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Nach dem was da jetzt passiert hätten damals ja auch fast alle LEP weg gemusst. Da waren jede Menge Besitzer ohne eine WBK. Die hätten nie alle ein Bedürfnis bekommen können.Deswegen wurde damals ja auch das " wirtschaftliche Interesse " als WBK Grund anerkannt. Von massenhaften Abgaben solcher Teile habe ich damals nix gehört. Genausowenig wie von den 4mmM20 Umbauten. Ist das jetzt einfach nur dummer Zufall das da eine der Behörden den Umstand aufgreift ? Zumal , was mich noch mehr wundern lässt, der TE hier ja auch GK KW auf seiner WBK hat, Regelüberprüft wird usw. Ist für mich nochmal was anderes wie wenn einer keine eigenen GK Waffen hat. Will der TE was " großes Schiessen " nimmt er seine Sportwaffen. Der muss nix umbauen damit er schiessen kann.Wobei sich am Umstand selber ja nix ändert, beide haben vor 2009 auf legalem Weg diese Waffen erworben und jetzt sollen sie nachträglich nicht mehr Bedürfnisfrei erlaubt sein.Ein Verlass auf deutsche Gesetze ist schon lange nicht mehr.................Bei den Änderungen von 1974 gab es Amnestien, wo man die Teile die ehemals frei waren nachmelden und behalten konnte. Teilweise noch bis heute. Und wegen diesen Erbsenpistolen wird jetzt ein Aufriss gemacht. 10 Jahre nach der Gesetzesänderung........
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wow, du bist aber voll in der Materie . Kannst du mir bitte die Stellen im Gesetz zeigen wo dein Wissen verbrieft ist???? "so siehts aus " und " basta " Qualifizieren dich für diese Diskussion hier besonders. Aber du hast " das war schon immer so " vergessen
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Das Argument des "wirtschaftlichen Interesses " wurde damals aber grade als der Grund genannt, die konvertierten, hier ausnahmsweise mal LEP und 4mmM20 Waffen in einem Atemzug zu nennen, als LEP in eine WBK zu bekommen und als 4mmM20 Waffe das nun geforderte Bedürfnis zu haben. Das ganze ist schon zu lange her als das ich hier, grade nach einem PC Totalverlust, noch unterlagen drüber habe. Aber das alles wurde hier damals in epischer Breite durchgekaut. Zufällig weiß ich um welche Behörde es sich beim TE handelt, da mit dem entsprechenden Mann im IM zu telefonieren könnte Kontraproduktiv werden.Hier bei mir wäre das MEIN weg, weil ich den halt durch einige Vorgänge kenne. Es gab jedenfalls damals ein Absprache das Bundesweit so zu handhaben mit dem " wirtschaftlichen Interesse ". War den Behörden wohl lieber noch einige LEP gemeldet zu bekommen als das die Masse im grauen Bereich bleibt. Warum mit den bedürfnisfreien Feuerwaffen so ein bohai veranstaltet wurde/wird kann ich so wie so nicht nachvollziehen. Zuverlässigkeit wurde überprüft und Tresorpflicht besteht auch dafür. Und sie wissen wo die Dinger sind und wem welche Nummer gehört. Die Vorfälle die hier aus den 60er und 70er Jahren mit den 4mmRLang aufgeführt wurden haben mit den konvertierten 4mmM20 Waffen gar nix zu tun. Die alten Vorfälle waren alle mit damals als 4mmRLang gebauten Waffen passiert, die manche Zeitgenossen " getunt " hatten. War damals schon verboten und ist es heute noch. Aber lieber alles doppelt und dreifach verbieten und Besitz des Bürgers durch die Hintertür enteignen......
