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PetMan

WO Silber
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  1. Die Originalen 10er Ruger sind an Zuverlässigkeit aus der 10/22 kaum zu übertreffen. Gibt auch 15er und 25er von Ruger, die auch sehr Zuverlässig sind.....wirst du auf Wettkämpfen aber wohl nicht benutzen dürfen. Die 10er mit dem Stern verbinden und einen besseren Magazinlöser anbauen sollte das beste sein.( Ich hab den PowerCustom angebaut und finde den Super )
  2. Das nennst du Hardcore? Gibt 200 tauben Wettbewerbe, da schiesst du die an einem Tag.....
  3. PetMan

    Waffensachkunde

    Deswegen geht man ja in die Jagdschule , um dann die Prüfung zu bestehen. Deswegen macht man den Sachkundelehrgang, um dann die Prüfung zu bestehen. Werden in beiden Prüfungen Sachverhalte oder Vorgehensweisen abgefragt die nicht Bestandteil der Ausbildung waren läuft imho was Falsch. Und ich sehe es nicht als Sache der Vereine an , den Schützen alles für die Sachkundeprüfung bei zu bringen. Dann bräuchte man die Lehrgänge nicht. Wer nimmt sich den in den Vereinen der neuen an? Wer stellt ihnen Waffen und Know How zur Verfügung? In den beiden Vereinen wo ich Mitglied bin immer nur andere Schützen, wie ich mittlerweile auch. Viele haben aber keinen solchen " Paten " im Verein. Eben. Dort sollten generelle Handlungsweisen erklärt werden und an mehreren Waffentypen gezeigt werden. Nur so kann man meines Erachtens Sachkundig werden. Und nicht durch Auswendiglernen der Notwehrparagraphen.
  4. Dann bleib doch hier und bring dich ein. Stell dir vor dein Bekanntheitsgrad hier wäre sehr hoch, dann würde es die eine oder andere Stimme mehr geben.....wenn Alfred hier eine Petition für seine Zwangseinweisung in die Geschlossene verlinken würde, oh man, da würde der Counter durchbrennen ?
  5. Bei den immer genannten 12 bis 18 Terminen ist jedenfalls jeder Ärger oder dumme Rückfragen ausgeschlossen. Pro Jahr, nicht in den 3 Jahren. Zumal bei den "Beginnern " immer darauf abgestellt wird, beim Fortbestand des Bedürfnisses aber nicht mehr. Will ein " alter Hase " aber was neues beantragen tut auch er gut die Nachweisen zu können.
  6. PetMan

    Waffensachkunde

    Hier müssen in der Sachkunde auch zb das sichere Entladen oder Störungsbeseitigung in der " Prüfung " vorgeführt werden. Einer bekam eine 1911 in die Hand und sollte das damit machen. Hatte bisher aber nur CZ 75 in der Hand. Der hatte seine Probleme. Und gezeigt wurde es denen vorher nicht in der Schulung. Vielmehr sollen die Vereine nur Leute dahin schicken, die die sichere Handhabung im Verein gelernt haben. Schon komische Ansichten manchmal..........
  7. PetMan

