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Wenn du nur eine KW hast und die verkaufst, auf welcher Grundlage besitzt du dann noch das WS ? DIESE Frage würde ich an deiner Stelle lieber nicht stellen, vor allem nicht der Waffenbehörde......................
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manchmal hat man damit Glück, manchmal auch nicht. In Bexbach 2 mal angerufen ob Munition da ist, für 2 Stunden reservieren lassen. Nach einer Stunde da gewesen, die Munition war aber nicht mehr da.....................die Aussage des Menschen mit dem ich am Telefon gesprochen habe: Die hat wohl ein Kollege verkauft....................... Das ist mir 2 mal passiert. Und ich habe 60km einen Weg bis dahin. Finde ich mehr als Frech . Anderer Fall: Gebrauchtwaffe aus einer anderen Filiale nach Bexbach kommen lassen. Die Waffe war Mittwochs da. Ich mich für Samstags angekündigt, wäre kein Problem wurde mir gesagt. Samstags da gewesen, Waffe wieder in der ursprünglichen Filiale. Anrufen und das mitteilen konnte da wohl keiner. Wieder 120 km für nix. Ich fahre da nicht mehr extra hin, schaue nur noch rein wenn ich eh in der nähe bin .Kaufe ich aber was ist fast immer am Preis was zu machen, Munition bekomme ich regelmäßig zum besten Staffelpreis auch wenn ich weniger hole. Aber Absprachen wurden da bisher kaum eingehalten......
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Bei unserer Anlage würdest du ein Typenschild oder einen Hersteller vergebens suchen. Die ist, wie wohl die Mehrzahl der Absauganlagen auf deutschen Schiesständen, selber gebaut. Das da kein Filter drin ist kann ich mir schwer vorstellen. Das irgendwas die Luftkanäle verstopft kann ich mir vorstellen. Oder die Motorleistung nachlässt....oder sonst was. Da hilft nur Schritt für Schritt ausschliessen. Und ICH würde beim Motor anfangen.
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Zeigt das die Auflagen da keiner gelesen UND Verstanden hat. Gebe dir recht damit zu einem RA zu gehen. Wobei ich zuerst das persönliche Gespräch gesucht hätte und u.U. auch zuerst den Dezernatsleiter aufgesucht hätte.
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Geht wohl darum ob man Beamten die eh nicht mehr lange im Dienst sein werden noch die Umstellung auf eine neue Pistole und den DAMIT dann nötige " hohen Trainingsaufwand für das sichere Schießen " zumuten will oder ob man die mit ihrer P7 in Pension schicken soll. Schön wäre wenn sie die auch wirklich mit in die Pension nehmen dürften...................... Denke eh nicht das Beamte mit 60 Plus noch in den Streifendienst sollten............
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Wie können durch das Führen Unfälle passieren? Wenn dann ohne Aussenwirkung. Jedenfalls wenn ich von mir ausgehen würde. Warum ? Weil ich, wenn ich dürfte, meine Waffe zu Hause laden würde, ins Holster und ende. Komme ich irgendwann nach Hause würde ich die Waffe entladen. Zu Hause, sicher nicht im WZ. Ich habe 8 Jahre lang Waffen über Sandkästen oder Sandeimern entladen. Und grade WEIL mir da mal ein Schuss in den Sand ging denke ich wird MIR das nicht mehr passieren.Jedenfalls nicht wegen der damaligen Ursache.Und selbst wenn, dann gibts halt nen toten Sandkasten mehr auf der Welt. Wie sollen dann in der Öffentlichkeit vermehrt Unfälle passieren? Es wird wohl keiner in der Kneipe seine Eisen herumzeigen bis es bumm macht.Und wenn wars das letzte mal........................
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Hier schreibt doch keiner davon das " ein Großteil der Bevölkerung Schusswaffen führen darf ". Selbst in Ländern wo es erlaubt ist macht das nur ein kleiner Prozentsatz. Und ungeprüft soll schon mal gar keiner Waffen tragen dürfen. Soviel Realitätssinn sollte bei jedem hier vorhanden sein. Du schreibst über Probleme die es nie geben wird.