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hehehe, hab ich schon verstanden. Und zu Lesen war es auch. War auf die schnelle geantwortet, aber für solche banalitäten reicht mein Abiturenglisch
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Bei Neuanmeldungen kann das noch überprüft werden. Aber viele alte Eintragungen sagen über geboren oder umgebaut nix aus.Will man was neues und die Behörden schauen sich den Bestand an kann es dann passieren das die Eintragungen hinterfragt werden. Dann kann man in Erklärungsnot kommen wenn die Behörden dann ein Bedürfnis wollen. Wenn das Flächendeckend passiert ist es kein Wunder wenn sich hier Leute melden die 6 Monate auf ein Bedürfnis warten müssen. Für solche Überprüfungen braucht es Zeit und Personal. Um dann was zu Widerrufen was vielleicht vor 10 oder 20 Jahren damals legal eingetragen wurde.
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Habs passend zum Clip auch auf Englisch. Wobei die was anderes Skandieren "This is my rifle. There are many like it, but this one is mine. My rifle is my best friend. It is my life. I must master it, as I must master my life. Without me my rifle is useless. Without my rifle I am useless. I must fire my rifle true. I must shoot straighter than my enemy, who is trying to kill me. I must shoot him before he shoots me. I will. Before god I swear this creed: my rifle and myself are defenders of my country, we are the masters of our enemy, we are the saviors of my life. So be it, until there is no enemy, but peace. Amen."
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SEIN Gewehr erkennt jeder Soldat wieder. Kennst du nicht das Soldatengebet ? Soldatengebet: "Das hier ist mein Gewehr. Es gibt viele andere, aber dies ist meins. Mein Gewehr ist mein bester Freund. Es ist mein Leben. Ich muss es meistern, wie ich mein Leben meistern muss. Ohne mich ist mein Gewehr nutzlos. Ohne mein Gewehr bin auch ich nutzlos. Mein Gewehr verfehlt sein Ziel nie. Ich muss schneller schießen als mein Feind, denn sonst tötet er mich. Ich muss ihn erschießen, bevor er mich erschießt. Das werde ich. Vor Gott glaube ich und schwöre: Mein Gewehr und ich werden mein Vaterland verteidigen. Wir sind die Bezwinger unserer Feinde. Wir sind die Bewahrer meines Lebens. Das schwöre ich. Bis kein Feind mehr ist. Nur Frieden. Amen.
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" Die Polizistin beruft sich auf ihr Recht zu schweigen" Aus dem Video auf Welt Online. Das beste was sie direkt nach der Schussabgabe machen kann.
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Der soll nicht DER Händlering gewesen sein, aber der gierigste von ihnen. Und ja, an gleicher Stelle im gleichen Laden, nur das der jetzt auf seine Frau läuft.Verkehrte Welt..................
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Ich denke das das einige betrifft. Alleine ich kenne mehr als eine Hand voll. Das Thema war aber seit 2008 eigentlich durch. Jedenfalls aus meiner Wahrnehmung heraus. Und ich habe mich damals als Betroffener sehr intensiv damit auseinandergesetzt . Aber das ist 10 Jahre her. Dein Fall ist seit dem der erste der mir bekannt wird. Interessant wäre zu erfahren in welchem Bundesland, welche Behörde das jetzt verlangt. Oder ob andere Vorfälle auch dazu mit bei getragen haben das deine Behörde jetzt " genauer hinschaut ". Gerne auch per PN. Um die zu nutzen brauchtest du erst mal 5 Beiträge. Diese Hürde hast du ja jetzt genommen. Und wenn das jetzt Bundesweit Programm wird werden wir hier davon erfahren. Hab heute vorm essen noch mit jemand telefoniert der noch ein paar solcher Waffen hat. Der macht sich jetzt dran die über entsprechende Disziplinen/Bedürfnisse wieder zurück zu bauen. Da hier in der Gegend ein Händler damals mit eingeklebten Läufen arbeitete ist das Rückbauen auch günstig zu machen. Und ja, eingeklebte Läufe waren erlaubt bei 4mmM20 Waffen. Die Erlaubnis des renommierten Händlers habe ich gesehen. Hatte selber 2 von ihm umgebaute.