    Waffensachkunde

    Ich musste damals auch Ringzahlen erreichen. Und zwar mit Luftgewehr und Luftpistole!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da gabs keinen scharfen Schuss aus Feuerwaffen. Stand auch damals nicht im Gesetz, aber wie ich schonmal schrieb, ich war jung und brauchte den Schein. ( bis vor ein paar Jahren gab es bei uns in einem Kreis nur die 3. KW wenn man in Wettkämpfen bestimmte Ringzahlen erreichte........) Bei uns im Verein gabs schon mehrfach Probleme für Polizisten bezgl Sachkunde. KW wollte das Amt anerkennen, LW nicht. Bei einzelnen wurde auch ein Schreiben aus dem IM anerkannt, das der Herr YX im Dienst auch an LW ausgebildet wurde. Das konnte aber nicht jeder beibringen. Die mussten dann eine neue Sachkunde machen. Ein Schiessausbilder der Bundespolizei und ein MEK Mitglied hatten damit keine Probleme, die wurden anerkannt. Da man die verantwortliche Aufsicht ja mittlerweile auch am besten hat muss man aber eh nochmal in die "Schulbank"......
  8. Die interessieren sich dann für die letzten 3 Jahre. Deswegen muss er den Auslandsaufenthalt auch mit der Behörde absprechen.
  9. Doch, kannst du, auch bei deinen Eltern zb falls du deine Wohnung für die Zeit aufgibst. Darf nur kein unberechtigter Zugang dazu haben. Aber das musst du mit der Waffenbehörde absprechen. Da musst du eh hin, bzw würde ich das tun...
  10. Der für dich wichtige Passus aus dem verlinkten Dokument von Frau Triebel Hervorhebung durch mich
  11. auch gemacht................39 Stimmen...wieviele Mitglieder habt ihr denn ????
  12. Ich finde die Videos gut gemacht. Muss mich aber den Kollegen leider Anschliessen: Die Stimme ist absolut Emotionslos, es ist schwer dir den ganzen Clip zu folgen. Deine Zahlen und Daten sind gut Aufbereitet, optisch wird es auch gut dargeboten. Aber du solltest dir jemand suchen der eine bessere Stimme hat. Das soll deine Arbeit nicht schmälern, beileibe nicht, aber sieh es als konstruktive Kritik an
  13. Gab hier mal den Fall in WO wo einer sein Bedürfnis aberkannt bekommen hat, wegen zu langem Auslandsaufenthalt. Er hatte zwar Nachweislich im Ausland auch geschossen, aber wohl nicht nach einer deutschen Sportordnung.
  14. Wenn du in einem dafür zugelassenen Tresor deine Waffen UND Munition lagerst und zb eine Packung 12/70 da sichtbar drin steht, du aber keine Berechtigung für dieses Kaliber hast, wirst du dir zumindest Fragen einfangen. Aber selbst dann geht es den nix an was drin ist. Könnten ja auch deine 9mm drin liegen. Aber dumme Fragen wirds geben. Aber wieder welche die man dann selber schuld wäre. Und wenn du dann auch noch Pech hast steht der Kontrolleur das nächste mal mit einem Papier in der Hand in deiner Tür, das ihm das Recht gibt in die Packung reinzuschauen....................
  15. Munitionspäckchen oder irgendwas anderes Öffnen dürfen die Herren oder Damen gerne.... dazu brauchen sie aber einen Durchsuchungsbeschluss. Das ist mir der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung nicht abgedeckt . Genau so wenig wie " Öffnen sie mal den Waffen koffer da ". Gabs ja auch schon ( mit schlechtem Ausgang )
  16. Es ist geregelt in welchen Behältnissen Munition aufbewahrt werden Muss. In welchen Verpackungen nicht. Ich hab Pappkartons in die ich 1000 Schuss 45 ACP einfach lose reingeschüttet habe.Da das ehemalige Munitionskartons sind ist sogar die entsprechende Aufkleber noch drauf . So nimmt mir die Munition am wenigsten Platz weg. Die stehen in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss . Alle Forderungen des Gesetzes somit erfüllt.
  17. Geh doch nicht von jemand aus der sich im lesen von Gesetzen auskennt. Wenn der TE bisher nur in Holland geschossen hat ist ihm da im Verein keiner eine Hilfe( Ok, in vielen deutschen Vereinen sind die meisten in der Beziehung auch keine Hilfe ) . Und jetzt Unbedarft von deutschen Gesetzestexten sich das Waffengesetz raus zu suchen, dort dann den einzigen Paragraphen der für Sportschützen ist zu finden UND das ganze richtig zu interpretieren kann eben nicht jeder. Würde mir in Wirtschaftsrecht auch schwer fallen. Und die Suche hier ist auch, na ja, nicht immer so Zielführend. Die Frage des TE ist eigentlich beantwortet, was noch fehlt ist eine Lösung: Such dir auf deutscher Seite einen Verein und sitze dein Jahr dann dort ab. Mit der dann gekauften Flinte kannst du dann auch , mit dem Europäischen Feuerwaffenpass , auch in Holland schiessen. Oder Besorg dir dein Bedürfnis in Holland und lass die Waffe da.
  18. Nicht jeder Fachfremde weiß um die Begrifflichkeiten, nach denen er suchen muss. Wenn ich was zu Elektro suche fehlen mir auch die Begriffe das genau zu beschreiben. Fast alles was man sucht steht im netz, man muss aber die richtigen Fragen stellen. Also nicht immer über jeden herziehen der Fragen stellt die hier schon 1000mal beantwortet wurden. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht
  19. Und wenn ich es darf, warum sollte ich mich auf eine Diskussion mit den Kontrolleuren einlassen? Ich hatte mal Hosenträgergurte im Auto. Polizeikontrolle. Der sagt, die Gurte müssen eingetragen werden und die Plätze dahinter gestrichen! Ich sagte, nein, brauch ich nicht, weil die Gurte kann ich trennen, die alten Gurte sind noch drin, da brauch ich nix einzutragen.........Die ABE lag zu Hause.....Irgendwann hört er auf zu Diskutieren und geht 5 mal ums Auto, um einen Reifen zu finden der seiner Meinung nach abgefahren ist. Hätte er den nicht gefunden , hätte er was anderes gefunden. Wer suchet der findet.......Aus seiner Anzeige durfte er nachher die Sache mit dem Gurt wieder rausnehmen, der Reifen hatte aber weiter bestand. Und nur weil ich was gemacht habe was ich darf. Sollten nach der Umsetzung der EU Richtlinien die jetzt nicht verbotenen Magazine dann verboten werden wissen die Herren wenigstens wo welche liegen, wenn ich die bei der Kontrolle schön Präsentiere, nur weil " ich es darf ". Macht ihr mal, meine langen Magazine lägen mit Sicherheit nicht bei den Waffen , wenn bei mir eine Kontrolle käme......die lägen da noch nicht mal wenn keine angesagt wäre .
  20. Ob ich das darf oder nicht, warum sollte ich im Fall einer ANGEKÜDIGTEN Kontrolle denen ein geladenes 30er Magazin vor Augen führen? Warum überhaupt ein geladenes Magazin im Schrank haben bei einer Kontrolle ? Man kann auch um Ärger betteln.........................Wie der alte Jäger der seine geladene KW " schon immer " unter der Matraze lagerte und die auch für die Kontrolle da ließ.....weil das schon immer so war.......und weil er sonst nachts nicht schnell genug dran käme im Tresor. WENN ich die schon rein lasse dann bin ich jede Beanstandung selber Schuld. Nur ich alleine.
  21. Und mir ist im Umfeld kein Fall bekannt wo Jagdwaffen da nicht aussen vor waren, egal ob beim DSB oder BDS. Andere Verbände sind hier nicht stark vertreten.
  22. PetMan

