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Versuch dir eine konvertierte Waffe in 4mmM20 zu kaufen, melde sie an und erkläre dem SB deine Sicht der Dinge bezgl " die gleichen " und " dieselben ".Sag denen auf dem Amt auch wie du den Passus " so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe " interpretierst. Du wirst sehen und hören was passiert. Und selbst wenn die Waffe eingetragen wird in 4mmM20 wirst du damit keine Rechtssicherheit erlangen. Viel Spaß
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Munition zusammen mit der Knifte im Koffer
PetMan antwortete auf Puenktchen1991's Thema in Waffenrecht
Dann überleg mal wo du das zu Lesen geglaubt hast und Teile uns diese Fundstelle mit. Sollte aber aus einem Gesetzestext oder einer Verwaltungsvorschrift sein und nicht aus einem Flyer oder sonst was. Sollte schon verbindlich sein . -
Munition zusammen mit der Knifte im Koffer
PetMan antwortete auf Puenktchen1991's Thema in Waffenrecht
Ich kann das absolut nachvollziehen. Ich kenne das aus meinen beiden Vereinen auch, das mancher meint nur er wisse wie es richtig ist. Egal um was es im Kontext geht. Manche ältere leben noch in einer " Gesetzeswelt von vorm Krieg " ( je nach alter vor WKI oder WKII ). Die Sprüche wie " das war schon immer so ", " das machen wir seit 50 Jahren so " oder " das zählt nur für die neuen, Altbesitz hat da Bestandsschutz". Selbst jüngere schliessen sich da manchmal an, denke manchmal die wurden indoktriniert von den Altvorderen. Grade was Aufbewahrung und Transport angeht sind da sehr viele Meinungen unterwegs, die alle von fast jedem vehement Vertreten werden. Selbst ausgedruckte Gesetzestexte werden da nicht anerkannt, weil " das zählt ja nur für die neuen " . Nachweis der schiessportlichen Betätigung bei Waffenbesitzern ist auch so ein Thema. An der Theke im Vereinshaus sitzen reicht da leider nicht......................Auch Gerichtsurteile werden da nicht als Beleg anerkannt. Das sind immer 68er Richter und da geht man in Berufung und der eigene RA regelt das dann, der ist gut. Der hat auch den Prozess wegen der Ziege vom Nachbarn gewonnen.......................Ich habe mir das missionieren schon fast abgewöhnt. Sollen die halt machen was sie denken. Mit Glück geht das auch noch 50 Jahre gut für die. Kann aber jeden Abend beim nach Hause fahren vorbei sein. -
Wir müssen immer unterscheiden zwischen WBK Pflichtigen 4mm Waffen und LEP Waffen. Die 4mm stehen in WBK`s. Wer die "Rückbaut " ist selber schuld. Bei den LEP`s war es so das die nirgends mehr aufgeführt waren . Und da die Rechtslage zu der Zeit das beschaffen von nicht eingetragenen Ersatzläufen ermöglichte, wenn einer zb eine 1911er in 45 ACP auf der Karte, hatte war es " einfach " an Ersatz zu kommen. Der konnte 20 Läufe kaufen und war bei Barzahlung nirgends erfasst. Aber es war halt verboten zurück zu bauen. Jetzt ist es noch ein Stück mehr verboten. Aber ich möchte nicht wissen wieviele LEP noch im Umlauf sind. Die Absatzzahlen von Norinco jedenfalls erreichten damals ihren Höhepunkt. Waren kaum welche zu bekommen. Jedenfalls keine "scharfen " mehr........Da verschwanden für ein paar Jahre nicht wenige Waffen von der Bildfläche..................Die 4mm Waffen die WBK Pflichtig waren , von denen wusste man aber. Also hätte es die nicht tangieren brauchen. Aber die dachten sich, wenn wir schon mal dabei sind.............................
