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Doch. Wir durften damals unsere Altbestände weiter besitzen. Aber alles was ab der Änderung ( 2008 ?) neu in den Verkauf kam muss ein Bedürfnis im Originalkaliber haben. Daher sind konvertierte GK Waffen quasi unverkäuflich geworden. Oder man konvertiert sie zurück. Habe ich mit meiner 9mm so gemacht. Alles was mit erleichterten Vorraussetzungen erworben wird muss die Bedingungen des Originals erfüllen. Bei geborenen 4mm Waffen halt die dort vorgeschriebenen ( Sachkunde, Tresor, Führungszeugnis, Voreintrag) Wurde hier damals mehrfach durchgekaut, auf die schnelle den Faden hier gefunden
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Wenn sich etwas " geändert hat " was in einem Gesetz geregelt ist würde ich hinterfragen was sich am Gesetz geändert hat. Da werden die nix vorweisen können. Und ich kann bezgl der Lagerung nur immer wieder Schreiben : In einem für 5 Waffen zugelassenen Tresor sind 2 Pistolen zusammengebaut in Ordnung. Nach deren Auslegung wären sie es in ihre wesentlichen Teile zerlegt nicht mehr, weil dann 6 wesentliche Waffenteile ( die den Waffen zu denen sie gehören gleichgestellt sind ). Das wird einem keiner Erklären können und zeigt wie unsinnig so eine Auslegung ist. Am ende zählen die ein WS noch als 2 Waffen in Bezug auf die 2/6er Regelung , weil Verschluss und Lauf jeweils wesentliche Waffenteile sind. Oh Herr lass Hirn vom Himmel regnen ( und nimm ihnen aber vorsichtshalber die Regenschirme weg................)
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Mein Bruder hat einen KK Revolver mit insgesamt 4 Läufen in unterschiedlichen Längen. Sowas könnte man dann ja nur noch in Etappen erwerben und bräuchte ein Jahr dafür...........................
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Ich hatte vor längerem mal den im Saarland dafür zuständigen Mann im Ministerium angeschrieben und als Antwort erhalten, das er das nicht so sieht. Im Saarland unterstehen die SB aber nicht direkt diesem Menschen, aber er ist immer noch die Fachaufsichtsbehörde. Zumindest im Saarland unterstehen die SB den Kreisen wo sie eingesetzt sind. War vor Jahren mal anders. Führt auch dazu, das es in nebeneinander liegenden Kreisen Sachverhalte gibt die unterschiedlich behandelt werden. Hab ein Schreiben von meinem SB , da steht " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium ". Selbst da gibt es Reibungspunkte, die aber durch die Fachaufsichtsbehörde zumindest in meinem Fall dann geregelt wurden.
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So eine Regelung führt dann dazu, das 2 Pistolen im Schrank zusammengebaut ok sind, zerlegt aber nicht da 6 wesentliche Waffenteile. Davon habe ich hier im Saarland noch nix gehört, wundern würde es mich aber nicht ..............
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Voreintrag abholen, kaufen, eintragen lassen. Aber nur noch "geborene " 4 oder 6 mm Waffen mit F. Für umgebaute brauch es ein Bedürfnis im Originalkaliber. Wenn mir noch ein Erma UHR in dem Kaliber über die Füsse läuft hol ich ihn mir.
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Meine ersten Waffen auf WBK waren 4mm Waffen. Natürlich mit Munitionserwerb. Das schöne daran war, die sind Bedürfnisfrei. Ergo auch kein Bedürfnis für die Munition. Mein SB wollte damals auch von mir Wissen warum ich die kaufen wollte. Meine Antwort war: " Weil ich es kann" ( Damals konnte man noch konvertierte GK Waffen in 4mm erwerben auf die 4mm Voreinträge )
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Das war jedenfalls so als A und B Schränke noch ausreichten. Ob das heute immer noch möglich ist weiss ich nicht. Kenne Leute die das nach Absprache mit dem Amt so gemacht haben, als es im B Schrank eng wurde.
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PetMan antwortete auf HangMan69's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Um auch was zu deiner Frage schreiben zu können habe ich lange im Netz gesucht. Keinen Anbieter in Europa gefunden. Und die Amis machen sich mit Magazinen fast nass, war ich sehr erstaunt. Aber da gibts mittlerweile so viele Staaten in den USA die Magazine reglementieren, das hätte ich nicht gedacht. Das die dann auch nicht ins Ausland verschicken kann ich fast nach voll ziehen. Wird schwer hier solche Magazine zu bekommen. Vielleicht mal über den S&W Club 30 versuchen, könnte mir vorstellen das die was ranschaffen können. -
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PetMan antwortete auf HangMan69's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Aha. Die gezeigten Magazine sehen aus als ob sie sich nach oben verjüngen und einen breiten Magazinboden haben. Sprich doppelreihige Magazine sind. Wieviele 1911er, explizit keine 2011er , mit doppelreihigen Magazinen kennst du so ? Oder anders gefragt, wie viele 1911er Magazine hast du jemals gesehen ? Selbst 9mm Magazine für eine 1911er sind einreihig. Und das aus gutem Grund. Die Dicken passen da nämlich nicht rein, only single stack. Selbst mit einem guten "Optimierungswerkeug " wie einem Hammer schafft man das max einmal ein doppelreihiges Magazin in eine Originale 1911er zu bekommen. Versuche aber nicht mich vom Gegenteil zu überzeugen, wäre schade um die Waffe..... -
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PetMan antwortete auf HangMan69's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Wie kommst du da drauf das Magazine einer S&W 4006 in eine 1911er passen?? -
Finde ich gut wenn man zu seinem Mist steht. Von einem Geco Rückruf hab ich noch nix gehört/gelesen............
