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Auch wenns wenig nutzen wird, ich hab mitgezeichnet
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Hier steht bisschen mehr zu dem Sachverhalt https://breaking-news-saarland.de/familienvater-schlaegt-einbrecher-mit-messer-in-die-flucht-mutmasslicher-taeter-stirbt/ Da haben sie sich wohl definitiv den falschen ausgesucht.
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Da hat wohl schon wieder einer einen " Arbeitsunfall " erlitten https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85232784/landstuhl-ein-toter-nach-versuchtem-raubueberfall-in-rheinland-pfalz.html 4 gegen einen, der wehrt sich und nachher bleibt einer der 4 liegen. Die Ermittlungen gegen den sich wehrenden sind bestimmt schon aufgenommen. Aber.... Better to be judged by 12 than carried by six
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Und trotzdem sind A14 keine " kleinen Sachbearbeiter ". Das sind " Oberräte"( Regierungsoberrat u.ä. ) Das ist höherer Dienst, Einstiegsamt A13. Nach dem Oberrat kommt der Regierungdirektor Frag mal deinen " kleinen SB " auf der Waffenbehörde was der ist......
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Und diese "Referenten " sind keine "kleinen Sachbearbeiter "
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Wenn A 14 für dich ein kleiner Sachbearbeiter ist hast du dir die Strukturen in den Ämtern aber noch nicht so genau angesehen. Hier jedenfalls sind A14 in der absoluten Minderheit. Da geht die Masse mit A9 in den Ruhestand
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Zumindest hat er gestern hier im WO was zu den Munitionspreisen gepostet. Den Thread hier hat er wohl nicht bemerkt...................................
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dachte in der Schweiz passiert sowas nicht...............................und dann noch beim Militär...
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@Schwarzseher Bei A und B Schränken dürfen nicht Waffen UND die dazugehörige Munition gelagert werden. Der " Jägerschrank", sprich A mit B Innenfach ist eine Ausnahme , dort dürfen im B Teil KW UND die dazugehörige Munition gelagert werden. Ist ja Quasi " noch eine Tür " davor. Davon ab darfst du in einem A Schrank schon von jeher Munition für Waffen lagern, für die keine passende Waffe im Tresor steht. Und in einem B Schrank durfte man schon immer auch LW Munition lagern. Also darf man im A Fach eines AB Schrankes auch KW Munition lagern, wenn keine dazu passende LW im A Teil steht. Ich denke es steht nirgends das man das darf, aber es steht geschrieben was man NICHT darf. Also darf man das was nicht verboten ist . ..der dazugehörigen, sprich passenden , Munition. Hast du nur KK Gewehre im A Schrank darfst du auch 308er Munition da drin lagern.....
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Auf solche Nachfragen wird Fritz gute Antworten haben, davon gehe ich aus . Unvergessen sein Auftritt bei Busch@N-TV https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/buschatn-tv/Waffen-hinter-Gitter-article1559981.html
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Und du weist was die grade machen ? Unter alter Führung mag da noch was von deinen "Aussagen " stimmen. Aber ich setze da sehr auf Fritz Gepperth . Seinen Verband, den BDS, wird das mit dem Magazinen zb mehr treffen als die Jäger oder den DSB. Lass sie mal machen, schimpfen kannst du später immer noch. Was nicht heist das DU nicht auch jetzt schon aktiv werden kannst. Sinnvolle Aktionen würde ich jederzeit mittragen, gelbe Westen hab ich im Auto............................
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Mitnichten. Über Kreuz Lagerung ist das Stichwort. Die KW Munition der im B Fach gelagerten KW können im A- Teil lagern, die LW Munition im B Teil. Das im B-Teil KW UND ihre passende Munition lagern dürfen ist das sogenannte "Jägerschrankprivileg", das natürlich auch für Sportschützen gilt.
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Dann hoffen wir mal das es mit Fritz mit an der Spitze besser wird mit dem FWR.
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Genau das musste meiner Behörde vom Innenministerium erklärt werden. Und die nahmen das nicht mal so einfach hin (" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" , so mein SB in einem Schreiben an mich ) sondern musste dazu gebracht werden das zu Übernehmen.
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für unendlich viele nicht, wie schon der eine oder andere erfahren musste der den 11. 98er eintragen lassen wollte. Über allen WBK Farben steht immer noch das Bedürfnis. Kannst du auch für die 200. Waffe auf gelb belegen das du diese für eine Sportdisziplin benötigst und keine der anderen 199 dafür geeignet ist bekommst du auch die 200. Nur wird einem das nicht gelingen. Ansonsten natürlich noch die 2/6er Regel. An und für sich ist die gelbe WBK aber ohne Mengen - oder Dauerbegrenzung ausgestellt.
