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Und das schöne ist, man darf den " Mäuseschreck " auch wirklich im Keller für die Mäusejagd benutzen. Wenn das F auf der Waffe ist. Ich hab noch einen Revolver in 4mmM20 und eine Pistole in 4mmRL, beide in F-Ausführung. Munition auch in nicht unerheblicher Menge bevorratet . Wobei es die 4mmRL ja immer noch gibt. Ein Erma UHR in 4mmRL würde mich sogar heute noch zum Nachdenken bewegen, ihn zu erwerben. Sind aber selten und recht teuer. Leider. Meine konvertierten wurden peu a peu wieder in das Originalkaliber zurückgebaut, je nach dem welches Bedürfnis ich erhalten konnte. Schade das das nicht mehr geht, kenne Leute die da richtig schöne Sammlungen angelegt hatten .
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Ich könnte noch mehr dazu schreiben, wäre aber Wasser auf deine Mühlen . Und wie ich schrieb, mit den konvertierten 4mm Feuerwaffen gab es keine Probleme, die waren schon lange WBK Pflichtig. Die wurden nur " Opfer" der konvertierungen in LEP. Und was damals von ein paar kriminellen Händlern gemacht wurde war das Ergebniss/die Ausnutzung einer Gesetzeslücke. Durch das Schliessen dieser "Lücke " sind heute noch Leute betroffen, weil sie die Änderung nicht mit bekommen haben.
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Mein SB wollte vor Jahren auch mal 2/6 ins Spiel bringen beim Erwerb von 4mm Waffen mit F. Damals noch umgebaute. Das Erwerbsstreckungsgebot zielt einzig und allein auf Sportwaffen ab. Die bedürfnisfreien F - Waffen sind aber im Anhang des Waffengesetzes geregelt. Keine 2/6er Regel, aber Voreintrag. Und ich denke heutzutage auch 0er oder 1er Schrank. Gilt aber wie schon gepostet nur für " geborene " F - Waffen. Nicht wie früher auch für umgebaute zb GK Waffen. Für die zählt das Bedürfnis der Ursprungswaffe. Das haben wir ein paar Waffenhändlern zu verdanken die mit LEP Umbauten schwarze Waffen generiert haben. Durch angeblichen Umbau in LEP waren die aus den Waffenbüchern und weg, da aus Originalwaffen konvertierte LEP freie Waffen waren. Die 4 mm F-Waffen waren damals schon WBK Pflichtig. Aber in dem Gesetz wurde da nicht unterschieden. Die 4mm F- Waffen sind quasi ein Kollateralschaden der LEP Geschichte. Interessierte aber damals keinen................................wie so oft bei Verboten. Die Änderung war glaub ich 2008, meine letzten F- Waffen sind aus 2006, da konnte man noch umgebaute Originale kaufen
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in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?
PetMan antwortete auf Onkel's Thema in Waffenrecht
Gibt doch genug namhafte Hersteller die 1911er in 45 ACP mit 9mm WS anbieten. Da braucht es nur den 45er Voreintrag, der in der anderen Lösungsmöglichkeit aber auch gefordert ist. Vorteil ist das das 9mm System dann auch auf das Griffstück angepasst ist. Das 45er wird es eh sein. Eine 1911 in 9mm zu kaufen und die in eine 45er Umzuwidmen geht auch, denke aber nicht das das viel billiger wird als gleich eine Kombi in 45/9mm zu erwerben. Und einfach ein WS auf ein Griffstück setzen geht meistens, aber am besten sind angepasste WS. Rechnet man die Arbeit des Anpassens auch noch dazu kauft man besser gleich eine Kombi die aufeinander passt. Jedenfalls meine Meinung. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
PetMan antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Also entweder hast du eine seeeehr große Geldkassette oder seeeehr wenig Munition. Wieviel Schuss von was passen da denn rein ? -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
PetMan antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Toller Vorschlag. Dann müssen sich neue Schützen neben den teureren 0er und 1er Schränken auch noch A Schränke für die Munition kaufen. Und ja, ich weiss das in 0er und 1er Schränken auch Munition rein darf....nur muss ich mir bei entsprechender Bevorratung dann noch größere und schwerere Schränke kaufen, die durch das Gewicht der Munition dann insgesamt nochmal schwerer werden. Und nochmal teurer. Ist auch nur ein Fall bekannt wo entwendete Munition missbräuchlich verwendet wurde ? -
Von den gleichen "Kollegen " die das mit max 4 Kurzwaffen sagten ? Bilde dir über die Glaubhaftigkeit deine eigene Meinung......................... Sagen und schreiben kann man viel, man sollte es auf Nachfrage nur belastbar belegen können. Die für MICH belastbarste "Meinung " wurde heute Abend hier von Iggy verlinkt ( Auf der Seite von EisenbachTresoren steht das gleiche von wegen Verankern ). Und genau die werde ich mir ab heute auch zu eigen machen... Edit: Noch ein Link http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
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Das meinst du, oder ? Nehme ich nach allem was ich alleine heute Abend noch nachgelesen habe so nicht mit. Es mag Schränke geben die ihre Norm nur verankert erfüllen. Aber mit Sicherheit nicht alle. Die Quelle wurde da auch nicht benannt. Da ist für mich das von Iggy verlinkte belastbarer. Das hier wieder eine Regelung getroffen wurde die nix anderes als Unsicherheit hervorruft sieht man alleine schon daran, das sowohl der DSB als auch Frankonia entgegen des Merkblattes vom BVA von einer Verankerung schreiben um unter 200Kg schwere 0er mit 10 KW befüllen zu können.
