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Pinguinelch

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  1. Recht hin wo recht hin gehört. Die §-Texte sind wohl aussagekräftiger als jede Mundpropaganda. Danke nochmal an dieser Stelle
  2. Gelesen ja, verstanden anscheinend nicht. Wurde mir so von einem ausm Verein geschickt. Aus diesem Grunde frage ich ja euch
  3. bzgl. der angeblichen Verankerungspflicht wurde mir soeben folgender Link zugesendet: " Dadurch, das diese Behältnisse unter der 200kg-Grenze liegen, besteht außerdem die Pflicht der Verankerung in der Wand, damit sie die genormte Sicherheitsstufe auch erfüllen. " http://prolegal.de/2017/05/02/drastische-verschaerfung-statische-argumente/
  4. Also ich danke euch allen. Mir wurde hiermit sehr geholfen. Morgen werde ich im Schützenhaus mal mein, durch euch erworbenes, Wissen darbringen. Die Links waren allesamt sehr hilfreich. Gut das ich mich hier angemeldet habe Jetzt wird auch der unter 200Kg Langwaffenschrank (0er) wieder Interessant für mich.
  5. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die zahlreiche und vorallem sehr zügige Hilfe von euch.
  6. Wurde mir vor 2 Wochen wieder so beim Schießleiterlehrgang erzählt. Bedürfnis für 2 gibt es so. Weitere 2 bei Ligaschießen. Ist das nun auch falsch? Dann frage ich mich bei welchem Zirkus ich da gelandet bin.
  7. Aber Fakt ist das für mich nur 0er oder 1er Schränke in Frage kommen? Diesbezüglich könnte ich also in einem dieser Kurzwaffenschränke bis zu 5 Kurzwaffen verwahren? Als Sportschütze ja sowieso nur 2 bzw. 4
  8. Ok, dann bin ich falsch Informiert. Mir wurde das im Schützenverein so insugeriert, dass man nach neuem Waffengesetz alle Waffenschränke unter 200kg verankern muss. Mein Nachbar wurde diesbezüglich sogar schon geprüft. Vergiebt mir mein Unwissen. Gibt es da vielleicht Länderspezifische Unterschiede?
  9. @Iggy Eine Verankerung ist bis 200kg Pflicht. @joker_ch Es geht auch hierbei nicht um das Gewicht des Schrankes von 55kg, sondern um den Diebstahlschutz. Der Grund warum man die Dinger Verankern muss.
  10. Guten Abend, das ist für viele vielleicht ein leidiges Thema, dennoch bin ich bei meiner Internetrecherche auf keinen grünen Zweig gekommen. Ich werde nächsten Monat meine WBK beantragen und bin nun auf der Suche nach einem geeigneten Waffenschrank. Unser Haus ist ein Fertigbauhaus von Allkauf. Also Holzkonstruktion mit Fermacell und Rigipsplatten. Wir haben keinen Keller und das gesamte Haus ist mit einer Fußbodenheizung und Lüftungsanlage ausgestattet (Estricht 5cm). Aus diesem Forum konnte ich entnehmen das ein Schrank über 200kg, kein Problem wäre und sich somit mein Verankerungsproblem gelöst hätte. Leider kommt von meiner Frau immer das Argument "Wo willst du den denn hinstellen". Da sie so ziemlich alles belagert. Und bin mir mit der doch nicht unerheblichen Last eines gefüllten Waffenschrankes über 200kg nicht wirklich sicher, ob ich da keine Schäden anrichte. Einzige Abstellmöglichkeit wäre der 1. Stock im begehbaren Kleiderschrank. Boden bestehend aus Speerholz - Isolierung - Heizungsschlaufen - Estricht - Laminat Jetzt wäre meine Überlegung ein Kurzwaffenschrank mit ca. 55kg. Nun meine eigentliche Frage: Ist eine Verankerung in dieser Rigips-Fermacellwand zulässig? Beim Hausbau hieß es damals man könne einen Flügel an die Wand hängen? Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten und entschuldigung für etwaige Denk- und/oder Schreibfehler.
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