Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.809
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. Gar keine unnötigen Gängelungen vielleicht ? Ist schon manchmal erschreckend wie hier manche alles versuchen die Vorgaben, die es noch nicht mal rechtsverbindlich gibt, in vorauseilendem Gehorsam zu erfüllen suchen........
  2. PetMan

    2/6 Regelung

    So sehen das alle mir bekannten Ämter.
  3. PetMan

    2/6 Regelung

    Also im dummsten Fall 4 Waffen in 2 tagen ? Ich denke wenn DEINE Behörde das so sieht steht sie mittlerweile ziemlich alleine da mit der Ansicht. Wenn ich eine Waffe kaufen will einfach ab dem Tag 6 Monate nach hinten schauen. Wurde da keine Waffe gekauft, kein Problem und ich kann 2 kaufen. Wurde da eine gekauft kann ich auch nur noch eine kaufen. Dieses " wird erstmalig in Lauf gesetzt " zementiert nicht ab da immer einen 6 Monatsrhythmus. Gemeint sind immer die letzten 6 Monate vor einem Kauf , ausser bei den ersten 2. Trennt deine Behörde auch die WBK`s , sieht die 6 Monate für jede WBK Farbe einzeln ? Das dumme an solchen " Sichtweisen " der Behörden ist, das man damit keine Rechtssicherheit erlangt. Neuer Behördenleiter kann das wieder anders sehen. Oder auch jeder Richter............
  4. PetMan

    Waffengesetz Spanien

    Und Wiederladen ist da keine Alternative oder auch verboten ?
  5. PetMan

    Das nächste Verbot

    Dieses Original Schweizer Taschenmesser an meinem Schlüsselbund reicht in einer Waffenverbotszone schon aus Ärger zu bekommen. Die Klinge hat 4 cm . Den Kugelschreiber könnte man auch noch als getarnte Stichvorrichtung deklarieren, gibt nochmal 3 Monate drauf. Und auf dem USB Stick ist bestimmt rechtes Propagandamaterial versteckt. Mit der Nagelfeile könnte ich meine Fingernägel zu Waffen spitz feilen, was mit der Schere alles möglich wäre wage ich mir gar nicht aus zu malen. Teufelszeug , das Ding......aber irgendwie cool
  6. Wenn das nach dem Schiessen passierte muss sich die Aufsicht warm anziehen. Wenn vor dem Schiessen ist es der 2. Vorfall in kurzer Zeit mit Waffen, die geladen auf den Stand gebracht werden. Völlig irrelevant . "Noch ist unklar wieso die Waffe geladen war " wäre die richtige Frage.
  7. Gut zu wissen wäre noch in welcher Region die Munition verkauft wurde. Der Händler ist gar nicht wichtig, obwohl der dafür am wenigsten kann. Wenn die Händler die aber über den gleichen Großhändler bezogen hätten könnte dieses Los in der ganzen Republik verteilt sein
  8. Zumindest in meinem Bundesland treffen sich die SB der Kreise regelmäßig und tauschen sich aus. So eine Idee kann in diesem Kreis schnell geboren werden. Und grade damit das nicht irgendwann so auch im Gesetz steht muss man sich dagegen wehren, so wie ihr das gemacht habt. Sonst ist es irgendwann " in Stein gemeißelt "
  9. Bis vor einigen Jahren hätten sie das gekonnt, weil sie damals noch die vorgesetzte Behörde der SB im Saarland war. Mittlerweile sind die nur noch Fachaufsichtsbehörde und das Personal untersteht dem Kreis. Als Fachaufsichtsbehörde hat sie aber den Sachverhalt geklärt, was aber auch Monate dauerte................Und es ging nicht um einen einfachen SB, sondern um den Leiter der Waffen- ,unteren Jagdbehörde .
  10. Das ist der Grundsatz nach dem wir alle verfahren sollten. Liefern was das Gesetz fordert, ablehnen was die sich selber Ausdenken. Der "lustigsten Satz " in einer schriftlichen Antwort meines SB auf Beschwerden von mir lautete mal " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" . Schlussendlich kam es dann zum "Meinungsaustausch " zwischen IM und dem SB, die Meinung des SB wurde gegen die des IM getauscht..................
  11. Genau das meinte ich mit Jetzt kannst du auch erst die Grundwaffe verkaufen wenn da zuerst einer Interesse dran hat und dann das WS. Weil, die Waffenbehörde ist ja informiert. So ist das immer der beste Weg.
  12. Was glaubst du wieviele Waffennummern doppelt und dreifach existieren. Warum sollte er das WS NICHT vor der Waffe verkaufen können ? Er hat es u.U. ja auch nicht mit der Waffe zusammen gekauft. Und es hat einen eigenen Eintrag in der WBK, wenn auch da stehen wird " WS zu Waffe Nr XY " . Und wo ist das unlogisch das eine Waffe mit WS die gleiche Nummer haben? Zusammengekaufte Teile haben das oft. Die gleiche laufende Nummer in der WBK werden sie mit Sicherheitz nicht haben, DANN wäre es vielleicht wirklich ein Problem. So einen Eintrag habe ich aber noch nie gesehen....
  13. Ja. Das ist der Landessportleiter IPSC im Landesverband 5 des BDS. Schreib den an und dir wird geholfen. S. K. Sorry, aber hier Klarnamen inklusive Adressdaten posten...........neinnein! So etwas bitte per PN.
  14. Oder genau das mit der Waffenbehörde abklären. Aber rein rechtlich besteht für das WS keine Grundlage mehr wenn du die Grundwaffe verkauft hast.
  15. Du musst schon richtig lesen.....die Verbände machten keine Lösungsvorschläge für ein Verbot von HA! Das zielt auf noch vor der EU Vorgabe ab. Und ein generelles Verbot der gewünschten HA ist einfach nicht Schützenfreundlich umzusetzen. ICH halte den Text von dem Gespräch mit einem Beteiligten für absolut nachvollziehbar
  16. WOW....mein erster gelöschter Beitrag nach 13 Jahren. Aber scheinen auch ein paar andere weg zu sein. Ist vielleicht besser so.
  17. @Waffen Tony du machst hier den Ankläger ohne ende. Hast du selber schon was auf die Beine gestellt? Statt andere runter zu machen mach doch selber was. Hier meckern kann jeder........
  18. PetMan