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Ihr müsst da trennen. 4mmM20 Waffen und LEP. Die 4mmM20 Waffen waren schon immer in einer WBK. Gesetzesverstöße waren hier die absolute Ausnahme und einfach nicht relevant. Bei den LEP sah es ganz anders aus. Da hatte man mit geringem Aufwand und ein bisschen krimineller Energie schnell eine voll Schussfähige Waffe, die " sauber " war und die nirgends mehr registriert war. Diesem Umstand wollte der Gesetzgeber entgegen wirken. Nicht den 4mmM20 Waffen. Wer baut sich schon eine registrierte Waffe dauerhaft um?? Wenn einer eine gleiche Waffe im Originalkaliber hatte und sich FÜR DIE einen Austauschlauf kaufte bewegte er sich im Rahmen der Gesetze. Auch wer sich einen Glock Umschalthebel kauft und eine Glock besitzt bewegt sich im Rahmen der Gesetze. Beide dürfen das aber nicht einbauen. Etwas zu besitzen womit man gegen ein Gesetz verstoßen KÖNNTE kann nicht ein Grund für Sanktionen sein. Sonst säßen wir Männer alle im Gefängnis, weil die " Tatwerkzeuge " einer Vergewaltigung tragen wir immer mit uns herum................ Edit: Noch ein gutes Beispiel wie ich finde sind Lower bei AR15. Ich darf mir WS für ein eingetragenes AR15 kaufen. Ich darf mir freie Lower kaufen soviel ich will. Solange ich nicht aus den Einzelteilen mehrere Ar15 baue ist das legitim.Sind jetzt alle Kriminell oder reizen die Gesetze aus die das machen? Finde ich nicht. Es kann gute Gründe dafür geben das zu tun.
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Ich hab das hier schonmal geschrieben: Die Änderungen bezgl der konvertierten Waffen ging auf einen " Händlerring " zurück. Die haben jede Menge GK GW laut Papier in LEP umgebaut und hatten sie somit aus den Büchern. Der Umstand das Austauschläufe zu der Zeit nicht gemeldet werden mussten vereinfachte den Rückbau enorm. Vorgeschriebene Änderungen wurden von diesen Händlern halbherzig bis gar nicht durchgeführt. Und " der Markt " reagierte auf dieses " Angebot ". Aber da ging es nur um LEP Waffen. Die 4mmM20 Waffen waren zu der Zeit eh schon in WBK eingetragen. Die waren aber auch "umgebaut". Und das Gesetz machte dann keinen Unterschied. Da waren die umgebauten 4mmM20 Waffen ein "Beifang" .
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kauf dir einen Eimer grüner Farbe, Rolf
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Das du das bist ist mir wohl bekannt. Von diesen Gerichtsurteilen habe ich damals aber nix gehört/gelesen. Und jetzt, 10 Jahre danach, kommen die Behörden aus ihren Löchern und wollen Nachweise? Im Originalkaliber? Hat sich irgendwas geändert was ich nicht mitbekommen habe? Mein Wissensstand von damals ist, das bei einer Innenministerkonferenz abgesprochen wurde, Altbesitz nicht zu verfolgen. Aussage kam damals aus dem Innenministerium meines Bundeslandes. Und hier handhabt man das auch so.
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Und vor einer Abgabe der Waffen oder einer Verschrottung kann man die Waffen i.d.R. auch wieder zurückbauen. Dann kann man sie auch verkaufen. Ansonsten sind die wirklich unverkäuflich.
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4mm Waffen mit dem F stempel waren schon immer Bedürfnisfrei, seit 2008 gelten aber für konvertierte Waffen die Kriterien der Ursprungswaffe. Aber nicht für Altbestand. Hatte bis vor nicht all zu langer Zeit selber noch so eine 9mm in 4mmM20, kenne auch noch einige die welche haben. Welche Rechtsgrundlage nennt die Behörde für ihr vorgehen für deine VOR der Änderung erworbenen Waffen? Lassen die nicht mit sich reden such dir einen im Waffenrecht versierten Anwalt. Imho brauchst du kein Bedürfnis für diese Waffen.