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Unter uns gibt es viele ehemalige oder auch noch aktive Polizisten/Soldaten.Denen hat der Staat schon zugetraut im Dienst Waffen zu tragen. Hätte einer von denen mal eine Waffe nicht Ordnungsgemäß eingesetzt wäre er heute kein Legalwaffenbesitzer. Warum nicht mal mit denen Anfangen, die den Umgang mit der Waffe von Staatswegen gelernt haben? Denen hat der Staat schon mal vertraut. Warum nicht immer noch ? Und es geht hier nicht um Strafverfolgung/Bürgerwehren oder sonstiges, es geht einzig und alleine um Notwehr/Nothilfe. Das ein Schusswaffeneinsatz immer eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit nach sich zieht dürfte jedem von uns klar sein. Dementsprechend würde man eine Waffe auch einsetzen, oder eben nicht. Nur, wenn man eine Waffe zieht sollte man auch Willens und in der Lage sein sie zu benutzen. Ansonsten läst man sie besser stecken und rennt.........
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Ich geh in München spazieren. Da höre ich aus dem McDonalds Schüsse und einer kommt raus und schiesst auf Leute. Ich ziehe meine Pistole und mach ihn Kampfunfähig, zur Not auch Final. Was bitteschön gehört da noch dazu, was ein Polizist mehr weiß als ich ?
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Das sagt das Netz dazu, feundlicherweise sogar in Deutsch https://www.triggerservice.cz/de/zbrojni-prukaz/podminky-k-ziskani-zbrojniho-prukazu/
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Hier schreibt ja auch keiner von Waffenscheinen für alle. Sondern nur für die die das auch wollen. Wenn die Zahlen stimmen die ich im Kopf habe gibt es in der Tschechien bei ca 11 Millionen Einwohnern 300.000 Waffenscheininhaber. Der Rest wollte wohl nicht. So oder ähnlich wird es in allen Ländern sein wo man Waffen führen darf. Rechnet man das auf Deutschland hoch würden hier etwas über 2 Millionen Waffen führen wollen. Bei den kleinen Waffenscheinen schaffen wird das vielleicht demnächst noch...................................
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Ich war nicht dabei und kenne die Geschichte nur aus 2. Hand, aber der wird nicht aus jux und tollerei so reagiert haben. Und mit dem Wissen um die Warnung aus Österreich wird sich die Situation wohl so dargestellt haben das er sich genötigt sah so zu reagieren.
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Hast du Belege aus Ländern wo das "Waffenführen " erlaubt ist ? Irgendwelche beleg- und überprüfbare Zahlen wo " Waffenführende mit ihrer Waffe verantwortungslos umgehen " ? Wie viele Menschen würden noch Leben wenn der Attentäter aus München nicht auf Passanten mit Handys die Filmten , sondern auf Passanten die zurückschiessen getroffen wäre als er aus dem McDonalds raus kam? Ich war lange Jahre bei der BW, ich durfte u.a. Liegendschaften der USA bewachen in denen Sachen lagen die gereicht hätten ganz Deutschland zu entvölkern. Ich habe gelernt verantwortungsvoll mit meinen Waffen um zu gehen. Also erzähl keinen solchen Scheiß wenn du ihn nicht belegen kannst .
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Ich kannte nur die Geschichte an sich. Geschichten neigen dazu von Erzähler zu Erzähler was zu verlieren oder auch was neues dazu zu bekommen. Daher schrieb ich auch das ich zum Wahrheitsgehalt der Geschichte nichts schreiben kann. Der kern stimmte aber. Diese Mail hatte auch der von mir genannte Waffenhändler von befreundeten Kollegen bekommen und auch ans zuständige IM weitergeleitet. Interesse daran bekundeten sie nicht, aber vielleicht war ihnen die auch schon bekannt.