    Waffe im Auto

    Ich hatte mehrmals meine KW mit auf die " Arbeit" und sie dann in meiner Aktentasche. Das Rangebag war im Auto. Wusste keiner davon, habs auch nicht unbedingt rum erzählt. Von gestohlenen Aktentaschen hab ich bei uns in der Geschäftsstelle noch nie was gehört. Seit ein paar Jahren stellt sich die Frage nicht mehr, da ich woanders schiesse. Im Auto hätte ich sie nicht lassen wollen. Zu riskant.
  19. zumindest jetzt ist es das noch
  20. Im Verein rund geschickt und um Teilnahme gebeten.Wer nicht in Bayern wohnt und stimmberechtigt bei Wahlen ist wie in dem Schreiben erwähnt kann auf eventuelle Bekannte, Familie und Schützenkollegen verweisen, denen man dann eine Wahlempfehlung gegen die CSU aussprechen kann
  21. Dann kauf dir auf das Bedürfnis vom DSB einen Sportrevolver 357 Magnum mit 3,5 Zoll Lauf und berichte das STolz deinem SB. Oder auf SpoPi 22 eine WaltherP22 mit unter 10cm Lauflänge. Beide Waffen sind vom DSB in den entsprechenden Disziplinen ausgeschlossen. DAFÜR wurde dir aber ein Bedürfnis erteilt, du brauchst die Waffe für die beantragte Disziplin. Wenn das auf dem Amt keiner mitbekommt und einträgt wird dadurch keinerlei Rechtssicherheit erlangt. Du erwirbst eine Waffe für die du kein Bedürfnis hast. In der WBK steht nix von Lauflänge oder so. Nur das Kaliber. Das die erworbene Waffe den Kriterien deines Bedürfnisses entspricht liegt in DEINER Verantwortung. Kommt das hoch gibts Stress. Mit einer Walther P22 im Verein selbst erlebt. Die hat eine Lauflänge deutlich unter den geforderten 100mm.
  22. Kauf eine und probiere es aus, zur Not sagt dir dann ein Richter was es war.
  23. Wenn das Amt das verlangt, ja. Beispiel Halbautomat. Bekannter hat u.a. ein SL7 und ein Ruger 10/22. Über den BDS. Da gabs Querelen im Verein und er wechselte. In einen DSB Verein, seine HA ganz ausser acht lassend dabei. Die Behörde wollte einen Nachweis das er seine Waffen auch im neuen Verband einsetzen kann. Bis auf die HA war das kein Problem. Wäre er nicht nochmal neu in eine BDS Gruppe gegangen hätte er die HA verkaufen müssen. Das ist ein grasseres Beispiel als die Fieberglaseinlagen der KW. Die hat er aber auch drin, könnte also damit beim DSB laut Sportordnung nicht schießen. DAS hatte aber keiner Nachgefragt oder Kontrolliert. Hätte das Amt sich auch daran aufgehängt hätte er umbauen müssen. Also alleine die scheiß Fieberglasdinger könnten bei einer Kontrolle der sicheren Unterbringung zu Hause ein Problem werden, wenn der Kontrollierende es drauf anlegt und die Sportordnungen kennt. In diesem Lande wird manchmal aus Scheißdreck ein Rosa Elefant, der von jetzt auf Sofort vor dem Waffenschrank stehen kann. Deutschland eben. @Fyodor Auch ein Jäger muss ein Bedürfnis für eine weitere Waffe nachweisen, wenn das Amt das verlangt. Einfach alles kaufen was er will kann der Jäger auch nicht . Auch in der Menge haben manche Ämter schon auf die Bremse gedrückt. Das Jäger nur noch 2 KW haben dürfen geht auch auf Jäger zurück die , als das noch weniger Reguliert war, 3 stellige Anzahl von KW hatten. Also immer alles schön ausnutzen und auch noch öffentlich machen was man meint alles zu dürfen. Liest der richtige und schon beginnt der Ärger. Und das grade hier mitgelesen wird sollte mittlerweile schon jeder mit bekommen haben, das Board war schon mehr als einmal mit Screenshots im TV
  24. DAS würde mich jetzt doch wundern.
  25. Du solltest zumindest eine haben. Weil die Disziplin für die du die beantragt hast das vorsieht. Hab schon öfters mitbekommen das 2 gleiche zb 9mm angeschafft werden, eine für offene , eine für Optik. Wenn das einer hinterfragt und du nicht mal eine Optik vorweisen kannst wird es ein Problem geben. Weil, der der das hinterfragt sucht die Fehler, sonst würde er nicht hinterfragen. Die Waffe in anderen Disziplinen nutzen ist kein Problem, aber die beantragte sollte auch möglich sein. Ich kann mir für DSB Gebrauchrevolver auch keinen 3" er kaufen. Selbst die Fieberglaseinlagen in der offenen werden beim DSB als " optische Zielhilfen " gewertet. Somit entspricht die Waffe nicht der Disziplin für die sie beantragt wurde. Ob man da auch schon ärger bekommen kann weiß ich nicht, theoretisch aber schon.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.