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Wobei das mit den Salutwaffen grade wohl auch am "Sterben " ist, wenn es nach der EU geht. Steht aber alles schon Jahre hier im Forum, in der letzten Zeit gab es da keine Änderungen zu dem Thema.
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Meines wissens erging es im Saarland allen Besitzern solcher Waffen so. Wobei die Ämter u.U. gar nicht wussten ob das geborene oder umgebaute 4mm Waffen Waren. Mein Bruder hat heute noch eine CZ75 und eine Walther PPK in 4mm im Bestand. Bei solchen Waffen war aus der Modellbezeichnung ja schon zu ersehen was das mal war. Kenne noch jemand der hat eine sehr große " Sammlung " solcher Waffen, Waffen aller Art quasi........Alle in WBK`s eingetragen. Damals ging es " eigentlich nur " um die LEP`s, weil die nirgends mehr registriert waren. Die 4mmM20 oder 4mmRl ( oder auch 6mm gab es in F Ausführng ) wurden da nur ein "Beifang " . Genau wie KK LW bei den HA, weil Patronenlänge unter 40mm. Da hat man gar nicht dran gedacht ( oder gedacht die kassieren wir gleich mit, kann auch sein ). Es gab damals einen " Händlerring " der sich drauf " spezialisert " hatte GK KW in LEP zu konvertieren. Der Umstand das Wechselläufe bis 2008 nicht Melde- und Eintragungspflichtig waren machte die Beschaffung von neuen Läufen zu einem Kinderspiel. Eine eingetragene 1911 in 45 ACP reichte um ohne Eintragung einen Wechsellauf zu bekommen. Und ausser den Läufen haben die "Spezialisten " damals nicht wirklich was verändert. Schwächung des Griffstücks wurde meistens ganz weg gelassen , Schlagbolzenloch minimal erweitert , Schweisspunkte in den Verriegelungsrillen konnten mit einem Dremel wieder entfernt werden. Ich habe damals solche LEP Waffen gesehen........Einer dieser " Händler " hatte hier im Saarland sein Geschäft. Nach dieser Affaire wurde er ein paar Jahre nicht mehr gesehen. Heute läuft das Geschäft auf den Namen seiner Frau und wenn man da anruft sitzt ER wieder am Telefon.......................Schützenkameraden die da EINE LEP gekauft hatten tauchten in dem seinen Büchern mit ZEHN gekauften Waffen auf. Die bekamen alle, zumindest einige kenne ich persönlich, Besuch von der Staatsmacht. Die mir bekannt gewordenen Fälle hatten alle Glück und es wurde ganz normal geklingelt und man wollte die gekauften Waffen sehen. (In Berlin wäre ein SEK im Morgengrauen durch die Tür ins Haus ) Das man nur eine und nicht 10 gekauft hatte musste man denen dann Glaubhaft machen. Ging aber in den mir bekannt gewordenen Fällen gut, die haben alle ihre normalen Waffen oder Jagdscheine immer noch. Diese "Affaire " war damals der Auslöser für die Gesetzesänderung bezgl konvertierter Waffen. Der Umstand das die 4mmM20 Waffen sowieso alle registriert waren hat die nicht gestört es auch auf diese Waffen aus zu weiten......
