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Das ist egal für welche Waffe ich ein Bedürfnis der gelben bekomme. Ich habe es dann. Kaufen kann man dann damit alles was eine genehmigte deutsche Sportordnung irgendeines Vebrandes . Kenne kaum einen der das als erstes kaufte auf Gelb was er auch beantragt hatte. Geht dabei nur um das Bedürfnis an sich. Könnte man, was auch einige Behörden machen, gleich mit der Grünen mit dazu geben.
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Verwirrung über Bedürfnis (regelmäßiges Schießen differenzierung Kurz- und Langwaffe)
PetMan antwortete auf zweimeter's Thema in Waffenrecht
In meinem persönlichen Schiessbuch habe ich i.d.R. Stempel aus anderen Vereinen. Geh ein Paar mal irgendwohin LW schiessen und lass dir Stempel geben. Bei mir im LV würde das denke ich reichen. Da muss nicht unbedingt ein Mietvertrag her -
Das ist grade nicht der Gesetzgeber , sondern der SB vom TE . Der Gesetzgeber hat seinen Senf schon 2009 dazu abgegeben. Und wieder mal einen Senf der schnell schlecht werden kann, weil das Rezept sehr ungenau ist. Ein Satz bezgl Altbesitz hätte Sicherheit gebracht..........
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Ich denke , also imho, das der Erwerb einer aus einer GK Waffe konvertierter 4mmM20 Waffe für einen Sportschützen heute nicht Regel- bzw Rechtskonform möglich ist. Ausser vielleicht durch ein Erbe. Ansonsten höchstens noch Sammler oder Gutachter ( für was auch immer) . Daher sind diese Waffen ja kaum noch verkäuflich. Ausser man kann sie zurück bauen.
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Die Verantwortung obliegt dir. Du darfst auf einen Voreintrag " Sportrevolver 357 Magnum " ja auch keinen mit 2 Zoll Lauf kaufen. Oder einen MP 5 Klon der als KW verkauft wird auf einen Voreintrag " Sportpistole 9mm "
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Ob der an deiner Geistesfähigkeit zweifelt oder am Gesetz, es ist wie es ist. Wahnsinn halt. Bei egun hat einer der eine konvertierte auf 4mm Voreintrag verkaufte den Rest seiner Waffen auch abgeben dürfen. Ich hatte ihn im Vorfeld angeschrieben das die konvertierte 4mm Waffe ein Bedürfnis im Originalkaliber braucht und er meinte das wäre nicht so. Sein SB hätte ihm das bestätigt. Der SB des Käufers sah das wohl anders...................... Aber selbst heute noch werden solche Waffen in Egun angeboten, ohne Hinweis auf das Originalkaliber und das das Bedürfnis hierfür gebraucht wird. Hab es mir aber abgewöhnt die Leute an zu schreiben. Habe ich oft gemacht und meistens verschwanden die Anzeigen dann. Manche lernen aber am liebsten durch Schmerzen.............. Ein aktuelles Beispiel, wobei der Verkäufer es eigentlich besser wissen müsste http://www.egun.de/market/item.php?id=6906577
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Hallo Steven, spät, aber du hast es gemerkt. Genau deswegen sind solche Waffen fast unverkäuflich. Es sei den sie lassen sich mit sehr kleinem Geld zurückbauen und dann im Originalkaliber verkaufen.... Gefahr für dich : Verkaufst du so eine Waffe auf einen 4mm Voreintrag überlässt du die Waffe einem Unberechtigten............mit allen Konsequenzen .
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Erstbedürfnis Gelbe WBK und Kaliberwechsel beim Kauf
PetMan antwortete auf chagall1985's Thema in Waffenrecht
Mit " Präsidenten des DSB unserer Region " wird der Präsident des LV gemeint sein. -
Greift hier nicht weil Remoso eine WBK hat in der GK KW eingetragen sind/ist. Er ist also von der Blockierpflicht eh befreit, ganz davon ab das es für 4mm Waffen nicht mal von Armatix was gibt............................