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Im Saarland würdest du aber für den Eintrag in eine neue, extra WBK den vollen Preis einer neuen Zahlen. Ersatz-/ Folgedokument Preis bei Erstausstellung. Eine "volle WBK " sagt wenig bis gar nix aus über die Anzahl der Waffen . Dazu gehört auch das man schaut was ist noch eingetragen an Waffen. Eine meiner gelben ist " Voll ", bei mir verblieben sind aber nur noch 2 der einst eingetragenen Waffen. Wenn die Behörde wissen will wie viele Waffen jemand besitzt wird sie nicht in WBK schauen gehen, sondern in den PC.....................da wissen die, oder die Polizei , sehr schnell wie viele Waffen jemand besitzt . ( Kollege wurde neulich nachts am WE per Handy bei seiner Freundin angerufen, er solle bitte sofort nach Hause kommen, bei ihm sei eingebrochen worden. Vor Ort waren dann grüne Polizei und eine Truppe in Zivil. Auf seine Frage ob des Auflaufes bei ihm zu hause meinte einer der Zivilen: Sie besitzen doch 11 Schusswaffen! Dies Zivile Truppe kommt anscheinend immer mit vor Ort wenn Waffenbesitz involviert ist. Und nein, war kein SEK oder MEK )
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Meine Gelbe war voll und meine liebe Frau SB wollte mir keine neue Ausstellen. Die wollte einen Neuantrag mit Bedürfnis vom Verband von mir. Dauerte Monate und das Ministerium musste involviert werden, ausserdem gab es eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Am stressigen ende der Zeit bekam ich recht und das Thema wurde vom Innenministerium als Fachaufsichtsbehörde nochmal an alle SB des Bundeslandes weiter gegeben. Seit dem sollte diese Praxis im Saarland gestorben sein, vorher machten das fast alle Waffenbehörden hier so. Mittlerweile gibt es im Saarland auch eine neue Kostenverordnung, in der ist der Punkt " Folgedokument " explizit aufgeführt. Darauf das dies in der alten Verordnung nicht stand beriefen die sich auf dem Amt. Da gabs nur " Neuausstellung " als Punkt und das zogen die durch.....
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ARD: Legalwaffenbesitz wird salonfähig in neuer Serie
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Es geht doch hier nicht um das korrekte Schiessen, ob da SEF Griffstücke dran sind oder kein sicherer Kugelfang da ist. Gut für " uns " ist da nur das Waffen in der Serie " was ganz normales sind ". In Deutschland. Hinter allem und jedem den tieferen Sinn zu suchen oder zu meckern weil coopers Regeln nicht eingehalten werden ist da eher kleinlich. So jedenfalls meine Meinung. -
Dachte ich mir das das so aussieht. Die Merkmale eines Voreintrages, sprich Gültigkeitsdauer, fehlen schon am Mangel der dafür nötigen Spalte. Das das in BW auch gemacht wurde wusste ich nicht, hier war immer Köln im Gespräch. Zeigt aber das alle machen was sie wollen, oder in der Hinsicht gemacht haben was sie wollten. Danke fürs zeigen
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Sehe ich öfters wenn Schützen ihre KW aufgelegt schiessen um zb den Haltepunkt zu überprüfen. Das Schussbild geht auf..................und es wird gedreht und gemeckert was mit der Waffe los ist ?
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Gelbe mit Voreintrag ? Bist du aus NRW ? Grade Köln war dafür berüchtigt .Die hatten das doch mal ne Zeit so gemacht. Jeder der dagegen Klagte gewann, aber sie machten trotzdem munter weiter. Bis das ganze durch eine Gesetzesänderung obsolet wurde, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.... So neinen Voreintrag in einer Gelben hätte ich gerne mal gesehen, kannst du ein anonymisiertes Bild einstellen ?
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Ich glaube manche Richter hier würden dich Verurteilen wenn du dich mit chinesischen Essstäbchen verteidigen würdest. Oder sie nur mitführen würdest in einer Waffenverbotszone. Da ist alles eine Waffe was die Festlegen. So zumindest mein Eindruck. Ich kann es immer noch nicht fassen das meine 17 jährige Tochter ihr Pfefferspray zu Hause lassen soll wenn sie abends mit der Bahn in die Stadt fährt. Weil Bahnhof meistens am WE Waffenverbotszone. Dürfte also auch keine Stichschutzweste dort tragen..........Was sind das für Leute die sich sowas ausdenken? Wohnen die im Wolkenkuckucksheim und haben mit dem realen Leben nix mehr zu tun ?
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Sachbearbeiter kommen oft auf Ideen. Ging bei mir soweit das der SB mir schrieb: "Der Kreis ( der SB ) vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium ". Gibt aber fast immer Mittel und Wege den SB wieder auf den Pfad der Tugend zurück zu bringen. Frage: Wenn WS Bedürfnisfrei sind, wie kann man sie dann dazu her nehmen, eine Bedürfnis zu erfüllen ? Eine Frage die mir grade durch den Kopf ging.................................Wie das rechtlich zu bewerten ist überlasse ich anderen
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Denke selbst hier kommt keiner auf die Idee sich ein WS für eine nicht besessene Waffe zu kaufen. Wozu auch? Zum Werfen ? Und welcher Verband würde so ein Bedürfnis bescheinigen ? Das wird, zumindest bis jetzt und hier, nicht interessanter als wenn man die WS nicht besitzt. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt hat der SB einzutragen. Macht er das nicht unterstellt er dem Verband das er " Gefälligkeitsbedürfnisse " Ausstellt oder seine Prüfung nicht ordnungsgemäß war. Da kümmert sich dann i.d.R. der Verband drum. Verweist der Verband mich auf diese WS wechsele ich den Verband. Gibt ja genug...............
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Wenn ich deinem link Folge sieht man, das in der Weste gebrauchte Schutzplatten stecken. Wenn ich auf den Schutz einer solchen Weste angewiesen wäre würde ich mir sowas mit Sicherheit nicht kaufen.Denk auch dran das solche Westen zb bei Demonstrationen verboten sind.Auch in Waffenverbotszone kann es damit Probleme geben Der deutsche Staat sieht das als "Schutzbewaffnung " und das geht ja gar nicht..........Gab vor kurzem ein Urteil dazu, das hier auch irgendwo verlinkt ist. Hier ein Link zu dem Vorfall https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/geretsried-ort46843/geretsrieder-30-verbotener-weste-afd-demo-6809386.html