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Die Aufbewahrung findet bei mir Gesetzeskonform im Schlafzimmer statt. Vorwarnzeit brauch ich eine Minute. Die wird mir mein Hund verschaffen. Die Schlafzimmer sind im 1. Stock. Die einzige Treppe " zu halten bis Verstärkung eintrifft " traue ich mir zu. Und der Vorteil des Eindringlings würde nur darin liegen, das er dann noch die Chance hat ab zu hauen.( Ganz davon abgesehen das schon alleine die Anwesenheit eines Hundes und dessen Gebell 99% aller möglichen Eindringlinge von eben diesem abhalten wird.)
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Transportiere so mal deine Waffe auf dem Stand, am besten eine gleiche " Umverpackung " für die Munition, leg sie wie RedWine beschrieb auf den Beifahrersitz und fahre dann so durch eine Großstadt zum Stand. Immer schön an Ampeln halten, damit Fussgänger deine "Auslegeware " auch sehen. Bin mal gespannt wie weit du kommst. Und viel Spaß bei der Diskussion mit der Polizei das dein "Transportbehältnis " den gesetzlichen Vorgaben entspricht......................
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Wow, ich glaub ich hab ein Deja-Vu. So hab ich schon den einen oder anderen Schützen auf den Stand kommen sehen. Ok, waren nicht immer Rewe tüten. Die Ernsthaftigkeit/ das Verhalten der " Schützen " spiegelte sich immer in ihrem Equipment wieder. Ich hoffe dein Post war nur eine Metapher zum " einfachen Transport " von Waffen und Munition und nicht deine Transportgewohnheiten in real.
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Weil er meint das der Transport nicht Ordnungsgemäß wäre? Aus seiner Sicht zur Gefahrabwehr ? Keine Ahnung, aber wundern würde es mich nicht .
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Davor muss man keine Angst haben. Allerdings spreche ich vielen Polizisten ihre Qualifikation bezgl Waffengesetz ab. Also schliesse auch ich meine Koffer und Taschen ab.( Hab ich aber schon immer so gemacht.) Wenn der Polizeipolizist meint er müsse meine Waffen erst mal einsacken wenn da kein Schloss davor ist sind sie erst mal weg. Ich bekomme sie wieder wenn alles sonst in Ordnung war, keine Frage. Aber wenn ich sowas durch ein kleines Schloss verhindern kann, warum sollte ich es nicht tun?
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Für eine KW als Sportschütze musst du die gleichen Kriterien erfüllen wie jeder Nichtjäger auch. Die werden dir geläufig sein. Ich kenne einen Jäger der seine KW auf Jagdbedürfnis recht oft wechselt. Also sollte es wohl möglich sein eine solche Waffe jetzt über den Jagdschein zu erwerben und gleich mit der eigenen Waffe zu schiessen und sie nach erfüllen der Sportschützenkriterien auf ein Bedürfnis als Sportschütze zu nehmen. Manche Behörden trennen die Bedürfnisse ganz streng, andere sagen aber wenn man Waffen als Sportschütze hat die auch als Fangschusswaffen genutzt werden können gibt es keine weiteren auf den Jagdschein. Umgekehrt kann das auch passieren. Sollte man vorab klären oder im nachhinein gerichtlich klären lassen.....
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Höre lieber auf zu rechnen und geh Fegen. Ansonsten kannst du weiter rechnen, aber dann mit dem Schlimmsten . Und Schiessbahnen wo man 200 Kg Nitropulver aufsammeln kann ? Da wurde dann extrem lange nicht gefegt
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Berufsgenossenschaft
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Dann werdet ihr Pulverablagerungen bis in den Kugelfang hinein haben. Deine " Sorge " war also begründet.Sowas nicht unwichtiges im Ausgangspost erwähnt und du hättest andere Antworten bekommen