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Erstbedürfnis Gelbe WBK und Kaliberwechsel beim Kauf
PetMan antwortete auf chagall1985's Thema in Waffenrecht
Der wird den Antrag an den Verband unterschreiben....oder auch nicht -
Erstbedürfnis Gelbe WBK und Kaliberwechsel beim Kauf
PetMan antwortete auf chagall1985's Thema in Waffenrecht
Das erste was ich höre. Würde ich gerne mal sehen. Hast du einen Link ? -
Nach dem was da jetzt passiert hätten damals ja auch fast alle LEP weg gemusst. Da waren jede Menge Besitzer ohne eine WBK. Die hätten nie alle ein Bedürfnis bekommen können.Deswegen wurde damals ja auch das " wirtschaftliche Interesse " als WBK Grund anerkannt. Von massenhaften Abgaben solcher Teile habe ich damals nix gehört. Genausowenig wie von den 4mmM20 Umbauten. Ist das jetzt einfach nur dummer Zufall das da eine der Behörden den Umstand aufgreift ? Zumal , was mich noch mehr wundern lässt, der TE hier ja auch GK KW auf seiner WBK hat, Regelüberprüft wird usw. Ist für mich nochmal was anderes wie wenn einer keine eigenen GK Waffen hat. Will der TE was " großes Schiessen " nimmt er seine Sportwaffen. Der muss nix umbauen damit er schiessen kann.Wobei sich am Umstand selber ja nix ändert, beide haben vor 2009 auf legalem Weg diese Waffen erworben und jetzt sollen sie nachträglich nicht mehr Bedürfnisfrei erlaubt sein.Ein Verlass auf deutsche Gesetze ist schon lange nicht mehr.................Bei den Änderungen von 1974 gab es Amnestien, wo man die Teile die ehemals frei waren nachmelden und behalten konnte. Teilweise noch bis heute. Und wegen diesen Erbsenpistolen wird jetzt ein Aufriss gemacht. 10 Jahre nach der Gesetzesänderung........
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wow, du bist aber voll in der Materie . Kannst du mir bitte die Stellen im Gesetz zeigen wo dein Wissen verbrieft ist???? "so siehts aus " und " basta " Qualifizieren dich für diese Diskussion hier besonders. Aber du hast " das war schon immer so " vergessen
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Das Argument des "wirtschaftlichen Interesses " wurde damals aber grade als der Grund genannt, die konvertierten, hier ausnahmsweise mal LEP und 4mmM20 Waffen in einem Atemzug zu nennen, als LEP in eine WBK zu bekommen und als 4mmM20 Waffe das nun geforderte Bedürfnis zu haben. Das ganze ist schon zu lange her als das ich hier, grade nach einem PC Totalverlust, noch unterlagen drüber habe. Aber das alles wurde hier damals in epischer Breite durchgekaut. Zufällig weiß ich um welche Behörde es sich beim TE handelt, da mit dem entsprechenden Mann im IM zu telefonieren könnte Kontraproduktiv werden.Hier bei mir wäre das MEIN weg, weil ich den halt durch einige Vorgänge kenne. Es gab jedenfalls damals ein Absprache das Bundesweit so zu handhaben mit dem " wirtschaftlichen Interesse ". War den Behörden wohl lieber noch einige LEP gemeldet zu bekommen als das die Masse im grauen Bereich bleibt. Warum mit den bedürfnisfreien Feuerwaffen so ein bohai veranstaltet wurde/wird kann ich so wie so nicht nachvollziehen. Zuverlässigkeit wurde überprüft und Tresorpflicht besteht auch dafür. Und sie wissen wo die Dinger sind und wem welche Nummer gehört. Die Vorfälle die hier aus den 60er und 70er Jahren mit den 4mmRLang aufgeführt wurden haben mit den konvertierten 4mmM20 Waffen gar nix zu tun. Die alten Vorfälle waren alle mit damals als 4mmRLang gebauten Waffen passiert, die manche Zeitgenossen " getunt " hatten. War damals schon verboten und ist es heute noch. Aber lieber alles doppelt und dreifach verbieten und Besitz des Bürgers durch die Hintertür enteignen......