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Doch. Wir durften damals unsere Altbestände weiter besitzen. Aber alles was ab der Änderung ( 2008 ?) neu in den Verkauf kam muss ein Bedürfnis im Originalkaliber haben. Daher sind konvertierte GK Waffen quasi unverkäuflich geworden. Oder man konvertiert sie zurück. Habe ich mit meiner 9mm so gemacht. Alles was mit erleichterten Vorraussetzungen erworben wird muss die Bedingungen des Originals erfüllen. Bei geborenen 4mm Waffen halt die dort vorgeschriebenen ( Sachkunde, Tresor, Führungszeugnis, Voreintrag) Wurde hier damals mehrfach durchgekaut, auf die schnelle den Faden hier gefunden
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Wenn sich etwas " geändert hat " was in einem Gesetz geregelt ist würde ich hinterfragen was sich am Gesetz geändert hat. Da werden die nix vorweisen können. Und ich kann bezgl der Lagerung nur immer wieder Schreiben : In einem für 5 Waffen zugelassenen Tresor sind 2 Pistolen zusammengebaut in Ordnung. Nach deren Auslegung wären sie es in ihre wesentlichen Teile zerlegt nicht mehr, weil dann 6 wesentliche Waffenteile ( die den Waffen zu denen sie gehören gleichgestellt sind ). Das wird einem keiner Erklären können und zeigt wie unsinnig so eine Auslegung ist. Am ende zählen die ein WS noch als 2 Waffen in Bezug auf die 2/6er Regelung , weil Verschluss und Lauf jeweils wesentliche Waffenteile sind. Oh Herr lass Hirn vom Himmel regnen ( und nimm ihnen aber vorsichtshalber die Regenschirme weg................)
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Mein Bruder hat einen KK Revolver mit insgesamt 4 Läufen in unterschiedlichen Längen. Sowas könnte man dann ja nur noch in Etappen erwerben und bräuchte ein Jahr dafür...........................
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Ich hatte vor längerem mal den im Saarland dafür zuständigen Mann im Ministerium angeschrieben und als Antwort erhalten, das er das nicht so sieht. Im Saarland unterstehen die SB aber nicht direkt diesem Menschen, aber er ist immer noch die Fachaufsichtsbehörde. Zumindest im Saarland unterstehen die SB den Kreisen wo sie eingesetzt sind. War vor Jahren mal anders. Führt auch dazu, das es in nebeneinander liegenden Kreisen Sachverhalte gibt die unterschiedlich behandelt werden. Hab ein Schreiben von meinem SB , da steht " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium ". Selbst da gibt es Reibungspunkte, die aber durch die Fachaufsichtsbehörde zumindest in meinem Fall dann geregelt wurden.
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So eine Regelung führt dann dazu, das 2 Pistolen im Schrank zusammengebaut ok sind, zerlegt aber nicht da 6 wesentliche Waffenteile. Davon habe ich hier im Saarland noch nix gehört, wundern würde es mich aber nicht ..............
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Voreintrag abholen, kaufen, eintragen lassen. Aber nur noch "geborene " 4 oder 6 mm Waffen mit F. Für umgebaute brauch es ein Bedürfnis im Originalkaliber. Wenn mir noch ein Erma UHR in dem Kaliber über die Füsse läuft hol ich ihn mir.
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Meine ersten Waffen auf WBK waren 4mm Waffen. Natürlich mit Munitionserwerb. Das schöne daran war, die sind Bedürfnisfrei. Ergo auch kein Bedürfnis für die Munition. Mein SB wollte damals auch von mir Wissen warum ich die kaufen wollte. Meine Antwort war: " Weil ich es kann" ( Damals konnte man noch konvertierte GK Waffen in 4mm erwerben auf die 4mm Voreinträge )
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Das war jedenfalls so als A und B Schränke noch ausreichten. Ob das heute immer noch möglich ist weiss ich nicht. Kenne Leute die das nach Absprache mit dem Amt so gemacht haben, als es im B Schrank eng wurde.