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Waffenhändler bekommt 3 männliche " Kunden ", offensichtlich Russischer Abstammung. Sie wollen Waffen sehen. Er zuerst eine Berechtigung.Sie haben keine, bestehen aber drauf Waffen zu sehen. Er geht eine holen und zeigt sie ihnen. Mit der Mündung nach vorn und geladen. Er fordert sie auf den Laden zu verlassen. Die drei sehen sich abschätzend an, drehen sich um und verlassen ruhig den Laden. Nach dem Vorfall direkt die Polizei angerufen. Begeistert waren die nicht von seiner Reaktion. Am nächsten Tag auch ein Anruf aus dem Ministerium das zuständig ist . Die waren auch wenig begeistert. Aber keine Sanktionen bekommen. Antrag auf Waffenschein wurde gestellt, viel Hoffnung macht er sich aber nicht. Passiert vor kurzem im Saarland................. Es soll von österreichichen Waffenhändlern eine rundmail geben, das Erkenntnisse vorlägen das sich " bestimmte Personen " über Überfälle auf Waffenhändler bewaffnen wollen. Zum Wahrheitsgehalt der letzten Aussage kann ich nichts schreiben, wurde mir so erzählt. Zum TE: Ja, hab ich schon mehrfach gesehen, das Händler geholstert hatten.
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Und wenn die ein Fass wegen dem Fund aufmachen und Fingerabdrücke nehmen schon mal ne Erklärung dafür haben warum da auf den Patronen die eigenen Fingerabdrücke sind......warum da was konstruieren. Abgeben und gut ist.
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WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Wenn ein offener Voreintrag besteht ist die WBK ja auch nicht voll................dann ist ja platz zum eintragen -
WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Wo soll er den bei einer vollen WBK eintragen ? Kaufvertrag machen und damit aufs Amt. Hat bei Sebastian jetzt geklappt und bei mir auch schon. Alternative wäre nicht verkaufen. Auch blöd...zur Not soll der auf dem zuständigen Amt anrufen und sich das OK holen. Gibt Ämter die WOLLEN gar nicht das der Händler einträgt. Die machen das lieber selber..................... -
Hier im Saarland imho immer noch 3 Jahre Gültig. Die letze die ich sah ist aus 2017...... Macht aber wohl jede Behörde wie sie will, hab auch schon welche gesehen die auf 4 Wochen ausgstellt waren.
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WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Bei uns auf dem Amt gibt es keine leere neue WBK wenn die alte voll ist. Weder Grün noch Gelb. Bei Grün entweder Voreintrag beantragen oder wie hier bei einem WS einfach kaufen und dann in eine neue Eintragen lassen. Gelb voll mit Kaufvertrag hin und die Waffe in eine neue WBK eintragen lassen.Bis vor ein paar Jahren wollten die sogar wenn die Gelbe voll war einen neuen Antrag auf eine Gelbe sehen. Hat mich Monate und viele Nerven gekostet einen Meinungsaustausch hin zu bekommen. Am ende waren sie dann meiner Meinung.................... -
WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Ops.....natürlich Zeilen -
Den gegenwärtigen Angriff mit allen mir zur Verfügung stehenden mitteln mit sofortiger Wirkung beenden
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WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Nur weil die WBK nur 8 Spalten hat wird sie ja nicht ungültig wenn sie voll ist. Kaufen, mit dem Kaufvertrag zum Amt und in eine neue eintragen lassen. Thats all -
Diesen Sachverhalt gibt es wohl öfters. Bei den Fällen von denen ich was mitbekommen habe wurden die Wechselläufe/-Systeme vom Amt einfach nachgetragen. Da kamen aber die Besitzer auf das Amt zu und " meldeten " Quasi nach. Wie ein Amt reagiert wenn das zb durch einen Verkauf " hochkommt " kann ich nicht schreiben. Hab auf egun schon gelesen das Wechselsysteme als nicht Eintragungspflichtig angeboten wurden, weil die Besitzer sie in dem Zeitraum als man sie wirklich nicht eintragen lassen musste ( imho 2003 bis 2008 ) erworben hatten und die Änderung 2008 schlicht verpennt hatten. Ist die Behörde restriktiv kann das massiven Ärger auslösen, bis zum Verlust der Erlaubnisse. Weil man die Läufe/Systeme nach einem gewissen Stichtag nicht mehr Legal besessen hat . Die Pflicht sich auf dem laufenden zu halten besteht ja nicht nur beim Waffenbesitzer. Gibt es neue Verkehrsregeln, die es zum Zeitpunkt meiner Führerscheinprüfung noch nicht gab, kann ich auch nicht sagen das ich das nicht wusste. Ok, sagen kann ich es, nutzt nur nix..............
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Das haben aber viele ewig gestrige noch nicht geschnallt.........................