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Hatte auch schon Laufstecker, aber nicht von Geco Munition. War was unbekanntes was Huntingsports mal billig verkauft hat. Der Rest wurde von denen Anstandslos zurückgenommen. Schäden traten keine auf, weil die Stecker immer sofort bemerkt wurden weil komplett anderes Schussverhalten. 2 oder 3 in einem Lauf zu parken...................kann ich mir nicht vorstellen das man das nicht merkt. Scheint aber zumindest hier so gewesen zu sein. Nur, wenn das zweite Geschoss auf dem ersten " aufsetzt", und zwar so das Laufaufbauchungen passieren, und ich es nicht merke muss viel schief gegangen sein............
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Ich habe meinen 686 einem pensionierten Polizisten abgekauft. In dessen WBK stand bei einer Walther PPK als " überlassen an : Verloren " drin. Den Rest seiner Waffen hat er wohl behalten dürfen. Einem Schützenkameraden wurden bei einem Einbruch die Tresore geöffnet und teilweise geleert. Fast alles an langen mit Holzschaft liessen sie stehen, alles moderne und alle KW nahmen sie mit. Einem hier aus dem Dorf wurde mal von einem Besuch eine 08 entwendet. Mit der hat sich der Mann dann bei sich zu Hause erschossen. Im Endeffekt bekam der beklaute die 08 aber wieder zurück. Würde heute so sicher auch nicht mehr passieren. Ansonsten habe ich im Umfeld noch nichts mitbekommen was verloren ging/gestohlen wurde.
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Für was legt man dem Amt so ein Bild vor ?
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1. 1911 in 45 ACP 2. 9mm 3. Revolver 357 4.Schrotflinte ( egal welche ) 5. KK HA ( 10/22) 6. GK Gewehr 7. HA in 223 1.- 6. ist da( und noch andere ) , HA in 223 vielleicht irgendwann nochmal........
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Eine sehr" Fachkundige "Antwort des Herrn Richter........und am ende 2 Jahre auf Bewährung. Trotz Vorstrafen bezgl Waffengesetz. So ganz sicher scheint er sich dann doch nicht gewesen zu sein............... Die andere Frage die sich mir stellt: Wie kann einer mit mehreren Vorstrafen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz über 300 AK irgendwo kaufen und nach Deutschland importieren?
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ne, ganzen Artikel nur mit abo hier was aus dem Februar https://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart/esslinger-waffenhaendler-vor-gericht/-/id=1592/did=21112190/nid=1592/uki9w2/index.html
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Ich denke das wurde schon ausreichend beantwortet. Rein rechtlich kein Problem, sonst könnte keiner eine WBK erlangen, wenn er ohne nicht schiessen dürfte. Es kann sein das ein kommerzieller Stand da seine eigenen Regeln hat, daher ist dein Nachfragen vor Ort da die beste Lösung.
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Wäre dem nicht so, das Menschen ohne WBK Schiessen dürfen, wie sollten sie dann je eine erlangen. Stichwort 12/18 Termine im ersten Jahr VOR der WBK.
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http://www.krone.at/1665409 Zumindest dem hat die eigene Waffe nix genutzt
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Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
PetMan antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
In dem Fall wo wir involviert waren waren die Behörden sehr froh das die Waffen unter sachkundige Kontrolle kamen. Ansonsten wollten die beim Verkauf das auslagern an einen Händler. Das die Erbin die Waffen auch hätte behalten/Erben können wurde von denen mit nicht einem Wort erwähnt. "Überlassen " in die WBK meines Bruders wurden die Waffen nicht. In beiden Behörden wurden Vermerke in die Akten genommen das die Waffen jetzt bei ihm sind. In die WBK des Käufers wurden als Überlasser der verstorbene eingetragen. So war es dann für alle Beteiligten am Stressfreisten und vor allem, die Erbin wollte das so.Die wollte die Waffen nicht im Haus haben. -
Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
PetMan antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
Sehe ich kritisch, selbst wenn es erlaubt ist. Welcher nicht sachkundige hat eine Ahnung wie eine EWB aus zu sehen hat und was für eine Waffe er auf welche EWB verkaufen darf. Dazu kommt noch das " Handling " der Waffen, eventueller Transport usw. Warum nicht auf einen Sachkundigen zurückgreifen wenn sich schon einer anbietet?? -
Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
PetMan antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
Haben mein Bruder und ich in Absprache mit der eigenen und der Behörde des verstorbenen auch schon gemacht. Es wurde eine Frist von 3 Monten gesetzt, die aber auch verlängert werden würde, wie uns gesagt wurde. Brauchte es aber nicht. Die Waffen kamen incl Tresore zu meinem Bruder nach hause. War alles kein Problem. Einfach die zuständigen Behörden ansprechen. Als Überlasser wurde jeweils bei allen Waffen der verstorbene in die WBK`s eingetragen. Hab selber eine von den Waffen übernommen. -
@Sal-Peter Bring deine Tastatur mal zum Büchsenmacher, die schiesst Dauerfeuer
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