    Waffen lagern

    Ein sehr gutes Beispiel , die Aufbewahrung. Im Verein sagten einige das man in B Schränken nur max 5 Waffen aufbewahren darf, ausser wenn mehr als 200 Kg schwer. Die Möglichkeit den Schrank durch entsprechende Befestigung auf 10 Waffen hoch zu bringen wurde mir immer abgestritten. Dafür wird jetzt Behauptet, das es bei 0er Schränken unter 200 Kg möglich ist durch andübeln auf 10 Waffen zu kommen. Was aber im Gesetzt so nicht mehr aufgeführt ist. Solche Aussagen haben mich dazu bewogen im Verein nicht mehr verschiedene Falschaussagen anzusprechen. Selbst die Gesetzesstellen sofort auf dem Smartphone zu zeigen bringt da nix, weil ich lege das ja alles falsch aus. Sind immer nur ein paar einzelne, aber die tragen zur Meinungsbildung im Verein schon gut bei. GSD stimmt im Verein aber sonst fast alles.
  23. PetMan

    Waffen lagern

    Das solche Fragen immer wieder auftauchen liegt auch an den Stammtischmeinungen der Altvorderen in den Vereinen. Ich hab das Missionieren aber letztendlich doch aufgegeben. Wurde schon als Dummschwätzer und ähnliches Tituliert. Aber viele Anfänger lassen sich da gerne unsicher machen. Das lesen von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften gehört bei vielen nicht mit dazu, das verstehen der selbigen, bei vielen die es dann doch lesen, auch nicht. Und überhaupt war das ja schon immer so und wenn dann betrifft das eh nur Neuschützen weil man selber ja Bestandsschutz hat. Und wenn man selber dann vor den Kadi müsste wird so lange Argumentiert bis der Richter im Gefängnis sitzt..........................Das Problem wird sich aber hoffentlich über die Jahre Biologisch lösen..............aber leider gibt es auch jüngere die meinen die Wahrheit gepachtet zu haben.....
  24. Wo ist der Widerspruch zu dem was wir hier geschrieben haben. Fahräder stinken nicht nach Benzin, unterliegen auch keiner Versicherungspflicht in Deutschland. Das wäre richtigerweise ein Fall für die PHV gewesen das ist nicht kein " Haftpflichtschaden mehr " !! Das war noch nie einer.....
  25. Warum werden wohl Schäden aus dem Betrieb eines KFZ, das Versicherungspflichtig ist, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert? Weil auf dem KFZ eine Haftpflicht besteht. Und wenn ich das KFZ eines anderen mit dessen Genehmigung bewege und wir nicht explizit vereinbaren das ich für alle Schäden aufkomme wird mich auch kein Gericht zur Regulierung verurteilen.Eine normale Privathaftpflicht spring für solche Schäden nicht ein. Sie wird aber gerne von vielen als absolute Vollkasko gegen alles gesehen. Und dann beschimpft wenn sie was nicht reguliert .Gibt sicher Möglichkeiten auch solche Schäden zu versichern, das wird aber entsprechendes Geld kosten. Das wiederum will keiner Bezahlen .Genau das gleiche bei Gefälligkeitsschäden. Wenn ich jemand bei seinem Umzug helfe und sein Klavier fallen lasse hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Regulierung durch mich. Verlangt er die melde ich den Schaden meiner Haftpflicht und die wehrt ihn ab( passiver Rechtsschutz).Ausser die Gefälligkeitsschäden sind explizit mitversichert. Kostet dann halt was mehr. Hier wird Teilweise noch mehr Fabuliert als bei den Waffenthemen...................aber Versicherungsbashing war schon immer modern. Meine Meinung; wer eine 50 Euro p.a. Haftpflicht bei einem ach so günstigen Onlineversicherer abschließt, seine Schäden nur am Telefon oder per Mail melden kann , der bekommt genau das was er verdient. Aber dann nachher nicht jammern wenn nicht Reguliert wird. Hab solche Kunden gehabt, die wegen vermeintlich günstigerer Haftpflicht gewechselt sind, im Schadensfall aber dann zu mir kamen ich soll ihnen helfen. Die mag ich besonders. Die haben den Unterschied zwischen Preiswert und billig einfach nicht verstanden
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