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Da wäre ich gerne dabei, bei dem Gespräch. Danke für das Lachen
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Ok Da muss ich zugeben das auch mir das so nicht bekannt war. Hatte mich auf die Plakate vom DSB und auch Frankonia verlassen. Grade beim DSB wundert es mich aber das die was falsches Schreiben. Unabhängig davon das ich in einen teureren und ja ach so sicheren 0er Schrank unter 200 Kg weniger Waffen packen darf als in die ja so unsicheren und daher für Neuerwerb verbotenen B Schränke. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten.............. Danke für den Hinweis mit Quelle. Änder für den TE aber nichts dran das er in einen 0er Schrank 5 KW packen darf OHNE zu verankern. Für die KW 6 bis 10 brauch er dann halt noch einen 0er, wenn der erste unter 200 Kg ist . Oder kauft sich gleich einen 1er......................... Peter
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Das glaube ich dir gerne, wenn du mir zeigst wo das steht. Jedenfalls verweisen sowohl Frankonia als auch der DSB in seinem Plakat auf die 5 KW und mit Befestigung auch 10 KW. Auch bei den Nuller Schränken.
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Braucht es nicht, bei den ganzen Änderungen die da waren kann das schnell passieren
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Plus noch eine 32er oder 38er für Zentralfeuer. Dann noch in KK eine Spopi, noch eine freie Pistole, noch eine KK für OSP ,Vorderlader.....auch beim DSB gehen mehr als 4 KW, wenn auch nur 4 klassische GK............( mit Zentralfeuer auch 5 )
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Stimmt so leider auch nicht, wenn ich auf deinen Link gehe. Frankonia sagt auch was anderes. 0er unter 200 Kg 5 KW, über 200 Kg 10 Waffen, oder unter 200 Kg dann verdübeln.
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Trau , schau , wem........lies dich halt selber schlau in den Gesetzen . Was dir da erzählt wurde steht so in keinem Gesetz. Welcher Zirkus das ist wo du gelandet bist musst du wissen, geschrieben hast du es noch nicht
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Ja Ja Wieso ? Ich hab zb 6 Kurzwaffen und bin Sportschütze. Wenn du mehr Waffen als das " Grundkontingent " von 2 Kurzwaffen haben willst musst du halt Meisterschaften Schiessen. Wenn ich dann für eine neue Disziplin eine Waffe brauche und meine jetzigen in der neuen Disziplin nicht gehen( zu schwer, zu leicht, zu kurz, zu lang, Ironsigths oder Optik........) dann beantrage ich eine passende und bekomme die i.d.R. auch. Und wenns die dritte 9mm ist. Wenn die anderen zwei 9mm in der Disziplin nicht erlaubt sind brauch ich die einfach.Und bekomme sie auch.