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PetMan antwortete auf HangMan69's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Um auch was zu deiner Frage schreiben zu können habe ich lange im Netz gesucht. Keinen Anbieter in Europa gefunden. Und die Amis machen sich mit Magazinen fast nass, war ich sehr erstaunt. Aber da gibts mittlerweile so viele Staaten in den USA die Magazine reglementieren, das hätte ich nicht gedacht. Das die dann auch nicht ins Ausland verschicken kann ich fast nach voll ziehen. Wird schwer hier solche Magazine zu bekommen. Vielleicht mal über den S&W Club 30 versuchen, könnte mir vorstellen das die was ranschaffen können. -
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PetMan antwortete auf HangMan69's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Aha. Die gezeigten Magazine sehen aus als ob sie sich nach oben verjüngen und einen breiten Magazinboden haben. Sprich doppelreihige Magazine sind. Wieviele 1911er, explizit keine 2011er , mit doppelreihigen Magazinen kennst du so ? Oder anders gefragt, wie viele 1911er Magazine hast du jemals gesehen ? Selbst 9mm Magazine für eine 1911er sind einreihig. Und das aus gutem Grund. Die Dicken passen da nämlich nicht rein, only single stack. Selbst mit einem guten "Optimierungswerkeug " wie einem Hammer schafft man das max einmal ein doppelreihiges Magazin in eine Originale 1911er zu bekommen. Versuche aber nicht mich vom Gegenteil zu überzeugen, wäre schade um die Waffe..... -
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PetMan antwortete auf HangMan69's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Wie kommst du da drauf das Magazine einer S&W 4006 in eine 1911er passen?? -
Finde ich gut wenn man zu seinem Mist steht. Von einem Geco Rückruf hab ich noch nix gehört/gelesen............
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Hatte auch schon Laufstecker, aber nicht von Geco Munition. War was unbekanntes was Huntingsports mal billig verkauft hat. Der Rest wurde von denen Anstandslos zurückgenommen. Schäden traten keine auf, weil die Stecker immer sofort bemerkt wurden weil komplett anderes Schussverhalten. 2 oder 3 in einem Lauf zu parken...................kann ich mir nicht vorstellen das man das nicht merkt. Scheint aber zumindest hier so gewesen zu sein. Nur, wenn das zweite Geschoss auf dem ersten " aufsetzt", und zwar so das Laufaufbauchungen passieren, und ich es nicht merke muss viel schief gegangen sein............
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Ich habe meinen 686 einem pensionierten Polizisten abgekauft. In dessen WBK stand bei einer Walther PPK als " überlassen an : Verloren " drin. Den Rest seiner Waffen hat er wohl behalten dürfen. Einem Schützenkameraden wurden bei einem Einbruch die Tresore geöffnet und teilweise geleert. Fast alles an langen mit Holzschaft liessen sie stehen, alles moderne und alle KW nahmen sie mit. Einem hier aus dem Dorf wurde mal von einem Besuch eine 08 entwendet. Mit der hat sich der Mann dann bei sich zu Hause erschossen. Im Endeffekt bekam der beklaute die 08 aber wieder zurück. Würde heute so sicher auch nicht mehr passieren. Ansonsten habe ich im Umfeld noch nichts mitbekommen was verloren ging/gestohlen wurde.
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Für was legt man dem Amt so ein Bild vor ?
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1. 1911 in 45 ACP 2. 9mm 3. Revolver 357 4.Schrotflinte ( egal welche ) 5. KK HA ( 10/22) 6. GK Gewehr 7. HA in 223 1.- 6. ist da( und noch andere ) , HA in 223 vielleicht irgendwann nochmal........
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Eine sehr" Fachkundige "Antwort des Herrn Richter........und am ende 2 Jahre auf Bewährung. Trotz Vorstrafen bezgl Waffengesetz. So ganz sicher scheint er sich dann doch nicht gewesen zu sein............... Die andere Frage die sich mir stellt: Wie kann einer mit mehreren Vorstrafen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz über 300 AK irgendwo kaufen und nach Deutschland importieren?
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ne, ganzen Artikel nur mit abo hier was aus dem Februar https://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart/esslinger-waffenhaendler-vor-gericht/-/id=1592/did=21112190/nid=1592/uki9w2/index.html
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Ich denke das wurde schon ausreichend beantwortet. Rein rechtlich kein Problem, sonst könnte keiner eine WBK erlangen, wenn er ohne nicht schiessen dürfte. Es kann sein das ein kommerzieller Stand da seine eigenen Regeln hat, daher ist dein Nachfragen vor Ort da die beste Lösung.