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hehehe, hab ich schon verstanden. Und zu Lesen war es auch. War auf die schnelle geantwortet, aber für solche banalitäten reicht mein Abiturenglisch
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Bei Neuanmeldungen kann das noch überprüft werden. Aber viele alte Eintragungen sagen über geboren oder umgebaut nix aus.Will man was neues und die Behörden schauen sich den Bestand an kann es dann passieren das die Eintragungen hinterfragt werden. Dann kann man in Erklärungsnot kommen wenn die Behörden dann ein Bedürfnis wollen. Wenn das Flächendeckend passiert ist es kein Wunder wenn sich hier Leute melden die 6 Monate auf ein Bedürfnis warten müssen. Für solche Überprüfungen braucht es Zeit und Personal. Um dann was zu Widerrufen was vielleicht vor 10 oder 20 Jahren damals legal eingetragen wurde.
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Habs passend zum Clip auch auf Englisch. Wobei die was anderes Skandieren "This is my rifle. There are many like it, but this one is mine. My rifle is my best friend. It is my life. I must master it, as I must master my life. Without me my rifle is useless. Without my rifle I am useless. I must fire my rifle true. I must shoot straighter than my enemy, who is trying to kill me. I must shoot him before he shoots me. I will. Before god I swear this creed: my rifle and myself are defenders of my country, we are the masters of our enemy, we are the saviors of my life. So be it, until there is no enemy, but peace. Amen."
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SEIN Gewehr erkennt jeder Soldat wieder. Kennst du nicht das Soldatengebet ? Soldatengebet: "Das hier ist mein Gewehr. Es gibt viele andere, aber dies ist meins. Mein Gewehr ist mein bester Freund. Es ist mein Leben. Ich muss es meistern, wie ich mein Leben meistern muss. Ohne mich ist mein Gewehr nutzlos. Ohne mein Gewehr bin auch ich nutzlos. Mein Gewehr verfehlt sein Ziel nie. Ich muss schneller schießen als mein Feind, denn sonst tötet er mich. Ich muss ihn erschießen, bevor er mich erschießt. Das werde ich. Vor Gott glaube ich und schwöre: Mein Gewehr und ich werden mein Vaterland verteidigen. Wir sind die Bezwinger unserer Feinde. Wir sind die Bewahrer meines Lebens. Das schwöre ich. Bis kein Feind mehr ist. Nur Frieden. Amen.
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" Die Polizistin beruft sich auf ihr Recht zu schweigen" Aus dem Video auf Welt Online. Das beste was sie direkt nach der Schussabgabe machen kann.
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Der soll nicht DER Händlering gewesen sein, aber der gierigste von ihnen. Und ja, an gleicher Stelle im gleichen Laden, nur das der jetzt auf seine Frau läuft.Verkehrte Welt..................
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Ich denke das das einige betrifft. Alleine ich kenne mehr als eine Hand voll. Das Thema war aber seit 2008 eigentlich durch. Jedenfalls aus meiner Wahrnehmung heraus. Und ich habe mich damals als Betroffener sehr intensiv damit auseinandergesetzt . Aber das ist 10 Jahre her. Dein Fall ist seit dem der erste der mir bekannt wird. Interessant wäre zu erfahren in welchem Bundesland, welche Behörde das jetzt verlangt. Oder ob andere Vorfälle auch dazu mit bei getragen haben das deine Behörde jetzt " genauer hinschaut ". Gerne auch per PN. Um die zu nutzen brauchtest du erst mal 5 Beiträge. Diese Hürde hast du ja jetzt genommen. Und wenn das jetzt Bundesweit Programm wird werden wir hier davon erfahren. Hab heute vorm essen noch mit jemand telefoniert der noch ein paar solcher Waffen hat. Der macht sich jetzt dran die über entsprechende Disziplinen/Bedürfnisse wieder zurück zu bauen. Da hier in der Gegend ein Händler damals mit eingeklebten Läufen arbeitete ist das Rückbauen auch günstig zu machen. Und ja, eingeklebte Läufe waren erlaubt bei 4mmM20 Waffen. Die Erlaubnis des renommierten Händlers habe ich gesehen. Hatte selber 2 von ihm umgebaute.