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In den Vereinen sind grade die älteren Schützenkollegen selten auf dem neusten Stand. Auch bei uns kursiert die Weisheit das man jeden Schrank verankern muss. Will man das belegt haben kommt entweder " das war schon immer so " oder sie sind beleidigt und sagen gar nix mehr ( solange man noch da ist, danach ist man ein Dummschwätzer). Bei einer Überprüfung zb eines B Schrankes wird max überprüft ob mehr als 5 Waffen drin sind und dann aufs Gewicht geschaut. Ist der IRGENDWIE verdübelt, wie wollen die das Abreissgewicht testen ? Mit einem Kuhfuss versuchen ihn ab zu bekommen ? Wenn dir Frankonia als Quelle nicht ausreicht, würde ich verstehen , dann such dir den Gesetzestext raus. Da wirst du NIX finden von wegen alles unter 200 Kg muss verankert werden. Und nein, Waffenrecht ist Bundesrecht, das SOLLTE im ganzen Land gleich gehandhabt werden. Das da manche Ämter ihr eigenes Süppchen kochen kannst du hier aber zuhauf lesen. Edit: Ich sollte schneller oder weniger schreiben, P22 war schneller
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Wo bitte steht im Waffengesetz oder sonst wo das man Schränke unter 200Kg verankern muss? Wenn das in Datenblättern mancher Tresore drinsteht kauf ich halt einen anderen. Selbst die A und B Schränke mussten nicht zwingend verankert werden, warum sollen das nun 0er oder 1er? Bei den B Schränken war es nur so das man max 5 Waffen reinpacken durfte wenn unter 200 Kg. Wenn mit 200Kg Abreisgewicht verankert durften 10 rein. Also bevor mir niemand zeigen und belegen kann das nun ALLE Schränke unter 200 Kg verankert werden müssen lasse ich es. Edit: Iggy war schneller fertig mit schreiben.................. Nur ein Bespiel bezgl Aufbewahrung, halt von Frankonia. Steht genau drin was ich und Iggy geschrieben haben https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
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Bedüfrnis für Waffe die nicht im eigenen Verein nutzbar ist
PetMan antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Dann dürfte in den meisten Vereinen die ich kenne keiner eine Schrotflinte haben. Da hat keiner eigene Anlagen, im Saarland sind die seeeeehr dünn gesät. Viele hier schiessen in Frankreich oder Luxemburg. Warum sollte der "Oberschützenmeister "dafür keine Unterschrift leisten? Geht ja nur ums regelmäßige Training, mehr bescheinigen die nicht mehr. Das Bedürfnis prüft der Verband. Ich sehe eher das Problem das der DSB sich da schwer tut eine SLF zu genehmigen. Da ziehen sie sich im Saarland wie Gummi , man soll erst mal Meisterschaften mit einer normalen Flinte schiessen usw.....gut das es auch andere Verbände gibt wo sowas kein Problem ist -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
PetMan antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
seit wann gilt für Jäger die 2/6er Regel? Toller Vorschlag der vor Kompetenz nur so strotzt ................wenn du alles hinter dem Wort " Regel " streichst bin ich bei dir Edit : Sind noch mehr falsche Sachen drin, aber such sie dir selber raus............ -
Mein Arbeitgeber fragt bei den Privatversicherten schon nach wenn Rechnungen reinkommen die auf Unfall schliessen lassen.....und holt sich Regress. Unsere BKK fragt ebenfalls nach. Ob das alle anderen auch machen kann ich nicht schreiben, von der einen oder anderen Nachfrage habe ich bei Kunden aber schon gehört. Auch von Regress bei den GKV. Habe auch einen Kunden der sollte die Behandlungskosten von jemandem übernehmen dem er im Rahmen einer " Nothilfe " das Gesicht etwas umgestaltete. Nach Gerichtsurteil " nicht schuldig" der Körperverletzung sondern Nothilfe kam da aber nix mehr. Da ging es um einen schönen 5 stelligen Betrag, knapp am 6 Stelligen vorbei....
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Die gesetzlichen, wie die privaten auch, fragen bei bestimmten GOÄ Nummern aber beim Patienten nach ob ein Unfall vorliegt und ob jemand anders daran schuld war. Weil die den Regress vornehmen wollen. Mit vor kurzem auch wieder passiert nach einer Schnittwunde durch ein kaputes Waschbecken. Meine vor Jahren " angesprengte Hand" hatte dagegen keine Nachfragen verursacht.
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Alles gut
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vielen Dank
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Kannst du auch schreiben was hat der Abzug gekostet und was waren unterm Strich die Gesamtkosten? Danke Peter