B Schrank nicht mit. Dann werden wohl auch Verschlüsse nicht mitzählen. Würde man Waffenteile als Waffe Zählen dürfte ich zwar 5 Pistolen in zusammengebautem Zustand lagern, aber keine 2 die in Lauf, Verschluss und Griffstück zerlegt sind. Sind ja dann 6 wesentliche Teile, die einer Waffe gleichgestellt sind................ Die Argumentation mit den zerlegten Pistolen sollte man den Bayern dann mal vor Augen führen................aus dem saarländischen Ministerium habe ich die Aussage das ein WS alleine nicht schiessen kann und deswegen keine Gefahrerhöhung darstellt
  24. wir haben 5 oder 6 Jugendmannschaften ( weiß ich nicht genau, weil nicht meine Abteilung) 15 oder 20 Bahnen für Druckluftschützen und weit über 300, nahe 400 Mitglieder. Und da kommen auch neue Jugendliche nach. Die älteren neuen Mitglieder sind natürlich auch da, und nicht wenige. Aber das sich unser Verein biologisch auflöst ist lange nicht in Sicht . Grad Wechsel des 1. Vorsitzenden auf einen mitte 30 jährigen gehabt. Auch ein Eigengewächs des Vereins der schon über 20 Jahre im Verein ist. Die jungen wandern nicht ab , die schiessen entweder dann in den KK Mannschaften oder weiter mit der LuPi oder wechseln ins GK Lager. Ein weiterer Ausbau um 10 KG Anlagen 25m ist in Planung und nimmt langsam Gestalt an . Wir haben also z.Z. wenig Grund uns zu beschweren.....Das es aber nicht überall so ist weiß ich wohl.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.