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Ihr müsst da trennen. 4mmM20 Waffen und LEP. Die 4mmM20 Waffen waren schon immer in einer WBK. Gesetzesverstöße waren hier die absolute Ausnahme und einfach nicht relevant. Bei den LEP sah es ganz anders aus. Da hatte man mit geringem Aufwand und ein bisschen krimineller Energie schnell eine voll Schussfähige Waffe, die " sauber " war und die nirgends mehr registriert war. Diesem Umstand wollte der Gesetzgeber entgegen wirken. Nicht den 4mmM20 Waffen. Wer baut sich schon eine registrierte Waffe dauerhaft um?? Wenn einer eine gleiche Waffe im Originalkaliber hatte und sich FÜR DIE einen Austauschlauf kaufte bewegte er sich im Rahmen der Gesetze. Auch wer sich einen Glock Umschalthebel kauft und eine Glock besitzt bewegt sich im Rahmen der Gesetze. Beide dürfen das aber nicht einbauen. Etwas zu besitzen womit man gegen ein Gesetz verstoßen KÖNNTE kann nicht ein Grund für Sanktionen sein. Sonst säßen wir Männer alle im Gefängnis, weil die " Tatwerkzeuge " einer Vergewaltigung tragen wir immer mit uns herum................ Edit: Noch ein gutes Beispiel wie ich finde sind Lower bei AR15. Ich darf mir WS für ein eingetragenes AR15 kaufen. Ich darf mir freie Lower kaufen soviel ich will. Solange ich nicht aus den Einzelteilen mehrere Ar15 baue ist das legitim.Sind jetzt alle Kriminell oder reizen die Gesetze aus die das machen? Finde ich nicht. Es kann gute Gründe dafür geben das zu tun.
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Ich hab das hier schonmal geschrieben: Die Änderungen bezgl der konvertierten Waffen ging auf einen " Händlerring " zurück. Die haben jede Menge GK GW laut Papier in LEP umgebaut und hatten sie somit aus den Büchern. Der Umstand das Austauschläufe zu der Zeit nicht gemeldet werden mussten vereinfachte den Rückbau enorm. Vorgeschriebene Änderungen wurden von diesen Händlern halbherzig bis gar nicht durchgeführt. Und " der Markt " reagierte auf dieses " Angebot ". Aber da ging es nur um LEP Waffen. Die 4mmM20 Waffen waren zu der Zeit eh schon in WBK eingetragen. Die waren aber auch "umgebaut". Und das Gesetz machte dann keinen Unterschied. Da waren die umgebauten 4mmM20 Waffen ein "Beifang" .
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kauf dir einen Eimer grüner Farbe, Rolf
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Das du das bist ist mir wohl bekannt. Von diesen Gerichtsurteilen habe ich damals aber nix gehört/gelesen. Und jetzt, 10 Jahre danach, kommen die Behörden aus ihren Löchern und wollen Nachweise? Im Originalkaliber? Hat sich irgendwas geändert was ich nicht mitbekommen habe? Mein Wissensstand von damals ist, das bei einer Innenministerkonferenz abgesprochen wurde, Altbesitz nicht zu verfolgen. Aussage kam damals aus dem Innenministerium meines Bundeslandes. Und hier handhabt man das auch so.